Protokoll der Sitzung vom 22.06.2018

Das heißt nicht, dass man über die Berechnung nicht diskutieren könnte. Natürlich kann man immer darüber diskutieren. Wir sehen momentan keinen besseren Berechnungsschlüssel. Wenn es dazu aber Änderungsanträge mit anderen Vorschlägen gibt, werden wir uns selbstverständlich

dann zu der Zeit damit auseinandersetzen und prüfen, ob hier noch nachgesteuert werden muss.

Wie gesagt, stimmen wir zu. - Ich freue mich auf die weiteren Beratungen dieser Art in den kommenden Jahren.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön, Herr Limburg. - Für die FDP hat nun der Kollege Christian Grascha das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen hier in der Tat einer Verfassungspflicht nach, und zwar aus zwei Gründen.

Einerseits sind wir nach der Verfassung dazu verpflichtet, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern. Das schafft man nun einmal durch ein entsprechendes Auskommen, in diesem Fall durch eine angemessene Diät.

Andererseits müssen wir auch selbst darüber entscheiden. Das klingt zumindest für die Außenstehenden immer etwas komisch. Sie fragen: Warum dürfen die Abgeordneten selbst über ihr Einkommen entscheiden? Das ist nun einmal so, weil wir das gesetzgebende Organ sind. Deswegen ist es unsere Pflicht, uns dieser Debatte zu stellen und uns auch in der Öffentlichkeit dafür zu rechtfertigen, warum dies so ist.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Dieser Debatte sollten wir uns stellen und stellen wir uns an dieser Stelle ja auch.

Dann ist aber die Frage - das ist in der Tat auch hier im Haus schon mehrmals diskutiert worden -, an welchen Kriterien man das festmacht. Da haben wir seit einiger Zeit den bereits angesprochenen Index. Das ist aus unserer Sicht tatsächlich die fairste Variante, hier zu einer Anpassung zu kommen.

Bei der steuerfreien Aufwandsentschädigung ist es ebenfalls so, sehr geehrter Herr Kollege Lilienthal. Denn auch dort haben wir auf der einen Seite jetzt die Indexierung. Das hat ja eine gewisse Logik. Wir haben keine Einzeldiskussion mehr, wie wir sie in der Vergangenheit hatten, sondern eine Indexierung, die sich nach dem Preisniveau berechnet.

Auf der anderen Seite haben wir auch ein Berechnungsmodell aus der Vergangenheit, wofür diese Mittel denn tatsächlich verwendet werden. Die Mittel werden z. B. dafür verwendet, das Wahlkreisbüro der Abgeordneten zu unterhalten.

Da die Aufwandsentschädigung steuerfrei ist, sichern wir an dieser Stelle auch die Unabhängigkeit der Abgeordneten. Natürlich ist das - da haben Sie recht, Herr Lilienthal - eine Privilegierung der Abgeordneten. Es gehört aber nun einmal auch zu diesem Paket der Unabhängigkeit der Abgeordnetentätigkeit, damit wir uns nicht irgendwann einmal gegenüber der Exekutive dafür rechtfertigen müssen, wann wir welche Ausgaben getätigt haben. Das gehört auch zur Wahrheit dazu.

Insofern werden wir beide Punkte hier unterstützen und entsprechend mit Ja stimmen.

(Beifall bei der FDP und bei der SPD sowie Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Danke schön, Herr Grascha. - Herr Jens Nacke für die CDU-Fraktion möchte nun das Wort ergreifen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns an dieser Stelle einig, dass wir alle dem Vorschlag zustimmen wollen. Im Vorfeld haben wir ja auch darüber gesprochen, auch wenn letzten Endes die Regierungsfraktionen absprachegemäß dann den Antrag eingebracht haben.

Ich verweise in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Drucksache 18/496, den Bericht der Diätenkommission, der uns zugesandt worden ist. Die Diätenkommission hat noch einmal deutlich bestätigt, dass die Modalitäten richtig sind, die wir nun für die Festlegung der Erhöhung der eigenen Bezüge getroffen haben.

Ich zitiere aus dem Bericht der Diätenkommission:

„Die Mitglieder der Kommission waren sich einig, dass die Anpassung der Grundentschädigung gemäß der Entwicklung des Bruttonominallohnindexes für Niedersachsen eine objektive Methode für eine angemessene Anpassung der Grundentschädigung darstellt. Dieser Maßstab sollte beibehalten werden. Grundlegende Rechtfertigungsdebatten hätten sich damit erledigt.“

Mit der heutigen Debatte nehmen wir das Votum der Diätenkommission ernst, weil von ihr auch empfohlen wurde: Auch wenn sich die Rechtfertigungsdebatte erledigt hat, ist eine Notwendigkeit der Transparenz gegeben. - In ihrem Bericht heißt es nämlich weiter:

„Auch wenn auf dieser Grundlage eine nachvollziehbare Anpassung der Grundentschädigung stattfinde, sei es dennoch wichtig, sie nach außen transparent zu vollziehen.“

Wenn man die Diätenkommission ernst nimmt - und das tun wir alle -, hat man aber auch keine andere Möglichkeit, als hier zuzustimmen, und nicht die Möglichkeit, aus anderen Gründen oder anderen Erwägungen heraus einen anderen Vorschlag zu unterbreiten.

Das Gleiche gilt für die Aufwandsentschädigung. Auch dazu hat sich die Diätenkommission entsprechend eingelassen.

