Protokoll der Sitzung vom 18.04.2018

(Beifall bei der AfD)

Schließlich - das habe ich versucht, im Ausschuss ein bisschen breiter zu diskutieren; das hat aber nicht geklappt - haben Sie noch mit der Erhöhung von 410 Euro auf 800 Euro bei den sogenannten GWG in Anlehnung an das Einkommensteuergesetz gleich zwei Fehler eingebaut: Erstens beziehen Sie sich hier auf den „Wert“ - von dem das Einkommensteuergesetz aber überhaupt nicht spricht -, und zweitens haben Sie einen Bruttowert genommen, während das Einkommensteuergesetz vom Nettowert spricht. Es wäre ganz einfach gewesen, das handwerklich richtig zu machen. Auch die Chance haben Sie leider vertan.

(Beifall bei der AfD)

Danke, Herr Lilienthal. - Das Wort hat für die CDUFraktion der Kollege Nacke. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einmal in einer Legislaturperiode ist der Landtag angehalten, über die eigenen Verhältnisse der Abgeordneten nachzudenken. Nur wir können diese Entscheidungen treffen. Der Kollege Siebels hat das alles ausgeführt; dem ist auch weiter nichts hinzuzufügen.

Das Abgeordnetengesetz steht zu Beginn einer Legislaturperiode üblicherweise einmal zur Diskussion, um die notwendigen Veränderungen vorzunehmen. Es regelt eine angemessene Ausstattung für Abgeordnete. Das betrifft sowohl die ihnen privat zur Verfügung gestellten Mittel, die sogenannten Diäten, als auch die Ausstattung der eigenen Arbeitsmöglichkeiten, des Wahlkreisbüros sowie das zur Unterstützung zur Verfügung stehende Personal.

Es regelt die angemessene Ausstattung der Fraktionen. Auch das ist von besonderer Bedeutung. Gerade dann, wenn die Fraktionen - wir haben es heute Morgen diskutiert - sich in kleinere und größere Fraktionen unterteilen, ist die Ausweitung der Möglichkeiten der kleinen Fraktionen, die hier die Opposition bilden, angemessen. Deswegen regelt das Abgeordnetengesetz auch eine angemessene Ausstattung der Oppositionsfraktionen.

Insofern kann ich mich also dem Kollegen Siebels anschließen, will aber auch auf das zu sprechen kommen, Herr Kollege Lilienthal, was Sie hier ausgeführt haben. Das betrifft ja im Besonderen die Frage der Indexierung der steuerfreien Aufwandspauschale.

Ich finde die Arbeit mit Indizes an der Stelle richtig. Ich habe das bei den Diäten immer für richtig gehalten, und deswegen hätte ich auch hier damit leben können. Die Transparenz ist vollständig gegeben. Wenn man einen Index hat, den man immer wieder anwendet, das in einem Gesetz sehr deutlich macht und dann das Ergebnis veröffentlicht, dann hätte ich damit leben können, dass man das einmal entscheidet und nicht hinterher die Hand für etwas heben muss, obwohl man etwas anwendet, was jeder bereits transparent im Vorfeld errechnen kann. Ich kann aber genauso gut mit dem Vorschlag der Diätenkommission leben, zu einer noch besseren Verdeutlichung das dann auch jedes Jahr auf die Tagesordnung zu setzen,

wie es bisher die Praxis in diesem Haus gewesen ist. Insofern ist es richtig und vernünftig, hier die Ergänzung von der Diätenkommission dann auch aufzunehmen.

Wo Sie irren, ist bei der Begründung und Herleitung der Steuerfreiheit der Aufwandspauschale. Der Hintergrund ist natürlich nicht, dass man es sich als Abgeordneter leichter machen wolle oder dass man es gar der Behörde leichter machen wolle. Der Hintergrund ist auch nicht, dass Privatleben und Dienstgeschäfte nicht trennbar seien. Und der Hintergrund ist schon gar nicht, dass man nicht ganz genau weiß, was eigentlich zum Mandat gehört. Denn genau vor dieser Fragestellung steht ja auch jeder Selbstständige, der irgendwo Unterscheidungen treffen muss: Ist es eine Dienstfahrt, wenn ich privat noch woanders mit hinfahre usw.? Diese Zumutung haben wir für jeden, der Aufwendungen beim Finanzamt geltend machen will, und natürlich wäre das auch einem Abgeordneten ohne Weiteres zuzumuten.

Der Hintergrund, warum man sich hier entschieden hat, einen anderen Weg zu gehen, ist in der Gewaltenteilung zu sehen. Der Hintergrund ist, dass es dem Finanzminister und seinen nachgeordneten Behörden eben nicht zusteht,

(Wiard Siebels [SPD]: Genau!)

jeden einzelnen Abgeordneten bis ins kleinste Detail der einzelnen Aufwendung zu kontrollieren. Es geht das Finanzamt und den Finanzminister schlicht und einfach nichts an, wohin Sie fahren, für wen Sie etwas kaufen, wem Sie schreiben und wen Sie anrufen.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP - Hel- ge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

Herr Kollege Nacke, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Lilienthal?

