Den Kommunen kann man nichts anlasten. In den unteren Naturschutzbehörden wurden 50 neue Stellen allein für diesen Zweck geschaffen. Es wurden zahlreiche Arbeitshilfen, Handreichungen und Ähnliches vorgelegt. Die Kommunen leisten das Beste, was sie leisten können, und sie leisten einen guten Beitrag. Bei ihnen ist die Arbeitsfähigkeit gegeben. Dann kommt das Problem doch wohl von oben!
Wir haben, wie wir eben schon gehört haben, jedoch Eigentümer und Bürger, die sich mit Händen und Füßen gegen dieses Programm wehren. Dann kann die Kommune wenig bewegen. Aber diese Art des Aufdrückens von Vorschriften ist offensichtlich bis heute nicht erfolgreich gewesen. Wir stoßen immer noch auf zu große Widerstände, und wir werden diese Gebiete nicht rechtzeitig ausweisen können.
Der Erschwernisausgleich, der beabsichtigt und auch nötig ist, um diejenigen zu entschädigen, die für das Programm eigene Flächen - ihr Eigentum -
abgeben sollen, ist schon gar nicht mehr schnell genug umzusetzen. Denn um den Erschwernisausgleich auch auf Landschaftsschutzgebiete anzuwenden, müssen Sie Änderungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz einbringen sowie die bisherige Erschwernisausgleichsverordnung-Wald ändern. Auch das müssen Sie alles rechtzeitig auf den Weg bringen.
Ihre letzte Hoffnung, dass die Eigentümer freiwillig am Programm teilnehmen und Widerstände aufgeben, schwindet damit natürlich. Denn ein Eigentümer, der keine angemessene Entschädigung in Sicht hat, wird sich natürlich weigern, freiwillig Verpflichtungen einzugehen, die direkt auf sein Vermögen und sein Eigentum zugreifen.
Wir müssen uns also fragen, ob diese Vorgehensweise der EU zielführend ist, ob wir tatsächlich übergeordnete Verordnungen übernehmen können, die keine Rücksicht auf die nationalen Methoden des Schutzes und die verschiedenen Arten der Unterschutzstellung nehmen und mit denen wir hier offensichtlich sehr große Schwierigkeiten bekommen haben. Es kann auch nicht die Aufgabe des Landes oder des Bundes sein, unsere guten Vorschriften zu verwässern, nur damit die EUVerordnung irgendwie durchpasst.
Wir haben vorhin gehört - der SPD-Mann hat sogar eine gewisse Freude erkennen lassen -, dass gleich der erste Punkt des Antrages der FDP „abgeräumt“ wurde. Das kann ja wohl nicht Ihr Ziel sein! Räumen Sie keine Anträge ab, die Sie an das mahnen, was Sie schon längst hätten schaffen müssen, sondern räumen Sie die Probleme ab - und das bitte möglichst noch in diesem Jahr!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ist das Thema Natura 2000 nicht neu. Es begleitet unser Land schon 20 Jahre und mehr. Es geht darum, die Gebiete zu sichern und die FFH-Richtlinie umzusetzen, um die ökologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Darum
Wir müssen die Zusagen einhalten, die die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der EU gemacht hat. Die Umsetzung ist den Ländern aufgegeben; wir müssen den EU-Vorgaben nachkommen und sie umsetzen.
2012 haben MU und ML einen Sicherungserlass erarbeitet und eine Handreichung für die Landkreise formuliert, die diese Aufgabe wahrnehmen, zusammen mit den Kommunalpolitikern und den Betroffenen. 2013 ist das Ganze aber unter grüner Federführung einkassiert worden. Dann sind weitere drei Jahre ins Land gegangen, bis ein weiterer Erlass formuliert wurde. Dieser Erlass hatte einen ganz großen Nachteil: Er hat zugelassen, die EUVorgaben nicht 1 : 1 umzusetzen, sondern darüber hinauszugehen. Das war ein ganz großer Fehler, der auf Unmut vor Ort stieß, gerade bei denjenigen, die betroffen sind und hätten beteiligt werden müssen.
Es geht zum einen darum, den EU-Vorgaben nachzukommen. Zum anderen geht es aber auch darum - das ist in der Debatte angesprochen worden -, die jahrhundertelange Arbeit der Landwirte, der Waldeigentümer, der Angler und der Jäger anzuerkennen und zu würdigen. Ich meine, es geht darum, beide Ansprüche in Einklang zu bringen und die Verordnungen gemeinsam zu formulieren.
Aus diesem Grund haben sich Frau Ministerin Barbara Otte-Kinast und Herr Minister Olaf Lies nach der Bildung der jetzigen Landesregierung zusammengesetzt, um einen neuen Leitfaden zu erarbeiten, der klar zum Ausdruck bringt, dass die EU-Vorgaben 1 : 1 umzusetzen sind und nicht noch mehr zum Nachteil der Nutzer, der Beteiligten und der Betroffenen draufgesattelt werden soll.
