Die Variante Stadtfelddamm bedeutet, kurz gesagt: Der gesamte Bereich der Krankenversorgung der MHH würde auf der grünen Wiese neu entstehen und damit auch eine Perspektive geben, die MHH künftig weiterzuentwickeln, weil man auch über den Tag hinaus Erschließungsräume hätte.
Zum Sachstand bei der Universitätsmedizin Göttingen: Die Grundlage für die Planung in Göttingen ist der Generalentwicklungsplan 2.0 von 2017. Sie können daran unschwer erkennen, dass es schon einmal einen Generalentwicklungsplan 1.0 gegeben haben muss, der aus Vorzeiten datiert. Ich kann Ihnen sagen: Bei der UMG redet man im Grunde genommen, Frau Dr. Andretta, seit 15, gefühlten 20, möglicherweise auch schon etwas mehr Jahren darüber, dass es jetzt endlich einmal losgehen muss und dass endlich teilweise neue Gebäude gebaut werden müssen. Denn das alte Gebäude im Baustil der Neuen Heimat ist doch etwas in die Jahre gekommen. Es wird seiner Funktionalität nicht mehr so ganz gerecht. Viele Macken sind aufgetreten. Die Dinge funktionieren
Ich gehe davon aus, dass wir jetzt auch sehr schnell in die Umsetzung von Teilen dieses Generalentwicklungsplans gehen werden. Am 8. Mai 2018 ist es gelungen, das Bauvorhaben am Standort Göttingen zu beschleunigen. Das hat in der Tat nun gar nichts mit der Großen Anfrage zu tun. Dieser Termin ist schon frühzeitig terminiert gewesen, weil wir gesagt haben: Wir brauchen jetzt endlich eine Entscheidung dahin gehend, dass der Bauabschnitt 1A und der Bauabschnitt 1B - ich gehe gleich darauf ein, worum es sich dabei im Detail handelt - zusammen geplant und dann auch in einem Stück gebaut werden können.
Es handelt sich beim Bauabschnitt 1A um ein aus dem laufenden Haushalt heraus finanziertes Bettenhaus mit 650 Betten und beim Bauabschnitt 1B um ein Operationszentrum der Güteklasse. Man könnte sagen: Wenn diese beiden Bauteile erstellt worden sind, hat die UMG ihre neue Herzkammer gefunden; dann ist sie voll funktionstüchtig und kann die Kernfunktionen dessen, was sie heute macht, erhalten.
Deswegen ist es sehr wichtig, diese beiden Bauabschnitte in einer Einheit zu betrachten - in Klammern: die sie in der Vergangenheit auch gewesen sind, die sie allerdings heute nicht mehr sind. Aus haushaltsrechtlichen Gründen gab es dort eine Trennung. Das Sondervermögensgesetz kam, wie Sie wissen, erst später. Dementsprechend gibt es jetzt diese beiden unterschiedlichen Planungsstände.
Ich glaube, dass wir mit dem Beschluss vom 8. Mai 2018 eine gute Möglichkeit gefunden haben, beides zeitlich so zu straffen und zusammenzubringen, dass sinnvollerweise beides in einem Planungsbereich durchdacht und geplant werden kann.
Gleichzeitig werden die Arbeiten an der Vertiefung der Planung zum Masterplan vorangetrieben. Ziel ist, die kommenden Bauabschnitte so vorzubereiten und zu planen, dass sie ohne größere, nennenswerte Verzögerungen dann auch zügig umgesetzt werden können.
Bei der Krankenversorgung ist ein Neubau eines medizinstrategischen Zentrums mit Organ- und Krankheitsbezug geplant. Das ist ganz wichtig, weil dies, wie gesagt, die Herzkammer der neuen UMG darstellt.
Ein zusätzlicher Forschungs- und Lehrbereich soll durch die Errichtung von Ersatzneubauten zentralisiert und entlang des gemeinsamen Campus dort verortet werden. Hier sollen alternative Finanzierungsmöglichkeiten zum Einsatz kommen, was wichtig ist, damit wir eine bestimmte Flexibilität haben. Denn die Sondervermögensmittel dürfen ausschließlich für die Krankenversorgung verwendet werden und nicht für Forschung und Lehre, wie Sie wissen. Deswegen müssen wir auf verschiedenen Klaviaturen spielen, um die UMG möglichst schnell wieder handlungsfähig bzw. dauerhaft handlungsfähig zu bekommen.
