Protokoll der Sitzung vom 16.05.2018

Das muss man bei der Diskussion auch einmal sehen und sagen, dass die Bohrungen in Niedersachsen seit 60 Jahren erfolgreich durchgeführt worden sind, ohne dass es Trinkwasserschäden durch die Bohrungen gab.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Das stimmt nicht!)

Insofern sollte man bei der Debatte bei den Fakten bleiben und nicht einfach nur Gerüchte in die Welt setzen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Damit komme ich zur Frage des unkonventionellen Frackings, nämlich zu der Frage, ob aus Schiefer

gas und ähnlichen Lagerstätten gefördert soll, wie dies beispielsweise in den USA an der Tagesordnung ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dazu hat es in der letzten Legislaturperiode durchaus unterschiedliche Auffassungen gegeben. Die CDU hat den Antrag, den Rot-Grün damals beschlossen hat, nicht mitgetragen, weil dieses Verbot darin stand. Es gibt aus allen Expertenkreisen auf Bundesebene die klare Aussage, dass für die Förderung sowohl aus Risiko- und aus Umweltgesichtspunkten, aber auch aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten in Deutschland noch keine ausreichenden Informationen vorliegen.

Der Deutsche Bundestag hat gesagt, dass er mit einer Expertenkommission in vier Forschungsvorhaben dieses Wissensdefizit, das man hat, lösen möchte.

Wir als Freie Demokraten sind grundsätzlich für Forschung in allen Fachbereichen und Themen offen. Für uns ist Schiefergasförderung momentan nicht der wesentliche Bereich, den man unbedingt braucht, weil wir genügend konventionelle Lagerstätten haben, um die man sich kümmern kann.

Was aber nicht geht, Herr Minister Lies, ist, dass Sie für das Ministerium als Oberste Wasserbehörde erklären, Sie würden jeden Antrag, der da kommen würde, einfach ablehnen. Herr Minister Lies, schauen Sie einmal ins Wasserhaushaltsgesetz! Das, was Sie erklärt haben, war erklärter Rechtsbruch durch Sie als Minister.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: So ist das!)

Sie haben das nämlich in Ihrer fachlichen Zuständigkeit gesagt, nicht als politisches Agieren der Landesregierung. Sie haben gesagt, die fachliche Prüfung sei für Sie beendet, bevor sie angefangen hat.

Sie müssen jetzt zum Schluss kommen, Herr Kollege Bode.

Herr Minister Lies, deshalb: Ergreifen Sie die Gelegenheit, und stellen Sie das klar! Das, was Sie erklärt haben, bedeutete quasi, Sie würden Ihren Amtseid brechen. - Das ist bei einem Minister nicht hinnehmbar.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Wirtz. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Byl, Ihre Frage ist recht reißerisch formuliert, und ich muss feststellen: Hinter all dem steckt anscheinend nur eine einzige Absicht, nämlich die Große Koalition zu fracken. - Das wäre dann einmal gutes Fracking. Da würden wir voll zustimmen. Vielleicht sind wir - so, wie das hier klingt - vielleicht doch kurz vor Neuwahlen.

Aber wir haben ja nun auch gehört, die Landesregierung spricht weiterhin mit einer Stimme. Das ist allerdings die Stimme der SPD.

(Johanne Modder [SPD]: Das ist ja mal wieder typisch!)

Dazu muss ich auf das hinweisen, was der Kollege Bäumer gesagt hat - er hat es, glaube ich, zweimal oder dreimal vorgelesen -: Die unkonventionelle Förderung von Gas durch Fracking ist nicht zulässig. Das ist abgelehnt und so beschlossen. - Aber dabei geht es um die Förderung.

Wir sprechen heute allerdings über Probebohrungen und Forschungsvorhaben, also nicht über Förderung im konventionellen oder im kommerziellen Sinne, sondern tatsächlich über Erkundungsvorhaben. Davon sind im Bundestag vier beschlossen worden. Das ist Beschlusslage und somit möglich.

