Protokoll der Sitzung vom 22.06.2018

Regeln - über die wir nämlich reden müssen, damit das überhaupt geht - geändert werden.

Insofern: Ich finde es gut, wenn der Landtag dies auch noch einmal beschließt. Ich hatte allerdings schon die Erwartung, dass die Landesregierung auf diesem Feld bereits aktiv ist. Damit will ich nicht sagen, dass Sie Ihrer Regierung misstrauen. Manchmal ist es ja durchaus sinnvoll, seine Regierung auch zu unterstützen. Aber wie gesagt: Es würde mich wundern und sehr enttäuschen, wenn die Landesregierung dieses Projekt aus der letzten Legislaturperiode nicht weiterverfolgt hätte. Dann wäre es in der Tat dringend an der Zeit, Gas zu geben. Aber vielleicht kann uns der Minister das im Ausschuss noch einmal erklären.

(Zustimmung von Christian Grascha [FDP])

Danke schön, Herr Bode. - Jetzt kommen wir zum Wortbeitrag von Herrn Stefan Klein für die SPDFraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niedersachsen war, ist und bleibt ein Vorreiterland, ganz speziell unter dieser rot-schwarzen Landesregierung. Deshalb, lieber Herr Bode, haben wir vollstes Vertrauen in die handelnden Minister, dass sie dieses Thema auch von selbst transportieren. Es macht aber Sinn, dass die in diesem Bundesland gewählten Vertreter ihre Position auch selbst dazu abgeben. Das werden wir heute, glaube ich, ziemlich eindrücklich tun.

Es ist gut, dass wir uns hier einmütig - so nehme ich es zumindest wahr - für die Ausweitung des begleiteten Fahrens auf 16 aussprechen. Das Unfallrisiko ist immer noch ein Riesenthema, gerade bei Fahranfängern im Alter von 18 bis 24 Jahren und speziell bei denen im Alter von 18 bis 20 Jahren. Dort ist es im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmern fünffach höher. Insofern ist es richtig, sich um diese Gruppe noch einmal speziell zu kümmern - im Rahmen dieses Antrages, aber auch generell bezogen auf die Verkehrssicherheit bei jungen Fahranfängern.

Woran liegt es, dass gerade diese Gruppen besonders gefährdet sind? - Ich glaube, das haben wir alle selbst erlebt, als wir unseren Führerschein gemacht haben. Man testet eben auch einmal Grenzen aus und schätzt gewisse Dinge vielleicht nicht ganz so korrekt ein, wie man es - das hoffe

ich zumindest - heute tut. Auch der etwas lockere Umgang mit Geschwindigkeit und zum Teil auch mit Alkohol führt dazu, dass dort deutlich mehr Verkehrsunfälle auftreten.

Daher ist es richtig, sich um dieses Thema zu kümmern. Niedersachsen hat das ja bereits 2004 getan. Unter der damaligen Regierung gab es dieses Modellprojekt, das Sie gerade angesprochen haben.

Seit mindestens 2017 sind wir dabei - das war unter der alten Landesregierung, unter Minister Lies -, das Thema begleitetes Fahren ab 16 auf die höheren Ebenen zu tragen; denn dort wird es entschieden, nicht bei uns. Im Januar 2017 gab es einen Runden Tisch, zu dem Herr Minister Lies eingeladen hatte. Fahrlehrerverband, ADAC, TÜV NORD, das Innenministerium und das Wirtschaftsministerium waren dabei, und alle haben sich einmütig für die Ausdehnung des begleiteten Fahrens ab 16 ausgesprochen. Das ist auch so in den Bund und auf die europäische Ebene transportiert worden.

Dort gibt es - Frau Hövel hat es gesagt - zwar gewisse Überlegungen und auch Bemühungen, sich des Themas anzunehmen, aber so richtig konkret ist es noch nicht passiert. Dieser Punkt war Thema im sogenannten Führerschein-Ausschuss der Europäischen Kommission, aber es ist gut, hier noch einmal deutlich zu machen, dass wir dieses Thema auch als Parlament forcieren wollen.

Es geht darum, die Fahrpraxis zu erhöhen. Das ist das Hauptthema. Laut Studien reduziert sich das Unfallrisiko nach 5 000 Fahrkilometern auf 50 %. Deshalb ist es wichtig, dass man diese Fahrpraxis möglichst auch im begleiteten Fahren erhält. Jeder von uns kann unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien Begleitperson werden. Das ist nicht z. B. auf die Familie beschränkt.

