Protokoll der Sitzung vom 17.05.2018

Danke, Herr Minister. - Herr Stefan Wenzel stellt jetzt die erste Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Finanzminister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie eben zum Ausdruck gebracht haben, dass Sie die Bewohner

einer Gemeinde für die Dienstleistungen heranziehen wollen, die in dem Gebiet der jeweiligen Gemeinde erbracht werden, frage ich Sie: Wollten Sie tatsächlich ausschließen, dass z. B. Besitzer wertvoller Immobilien, die ihren Sitz außerhalb der Gemeinde haben - das können Aktiengesellschaft oder sonstige Rechtspersönlichkeiten sein -, ebenfalls zur Steuer herangezogen werden?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister Hilbers möchte antworten.

Herr Wenzel, das ist immer auf die Kommune bezogen. Das heißt, das Objekt wird in derjenigen Kommune zur Grundsteuer herangezogen, in der es liegt, egal wo sich der Eigentümer befindet. Das ist bisher schon so, und an dieser Systematik wird sich auch nichts ändern.

(Jörg Hillmer [CDU]: Herr Wenzel hat sein Leben lang noch keine Grund- steuer gezahlt!)

Die Kommune legt den Hebesatz fest, und jedes Grundstück in der Kommune wird entsprechend herangezogen. Es ist überhaupt keine Änderung dieser Systematik beabsichtigt. Es werden also keine Aktiengesellschaften, die woanders ihren Sitz haben, von der Steuer ausgenommen. Das geht schon heute nicht. Die Eigentümer sind den Grundstücken zugeordnet. Wir können sie sogar automatisch erfassen, weil die Katasterverwaltung jedes Grundstück mit dem jeweiligen Eigentümer erfasst.

Danke schön, Herr Minister. - Eine weitere Zusatzfrage stellt jetzt Herr Lilienthal für die AfD.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Niedersächsische Landesregierung ohne eine eigene Präferenz in diese Verhandlungen geht?

Herr Minister Hilbers möchte antworten.

Sie haben mich richtig verstanden, dass wir in den Verhandlungen augenblicklich ausloten, welche Modelle in der verbleibenden Zeit noch umsetzbar

sind. Die angesprochenen Fragen müssen ja erst einmal geklärt werden. Das klären wir mit dem Bundesministerium, und wir untersuchen auch intensiv bei uns, welche Arbeiten noch zur Umsetzung erforderlich sind. Es bedarf zunächst einmal einer Analyse: Was geht verfassungsrechtlich, und was ist in der Zeit noch umzusetzen? - Wenn es zu gegebener Zeit notwendig wird, werden wir auch zu einer Präferenz kommen.

Danke schön. - Die erste Zusatzfrage für die FDPFraktion stellt nun Herr Christian Grascha.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund der Ausführungen des Herrn Finanzministers und des Ziels, zu einer möglichst einfachen Umsetzung der Grundsteuerreform zu kommen, frage ich Sie, wie sich dieses Ziel damit verträgt, dass Sie - ich glaube, es war in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung am 2. Mai - angekündigt haben:

„Die Grundstückseigentümer werden wahrscheinlich eine … Steuererklärung für die Bewertung ihres Grundstücks abgeben müssen.“

Ist das Ziel, zu einer möglichst einfachen Umsetzung zu kommen, auf die Steuerverwaltung bezogen und weniger auf den Bürger?

(Zustimmung von Jörg Bode [FDP])

Herr Minister!

Frau Präsidentin! Herr Kollege Grascha, auf eine Erklärung der Bürger könnte man nur verzichten, wenn man ein reines Bodenmodell wählt. Das würde bei der Besteuerung aber außer Acht lassen, ob der Boden bebaut ist oder nicht.