Aber selbstverständlich.

Vielen Dank, Herr Nacke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Ist Ihnen bekannt, dass nach Bundesrecht ein Abzug von mandatsbezogenen Aufwendungen nicht möglich ist?

(Wiard Siebels [SPD]: Das ist auch bei uns nicht zulässig! Wir haben ein Steuerabzugsverbot!)

Ich habe gerade versucht, Ihnen zu sagen, dass es möglich wäre, solche Unterscheidungen vorzunehmen. Der Grund, warum das nicht passiert - im Bund wie bei uns - und weswegen eine steuerfreie Pauschale gewährt wird, ist, dass die Finanzbehörden keinen Anspruch darauf haben und ihn auch nicht erheben sollten. Bei einer anderen Behandlung, nämlich einer Behandlung wie bei jedem selbstständigen Unternehmer, wäre das aber möglich. Das wäre die Überwachung eines Verfassungsorgans, nämlich der Landtag, durch ein anderes Verfassungsorgan, nämlich der Landesregierung und der nachgeordneten Behörden.

(Wiard Siebels [SPD]: Genau!)

Das ist der Grund, warum es diese steuerfreie Aufwandspauschale gibt.

Dass man dafür keinen Index bilden kann, auch darin irren Sie. Wir haben in der Vergangenheit - das können Sie nicht wissen, weil Sie und auch Ihre Fraktion damals diesem Parlament nicht angehört haben - einmal einzelne Abgeordnete aus unterschiedlichen Fraktionen - Opposition wie Regierung, dicht beim Landtag aus Hannover oder weit entfernt mit Wahlkreisbüro - genau dies tun lassen. Wir haben sie gebeten, alles aufzuschreiben, alles zu dokumentieren. Einzelne Kollegen, die dies damals gemacht haben, sind heute noch dabei. Der Wert, der dabei herausgekommen ist, ist damals intensiv diskutiert worden, auch in der Diätenkommission, und anerkannt worden. Wir haben diesen Wert genommen.

Wir haben uns den Index ja nicht selber ausgedacht. Vielmehr hat die Landtagsverwaltung das für uns ausgerechnet. Das ist eine sehr aufwendige Geschichte gewesen. Sie hat auch den Vorschlag gemacht, was wohl angemessen sein könnte, und zwar anhand dieser Listen, die Kollegen in großer Detailarbeit seinerzeit erstellt haben.

(Wiard Siebels [SPD]: Einen differen- zierten Index!)

Wir haben die Landtagsverwaltung gebeten, von dem Zeitpunkt an, zu dem sie das gemacht haben - ich habe nicht mehr im Kopf, wann das war -

(Wiard Siebels [SPD]: 16. Wahlperiode!)

- in der 16. Wahlperiode; das muss zwischen 2010 und 2013 gewesen sein -, einmal auszurechnen, wo wir landen würden, wenn man den Index, den sie jetzt vorschlägt, auf diesen Wert anwendet. Und den Betrag, der dabei herausgekommen ist, haben wir eingesetzt. So sind wir auf diesen krummen Wert gekommen.

An dieser Stelle herzlichen Dank an die Landtagsverwaltung, die sich damit sehr viel Arbeit gemacht hat

(Beifall bei der CDU und bei der SPD sowie Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der FDP)

und die uns eine große Unterstützung dabei war, eben genau diese Werte einmal zu ermitteln.

Ich habe jetzt auch ein recht gutes Gefühl, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil wir nämlich aus meiner Sicht alle wesentlichen Fragestellungen beantwortet haben: Welche finanziellen Mittel bekommt der Abgeordnete privat und welche, um sein Büro zu betreiben und seinen Aufwand zu decken? Und inwieweit werden die Leistungen an die Fraktionen erhöht? - Auch dafür gibt es inzwischen einen Vorschlag der Landtagspräsidentin - nach einem festen Index -, den wir aufnehmen können. Das wird in Zukunft gut funktionieren.

An dieser Stelle einen herzlichen Dank an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der uns auch hier noch mal wertvolle Tipps gegeben hat, und vor allem - das sei deutlich gesagt - an die Diätenkommission. Es ist nicht selbstverständlich, dass man sich zusätzlich für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellt und man bereit ist, sich intensiv damit auseinanderzusetzen und zu befassen.