Wenn wir es schaffen, dass im Rahmen des begleiteten Fahrens die Fahrpraxis erhöht wird, haben wir eine ganze Menge für die Verkehrssicherheit getan. Wenn man hochrechnet, dass die Fahrschüler während ihrer Fahrschulausbildung ungefähr 500 bis 1 000 km fahren und sie im begleiteten Fahren im Schnitt ungefähr 320 km im Monat zurücklegen, dann kann man ungefähr abschätzen, was es bedeutet, diese 5 000 km zu erreichen. Das ist auch das Hauptproblem des aktuellen begleiteten Fahrens ab 17: Viele nutzen nämlich diesen Zeitraum, dieses eine Jahr nicht aus, sondern fangen erst relativ spät vor ihrem 18. Geburtstag an, die Fahrprüfung zu machen.

Und dadurch kommen sie dann nicht auf die Fahrpraxis, die sie eigentlich benötigen würden.

Das begleitete Fahren mit 16 schafft die Möglichkeit, diese Fahrpraxis länger vor dem 18. Geburtstag zu erreichen, und das wollen wir. Deshalb muss die Europäische Union die Führerscheinrichtlinie ändern. Das Mindestalter des Führerscheinerwerbs liegt bei 18 Jahren, es kann von den Mitgliedstaaten aber - ich zitiere - unter außergewöhnlichen Umständen auf 17 gesenkt werden. Das heißt, es wird nicht ganz einfach, das auf europäischer Ebene zu erreichen. Wir sind aber guten Mutes, dass wir das mit unserer Regierung hinbekommen können. Herr Minister Althusmann hat sich das Thema ja bereits zu eigen gemacht. Er wird es noch einmal auf die höheren Ebenen transportieren, und wir sind guter Hoffnung, dass wir das im Sinne dieses Antrags schaffen werden. Von daher hoffe ich heute auf ein einmütiges Votum.

Herr Schulz-Hendel, Sie haben gesagt, dass Sie der Nr. 3 nicht zustimmen können. Dort steht, dass wir es diskutieren wollen und dass wir dafür werben wollen, dass Anreize für das begleitete Fahren mit 16 geschaffen werden. Ich glaube, es gibt kein Problem, dem zuzustimmen. Deswegen belassen wir es dabei und hoffen gleichwohl auf Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke, Herr Klein. - Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll sich mit dem Thema der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung beschäftigen. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Stimmt jemand dagegen? Das ist nicht der Fall. - Enthält sich jemand? Das ist auch nicht der Fall.

Frau Hövel, Sie werden das mit der Befassung des Kultusausschusses dann im Ausschuss beantragen?

(Gerda Hövel [CDU] nickt)

- Vielen Dank.

Nun folgt der

Tagesordnungspunkt 43: Erste Beratung: Vollständiger Rückbau und Entsorgung von Windenergieanlagen - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/1083

Zur Einbringung hat sich gemeldet Herr Stefan Wirtz für die AfD-Fraktion.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt in Niedersachsen über 6 000 installierte Windenergieanlagen. Allein im vergangenen Jahr wurden laut Bundesamt 485 neue Anlagen errichtet - und es sollen mehr werden. Hier ist per Koalitionsvertrag ausgerufen, Niedersachsen als Windkraftland Nummer eins zu installieren. Das mag man sehen, wie man will. Wir müssen aber bedenken, dass wir dann auch die Hauptbelastung in unserem Land haben.

Wir wollen mit unserem Antrag zum vollständigen Rückbau und zur Entsorgung von Windenergieanlagen ein Problem lösen helfen, welches offensichtlich noch nicht völlig präsent ist und welches in Zukunft noch erhebliche Bedeutung haben wird.

Eines vorweg: Wir bauen uns hier gerade unsere Landschaft zu mit Unmengen von Windrädern. Die einen mögen es, die anderen wahrscheinlich weniger. Wir haben vom zuständigen Minister selbst gehört, dass die Anwohner meist nicht so erfreut sind. Dazu kann man stehen, wie man will. Aber wenn die Anlagen ihren Dienst oder auch nur einen Teil davon getan haben, müssten sie auch wieder abgebaut werden.

Man bedenke - als kleiner Rückblick -: Vor 2004 war überhaupt nicht gesetzlich geregelt, dass Windkraftanlagen wieder abgebaut werden müssen. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Tonnenweise Stahl, Beton und Glasfaser, bis zu 200 m Höhe, und der Rückbau und die Entsorgung sind nicht geregelt!

Da die Energie einer Windenergieanlage für 20 Jahre durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert wird, wird die Anlage nach dem Ablauf dieser 20 Jahre, wenn sie nicht im Repowering durch ein produktiveres System ersetzt wird, vom Netz genommen. Für all die Anlagen, die im Rahmen des ersten Windkraftbooms - ausgelöst durch

die Einführung des EEG im Jahr 2000 - installiert wurden, gibt es somit keine gesetzliche Rückbaupflicht. Konkret läuft 2020 deutschlandweit die Förderung für über 5 700 Anlagen aus.

