Protokoll der Sitzung vom 18.04.2018

Die Versorgung mit 4G und 5G ist eine Verpflichtung. Die Bundesnetzagentur wird die entsprechenden Frequenzversteigerungen und die Rahmenbedingungen dazu bis Mitte dieses Jahres voranbringen.

Ich will zusammenfassen. Damit ist deutlich geworden, sehr geehrte Abgeordnete der AfD: Der Antrag ist eigentlich etwas verspätet. Es wäre vielleicht sogar klug gewesen, ihn entweder zurückzuziehen oder ihn in einer aktualisierten Form wiedereinzubringen. Er ist nicht zustimmungsfähig, weil der Zug längst fährt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich die Beratungen schließen kann.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/325 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Ich komme zu dem

Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Tierschutzkonforme Lösungen für die Kastration männlicher Ferkel - Planungssicherheit für die Betriebe gewährleisten - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/348 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 18/616 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/688

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt auf eine Annahme des Antrags in einer geänderten Fassung.

(Unruhe)

- Wir könnten in die Beratung eintreten, wenn Sie die notwendige Ruhe herstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir treten in die Beratungen ein. Für die SPDFraktion beginnt der Kollege Jörn Domeier. Bitte sehr, Herr Domeier! Ich erteile Ihnen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein persönliches Motto lautet: Am Ende ist alles gut. Ist es noch nicht gut, dann ist es auch noch nicht das Ende. - Dieses Motto passt auch hier wieder. Die Gesellschaft ist im Wandel - oft nicht so, wie wir uns das vorstellen -, aber dass Tierwohl einen gesellschaftlich deutlich stärkeren Wert erhält, ist ein Trend, der richtig und wichtig ist.

(Zustimmung bei der SPD und bei der AfD)

Tierwohl ist kein Nebenbei-Angebot. Tierwohl ist kein Ballast. Tierwohl ist Zukunft. Das hat seit einigen Jahren auch der Einzelhandel mehr und mehr erkannt. Manche Supermarktketten und sogar Discounter verkaufen fast nur noch Fleisch von sanft oder nicht kastrierten Schweinen. Es geht also; das Fleisch kann marktfähig sein. Es gilt aber auch, diese Regelungen zu verbessern und einheitlich zu gestalten.

Die betäubungslose Ferkelkastration hat leider Tradition. Sie wurzelt in der Annahme, dass neugeborene Tiere noch kein Schmerzempfinden haben. Dieser Glaube ist zum Glück längst widerlegt.

Es gibt seit Jahren auch Alternativen zu dieser Ferkelkastration. Diese sind natürlich nicht so unkompliziert und vielleicht auch nicht so günstig, aber sie dienen dem Tierwohl wesentlich mehr. Ein Verein hat die Betäubung mit Narkosegas bereits seit Mitte 2008 für seine Ferkelerzeuger verbindlich eingeführt. Ich bin mir sicher, davon hören wir noch mehr. Aber wir schaffen es eben nicht - unabhängig von den Kosten; von den Kosten möchte ich hier gar nicht sprechen -, diese Variante rechtssicher bis zum 31. Dezember umzusetzen.

Rechtssicherheit ist hier in diesem Verfahren unheimlich wichtig. Unsere Landwirte dürfen nicht in der Illegalität arbeiten oder gar von uns dahingetrieben werden, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt weitere Alternativen, es gibt die Ebermast. Die Ebermast kann aber nicht einfach so erfolgen; denn ab dem fünften bis sechsten Lebensmonat werden die Eber zu echten Rabauken. Der Landwirt muss den pubertierenden Schweinen viel Auslauf, anderes Futter und Beschäftigung geben, von

den Sauen getrennt halten - Sie ahnen warum - und generell ein Auge auf sie haben. Die jungen Eber raufen miteinander und können sich üble Verletzungen zufügen. Das ist wirklich so, und das ist auch nicht witzig. Diese Verletzungen haben dann nichts mehr mit Tierwohl gemein.

In Großbritannien ist die Ebermast eine traditionelle Form, sie ist da üblich. Ich meine nicht die des Raufens, sondern die der Ebermast. Es gibt auch die Möglichkeit der Impfung, auch dort werden die Hoden bei diesen Tieren nicht entfernt. Das Schwein bekommt zweimal im Abstand von vier Wochen Antikörper gespritzt, die die Produktion der Geschlechtshormone unterbinden, und der Ebergeruch kann so nicht entstehen. Genau dieser Geruch ist das, was den Verbraucher abschreckt. Diese Methode wird z. B. in Australien als Standard gelebt.