Um es deutlich zu sagen: Es ist unser Anspruch an die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise, dass die EU-Vorgaben 1 : 1 umgesetzt werden und nichts darüber hinaus. Ich meine, das darf man erwarten.
Es ist schon ein Vorteil, dass die Landkreise diese Aufgabe übernommen haben. Kaum einer kann sich noch daran erinnern, wie die Naturschutzgebiete von den damaligen Bezirksregierungen festgesetzt wurden. Da gab es keine kommunale Beteiligung, keine Beteiligung der Kreistage, der Kommunalpolitiker, der Träger vor Ort. Ich denke, es ist schon ein Wert an sich, dass die Verordnun
gen vor Ort formuliert und nicht quasi aufgedrückt werden, so wie es damals der Fall war. Ich kann mich jedenfalls noch daran erinnern, wie das über die Bezirksregierungen erfolgt ist und dass keine Mitsprache in der Form möglich war. Von daher sehe ich es persönlich nicht so, dass es damals besser war.
Wir sind auch der Meinung, dass alle Betroffenen und Beteiligten - also Angler, Fischer, Jäger, Landwirte und Waldeigentümer - im Vorfeld der kommunalen Beratung eingebunden werden sollen. Es ist immer eine gute Vorgehensweise, diejenigen, die nachher betroffen sind, im Vorfeld der Formulierung der Verordnungen, im Vorfeld der kommunalen Beratungen in den Gremien und im Vorfeld des offiziellen Beteiligungsverfahrens einzubinden, damit sie sich mit ihren Kenntnissen einbringen. Auf dieser Grundlage können die Verordnungen dann auch so formuliert werden, dass alle damit leben können.
Wir sind dankbar, dass es Landwirte, Flächennutzer, Angler, Fischer, Jäger und Waldeigentümer gibt - sie haben unsere schöne Kulturlandschaft letztlich ja auch geschaffen -, die die Natur pflegen und erhalten. Es kann nicht sein, dass grüne Theoretiker an dem sogenannten Grünen Tisch immer weiter Maximalforderungen aufstellen, die letztlich voll am Ziel vorbeigehen und die die Menschen vor Ort nicht mitnehmen.
Abschließend erwarten wir als CDU-Fraktion vom Umweltministerium als der obersten Naturschutzbehörde, dass es die Verordnungen fachaufsichtlich überwacht und dass es, wenn sich Kommunen, Betroffene oder Beteiligte übervorteilt fühlen und sagen, die Vorgaben der EU sind nicht entsprechend umgesetzt worden, es ist deutlich draufgesattelt worden, entsprechend hilft und diese Fragen so beantwortet, dass das umgesetzt wird, worum es geht, aber nicht darüber hinaus weitere Vorgaben geschaffen werden. Damit ist keinem geholfen.
(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Christian Meyer [GRÜNE]: Höre ich da ein Misstrauen gegenüber den Kommunen?)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU und die FDP stehlen sich hier ein bisschen aus der Verantwortung. Die FFHRichtlinie wurde 1992 beschlossen. Nach meiner Erinnerung regierten damals die CDU und die FDP.
Herr Kortlang hat gerade die Ausweisung der FFHGebiete in Niedersachsen kritisiert. Er hat gemeint, dass man auch in den Städten ein paar Biotope ausweisen könnte. Dazu möchte ich daran erinnern, dass die Meldung der niedersächsischen FFH-Gebiete seinerzeit unter CDU und FDP erfolgt ist. Es war Umweltminister Sander, der die landwirtschaftlichen Gebiete, die jetzt zu sichern sind, ausgewiesen hat. Er hat damals behauptet, die Kommunen brauchen da nichts zu machen usw., aber die EU hat gesagt: Nein, das Naturschutzrecht zählt, das muss man umsetzen.
Und dann war es eine rot-grüne Landesregierung unter dem Umweltminister Stefan Wenzel, die mit den Kommunen vereinbart hat, dass die, ich meine, 365 FFH-Gebiete in Niedersachsen hoheitlich zu sichern sind, und zwar bis 2018. Dann läuft die Frist aus. Ansonsten müssten wir Strafzahlungen leisten wegen mangelnden Naturschutzes in Deutschland. - Und das wollen Sie jetzt alles wieder zurückdrehen?
Es ist spannend, dass die Erlasse, die Stefan Wenzel und ich damals gemacht haben, weiterhin 1 : 1 in Kraft bleiben.
Die CDU musste eben ja eine schöne Pirouette drehen - das hat die FDP geschickt eingefädelt -, weil das Landvolk, die Grundeigentümer und auch die Landesjägerschaft gesagt haben - Herr Dammann-Tamke muss jetzt also gegen seinen eigenen Verband stimmen; ich weiß aber gar nicht, wo er im Augenblick ist -: Das braucht man alles nicht, die Meyer/Wenzel-Erlasse sollten aufgehoben werden, der Grundschutz, der Vertragsnaturschutz, reicht, alles zurück auf Los!
Den Forderungskatalog dieser Verbände wird die CDU gleich ablehnen und den rot-grünen Naturschutzkurs 1 : 1 fortsetzen.
Sie können uns jetzt zwar erzählen, Sie hätten da ein paar Korrekturen vorgenommen und mit den Kommunen geredet usw. Aber Fakt ist: Der rotgrüne Wald-Erlass bleibt. Die Agrarministerin hat ihn mitgezeichnet. Die Prüfung, die die CDU im Koalitionsvertrag erreichen wollte, hat ergeben, der Erlass ist gut, der bleibt so.
Deshalb hoffe ich, dass Sie nicht zurück auf Los gehen, sondern bei dem gemeinsamen Weg bleiben, den Rot-Grün eingeschlagen hat und den die CDU mit der Abstimmung über die Ablehnung der FDP-Forderung gleich mitträgt. Es geht darum, das Strafverfahren der EU zu vermeiden, den Kommunen Rechtssicherheit zu geben und das Ganze bis Ende 2018 fertig zu bekommen.
Vielen Dank, Herr Meyer. - Zu dem Tagesordnungspunkt liegt noch eine Wortmeldung des Ministers Olaf Lies vor.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch an dieser Stelle gilt es, einer Theorie vorzubeugen - ich habe das schon beim letzten Mal gesagt -: Es geht hier nicht um eine Fortsetzung der rot-grünen Umweltpolitik, sondern was wir machen, ist eine rot-schwarze Umweltpolitik - und die ist, glaube ich, nicht schlecht für die Umwelt.
(Beifall bei der CDU sowie Zustim- mung bei der SPD - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Rot-Grün in anderem Ge- wand!)
Ich glaube, dass mit dem heutigen Beschluss über den Antrag klar wird, dass wir - und darum bitte ich auch - damit aufhören sollten, in der Öffentlichkeit über Alternativen zu diskutieren, die es nicht mehr gibt. Denn solche Debatten führen am Ende nur dazu, dass die, die heute in den Kreistagen die Verantwortung übernommen haben - und die Verantwortung, die sie übernommen haben, ist groß -, verunsichert werden, weil sie befürchten, dass morgen alles wieder ganz anders wird. Aber das dürfte niemandem hier im Plenarsaal gerecht werden; denn wir alle haben doch ein großes Interesse daran, die nötige hoheitliche Sicherung der Gebiete bis Ende 2018 zu beschließen, wohlwis
Deswegen ist es also umso wichtiger, jede Form der Verunsicherung herauszunehmen, und deswegen bin ich auch sehr froh darüber, dass wir sehr zügig, aber auch sehr intensiv beraten und geprüft haben und heute zu einem Beschluss kommen. Das hilft auch den Kreistagen, klare Beschlüsse zu fassen.
Meine Damen und Herren, wir haben viel über die Frage diskutiert, was man machen kann. Dabei ist eines klar: Wir brauchen eine hoheitliche Sicherung, die auch akzeptiert wird, die unser Ziel 1 : 1 umsetzt, und das unter dem hohen Zeitdruck, unter dem wir stehen. Deswegen war es so wichtig - und das war auch ein großer Erfolg -, dass wir uns sehr schnell nach der Koalitionsvereinbarung und der Regierungsbildung mit den Ressorts, aber auch mit allen Betroffenen zusammengesetzt und nach Lösungen gesucht haben.
Dabei haben wir nicht nur über die Frage gesprochen, wie es mit dem Wald-Erlass weitergeht, sondern wir haben in der neuen Verantwortung, in der wir alle zusammen stehen, überlegt, welche Chancen der Sicherung wir haben, welche Zeiträume dafür notwendig sind und wie es uns am besten gelingt, den Drohungen der EU zu entgehen und zu handeln. Und es sind eben keine leeren Drohungen, sondern Drohungen, die am Ende teuer werden können.
Es war wichtig, dass wir zügig entschieden haben, was man überhaupt noch machen kann. Es war klar, dass es trotz der vielen vorhandenen Wünsche allein aufgrund der Zeit nicht die Option gibt, den Wald-Erlass bzw. das Verfahren zu ändern. Ich bin froh, dass wir so schnell eine so klare Position erzielt haben, mit der die unteren Naturschutzbehörden nun arbeiten können.
Dabei ist ja der Freiraum da. Das wird in der Debatte, die gerade auch aufgrund des Antrags geführt wird, immer vergessen. Die Sicherungsinstrumente sind im Landschaftsschutzgebiet oder im Naturschutzgebiet, und es gibt eben ein Übermaßverbot. Ziel ist, die 1 : 1- Sicherung vorzunehmen, und ich glaube, das ist auch sehr deutlich geworden.
Damit ist auch die Absage an den Grundschutz verbunden, der immer angeführt wird; denn er wird der hoheitlichen Sicherung der Natura-2000-Gebiete nicht gerecht und ist damit - ich verweise auf
das Bestimmtheitsgebot - nicht ausreichend konkret. Der Schutz darf aber auch nicht unverhältnismäßig sein. - Das sind genau die Wege, die wir hier gewählt haben, um das umzusetzen.