Nun zur heutigen Situation: Wir sind ja mittlerweile so weit, dass es eine Regelung gibt, nämlich in § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB. Da denkt man, es wird gut, es wird sicherlich auch umgesetzt in Deutschland. Dazu gibt es in Niedersachsen noch den Windenergieerlass, der den Rückbau konkretisiert. Wörtlich heißt es:

„Zurückzubauen sind grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile sowie die dazugehörigen Nebenanlagen wie Leitungen, Wege und Plätze und sonstige versiegelte Flächen.“

Leider wird dies nicht immer umgesetzt. So hat beispielsweise Cuxhaven in seinem Regionalen Raumordnungsprogramm festgelegt, dass Fundamente, Bodenfundamente bis zu 3 500 t Stahlbeton, nur bis zu einer Tiefe bis zu 2,5 m abgetragen werden müssen, und das, obwohl Cuxhaven ein Vorranggebiet ist.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Sie können gern weiterreden! Ich wollte nur, dass es etwas leiser ist.

Dabei hat die Landesregierung die Aufgabe, Regionale Raumordnungsprogramme vor der Genehmigung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu überprüfen.

Das ist anscheinend nicht geschehen. Wir haben aber zum Glück heute Morgen noch von dem Herrn Minister gehört - zum Thema Bayern und zu den dortigen Abständen -, dass er es falsch findet, wenn in Bundesländern verschiedene Regelungen gelten. Dann findet er es sicherlich auch falsch, dass in unserem Land in einigen Landkreisen andere Regeln gelten als in anderen - im Landkreis Osnabrück, in Region und Stadt Hannover und in Wilhelmshaven, wo nach dortigen Vorschriften die Fundamente auch nicht komplett entfernt werden müssen. Ich bin froh, dass der Minister das in nächster Zeit vereinheitlichen wird.

Mit den im Boden verbleibenden Fundamenten werden die Leute gleich doppelt bestraft: Erst baut man ihnen die Windräder - oft gegen ihren Willen - vor ihre Nase, und dann baut man nicht vollständig

zurück. Bei einer großen Windkraftanlage kommen, wie gesagt, nicht nur Tausende Tonnen oberirdisch zusammen, sondern auch bis zu 4 000 t unterirdischer Stahlbeton.

Godehard Hennies - Geschäftsführer des Wasserverbandstages Bremen, Niedersachsen, SachsenAnhalt - warnte davor, dass die Fundamente häufig mehrere geologische Horizonte durchstoßen und damit eine bedenkliche Vermischung zweier oder mehrerer vormals getrennter Grundwasserleiter zustande kommt.

Wir wollen mit unserem Antrag heute vor allem zwei Dinge erreichen:

Zum einen fordern wir die Landesregierung auf, sich für die Altlasten verantwortlich zu fühlen. Es muss zumindest sichergestellt werden, dass von den verbliebenen Fundamenten keine Schäden für die Umwelt ausgehen. Hier reicht uns die Aussage, dass Belange des Grundwasser- und Trinkwasserschutzes bereits im Genehmigungsverfahren geprüft werden und dass in den Schutzzonen I und II von Wasserschutzgebieten keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen - das sind harte Tabuzonen -, leider nicht aus. Es geht vielmehr darum, eine langfristige Schädigung des Bodens auszuschließen.

Es sollten bei den demontierten Anlagen, bei denen die Landesregierung Kenntnisse über nicht vollständig zurückgebaute Fundamente hat - - - Das sind um die 100. Da muss man aber sagen: Es gibt noch eine Dunkelziffer; denn in 90er- und zu Beginn der 2000er-Jahre wurden Genehmigungen erteilt, die heute offensichtlich nicht mehr nachvollziehbar sind. Wir wissen von einigen Dutzend, vielleicht auch über 100 alten Fundamenten nicht, ob sie noch da sind und wo sie liegen. Das gilt für alle Landkreise niedersachsenweit.

Zum andern fordern wir, dass einheitlich und bindend festgelegt wird, dass das gesamte Fundament zurückgebaut werden muss, um Alleingänge wie den von Cuxhaven zu verhindern. Der Rückbau sollte demnach vonseiten der Landesregierung kontrolliert werden. Dies allein den Betreibern zu überlassen, ist nicht angemessen und riskant, was deren Insolvenzrisiko und die spätere Finanzierung des Rückbaus angeht.

Ein weiterer Punkt unseres Antrages betrifft die Entsorgung der Rotorblätter von Windenergieanlagen. Sie werden, sofern sie aus Glasfaser sind, teilweise auf offenem Feld zersägt und dann in Zementwerken verfeuert. Wie das der Energiebi

lanz von Windkraftanlagen nützen soll, das bleibt das Geheimnis der Erfinder.

(Beifall bei der AfD)

Bei den neueren Karbonfasern ist noch überhaupt keine Entsorgung konzipiert. Da hat gerade mal eine Forschung angefangen. Also sollten wir das Problem nun bald angehen und auch zu lösen versuchen.