Aufgrund funktionaler Mängel der Bestandsgebäude sollen zudem die gesamte Administration und Infrastruktur in Ersatzneubauten untergebracht werden.
Die Planung berücksichtigt neben der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre an einem Campus zudem städtebauliche und klimatische Anforderungen der Stadt Göttingen.
Wir haben unlängst den ersten Abschnitt einer neuen Energieversorgung am Campus in Göttingen eröffnet. Frau Dr. Andretta war zugegen und hat mit mir gemeinsam versucht, dieses Gerät anzuschalten. Das ist uns als technischen Laien nach drei Versuchen, glaube ich, dann auch tatsächlich
gelungen. Es stellt ein dezentrales Energieversorgungskonzept dar, um eine größere Unabhängigkeit und damit auch eine bessere Absicherung des ganzen Standortes zu haben. Zudem ist die städtische Energieversorgung mit eingebunden, sodass es dort in Göttingen eine Win-win-Situation für Land und Stadt gibt.
Jetzt kurz zu den Strukturen und Abläufen: Zur Umsetzung der gesamten Bauvorhaben MHH und UMG wird ein Projekt aufgelegt, das sicherstellt, dass mit allen Akteuren des MWK und des MF sowie der UMG und der MHH die notwendigen Aufgaben und Maßnahmen entsprechend einem Meilenstein-Plan konsequent umgesetzt werden.
Dieser Meilenstein-Plan befindet sich in der Federführung des MWK. Für die Leitung dieses Projekts hat das Kabinett am 15. Mai 2018 der Einrichtung einer Stabsstelle „Projektsteuerung Bauvorhaben Medizinische Hochschule Hannover und Universitätsmedizin Göttingen“ beim MWK zugestimmt, was ausdrücklich wichtig ist, um dort einen verantwortlichen Prozess in Gang setzen zu können.
Wie sehen die Umsetzungsvoraussetzungen für das Sondervermögen aus? Innerhalb der Gesamtprojektstruktur werden in verschiedenen einzelnen Arbeitsgruppen die wesentlichen Umsetzungsvoraussetzungen erarbeitet, die das Gesetz zum Sondervermögen vorgibt. Dies sind erstens eine zentrale Steuerung, zweitens eine bauliche Entwicklungsplanung, drittens die Aufnahme der Bauabschnitte in einen Maßnahmenfinanzierungsplan sowie viertens die Kenntnisnahme der Finanzplanung durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages. Notwendige Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Mittel aus dem Sondervermögen werden derzeit mit den Hochschulen erarbeitet.
- Ich weiß ja, dass das Thema nicht so interessant ist wie Digitalisierung. Ich weiß auch nicht, ob Ihnen die Geräuschkulisse etwas ausmacht. Mir schon, weil es schwierig ist, sich auf das zu konzentrieren, was man hier fachlich ordentlich sagen soll. Wenn Sie also ein bisschen ruhiger werden könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Geplant ist, dass Ende 2018 die ersten Ergebnisse dazu vorgestellt werden können. Zusätzlich ist geplant, dass im Dezember 2018 eine Vorlage im Ausschuss für Haushalt und Finanzen erfolgt.
Die einzelnen Voraussetzungen zum Sondervermögensgesetz sind nicht trivial, weil es hierbei um eine neue Form des Vorgehens geht, sehr viel in den Planungsabschnitt hineinzubringen und damit deutlich zu machen, dass am Ende schneller gebaut werden kann, weil der Prozess dann nicht mehr durch Planungsprozesse überlagert wird. Ich versuche, das in der gebotenen Kürze hier deutlich darzustellen, weil es aus dem ganz einfachen Grund wichtig ist, dass das Parlament darüber Bescheid weiß: Sie müssen am Ende den Finger heben, wenn das Geld wirklich abfließen soll, weil der Mittelabfluss unter Parlamentsvorbehalt steht.
In der Projektgruppe werden die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Strukturen und die Verfahren erarbeitet und mit den beteiligten Einrichtungen abgestimmt. Derzeit wird geprüft, in welcher gesellschaftsrechtlichen Form und unter welchen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen eine Landesbeteiligungs- und Controllinggesellschaft gegründet werden kann. Bislang abgestimmte Gesellschaftsstrukturen gehen davon aus, dass die
Hochschulen Bauherren sein werden. Die UMG ist es bereits - wir haben es gehört -, und die MHH soll es noch werden. Es gibt aber bestimmte Voraussetzungen, die dafür erfüllt werden müssen.
