Protokoll der Sitzung vom 19.06.2018

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aber auch dem Entwurf selbst fehlt einiges. In den letzten Monaten oder spätestens in der letzten Ausschusssitzung, an der auch Sie, Herr Bothe, teilgenommen haben, ist doch klar geworden, wie vielschichtig dieses Problem wirklich ist. Wir Grüne haben einen Entschließungsantrag vorgelegt und versucht, das Problem damit möglichst differenziert anzugehen und aufzurollen.

In Ihrem Entwurf fehlen z. B. Informationen darüber, was mit drogenabhängigen Frauen ist, die in normalen Frauenhäusern keinen Schutz finden können. Oder was ist mit Söhnen, die zu alt sind? Frauenhäuser können keine 16- oder 17-jährigen Söhne aufnehmen. Anspruchsberechtigt sind sie nach Ihrem Gesetzentwurf zwar; eine Antwort auf die Frage, was dann konkret passieren soll, bleiben Sie uns aber schuldig.

(Dr. Thela Wernstedt [SPD]: Genau!)

Zur Konnexität wurde gerade schon viel gesagt. Ich halte es für unseriös, die Kommunen auf der einen Seite zu Leistungen zu verpflichten, auf der anderen Seite aber zu schreiben, dass auf das Land keine Kosten zukommen. Das passt nicht zusammen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Am allerproblematischsten aber ist, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf den Status quo verschlechtern würden; denn Sie stellen Frauen unter Generalverdacht. Sie schreiben explizit, dass die Frauen der Polizei oder den Trägern der Schutzeinrichtungen glaubhaft machen müssen, dass sie von Gewalt betroffen sind. Sie müssen außerdem glaubhaft machen, dass ein Verlassen der Wohnung wirklich notwendig ist. Welche Gewalt macht es denn nicht notwendig, die Wohnung zu verlassen?

Sollten wir es nicht den Frauen überlassen, selbst darüber zu entscheiden, ob sie bei ihrem Partner bleiben möchten oder nicht?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dieser Generalverdacht ist das Grundproblem bei dieser Thematik. Frauen müssen Angst davor haben, dass ihnen nicht geglaubt wird, gerade weil solche Formen von Gewalt unter dem gesellschaftlichen Radar laufen. Wir dürfen nicht zulassen, dass betroffene Frauen Angst davor haben müssen, dass ihnen in den Schutzeinrichtungen nicht geglaubt wird.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Aber auch andere Punkte verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht. Wieso muss eine Frau nachweisen, dass sie von mehr als einer Person bedroht wird, damit sie in einem anderen Landkreis unterkommen darf? Reicht ein gewalttätiger Ehemann nicht aus? Ich verstehe es wirklich nicht.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Zu dem ganzen Thema und zu dem vorliegenden Gesetzentwurf lässt sich, glaube ich, nur eines sagen: Sehr geehrte acht Herren von der AfD und Frau Dana Guth, vielleicht hätten Sie besser die Sommerpause nutzen sollen, um sich in das Thema einzuarbeiten und dann einen seriösen Gesetzentwurf vorzulegen, wenn Sie das denn tun wollen. Insofern bin ich gespannt auf die Ausschussberatungen.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Byl. - Auf Ihren Redebeitrag hin liegt eine Kurzintervention des Herrn Bothe vor.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Byl, ich möchte an dieser Stelle einfach mal sagen: Ich glaube, Sie haben unseren Gesetzentwurf nicht verstanden. Wenn man etwas glaubhaft machen soll, heißt das, dass man es melden soll. Man muss es aber nicht beweisen. Insofern würden alle Frauen, die eine Meldung machen, dann in Schutzeinrichtungen hineingehen können. So wäre das.

Interessant ist: Ich finde, Sie alle reden sich hier raus. Frau Kollegin Pieper, auch Sie reden sich an dieser Stelle einfach raus.

(Dr. Thela Wernstedt [SPD]: Gucken Sie sich die Zahlen doch einmal an!)

- Nein, Sie haben jetzt die Chance, in diesem Land etwas zu ändern. Sie aber versuchen jetzt, das wieder auf den Bund zu schieben, wohl wissend, dass das dort nichts wird. Das wissen Sie ganz genau. Sie streuen Sand in die Augen der Leute, wenn Sie behaupten, dass Sie auf Bundesebene eine Regelung finden würden. Sie haben hier im Land die Chance.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der AfD)

Frau Byl hat deutlich gemacht, dass sie darauf nicht erwidern möchte. - Die nächste Wortmeldung ist von der FDP-Fraktion vorgelegt worden. Frau Sylvia Bruns, bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das, was meine Vorrednerinnen gesagt haben, nur noch ein wenig ergänzen.

Zunächst einmal finde ich es spannend, dass die AfD offensichtlich einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen braucht, um überhaupt auf das Thema aufmerksam zu werden; denn sonst hätte die AfD ihren Gesetzentwurf ja schon vorher einbringen können. Die Aktuelle Stunde, in der wir dieses Thema besprochen haben, ist ja schon einige Zeit her. Sie sind aber nicht tätig geworden.