Im Bundestag ist jedoch auch beschlossen worden, dass bei Bohrungen im unkonventionellen Bereich keinerlei wassergefährdende Substanzen verwendet werden sollen.

Dann frage ich den Herrn Umweltminister Lies allerdings auch, warum er als Aufsichtsführender über die Wasserbehörde gleich kategorisch alles ablehnt, obwohl in diesem Fall seine Behörde fachlich in dem Moment, in dem ausgeschlossen ist, dass wassergefährdende Substanzen verwendet werden, vielleicht gar nicht betroffen wäre. Das ist die Frage, die Herr Bode von der FDP gerade etwas resoluter aufgeworfen hat - wir wollen ja nicht gleich vom Bruch des Amtseids reden -, aber es geht um die sachliche und die fachliche Frage, woher eigentlich seine pauschale Ablehnung kommt.

Das Fracking von Schiefergas - wir haben dazu keine Erfahrungen, keine Erfahrungswerte - erzeugt normalerweise kein Lagerstättenwasser. Das sind Erfahrungswerte aus anderen Ländern. Hier bei uns im Land hatten wir nur eine einzige Maßnahme, bei der wir überhaupt Erfahrungen sammeln konnten. Diese Erfahrungswerte sind jetzt Jahre alt. Es ist also durchaus wichtig, zusätzliche Erfahrungen zu sammeln.

Frau Liebetruth sagte, wir haben keine Erkenntnisse. Das ist wahr, aber das ist ein Zustand, den wir so nicht belassen dürfen.

Zur Frage der Lagerung von Lagerstättenwasser wurden schon zwei Standorte - auch das ist eine Information aus dem Ausschuss; das haben Sie sicherlich auch gelesen - genannt, sofern denn Lagerstättenwasser anfällt.

Auch das ist ein Bereich - Thema Wasser -, bei dem der Herr Umweltminister eigentlich nicht kategorisch ausschließen kann, dass Schiefergas aus unkonventionellen Lagerstätten erkundet werden soll. Und wir sind bei der Erkundung.

Rechtlich gibt es keine Möglichkeit, Erkundungen und Probebohrungen auszuschließen. Auch das ist Berichtslage, auch das ist gestern in den MailFächern gewesen. Es geht hier eben nicht um die Förderung, sondern um die Erkundung. Sie können nicht kategorisch ausschließen - da können Sie gerne den Kopf schütteln -, solche Probebohrungen zu unternehmen.

Aber welcher Sinn liegt eigentlich darin? Wir haben eben schon gehört, dass wir genug konventionelle Reserven haben. Die unkonventionellen Lagerstätten bieten etwa 700 Milliarden Kubikmeter Erdgas. Das ist schon ein bisschen herunterreguliert, früher wurden höhere Werte angenommen. „700 Milliarden Kubikmeter“ klingt fantastisch. Der Jahresbedarf in Deutschland liegt aber bei 100 Milliarden Kubikmetern. Wir reden also - bei voller Nutzung - über eine Reserve von maximal sieben Jahren. - Langfristige und stabile Versorgung sieht anders aus.

Wir müssen uns also fragen, in welchem Ausmaß wir hier noch Erkenntnisse benötigen; denn eine konventionelle Förderung ist unter dem Gesichtspunkt, dass es noch viele andere konventionelle Energiequellen gibt, derzeit nicht vorstellbar. Wir haben gehört, dass es nicht beantragt und auch nicht beabsichtigt ist. - Tatsächlich also der besagte Sturm im Wasserglas.