Daran kann man erkennen, dass es das Modell ist, das die größten Unterschiede zwischen dem, was jetzt gezahlt wird, und dem, was zukünftig gezahlt wird, produzieren würde, weil nämlich Einfamilienhäuser mit einem relativ großen Grundstücksanteil in Relation zur bebauten Fläche und unbebaute Grundstücke stärker belastet würden, während intensiv bebaute Grundstücke weniger belastet würden.

Das würde zu den größtmöglichen Verwerfungen führen. Deswegen favorisiere ich ein solches Modell nicht. Im Grunde favorisiert das auch kaum jemand in der Ländergemeinschaft.

Das wäre das einzige Modell, bei dem wir keine Erklärung benötigen. Ansonsten würden wir eine Erklärung über die Daten benötigen, die uns nicht vorliegen. Immer dann, wenn herangezogen wird, wie groß irgendetwas auf dem betreffenden Grundstück gebaut ist, sind wir nicht sicher, ob wir ausreichend Daten zur Verfügung haben oder ob wir eine Erklärung brauchen. Dann würde eine Erklärung - das könnte auch ein Blatt Papier sein - der Bürger darüber notwendig werden, wie viel von diesem Grundstück bebaut ist und wie es bebaut ist. Ist es ein gewerbliches Objekt, ist es ein Wohnobjekt? - Wenn man da zu einer Differenzierung kommt, wird man eine Erklärung brauchen.

Auf eine Erklärung kann man meines Erachtens nur in dem Moment verzichten, in dem uns alle Daten vorliegen. Das sehe ich eigentlich nur bei dem Modell, bei dem man nur die Größe des Grund und Bodens, die Quadratmeterzahl der Bodenfläche, heranziehen würde. Ansonsten wird man Daten benötigen.

Danke schön. - Eine weitere Zusatzfrage stellt jetzt Herr Stefan Wenzel für Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Finanzminister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich 14 von 16 Ländern in den Fragen der künftigen Gestaltung der Grundsteuer sehr einig waren und einem niedersächsisch-hessischen, also auch parteiübergreifenden Vorschlag zugestimmt haben, frage ich Sie, welche der 16 Länder sich jetzt überhaupt neu positioniert haben.

Herr Minister möchte antworten.

In den Gesprächen haben eigentlich alle Länder deutlich gemacht, dass sie sich in der Frage bewegen, dass es ihnen in erster Linie darauf ankommt, zu einem Kompromiss zu kommen und dass das bundeseinheitlich geregelt werden sollte. Auch der Bundesfinanzminister hat betont, dass er einen neuen Vorschlag machen möchte. Daraus

kann man ableiten, dass sehr viel Bewegung in der Diskussion ist, dass eigentlich bei allen dort Bewegung in der Diskussion ist, was das Modell angeht.

Ich habe persönlich auch große Zweifel, ob dieses Modell, das relativ komplex ist, noch in der Zeit umgesetzt werden kann, weil man seinerzeit, als man es entwickelt hat, davon ausgegangen ist, dass man zehn Jahre braucht, um es umzusetzen. Das Gericht hat uns aber jetzt nach der Festlegung des Gesetzes noch fünf Jahre gegeben, also die Hälfte der Zeit, um es umzusetzen. Das wirft doch Fragen auf.

Auf einen Punkt möchte ich deutlich hinweisen. Ich würde mich nicht darauf einlassen, dass wir auf der Bundesebene ein Modell bejubeln, das die Länder umsetzen sollen, aber nicht umsetzen können und bei dem dann die Länder die Verantwortung dafür tragen, dass den Kommunen so lange die Einnahmen wegbrechen, weil wir die Umsetzung nicht hinbekommen.

Ich bin also fest entschlossen, nur ein Modell zu vertreten und zu befürworten, das mir die Gewähr gibt, dass es in der vorhandenen Zeit umgesetzt werden kann. Deswegen haben sich eigentlich alle ein Stück weit von dem jetzigen Modell wegbewegt und halten alle nicht mehr apodiktisch an diesem Modell fest, wenn auch in unterschiedlicher Abstufung.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Eine weitere Frage hat für die AfDFraktion Herr Lilienthal.

Frau Präsidentin! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass wir hier gestern ganz viel über Digitalisierung und auch über Digitalisierung von Verwaltung gesprochen haben und hier ja im Grunde genommen ein neues Steuergesetz am Aufwachsen ist, war ja vermutlich Ihr Hinweis auf das „Papier“, das der Steuerbürger in Zukunft abgeben soll, ein Versprecher. Kann ich davon ausgehen, dass zumindest diese Steuer dann ausschließlich digital administriert wird?

Der Minister möchte antworten.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann Ihnen heute nicht sagen, ob Sie vollständig ohne Formular auskommen werden. Wir werden soweit wie möglich die Dinge automatisieren und auch digitalisieren. Aber es gibt in unserem Lande auch noch Menschen, die schlicht und einfach mit Papier arbeiten. Die werden sicherlich eine Möglichkeit von uns bekommen, uns die notwendigen Daten in Papierform zuzuleiten.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist auch richtig so!)

Es soll auf jeden Fall bürgerfreundlich, einfach und nachvollziehbar sein. Dafür stehen wir. Welche Wege wir dann wählen, können wir ganz explizit festlegen, wenn wir wissen, wie das Modell dezidiert aussieht und wann welche Daten genau kommen müssen. Aber wir müssen auch die Bürgerinnen und Bürger im Blick haben, die uns ein ganz normales Blatt Papier ausfüllen. Das werden wir mit einem Blatt Papier auch schon vernünftig schaffen.

(Beifall bei der CDU, bei den GRÜ- NEN und bei der FDP)

Danke sehr. - Für die FDP-Fraktion fragt nun Herr Christian Grascha.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Finanzminister, ich möchte noch einmal auf die Steuererklärung zurückkommen. Vor dem Hintergrund der Dinge, die Sie gerade ausgeführt haben, und der Frage, welche Daten eigentlich für solch eine Steuererklärung benötigt werden, und vor dem Hintergrund, dass den Katasterbehörden zumindest die Antworten auf die Fragen, die Sie hier aufgeworfen haben - also ob ein Grundstück bebaut ist, womit es bebaut ist usw. -, schon vorliegen, frage ich Sie, welche Daten im Rahmen einer solchen Steuererklärung benötigt werden, die dem Staat noch nicht vorliegen.

(Beifall bei der FDP, bei den GRÜ- NEN und bei der AfD)

Danke sehr. - Herr Minister!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das hängt von dem Modell ab, das gewählt wird. Wenn es ein Modell ist, das auf Äquivalenzziffern aufbaut, dann brauchen wir nur die Grundstücksfläche, die wir sicherlich automatisch abrufen können. Dann müssen wir die Geschossfläche des Gebäudes haben. Dann stellt sich schon wieder die Frage, ob das Modell mit einbeziehen soll, ob das Gebäude einen Keller hat oder nicht.

(Zuruf von Christian Grascha [FDP])

- Das hängt vom Modell ab, das man wählt. Wenn man das Gebäude in irgendeiner Weise bewerten will, dann braucht man spezifische Faktoren der Bewertung, dann wird man sich auf Eigenschaften verständigen müssen, und dann wird man diese abfragen müssen. Wahrscheinlich liegen uns diese Eigenschaften nicht alle vor.

Wir werden das soweit wie möglich automatisieren. Da können Sie mich beim Wort nehmen. Wir werden alles unternehmen, um die Prozesse soweit wie möglich zu automatisieren. Das ist alleine schon aus Zeitgründen erforderlich. Wenn noch etwas erforderlich wird, werden wir das abfragen.

(Björn Försterling [FDP]: Das heißt, dass alle Einheitswertbescheide in Niedersachsen falsch sind?)

Herr Försterling, keine Zwiegespräche, bitte!

Die Einheitswerte sind doch nicht mehr zulässig.