Stefan Klein

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, vielen Dank für das Aufgreifen oder besser gesagt: Wiederaufgreifen dieses Themas, das mich und viele Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion, sicher aber auch anderer Fraktionen schon seit
Jahren umtreibt, nämlich die Entwicklung unserer Innenstädte.
Sie haben die Situation der Innenstädte aus meiner Sicht durchaus treffend beschrieben, Herr Bode. Neben der Konkurrenz auf der sogenannten grünen Wiese - die meines Erachtens immer ein wenig die stadtplanerischen Defizite der Vergangenheit deutlich macht -, dem Onlinehandel und ECommerce kommen die Auswirkungen der
Corona-Pandemie hinzu. Das alles belastet die Akteure sehr und bringt unsere zentralen Orte, aber auch viele Händlerinnen und Händler an Grenzen.
Uns eint zunächst die Zielsetzung: Wir brauchen lebendige und prosperierende Innenstädte als Handelsplatz, Orte des Wohnens und Arbeitens, für Kultur und Freizeit. Wo, wenn nicht dort in den Innenstädten, können so viele Funktionen gleichzeitig wahrgenommen werden?
Deshalb haben CDU und SPD im Koalitionsvertrag auch verankert, dass Förderprogramme oder gegebenenfalls Modellvorhaben für unsere Innenstädte auf den Weg gebracht werden sollen. Genau deshalb wird dieses Thema von mehreren Ministerien dieser Regierung gleichzeitig, aber mit Blick auf unterschiedliche Facetten bearbeitet, um Innenstädte zu stärken - und das ist gut und richtig so, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Allerdings, liebe Antragsteller, müssen trotz aller Initiativen dieser Landesregierung die Verantwortlichen erst einmal klar benannt werden. Sie haben das in Ansätzen auch bereits getan. In erster Linie sind es drei Gruppen, die zu einer lebendigen Innenstadt und damit auch zum Erhalt ihrer gesellschaftlichen Bedeutung beitragen können.
Erstens sind das natürlich die Kommunen, die primär für die Innenstädte zuständig sind und im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung diverse Maßnahmen gerade auch stadtplanerisch anschieben können.
Beitragen können - zweitens - aber natürlich auch die Händlerinnen und Händler. Viele richten sich schon länger an den Kunden aus, stärken ihre Profile, digitalisieren sich, beteiligen sich in ihren Interessengemeinschaften und legen dabei auch großen Wert auf gute Arbeit, was sich letztlich auch positiv auf die Kunden und das Geschäft auswirkt. Das tun aber nicht alle. Auch bei diesen Akteuren ist noch eine ganze Menge Luft nach oben; das ist zumindest meine Erfahrung vor Ort.
Letztendlich bedarf es aber auch - drittens - der Gruppe der Kundinnen und Kunden. Es ist ja gerade im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten, dass Innenstädte lebensfähig sind und bleiben. Dabei muss es auch darum gehen, Menschen zu bewegen, in ihre Innenstädte zu kommen und dort einkaufen. Ich erlebe das immer bei Nahversorgern: Am meisten regen sich die auf, die nie da gewesen sind. - Aber wenn sie weg sind, ist es eben schon ein Problem. Das beste Rezept ist es, dorthin zu gehen und für ihren Erhalt zu sorgen.
Nun noch zu einigen konkreten Punkten aus Ihrem Antrag - Sie haben ja relativ viele Punkte aufgeführt -: Sie möchten QiN und „Ab in die Mitte“ reaktivieren, zum Teil modifiziert. Wir haben grundsätzlich Sympathien für solche Förderprogramme - sie stehen ja, wie gesagt, auch im Koalitionsvertrag. Letztlich sind es aber nur Anstöße. Was sind die nachhaltigen Effekte? Sie haben es eben schon angedeutet. Salzgitter war z. B. auch Förderempfängerin des Programms „Ab in die Mitte“. Der Effekt war relativ schnell verpufft. Es geht also um Beispiele, die auf andere Kommunen zu übertragen sind.
Hierfür haben wir Förderprogramme.
Ich verweise auf das Angebot des Ministeriums für Regionale Entwicklung. Frau Ministerin Honé und das Haus unterstützen über das Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ in Klein- und Mittelstädten in ländlichen Räumen mit über 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern genau solche Projekte. Auf der Homepage des MB finden Sie aktuelle Beispiele, etwa aus den Innenstädten der Kommunen Winsen (Luhe), Lüchow oder Nordhorn.
Das Umwelt- und Bauministerium hat beispielsweise das angesprochene Quartiersgesetz eingebracht, um Initiativen in den zentralen Quartieren der Kommunen zu unterstützen. Eine Anschubfinanzierung ist im Haushalt eingestellt - und das ist auch gut so.