Beide Hochschulen sollen für die operative Umsetzung der Vorhaben die volle Bauherrenverantwortung bekommen. Für die zentrale Steuerung soll eine Controllinggesellschaft gegründet werden. Die Controllinggesellschaft wird eine Landesgesellschaft sein, die sich zu 100 % im Eigentum des Landes Niedersachsen befindet. Diese soll sich an den Baugesellschaften der Hochschulen anteilig beteiligen. Zudem sollen für die Umsetzung der notwendigen Medizin- und Baustandards bis Ende des Jahres Standards erlassen werden. Diese werden gemeinsam zwischen Vertretern des MWK, des NLBL und der Hochschulen erarbeitet und festgelegt. Dieser Prozess hat bereits im vergangenen Jahr begonnen und wird mit regelmäßigen Abstimmungen wöchentlich fortgeführt.
Das Ziel ist, einheitliche Vorgaben zu erhalten und zu erarbeiten, um damit die weitere Umsetzung deutlich zu vereinfachen. Die Erwartungshaltung ist, dass damit die notwendigen Prüfverfahren deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Unter dieser Annahme wird auch das Verfahren zur Umsetzung der Baumaßnahme entwickelt. Derzeit wird die Gesellschaftsstruktur durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei juristisch bewertet. Das Ergebnis wird voraussichtlich nach der Sommerpause vorliegen. Damit soll eine angemessene und ausreichende Einflussnahme des Landes gewährleistet sein, um diesen Prozess dann auch steuern zu können und um letztendlich verantwortungsvoll in die Geldausgabe einsteigen zu können.
Bauliche Entwicklungsplanung. Die Voraussetzung laut Sondervermögensgesetz, dass eine bauliche Entwicklungsplanung vorliegen muss, ist im Gesetz festgeschrieben. MWK und MF haben ein Ablaufschema mit beiden Hochschulen abgestimmt. Der Landesrechnungshof wird planungsbegleitend einbezogen, sodass auch hier keine Geheimnisse entstehen.
Die nächsten Schritte sind: Erstens Ergänzung der vorliegenden Unterlagen zur Abstimmung der Masterplanung zum Nachweis der Machbarkeit, zweitens Abstimmung innerhalb der regelmäßig tagenden Projektgruppen auf Arbeitsebene mit Teilnehmern von MWK, NLBL und Hochschulen sowie drittens Fixierung der Planungsergebnisse durch einen Lenkungsausschuss.
Das Ziel ist, die Maßnahmenplanung abzustimmen und die bauliche Entwicklungsplanung in die Krankenversorgung zu überführen. Ich habe dargestellt, dass die Zeitpläne für UMG und MHH unterschiedlich sind.
Dazu gibt es zwei beratende Gremien bzw. Beiräte. Am 4. Juni 2018 haben wir einen Baubeirat konstituiert, der zusätzliche verfahrensbezogene und bautechnische Expertise einbringt. Dieser ergänzt den Wissenschaftlichen Beirat, der ein ärztliches Gremium darstellt und verifiziert im Vorfeld die Planungen, die UMG und MHH mit der Masterplanung bzw. dem Generalentwicklungsplan auf den Tisch gelegt haben, und sagt, dass das, was dort geplant ist, medizinisch wirklich das ist, was nicht nur State of the Art ist, sondern eine Entwicklungsperspektive hat, die Niedersachsen im Medizinwettbewerb weiter nach vorne bringen wird, nämlich weiter an die Spitze, dahin, wo UMG und MHH hingehören.
Die Idee ist, dass wir durch den Baubeirat zusätzliche Expertise einkaufen, um verfahrensbegleitend ein Gremium von unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu haben, die aus dem Baubereich kommen, also Bautechniken verstehen können, und die auch etwas von Bauentwicklung verstehen und die zusätzlich mit den Medizinern überlegen, wie in einer Gebäudehülle, die heute gebaut wird, in den nächsten Jahren die Medizintechnik von übermorgen untergebracht werden kann. Das muss nämlich das Ziel sein. Alles andere wäre Geldverschwendung und würde zu Recht Sie auf den Plan rufen. Deswegen haben wir uns zu diesem Schritt, der wichtig ist, entschlossen.
Außerdem werden wir daran arbeiten, dass auch weitere Aspekte in diesen Bauwerken eine Rolle spielen, beispielsweise die Frage von Barrierefreiheit und Inklusion, weil das ein Thema ist, das leider oftmals nur am Rande betrachtet wird, aber doch eine große Auswirkung hat. Deswegen müssen auch diese Aspekte im Baubeirat verankert werden. Dazu haben wir aber schon erste Kontakte zu einem entsprechenden Experten aufgenommen, der zusätzlich in den Baubeirat berufen wird, sodass diese Expertise von Anfang an zur Verfügung steht.