Dann gibt es den vierten Weg. Der vierte Weg ist der Weg der Kastration unter örtlicher Betäubung. Schweden, Norwegen und auch das Ferkelzuchtland Dänemark praktizieren bereits diesen vierten Weg. Um diesen vierten Weg und den Einstieg in ein massenhaftes, das Tierwohl verbesserndes Verfahren durchzuführen, benötigt es gesetzliche Änderungen und Regelungen. Denn eines brauchen wir - ich habe es gesagt -: Rechtssicherheit für unsere Landwirte und die Umsetzung von mehr Tierwohl. - Bei allen Wünschen nach mehr Tierwohl und natürlich auch nach mehr Tierschutz - ich bin ein großer Anhänger von „viel mehr“ - müssen wir aber daran denken, dass nicht nur wir Ferkel züchten können.

Für den Fall, dass ausländische Anbieter weiterhin Kastrationen ohne Betäubung durchführen - da geht es um knallharte Euros und um Wettbewerb - und dann Schweine in unser System liefern wollen, entstehen diesen ausländischen Anbietern Wettbewerbsvorteile. Sie werden es nicht glauben, aber wenn wir mehr Tiere aus dem Ausland importieren, wo es weniger Tierschutz gibt, dann ist den Tieren ganz besonders nicht geholfen. Es wird also eine zentrale Aufgabe von Politik und Marktbeteiligung geben, rechtskonforme praktikable und auch kostengünstige Verfahren, z. B. der lokalen Betäubung, auf den Weg zu bringen. Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern - ich hatte es gesagt - sind nicht nur vom Preis her nicht gut, sondern ganz besonders im Sinne des Tierschutzes nicht förderlich. Dann bleibt es bei dem, was ich eingangs gesagt habe: Am Ende ist alles gut. Ist es noch nicht gut, dann ist es auch noch nicht das Ende. Und in Sachen Tierschutz - da

werden wir uns sicher einig sein - ist noch lange nicht das Ende erreicht. Es gibt eine Menge zu tun, aber es bringt nichts, wenn wir auf einer Insel der Glückseligen schwimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Domeier. - Es spricht jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Miriam Staudte. Bitte sehr, Frau Staudte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Eine von vielen Maßnahmen ist, dass das betäubungslose Kastrieren Ende des Jahres verboten wird. Das ist gut so, und das ist richtig so, und daran wollen wir festhalten. Nun gibt es aber verschiedene Methoden, wie man dieses Verbot der betäubungslosen Kastration umsetzen kann. Herr Domeier hat sie gerade aufgezählt. Ich will das jetzt nicht wiederholen, auch wenn ich in der Bewertung der einen oder anderen Maßnahme eine andere Einschätzung habe. Das ergibt sich, glaube ich, aus meiner weiteren Rede.

CDU und SPD haben einen Antrag vorgelegt, den wir leider ablehnen werden. Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht. Ich hoffe, Sie haben ihn alle rechtzeitig gesehen.

Ich möchte erläutern, warum wir Probleme mit Ihrem Antrag haben:

Wir haben als ersten Punkt die Forderung, dass eine Folgenabschätzung über die Abschaffung der betäubungslosen Kastration vorgenommen werden soll. Bei dem Wort „Folgenabschätzung“ werden wir Grünen tatsächlich immer hellhörig. Wir haben ja die Debatte auch zum Thema Tierschutzplan - Folgenabschätzung und Machbarkeit - geführt. Wir wollen hier nichts beschließen, was den Eindruck erweckt, dass am Verbot des betäubungslosen Kastrierens gerüttelt werden könnte.

Dann noch ein zweiter Punkt. Sie haben als Forderung angeführt, dass Sie den Begriff der Schmerzausschaltung klären lassen wollen. Ich denke bei dem Begriff gibt es eigentlich nichts zu klären. Schmerzausschaltung ist Schmerzausschaltung, und Schmerzminderung ist nur Schmerzminderung. Das Gesetz sieht aber eine Schmerzausschaltung vor. Also fragen wir uns ja: Warum wollen Sie denn eigentlich, dass dieser Begriff in sei

ner Interpretation womöglich abgeschwächt wird? Es geht ja schließlich um ziemlich kleine Ferkel und um ziemlich sensible Stellen bei diesen kleinen Ferkeln.

Ich weiß nicht, ob Sie die Stellungnahme des Friedrich-Loeffler-Instituts gelesen haben, die ganz klar belegt, dass es in diesem Bereich ganz viele Nerven gibt. Der sogenannte vierte Weg der Lokalanästhesie durch den Landwirt, der zwischen den Zeilen im GroKo-Antrag propagiert wird, führt eben nicht dazu, dass es wirklich eine Schmerzausschaltung gibt, sondern er führt nur zu einer Schmerzminderung. Man kann sogar noch weitergehen. Es werden dem kleinen Saugferkel allein durch die Spritze in die Hoden oder in den Samenstrang enorme Schmerzen zugefügt. Man möchte sich das alles nicht vorstellen. Deswegen haben wir große Probleme mit dieser Methode.