Herr Lilienthal, weil ich das für einen wichtigen Punkt halte, will ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die Privilegierung, von der Sie gerade gesprochen haben, ausdrücklich nicht in der Steuerfreiheit liegt. Denn natürlich kann jeder, der berufstätig ist, die notwendigen Ausgaben für Material, Personal, Ausstattung, Miete, Heizung usw. absetzen. Er zahlt dafür dann keine Steuern.

Die Privilegierung liegt vielmehr darin, dass wir uns nicht gegenüber der Landesregierung zu rechtfertigen haben und dem Finanzamt nicht mitteilen müssen, wofür wir das Geld ausgeben. Das ist zwar eine Privilegierung des Abgeordneten. Sie ist aber geboten, sie ist notwendig.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Die Regierung kann und darf nicht in die Lage versetzt werden, über den Umweg einer steuerlichen Prüfung am Ende eine Kontrollfunktion über die Arbeit von Abgeordneten wahrzunehmen. Das ist der verfassungsrechtliche Grund, aus dem die Diätenkommission auch gesagt hat: Es ist richtig, an einer Steuerfreiheit an dieser Stelle festzuhalten.

Die Alternative wäre, die Grundentschädigung so weit zu erhöhen, dass man abzüglich einer dann zu zahlenden Steuer - das hat die Kommission in ihrem Bericht selber geschrieben - auf denselben Betrag kommt. So etwas macht überhaupt keinen

Sinn. Es wäre aus meiner Sicht systemwidrig, das zu tun; denn dann wäre anders als jetzt nicht mehr transparent erkennbar, wie viel Geld denn eigentlich ausgegeben wird, um beispielsweise ein Büro zu unterhalten.

Insofern ist das, was wir hier machen, der richtige Weg. In beiden Fällen ist der Index als richtig angesehen worden. Ich freue mich darüber, dass wir diesem Antrag nun offensichtlich auch einstimmig zustimmen werden; denn eine Enthaltung ist keine richtige Positionierung, und am Ende ist es dann doch ein einstimmiges Votum des Landtages.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP sowie Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Kollege Nacke. - Zu einer Kurzintervention auf Ihren Beitrag hat sich Herr Lilienthal für die AfD gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Nacke, diese Argumentation zur Herleitung der steuerfreien Pauschale haben Sie hier schon einmal vorgetragen, und Sie war damals schon falsch.

Deshalb habe ich mir gestern Abend die Mühe gemacht und Ihnen eine Leseempfehlung für die Sommerpause herausgesucht. Das ist die Bundestagsdrucksache 7/5531. Unter „I. Allgemeiner Teil - A. Entschädigung - 1. Entwicklung und Rechtsnatur“ wird nämlich genau hergeleitet, dass die Idee der Nichtverfolgbarkeit dahin gehend, dass das Finanzamt nicht wissen soll, was für mandatsbedingte Aufwendungen wir haben, nicht die Begründung ist, sondern dass die Begründung tatsächlich in einer Vereinfachung liegt, weil die Aufwendungen des Mandates so schwer in den Rahmen von Betriebsausgaben und Werbungskosten hineinpassen. Wenn Sie noch mehr Literatur brauchen, verweise ich auf das sogenannte Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975.

Ich habe hier, wie gesagt, nur die Kurzversion gewählt, weil es jetzt schon zum zweiten Mal inhaltlich nicht richtig vorgetragen wurde. Wenn man der aus unserer Sicht richtigen Logik folgt, kommt man dazu, dass es nicht völlig abwegig ist, dass es dazu einen Änderungsantrag geben kann.

(Zustimmung bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Lilienthal. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit haben wir die erste und die zweite Beratung nacheinander bewältigt und können sofort zur Abstimmung kommen.

Ich rufe die Nr. 1 des Antrags auf. Wer der beantragten Anpassung der Höhe der Grundentschädigung zum 1. Juli 2018 auf 6 973,29 Euro zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen worden.

Damit komme ich zu Nr. 2 des Antrags. Wer der beantragten Anpassung der Höhe der Aufwandsentschädigung zum 1. Juli 2018 auf 1 435,42 Euro zustimmen möchte, den bitte ich nunmehr um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Dann ist das bei Enthaltung der AfD einstimmig so festgestellt worden.

Wir fahren fort mit dem

Tagesordnungspunkt 42: Erste Beratung: Begleitetes Fahren ab 16 - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/1072

Zur Einbringung hat sich Frau Kollegin Gerda Hövel für die CDU-Fraktion gemeldet.

(Unruhe)

- Ich bitte diejenigen, die den Raum verlassen möchten, dies jetzt zu tun. - Vielen Dank.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie in meiner heutigen Rede in meinen Wahlkreis mitnehmen: in das Osnabrücker Land, genauer gesagt in die Stadt Dissen.

Dissen an einem späten Abend im September 2013. In einer langgezogenen Rechtskurve kommt an jenem Abend ein Auto ins Schleudern und gerät auf die Gegenfahrbahn. Der Wagen ist voll besetzt. Fünf junge Menschen zwischen 16 und 19 Jahren sind mit diesem Auto unterwegs. Fünf lebenshungrige Jugendliche, die sich plötzlich auf der Gegenfahrbahn einem Transporter gegenübersehen. Die Fahrt endet abrupt mit einem Zusammenstoß der Fahrzeuge. Es ist auch das Ende für das Leben von vier jungen Männern, das Ende ihrer Träume, das Ende ihrer Wünsche. Zurück lassen sie eine

16-jährige Mitfahrerin, die schwer verletzt überlebt, sowie fassungslose Familien und Freunde.