Es kann das Fazit gezogen werden, dass wir mit der Planung deutlich an Fahrt aufgenommen haben und der Auffassung sind, eine verantwortliche Struktur gefunden zu haben, in der wir diese be
gleitenden Arbeiten durchführen können, dass wir dabei sind, zügig, allerdings mit großer Sorgfalt, die Dinge weiter voranzutreiben, weil dort am Ende bessere Bedingungen für die Patienten geschaffen werden sollen.
Allerdings bleibt es dabei: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit, weil uns alles das, was wir jetzt in der Planung falsch machen, später beim Bau wieder einholt und dann doppelt so teuer wird. Ich erinnere daran, dass der Flughafen Berlin genau unter dieser Prämisse gelitten hat - darunter gelitten hat, dass man ihn politisch durchgepaukt hat, aber nicht auf die Baufachleute gehört hat. Deswegen ist eine grundsolide Planung besser als zu schnelles Durchpauken.
Abschließend erlauben Sie mir noch einen kurzen Exkurs zu dem Neubauvorhaben des Diagnostiklabors an der MHH, weil es von Schütz angesprochen worden ist. Dieses Vorhaben hat in den vergangenen Jahren viele stark beschäftigt. Anfragen wurden gestellt, Antworten wurden geliefert. Entsprechend stellt sich die Situation jetzt folgendermaßen dar: Die erforderlichen Nachinstallationen und Umbauten für die Aufstellung des Labor- und Analysesystems wurden vorgenommen. Die Inbetriebnahmephase hat bereits begonnen, d. h. die Inbetriebnahmephase läuft und zeigt auch, dass es funktioniert. Das ist für ein solches Gebäude in einem solchen Prozess auch nicht trivial. Dieses Gebäude wird jetzt bezogen - die Einweihung des Gebäudes soll noch in diesem Jahr erfolgen -, sodass auch diese Baustelle an der MHH beseitigt ist. Ich glaube, das ist eine gute Nachricht nicht nur für die MHH, sondern auch für alle, die davon betroffen sind.
Ich gehe davon aus, dass wir jetzt ein Konzept gefunden haben, wie wir verantwortungsvoll diese beiden Bauwerke voranbringen können und dafür am Ende so verantwortungsvoll Geld ausgeben, dass wir dafür Maximales bekommen. Ich glaube, wir werden hier noch häufiger darüber sprechen. Ich hoffe, dass wir das in der Freundlichkeit tun, mit der wir dies jetzt begonnen haben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass - wenn die Unterrichtungen durch das Ministerium im Ausschuss fortlaufend weitergeführt werden - das Parlament nicht den Eindruck hat, wir würden schwarze Wände aufbauen, die intransparent sind. Wir haben nichts zu verbergen. Wir wollen ja gerade transparent sein. Denn es ist nicht nur mein Bauwerk oder das Bauwerk des MWK, sondern es ist unser Bauwerk. Dieses Parlament hat sich über das Sondervermögensgesetz ganz klar committed, dass es gebaut
Lassen Sie mich zum Schluss einen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur des MWK, sondern auch des Finanzministeriums und der nachgeordneten Behörden aussprechen. Sie haben in den letzten Monaten ziemlich viel ertragen müssen, nämlich auch ziemlich viel Druck seitens der Hausleitung, also meinerseits, und auch meiner Staatssekretärin. Sollte ich irgendjemandem auf die Füße getreten haben, können Sie sicher sein, dass das beabsichtigt gewesen ist und ich auch nicht gedenke, diesen Druck von den Füßen herunterzunehmen. Es geht hier um viel.
Trotzdem vielen Dank, dass sie darüber den Spaß an der Arbeit nicht verloren haben. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein herzliches Dankeschön dafür und Ihnen auch.
Herzlichen Dank, Herr Minister Thümler. - Das Wort hat nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Viehoff. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Thümler, zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre ausführlichen Erklärungen vor dem Parlament.
Die großen medizinischen Zentren Niedersachsens in Göttingen und in Hannover müssen zukunftssicher und leistungsfähig aufgestellt werden. Dies haben wir in der rot-grünen Regierungskoalition erkannt und deshalb in der letzten Legislatur die Weichen dafür gestellt. Und das ist gut so.