Während viele tatsächlich jetzt erst anfangen, sich Gedanken darüber zu machen, wie denn dieses Verbot umgesetzt werden könnte, gibt es tatsächlich welche, die es schon lange praktizieren. Neuland z. B. ist gerade schon angesprochen worden. Da gibt es die sogenannte Inhalationsnarkose mit zusätzlicher Schmerzausschaltung, aber die kostet einen Tick mehr, nämlich fünf bis sechs Euro pro Ferkel, wohingegen der sogenannte vierte Weg, also die Lokalanästhesie durch den Landwirt, eben nur drei bis vier Euro kostet. Wenn wir sagen, dass die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden soll, dann müssen wir doch auch sehen, dass das, hochgerechnet auf das Schlachtgewicht von 120 kg pro Schwein, für den Verbraucher nur 2, 3, vielleicht auch 4 Cent pro Kilogramm wären, die mehr zu zahlen wären. Ich denke, das ist machbar.

Gegebenenfalls muss auch wieder mit besseren Kennzeichnungen etc. gearbeitet werden. Jetzt aber einfach zu sagen, die Dänen machen die billigste Variante, diesen vierten Weg, sodass wir da mitziehen müssen, kann aus meiner Sicht nicht die Lösung sein.

Es gibt schmerzfreie Varianten, es gibt auch noch die Immunokastration, die in Tierschutzkreisen sehr stark präferiert wird, also Applikation eines Antikörperimpfstoffs. Es gibt die Ebermast. Es ist richtig, das ist nicht einfach. Da muss es einen Erfahrungsaustausch zwischen denen, die das schon erfolgreich anwenden, und denjenigen, die es auch als Variante für sich selbst ansehen, geben. Wir möchten das gerne fördern.

Natürlich wollen wir auch, dass Gespräche mit den europäischen Nachbarn geführt werden, aber doch bitte nicht mit dem Ziel, dass man sich sozusagen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner und das niedrigste Tierschutzniveau einigt, nämlich den vierten Weg.

Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen und unserem eigenen zustimmen.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staudte. - Es folgt jetzt die Fraktion der AfD. Es spricht die Abgeordnete Dana Guth. Frau Guth, bitte sehr!

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal bedanke ich mich auch im Namen meiner Kollegen für die ungeteilte Aufmerksamkeit, die uns heute wirklich reichlich entgegenfliegt. Herzlichen Dank. In jedem Redebeitrag nehmen Sie wahr, was wir sagen. Sie hören zwar nicht zu, aber trotz allem: Danke.

Wir haben eben von der FDP eine flammende Rede zur Digitalisierung im Bereich der Landwirtschaft, die wir mitnehmen und bis zum Jahr 2020 digitalisieren müssen, gehört. Ganz großartig, finde ich toll. Wenn wir aber heute über einen Antrag zur Herbeiführung tierschutzkonformer Lösungen für die Kastration männlicher Ferkel sprechen, dann denkt man auf den ersten Blick: Ja, das hört sich alles vernünftig an. - Man reibt sich allerdings verwundert die Augen, wenn man feststellt, dass sich die Regierungsparteien eines Themas annehmen, welches in weniger als neun Monaten Gesetzeslage ist.

Meine Damen und Herren, sind Sie hier von einem Schnellschuss überrascht worden? - Nein! Schauen wir uns die Chronologie an. In Deutschland gab es bereits im Jahr 2008 die Düsseldorfer Erklärung, welche sich mit dem Verzicht auf betäubungslose Ferkelkastration befasste. Im Jahr 2011 gab es die Brüsseler Erklärung auf EU-Ebene, in der sich viele Staaten auf eben diese Vorgehensweise bis 2018 geeinigt haben. 2013 wurde das deutsche Tierschutzgesetz geändert; diese Änderung beinhaltet das Verbot ab dem 1. Januar 2019.

Meine Damen und Herren, seit zehn Jahren ist dieses Thema bekannt, seit fünf Jahres Gesetzeslage. Alle hier im Parlament vertretenen Parteien

waren in dieser Zeit in Regierungsverantwortung. Niemand von Ihnen hat es in den letzten zehn Jahren für nötig gehalten, sich um dieses Thema zu kümmern. Markige Reden zum Agrarland Nummer eins, zur Wichtigkeit des Wirtschaftszweiges Landwirtschaft hat es genug gegeben. Dass Sie in Ihrem Nichthandeln nunmehr die Existenz von ca. 10 000 Sauenhaltern in Niedersachsen gefährden, wollen Sie damit heilen, dass Sie sich für ein späteres Inkrafttreten dieses Gesetzes einsetzen. - Wie viel später hätten Sie es denn gern? 2028 vielleicht? Wie vielen Ferkeln wollen Sie mangels erprobter und zugelassener Alternativen noch die außerordentlich schmerzhafte Prozedur der betäubungslosen Kastration zumuten? Wir reden hier über 20 Millionen Tiere pro Jahr.