(Stephan Bothe [AfD]: Wir hatten eine Aktuelle Stunde dazu beantragt! - Weitere Zurufe von der AfD)

- Ja, haben Sie beantragt. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Dann hätten Sie aber auch gleich einen Gesetzentwurf vorlegen können. Sie haben einen Gesetzentwurf aber erst vorgelegt, nachdem die Grünen einen Gesetzentwurf erarbeitet und Sie gemerkt haben, dass das Thema wahrscheinlich ganz gut läuft. Ehrlicherweise kann man hier auch eine schöne Parallele zu den Sicherungsverwahrten ziehen. Anscheinend denken Sie sich nämlich: Das ist ganz gut. Da läuft ein Antrag. Auf diesen Antrag springen wir mit einem Gesetzentwurf auf und erzählen allen, dass wir sehr viel weiter sind, weil alles, was in einem Gesetzentwurf

steht, sofort gemacht werden muss. Wir brauchen keine Annäherung dafür. - Diese Arroganz haben wir ehrlicherweise nicht. Wir finden es nämlich gut, mit den Betroffenen und den Beteiligten zu reden. Die Anhörung ist auf den August terminiert. Sie haben keine Rückfragen gestellt, als die Ausschussberatungen stattfanden. Vielleicht haben Sie dann aber Lust, sich an der Anhörung zu beteiligen.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Bruns. - Mir liegt jetzt eine Wortmeldung der Ministerin Dr. Carola Reimann vor. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Sehr geehrte Herren und Damen! Das Thema „Schutz von Frauen vor Gewalt“ hat uns hier im Niedersächsischen Landtag in den letzten Monaten schon mehrfach beschäftigt. Ich möchte mich insoweit gar nicht wiederholen. Wie Sie wissen, ist es mir ein ernsthaftes Anliegen, dass Frauen, die von Gewalt betroffen sind, einen rechtlich verbrieften Anspruch auf Schutz und Hilfe haben.

Aus diesem Grunde habe ich dieses Thema auf der Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister vor zwei Wochen aufgegriffen und mit der Bundesministerin Dr. Giffey besprochen. Das Problem kann nämlich nicht mit einer niedersächsischen Inselmaßnahme gelöst werden, sondern wir brauchen eine Regelung im Bundesrecht.

Es freut mich daher sehr, dass die Ministerin angekündigt hat, auf Bundesebene den im Koalitionsvertrag vereinbarten Runden Tisch zum Thema „Schutz von Frauen vor Gewalt“ einzurichten. Bund, Länder und Kommunen werden gemeinsam daran arbeiten, eine bundesgesetzliche Regelung zu erreichen. Das Land Niedersachsen - das kann ich zusagen - wird aktiv an diesem Runden Tisch mitarbeiten, um den notwendigen Prozess mitzugestalten.

Mein Ziel ist, von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder müssen schnell und unbürokratisch die Hilfe und Unterstützung sowie den Schutz erhalten, den sie in dieser konkreten Situation - und die ist manchmal sehr individuell - benötigen.

Ein Rechtsanspruch im Rahmen eines Bundesgesetzes schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Ein reines Landesgesetz würde hier zu kurz greifen und das Ziel verfehlen. Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD abzulehnen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Dr. Reimann. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Damit schließe ich die erste Beratung.

Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Ausschuss überwiesen.

Ich rufe nunmehr vereinbarungsgemäß zur gemeinsamen Beratung auf

Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung (NV) - Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drs. 18/1081

Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes (NVAbstG) - Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drs. 18/1079

Die Einbringung der Gesetzentwürfe erfolgt durch die AfD-Fraktion. Mir liegt dazu die Wortmeldung von Herrn Christopher Emden vor. Bitte schön!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wir wollen mehr Demokratie wagen.“ Dieser Spruch stammt nicht von mir, wie Sie wahrscheinlich wissen, sondern von Willy Brandt. Er ist aber heute wahrscheinlich aktueller denn je. Ich würde sogar noch einen draufsetzen: Wir müssen mehr Demokratie wagen.

Wir haben eine parlamentarische Demokratie - klar -, sie ist parteienbeherrscht - das sieht die Verfassung auch so vor -, aber sie gerät zunehmend in eine Schieflage.

Die Abnabelung der Parteien und der Mandatsträger von den Bürgern ist augenfällig und führt zunehmend zu einer Erosion des demokratischen Verständnisses und der Identifikation mit der Demokratie in unserem Land. Hier gilt es gegenzuwirken.

Eine effektive und wahrscheinlich auch die einzig wirklich effektive Maßnahme sind eben plebiszitäre Elemente. Das hat man schon vor 25 Jahren gesehen, als die Niedersächsische Verfassung neu geschrieben wurde und erstmals plebiszitäre Elemente - also Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid - in die Verfassung aufgenommen wurden. Das war damals ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Es finden sich aber in der Verfassung Quoren, deren Höhe nur sehr, sehr schwer zu erreichen ist. Wenn man zurückschaut - nach 25 Jahren kann man ja auch einmal einen Blick zurück wagen und gucken, wie sich das entwickelt hat, ob sich denn das, was man an Erwartungen damit verknüpft hat, erfüllt hat oder ob es gilt, da nachzubessern -, zeigt sich: Es haben sich die Erwartungen an die Implementierung plebiszitärer Elemente in die Verfassung in diesem Land nicht erfüllt.

Was haben wir?