Ich war froh - das will gern einräumen -, dass die Ideen und Vorschläge, die wir unterbreitet haben, auf vollständige Zustimmung bei der Diätenkommission gestoßen sind und es lediglich noch um die Frage ging, ob wir die Anpassungen infolge des Index hier einmal im Jahr bestätigen sollten. Das haben wir aufgenommen. Das habe ich bereits gesagt. Insofern bin ich sehr zufrieden und bedanke mich bei den Parlamentarischen Geschäftsführern für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung dieses Gesetzentwurfs. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir diese Wahlperiode mit diesem Abgeordnetengesetz gut gestalten können.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich empfehle Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Danke schön, Herr Kollege Nacke. - Das Wort hat nun Herr Kollege Grascha für die FDP-Fraktion. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf mich zunächst einmal dem Dank anschließen, der von dem Kollegen Nacke und dem Kollegen Siebels hier schon ausgesprochen wurde. Ich darf mich im Namen meiner Fraktion an der Stelle herzlich für die Zusammenarbeit bedanken, weil das in der Tat ein sehr wichtiges Thema ist.

Wir haben ja heute Morgen über die verfassungsrechtlichen Fragen gesprochen. Aber auch die materiellen Fragen sind natürlich in der Verfassung entsprechend geregelt. Wir müssen hier die Unabhängigkeit der Mandatsausübung sicherstellen. Dazu dient eben u. a. die heutige Debatte und dienen die heutigen Entscheidungen.

Es geht am Ende darum, den Parlamentarismus zu stärken. Dazu gehört eben auch, dass der Rahmen so geschaffen wird, dass beispielsweise Personal zur Verfügung steht, damit wir unsere parlamentarische Aufgabe wahrnehmen können. Ich nehme einmal ein Beispiel aus dem Gesetzentwurf, wonach zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird, wenn Untersuchungsausschüsse eingerichtet werden. Das ist insbesondere für die kleinen Fraktionen von besonderer Bedeutung. Wenn ein Untersuchungsausschuss eingerichtet wird, dann ist es eben gar nicht so einfach, Mitarbeiterkapazitäten zu schaffen und neben dem normalen Geschäft freizuschaufeln, um die Aufgaben im Untersuchungsausschuss ernsthaft wahrzunehmen. Das ist schon eine besondere Herausforderung. Deswegen ist das ein wichtiger Punkt, dass hier entsprechend Personal zur Verfügung steht.

Natürlich ist der Umstand, dass wir uns selbst damit beschäftigen und selbst über unser Einkommen, aber auch über den Rahmen entscheiden, immer anfällig für Populisten aller Art. Das ist immer so. Das werden wir auch aushalten; denn es gibt gute Gründe für diese Änderungen. Aber wir sind dazu verpflichtet, diese Entscheidungen tat

sächlich zu treffen. Das werden wir ja heute auch tun.

Wir sind sehr dankbar für die Anregungen der Diätenkommission. Wir sind erst mal sehr dankbar, dass sie sich in dieser Legislaturperiode gebildet und beraten hat, wie die Vorschläge genau zu sehen sind. Wir haben den Vorschlag, dass wir doch wieder jährlich über die Grundentschädigung entscheiden sollten, zur Kenntnis genommen und haben den in unseren Vorschlag übernommen, auch wenn ich die Argumente des Kollegen Nacke teile. Nichtsdestotrotz ist das sicherlich ein Punkt, den wir ohne Weiteres machen können, dass wir nämlich jährlich bestätigen, wie sich die Grundentschädigung der Abgeordneten bemisst.

Zwei Punkte noch:

Bei der sogenannten Verwandtenbeschäftigung geht es, wie es beschrieben wurde, um die Frage: Wie regeln wir das jetzt? - Eine Regelung war offensichtlich notwendig. Wir halten die Regelung, die wir jetzt treffen und wie sie analog auch im Deutschen Bundestag gilt, für absolut verhältnismäßig und vernünftig; denn alles andere wäre aus unserer Sicht eben unverhältnismäßig. Ich nehme jetzt einmal ein Beispiel: Der Kollege Birkner ist ja bekanntlich als Schwager mit Robert Habeck verwandt. Ich dürfte z. B. Herrn Habeck nicht anstellen. Selbst, wenn sich der Kollege Birkner von seiner Frau scheiden lassen würde, würde die bayerische Regelung immer noch vorsehen, dass ich den Kollegen Habeck nicht anstellen dürfte.

Ich glaube, das führt zu einer unverhältnismäßigen Sippenhaft. Deswegen ist das weder praktikabel noch vernünftig.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Jetzt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD, komme ich zu Ihrem Änderungsantrag. Sie beantragen, was § 31 Abs. 1 angeht, den Oppositionszuschlag zu streichen. Soweit habe ich das erst mal verstanden. Aber wenn ich jetzt sehe, wie Sie das umgesetzt haben, dann muss ich Ihren Antrag so interpretieren. In § 31 Abs. 1 steht ja: Die Fraktionen erhalten monatliche Zuschüsse zur Deckung ihres allgemeinen Bedarfs. Der Zuschuss besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von monatlich 53 408 Euro.

Und jetzt wird noch ergänzt -:

„und einem Zuschlag für Fraktionen, die nicht die Landesregierung tragen, in Höhe von monatlich 9 051 Euro.“

Sie wollen diese beiden Sätze jetzt ergänzen durch: