Protokoll der Sitzung vom 19.06.2018

(Die Präsidentin schaltet dem Redner das Mikrofon ab - Christopher Emden [AfD]: Andere durften heute schon über eine Minute überziehen! Ich möchte nur einmal darauf hinweisen! - Beifall bei der AfD)

Zu diesen beiden Tagesordnungspunkten liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Die Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs unter Tagesordnungspunkt 9: Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung in den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs unter Tagesordnungspunkt 10 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes - an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung abgeschlossen.

Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung: Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/1087

Frau Dana Guth aus der AfD-Fraktion hat sich zur Einbringung gemeldet. Bitte!

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Oktober letzten Jahres verspricht die Regierungskoalition, die mit 105 von 137 Mitgliedern dieses Parlament dominiert, die Oppositionsrechte zu stärken. Was ist seitdem passiert? - Überhaupt nichts. Im Gegenteil: Wenn es politisch opportun erscheint, wirft man hier und da ein Bröckchen Entscheidungsspielraum vom Tisch und zelebriert in trauter Einigkeit die Ganz Große Koalition, die GaGroKo.

Mit der SPD, der CDU, den Grünen und der FDP haben Sie ein verfassungswidriges Gesetz zur Stiftung niedersächsische Gedenkstätten verabschiedet. Der GBD hatte es in den Ausschussberatungen stark kritisiert. Das alles haben Sie ignoriert. Sie alle zusammen weigern sich, der AfDFraktion den Weg zum Staatsgerichtshof in Bückeburg zu ermöglichen, aus der Sorge heraus, dieser würde das Gesetz für verfassungswidrig erklären.

Schauen wir uns heute die Umsetzung des Fragerechts der Opposition an! Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in seiner ständigen Rechtsprechung, dass sich aus Artikel 38 Abs. 1 des Grundgesetzes der Status des Abgeordneten aus der Beteiligung an der Ausübung des Fragerechts des Parlaments ergibt. Der Abgeordnete hat ein Recht, Informationen zu erhalten, die er benötigt, um insbesondere seine Kontrollfunktion, die wichtigste Funktion der Opposition, auszuüben.

Wie geht man im Niedersächsischen Landtag damit um? Wenn man es wollte, könnte man sich nun an der inhaltlichen Beantwortung der Fragen abarbeiten. Anfragen, welche Betriebe in Niedersachsen betäubungslos schlachten dürfen, werden mit dem Verweis auf Datenschutzgründe ebenso wenig beantwortet wie Fragen, welche Institute in Niedersachsen dafür verantwortlich sind, dass in 2015 und 2016 mehr als 150 000 Tiere bei Tierversuchen gestorben sind. Ein Gutachterbüro, welches den Auftrag erhalten hat, ein Schiffsgutachten zu erstellen, wird wiederum problemlos mit Namen und Anschrift benannt. Zweierlei Maß, finden Sie nicht?

(Beifall bei der AfD)

Kommen wir zu den Bearbeitungszeiträumen! Wir können es belegen: Die Fragen der Opposition bleiben in den Ministerien einfach stecken. 50 Tage und mehr - wir haben es in unserem Antrag dargelegt - brauchen sie, um Kleine Anfragen zu beantworten. Wenn dann auch noch Nachfragen notwendig werden, da man sich bei den Auskünften eher sparsam gibt, ist man schnell bei Zeiträumen von mehreren Monaten, bis man die notwendigen Antworten beisammen hat.

Und nein, es handelt sich hier nicht um ein AfDProblem. Die Problematik trifft auch bei den Anfragen der Abgeordneten der Grünen zu. Ja, auch Ihre Anfragen liegen schon mal irgendwo bis zu zwei Monaten. Aber Sie scheint das ja offensichtlich nicht zu stören. Sie finden das völlig in Ordnung.

Diese Verzögerung behindert uns aktiv bei der Ausübung unserer Rechte als Opposition. Wir erwarten, dass unsere Fragen in einer angemessenen Frist von zwei Wochen beantwortet werden, damit wir unsere Aufgaben als Opposition dementsprechend ausüben können. Wäre das die Regel, wäre unser Antrag nicht notwendig. So fordern wir nur das, was in anderen Bundesländern und im Bundestag bereits ganz selbstverständlich in Geschäftsordnungen geregelt ist.

Wir hoffen nun sehr, dass dies nicht mit dem Verweis auf Personalmangel abgelehnt wird. Die Kreativität bei der Schaffung neuer Stellen wurde in diesem Parlament ja bereits eindrücklich unter Beweis gestellt. Wir bitten Sie um Unterstützung für diesen Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die Grünen-Fraktion: Herr Helge Limburg, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Guth, Sie bestärken erneut den Eindruck, dass Sie sich als AfD ganz gut in der Opferrolle gefallen.

(Dana Guth [AfD]: Was hat das mit Opferrolle zu tun?)

Versuchen Sie es doch einmal mit konstruktiveren Ansätzen! Sie sprechen die Normenkontrollklage an. Es ist Ihnen offenkundig entgangen, Frau Guth, dass Ihnen diese mitnichten von allen geschlossen verwehrt wird. FDP und Grüne haben einen Verfassungsänderungsentwurf eingebracht, der in der Tat vorsieht, dass die Normenkontrollklage für eine Fraktion - das wäre, so leid mir das tut, natürlich auch Ihre Fraktion - zulässig ist. Tun Sie doch nicht so! Streuen Sie diese Mär nicht weiter! Versuchen Sie, sich aus dieser Opferrolle herauszubewegen und die Politik konstruktiv und nach vorne gerichtet mitzugestalten!

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP - Dirk Toepffer [CDU]: Sehr gut!)

Zur Sache: Die Praxis der Beantwortung parlamentarischer Anfragen hat in der Tat eine lange, wechselvolle Geschichte. Auch in dieser Legislaturperiode ist sicherlich in vielen - oder in einigen - Fällen auch noch Verbesserungspotenzial zu erkennen, was die Arbeitsweise der Landesregierung angeht. Ganz ohne Frage. Darauf haben wir auch ver

schiedentlich hingewiesen. Die Frage ist: Wie findet man konstruktiv im Sinne des Parlamentarismus eine gute Lösung dafür?

Einen Weg hat in der vergangenen Legislaturperiode der Niedersächsische Staatsgerichtshof aufgezeigt, der Kriterien für die Behandlung Kleiner Anfragen zur schriftlichen Beantwortung aufgestellt hat. Diese mit Leben zu erfüllen, ist nun in der Tat die Aufgabe des Parlamentes - das hat in diesem Zusammenhang auch Aufgaben bekommen - und der Landesregierung. Dabei müssen Sie in dieser Legislaturperiode tatsächlich besser werden, als es bislang der Fall ist.

Ein zweiter Aspekt ist - das ist hier auch schon verschiedentlich angesprochen worden - die Frage, wie wir das Fragerecht in der Praxis ausgestalten. Da gab es - das wissen Sie als AfD - schon in der letzten Legislaturperiode einen Reformvorschlag für die Mündliche Anfrage, damals von SPD und Grünen. Das wird es mutmaßlich in den nächsten Wochen und Monaten wieder geben. Insofern wissen Sie, dass dieser Prozess bereits auf dem Weg ist. Ob tatsächlich die von Ihnen vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung hilfreich und zielführend sein kann, wage ich zu bezweifeln, weil dies an der verfassungsrechtlichen Pflicht und an den verfassungsrechtlichen Möglichkeiten überhaupt nichts ändert. Diese werden durch die Landesverfassung und die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes vorgegeben, können aber nicht von uns mit einer Änderung der Geschäftsordnung verändert werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion der Kollege Wiard Siebels. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Guth, zunächst einmal vielen Dank für Ihren Antrag. Eigentlich hatte ich mir nur wenige Stichworte aufgeschrieben. Zu diesen möchte ich gleich kommen.

Sie haben an dieser Stelle eine sehr grundsätzliche Kritik angebracht, die ich, ehrlich gesagt, Frau Kollegin, nicht zutreffend finde, um es vorsichtig zu sagen. Wir haben uns in den vergangenen Monaten hier im Niedersächsischen Landtag an vielen Stellen mit der Frage von Minderheitenrechten

befasst. Dass das am Ende nicht für alle „kleinen“ Fraktionen zufriedenstellend ist, will ich gerne zur Kenntnis nehmen. Darüber wird man auch weiter diskutieren müssen. Daraus aber eine solche Rolle zu konstruieren, wie Sie es gemacht haben, halte ich wirklich für völlig unangemessen.

Ich will in dem Zusammenhang nur noch einmal daran erinnern, dass wir hier im Landtag mit ganz breiter Mehrheit dafür gesorgt haben, dass Ihre Fraktion als kleinste Fraktion des Hauses in allen Ausschüssen, wo es nur irgendwie möglich erschien, regulär vertreten ist. Wir haben für Sie die Geschäftsordnung geändert, nur damit Sie regulär vertreten sind. Das könnte man in Ihrer Fraktion gelegentlich einmal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Wir haben dafür gesorgt, dass die kleinen Fraktionen Unterstützung bekommen, was Mitarbeiter und Mitarbeiterstunden angeht, sofern es zur Bildung von Enquetekommissionen und Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen kommt. Wir haben dafür gesorgt, dass der Oppositionszuschlag - auch für Ihre Fraktion - erhöht wird. Frau Kollegin, Ihre Fraktion ist im Präsidium des Landtages vertreten. Also, um es einmal vorsichtig zu sagen: So schlecht kann das alles nicht sein.

Ich muss aber bei der Gelegenheit noch einmal ganz vorsichtig darauf hinweisen, dass eine Fraktion mit neun Mitgliedern natürlich in anderer Stärke vertreten ist als beispielsweise eine Fraktion mit 55 oder mit 50 Mitgliedern, Frau Kollegin. Das ist aber dem von Ihnen viel zitierten Wählerwillen zu verdanken. Dem sollten Sie sich an der Stelle gelegentlich fügen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Zur inhaltlichen Frage ihres Antrags zur Änderung der Geschäftsordnung erlauben Sie mir zwei Hinweise:

Ich bin mir nicht sicher, ob Ihnen das bekannt ist. Gerade im Anschluss an die jüngste Ältestenratssitzung am Mittwoch hat es noch ein Treffen der Parlamentarischen Geschäftsführer gegeben. Sinn und Zweck dieses Treffens ist u. a. eine Reform des Fragerechts gewesen. Das ist zumindest im Ältestenrat in den vergangenen Monaten immer wieder mal diskutiert worden. Ich glaube, dieses Thema ist auch hier im Landtag zumindest angerissen worden.

Was uns inhaltlich vorschwebt - ich spreche jetzt für meine Fraktion, da die Verhandlungen darüber ja noch nicht abgeschlossen sind -, geht sehr viel weiter als das, was Sie hier schriftlich vorgelegt haben. Es geht nämlich nicht nur darum, das Fragerecht in Bezug auf irgendwelche Fristen zu verändern, die sich, wie Herr Limburg richtigerweise ausgeführt hat, originär an der Verfassung zu orientieren haben und nicht quasi einfachgesetzlich so gestaltet werden können, wie man sich das vorstellt. Das Fragerecht als solches soll reformiert werden. Es soll Kleine schnelle schriftliche Anfragen geben. Die Mündliche Anfrage könnte dafür dann wegfallen. Ferner stellen wir uns vor - auch das ist hier immer mal wieder thematisiert worden -, die Fragestunde hier im Niedersächsischen Landtag zu reformieren.

Das alles geht aus meiner Sicht sehr viel weiter als das, was Sie in Ihrem Antrag hier vorgelegt haben.

Trotz der Vorwürfe, die Sie gegen uns erhoben habe, finde ich es im Kern nicht falsch, dass sich auch Ihre Fraktion mit diesem Thema befasst. Dazu besteht in der Tat Anlass, weil Fragerecht und Fragestunde meiner Meinung nach tatsächlich einer Reformierung bedürfen. Ich freue mich deshalb auf eine hoffentlich sehr sachliche Diskussion im zuständigen Geschäftsordnungsausschuss; das ist der Ältestenrat.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Siebels. - Für die FDP-Fraktion: Herr Grascha, bitte!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat haben wir heute eine erste Debatte zum Thema „Reform der Geschäftsordnung“. Die Vorredner haben bereits angekündigt, dass diese Debatten noch weiter gehen werden und hoffentlich in einem Reformprozess enden.

Unser Parlamentarismus lebt einerseits davon, dass wir hier lebendige Debatten - auch strittige Debatten - haben und den Streit zwischen den Fraktionen entsprechend leben, damit die Bürgerinnen und Bürger draußen sehen, wo die Unterschiede eigentlich sind; denn davon lebt die Demokratie. Das ist der eine Teil, der im Parlamentarismus wichtig ist.

Der andere Teil besteht in wirksamen Kontrollinstrumenten gegenüber der Regierung. Ich bin - der Kollege Siebels ist darauf ja schon eingegangen - den Fraktionen von SPD und CDU dankbar, dass sie diesen Aufschlag jetzt gemacht haben. Wir werden diese Debatte sehr wohlwollend begleiten, die wir zur Reform der Fragestunde hier haben werden.

Das sind wichtige Punkte, weil es darum geht, die Debatten hier lebendiger zu gestalten. Am Ende geht es auch darum, die Abgeordnetenrechte entsprechend zu stärken. Dazu gibt es jetzt Vorschläge, die aus unserer Sicht in die richtige Richtung gehen. Wir werden das im Ältestenrat entsprechend beraten und werden dann - hoffentlich im August - sicherlich zu einer Entscheidung kommen.