Wenn Sie mir zugehört hätten, dann wüssten Sie, dass ich davon gesprochen habe, dass wir nichts aufwiegen wollen, dass wir nichts gegeneinander ausspielen wollen, sondern dass wir einfach bloß das Gedenken an die Deutschen aus Russland - das unserer Meinung nach in der Erinnerungskultur bisher nicht in gebührendem Maße Berücksichtigung gefunden hat - berücksichtigt wissen wollen. Es soll nicht über irgendeine andere, z. B. infolge der NS-Gewaltherrschaft mit Leiden bedachte Bevölkerungs- oder Volksgruppe gestellt werden, sondern es soll bloß auf eine Ebene gehoben werden, die dem, was die Deutschen aus Russland durchleiden mussten, angemessen ist. Darum ist es ein erster Schritt, an solch eine Gedenkstunde oder Gedenkveranstaltung, wie sie jetzt mehrfach anklang, zu denken.
Noch eines zu Syrien. Das war zwar nicht ich, aber ein Kollege aus der Fraktion. Auch da haben Sie uns offensichtlich gründlich missverstanden. Wir brechen hier sicherlich keine Lanze für Herrn Assad. Darum ging es in der Rede des Kollegen Ahrends auch überhaupt nicht.
Insofern meine Bitte: Hören Sie genauer zu bzw. verfälschen Sie nicht das, was Sie genau richtig gehört haben, um hier populistisch gegen eine Fraktion vorzugehen!
Vielen Dank, Herr Kollege Emden. - Meine Damen und Herren, aus dem Plenum liegt mir keine Wortmeldung mehr vor, seitens der Landesregierung auch nicht, sodass ich die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt schließen kann.
Es wird vorgeschlagen, dass sich der Ausschuss für Inneres und Sport mit der Thematik befassen soll. Wer dafür ist, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, bevor ich den Tagesordnungspunkt 28 - „Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Landtages im Stiftungsrat der ‚Stiftung niedersächsische Gedenkstätten‘“ - aufrufe, schlage ich vor, dass wir einen Wechsel im Präsidium vornehmen, da ich nicht ausschließen kann,
Tagesordnungspunkt 28: Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Landtages im Stiftungsrat der „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“
Nach § 5 des Gesetzes über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ hat die Stiftung einen Stiftungsrat. Die Zusammensetzung dieses Stiftungsrates ist in § 6 des Gesetzes geregelt. Danach gehören dem Stiftungsrat vier Vertreterinnen oder Vertreter des Landtags an, die der Landtag aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode wählt. In gleicher Weise ist für jedes Mitglied des Stiftungsrats ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen. Es handelt sich somit um persönliche Stellvertretungen.
Die bisher vorliegenden Wahlvorschläge einschließlich der jeweils persönlichen Vertretungen sind in alphabetischer Reihenfolge der Unterrichtung in der Drucksache 18/710 neu zu entnehmen.
Frau Präsidentin! Ich darf zunächst feststellen, dass wir diesen Wahlvorschlag nur unter Protest unterbreiten. Wir halten dieses Gesetz nach wie vor für rechtswidrig; das ist hier auch allseits bekannt. Wir wollen uns aber nicht vor einem Gericht, das noch zu prüfen haben wird, ob dieses Gesetz tatsächlich rechtswidrig ist, vorwerfen lassen, dass wir nicht alles unternommen hätten, um unseren Platz im Stiftungsrat tatsächlich auch zu erhalten. Insofern schlagen wir vor Herrn Stefan Wirtz und als Stellvertreter Herrn Christopher Emden.
Vielen Dank. - Sie haben es vernommen. Als weiterer Wahlvorschlag wurden Stefan Wirtz als Mitglied und Christopher Emden als persönliche Stellvertretung benannt.
Gewählt wird gemäß § 86 unserer Geschäftsordnung mit Stimmzetteln. Wenn kein anwesendes Mitglied des Landtags widerspricht, kann durch Handzeichen gewählt werden. Gibt es Widerspruch?
Wir kommen also zu einer Wahl mit Stimmzetteln. Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Plätze einzunehmen. Ich weise darauf hin, dass die Wahl mit Stimmzetteln nicht eine geheime Wahl bedeutet, sondern nur, dass die Wahl schriftlich durchgeführt wird. Wir handhaben das Verfahren in der Weise, dass der Saaldienst den Mitgliedern des Landtags die Stimmzettel aushändigt und diese anschließend wieder einsammelt. Damit wir dieses Verfahren geordnet durchführen können, bitte ich Sie, auch nach Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf Ihren Plätzen sitzen zu bleiben. Da die Wahl nicht geheim durchgeführt wird, können Sie Ihr Votum an Ihrem Platz und mit einem beliebigen Stift kennzeichnen.
Wie auf dem Stimmzettel vermerkt, können bis zu vier Stimmen abgegeben werden. Wer mehr als die vorgesehenen vier Stimmen abgibt - also mehr als vier Kreuze macht -, macht den Stimmzettel ungültig. Die Stimmzettel sehen daher nur die Möglichkeit vor, kenntlich zu machen, welchen Wahlvorschlägen Sie Ihre Stimme geben möchten. Ein „Nein“ oder eine „Enthaltung“ sind nicht vorgesehen.
Auf den Stimmzetteln sind die Namen der vorgeschlagenen Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Die vorgeschlagenen persönlichen Vertreter bzw. Vertreterinnen sind jeweils zugeordnet. Gewählt sind dann die vier Paarungen, die die meisten Stimmen erhalten. - Ich glaube, das ergibt sich daraus.
Wir müssen jetzt kurz unterbrechen, weil wir noch auf die Stimmzettel warten. Ich würde Sie aber darum bitten, im Raum zu bleiben. - Ich höre gerade, es dauert zehn Minuten. Dann, denke ich, unterbrechen wir die Sitzung bis 17.30 Uhr - ich bin nicht davon ausgegangen, dass es so lange dau
Meine Damen und Herren, bitte nehmen Sie wieder Ihre Plätze ein, damit wir die Sitzung fortsetzen können. Und bitte beschriften Sie die schon verteilten Stimmzettel noch nicht! Die Stimmzettel sind noch nicht komplett verteilt. Das war eigentlich zu einem etwas späteren Zeitpunkt vorgesehen. Bitte nehmen Sie also erst einmal die Plätze ein, weil es auch noch Nachfragen zum Wahlprozedere gab. - Ich gehe davon aus, dass jetzt fast alle Kollegen und Kolleginnen auf ihren Plätzen sitzen. Ich bitte auch darum, die Tischgespräche einzustellen.
Wie eben schon gesagt: Die Wahl mit Stimmzetteln bedeutet nicht, dass es sich um eine geheime Wahl handelt, sondern nur, dass die Wahl schriftlich durchgeführt wird. Der Saaldienst verteilt zurzeit die Stimmzettel und wird sie dann auch wieder einsammeln. Ich bitte Sie wie eben auch: Bleiben Sie bitte an Ihren Plätzen!
Sie können Ihren Lieblingsstift nehmen, und - hierzu gab es eben Nachfragen - wie auf dem Stimmzettel vermerkt, können Sie bis zu vier Stimmen abgeben. Wer mehr als vier Stimmen abgibt, also mehr als vier Kreuze macht, macht den Stimmzettel ungültig. Man kann aber weniger Kreuze machen.
Die Stimmzettel sehen daher nur die Möglichkeit vor, kenntlich zu machen, welchen Wahlvorschlägen Sie Ihre Stimme geben möchten. Ein „Nein“ oder eine „Enthaltung“ sind, wie Sie sehen, nicht vorgesehen. Auf den Stimmzetteln sind die Namen der vorgeschlagenen Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Die persönlichen Stellvertreter sind jeweils zugeordnet.
Meine beiden Kollegen Schriftführer haben eben schon bestätigt, dass die Behältnisse zum Einsammeln der Stimmzettel leer sind.
Der Saaldienst verteilt zurzeit noch die Stimmzettel und wird sie anschließend wieder einsammeln. Wir warten ab, bis alle einen Stimmzettel haben.
Ich frage jetzt: Befindet sich noch ein Mitglied des Landtags im Saal, das noch keinen Stimmzettel hat? - Frau Guth hat noch keinen Stimmzettel. - Auf der Ministerbank hat Herr Minister Lies noch keinen Stimmzettel. - Wenn jetzt alle einen Stimm
Ich gehe davon aus, dass jeder seine bis zu vier Kreuze gemacht hat. Der Saaldienst wird die Stimmzettel jetzt wieder einsammeln. Bitte bleiben Sie sitzen!
Es erleichtert dem Saaldienst die Arbeit ungemein, wenn niemand hier im Raum steht. - Wer seinen Stimmzettel noch nicht abgegeben hat, der möge ihn bitte hochhalten, damit der Saaldienst Bescheid weiß, wo noch eingesammelt werden muss. - Danke schön.
Befindet sich jetzt noch ein Mitglied des Landtags im Saal, das noch nicht gewählt hat oder seinen Stimmzettel noch nicht abgeben konnte? - Das ist nicht der Fall.
Dann schließe ich die Wahl und bitte Sie, sich noch einmal zu gedulden, bis das Ergebnis der Auszählung vorliegt. Ich bitte die beiden Schriftführer im Sitzungsvorstand, Herrn Möhle und Herrn Schönecke, sowie die Schriftführerin Frau Eilers von der FDP-Fraktion und den Schriftführer Henze von der AfD-Fraktion, beim Auszählen der Stimmen mitzuwirken.