Sollte es zu einer Erprobung im Rahmen von Erkundungen kommen, würde eine Bohrstelle sicherlich ausreichen - wir bräuchten nicht etwa vier. Niedersachsen ist das Land mit den meisten Erdgasreserven. Es wäre sicherlich denkbar, alle vier Probebohrungen hier anzusetzen, und mit dieser Angst spielt die Grünen-Partei in den Landkreisen jetzt ganz intensiv. Eine einzige Probebohrung würde, glaube ich, genügend Erkenntnisse bringen. Wir würden da natürlich die Einbindung der Bevölkerung und der Betroffenen, die Risikobeurteilung und vor allen Dingen die Beteiligung der direkten Anlieger sehr intensivieren bzw. die Einschränkung machen müssen, dass jegliches Risiko ausgeschlossen werden muss. - Das haben hier schon alle geschworen und bekundet.

Wie gesagt: Neuen Erkenntnissen dürfen wir uns nicht verschließen, aber ein Fracking um des Frackings willen sollten wir vermeiden.

Danke sehr.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun das Wort Herr Wirtschaftsminister Dr. Althusmann.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Byl, was mich ein bisschen stört - jenseits Ihrer Aufgeregtheit -, ist Ihr Umgang mit den Ängsten der Menschen. Es gibt eine klare Aussage der Niedersächsischen Landesregierung - die gab es auch im Ausschuss -, dass mit uns unkonventionelles Fracking nicht zu machen ist und es gesetzlich verboten bleibt.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Sie sollten nicht die Fakten verdrehen und den Menschen nicht irgendetwas einreden! Das gehört sich schlicht nicht.

Sie sprechen von einer einheitlichen rot-grüne Linie. Herr Wenzel, wenn ich mich richtig erinnere, sind Sie als Umweltminister bei einigen Parteitagen mit Ihrer Grünen-Basis ziemlich aneinandergestoßen. Ich glaube, es war der Koalition geschuldet, dass es am Ende eine Mixed-Linie gab, konventionelles und unkonventionelles Fracking. Meine Damen und Herren, auch das gehört zur Wahrheit. Eine richtig klare Linie hat es da nicht gegeben. Insofern wäre es auch gar nicht möglich gewesen, irgendetwas im Alleingang zu beenden.

Meine Damen und Herren, in den letzten Tagen ist die mediale Beachtung wahrlich groß geworden. Viel Wind um nichts. Herr Bode hat gefragt, wie die Position der Landesregierung ist. Ich will sie erläutern.

Erstens. Entsprechend den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag von SPD und CDU für die laufende Legislaturperiode hat der Trinkwasserschutz absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Zweitens. Es gibt bisher keinen einzigen Antrag, und es ist auch keine einzige Planung eines Unternehmens bekannt, in Niedersachsen Erprobungsmaßnahmen durchzuführen.

Drittens. Falls überhaupt solch ein Antrag käme, müsste die Landesregierung natürlich darüber beraten und auch darüber beschließen. Und damit das ganz klar und deutlich wird: Es gibt innerhalb der Landesregierung überhaupt keine Differenzen zwischen MU und MW, was die politische Bewertung angeht. Der Kollege Lies hat, genauso wie ich, deutlich gemacht, dass wir Frackingvorhaben in unkonventionellen Lagerstätten in Niedersachsen schlicht nicht wollen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Es ist also in dieser Landesregierung zwischen SPD und CDU klar, wohin die Reise geht.

(Anja Piel [GRÜNE]: Nicht für alle!)

Das gilt für viele andere Themen auch. Die Menschen in Niedersachsen können sich auf dieses Wort verlassen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, zur rechtlichen Einordnung: Bundestag und Bundesrat haben im Sommer 2016 ein Gesetzespaket zum Fracking verabschiedet. Damit wurde die Mehrzahl der Forderungen des Niedersächsischen Landtags aus dessen Beschluss vom Juli 2015 aufgegriffen, es wurden neue Sicherheits- und Umweltstandards für den Einsatz der Frackingtechnologie in tiefliegenden Sandsteinlagerstätten - sogenanntes konventionelles Fracking, das im Übrigen in Niedersachsen seit den 60er-Jahren etwa 300-mal stattgefunden hat, ohne dass Umstände bekannt geworden wären, die Zweifel an der Sicherheit aufkommen lassen hätten - definiert.