Das Wirtschaftsministerium veranstaltet seit 2017 den Wettbewerb „Gemeinsam aktiv - Handel(n) vor Ort“, bei dem gute Beispiele prämiert werden.
Es gibt also eine ganze Menge.
Sie sprechen bei „Ab in die Mitte“ auch von „4.0“ - es gibt diverse Fördermöglichkeiten für die Digitalisierung, die gerade gestern erst von der IHKN im Fokus Niedersachsen ausdrücklich gelobt wurden. Wahrscheinlich haben Sie es gelesen.
Sie haben in Ihrem neuen Antrag die beiden ersten Punkte Ihres ursprünglichen Antrags von 2017 herausgenommen, die die Breitband- und WLANVersorgung betrafen. Sie selbst scheinen also sehr zufrieden mit der Arbeit der Landesregierung auf diesem Feld zu sein - zu Recht.
Sie sehen, dass es in verschiedenen Ressorts unterschiedliche Projekte zur Stärkung von Innenstädten gibt. Das macht eines deutlich: Wir kümmern uns um unsere Innenstädte - und das ist richtig so.
Lassen Sie uns im Anschluss in den Ausschüssen - wir kündigen an, dass der federführende Ausschuss auch den Umweltausschuss beteiligen wird - diskutieren, ob wir noch weitere oder veränderte Förderoptionen benötigen. Digitallotsen z. B. halten wir grundsätzlich für einen guten Ansatz.
Leider ist Ihr Antrag an vielen Stellen außerordentlich abstrakt. Sie haben zwar eben schon etwas erläutert, aber beim ersten Lesen war nicht klar zu erkennen, was Sie damit meinen, bestimmte Landesnormen „konsequent anzuwenden und bei Bedarf anzupassen“. Das kann ich nicht wirklich definieren. Die Formulierung „zusammen mit den Kommunen Hindernisse und Auflagen … auf ein Minimum zu reduzieren“ ist für mich auch nicht so richtig greifbar, aber Sie werden es im Ausschuss sicherlich aufklären, damit wir sachlich und konstruktiv diskutieren können.
Beim Ziel sind wir uns im Grunde einig. Ob wir uns bei den Maßnahmen einig werden, wird die Diskussion zeigen. In jedem Fall enthält der Antrag einige gute Ansätze, über die wir sprechen können.
In diesem Sinne: Glückauf!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf die Abkürzung möchte ich mich nicht kaprizieren. Es liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Niedersächsisches Wohnraumschutzgesetz vor, und das ist gut so, meine Damen und Herren.
Das ist abermals ein deutliches Zeichen, dass sich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von SPD und CDU um die Interessen von Mieterinnen und Mietern sowie um die Wohnquartiere kümmern, aber auch den Kommunen bessere Möglichkeiten zum Eingriff geben. Beispielhaft seien hier vorangegangene Initiativen genannt wie das Bündnis für bezahlbares Wohnen, die NBauONovelle, das Zweckentfremdungsgesetz, aktuell das Quartiersgesetz und jetzt das Wohnraumschutzgesetz. Zudem setzen wir einen weiteren wichtigen Punkt aus der Koalitionsvereinbarung 2017 um. Wie gesagt: versprochen und gehalten.
In den meisten Regionen und auf allen Wohnungsmärkten Deutschlands, auch in Niedersachsen, existieren Problemimmobilien, bei denen die Gefahr besteht, dass sich bestehende Wohnimmobilien zu Problemimmobilien entwickeln. Aber was sind Problemimmobilien? - Der Begriff erfasst Immobilien, die durch bauliche Verwahrlosung, meist im Verbund mit Leerstand oder Unternutzung, für Dritte objektiv erkennbar sind. Darüber hinaus geht es um Immobilien, die aufgrund skrupelloser Bewirtschaftungsstrategien einzelner - ich betone: einzelner - Eigentümer durch Überbelegung mit unterschiedlich stark ausgeprägten Verwahrlosungstendenzen gekennzeichnet sind. Dabei gibt es immer Leidtragende. Das sind primär erst einmal die Mieterinnen und Mieter, die direkt betroffen sind. Es werden aber weit mehr in Mitlei
denschaft gezogen. Es gibt auch starke negative Effekte von Problemimmobilien auf das Quartiersumfeld und damit auf andere Eigentümerinnen und Eigentümer, Bewohnerinnen und Bewohner sowie auf die städtebauliche Entwicklung der Kommunen.
Das Niedersächsische Wohnraumschutzgesetz
zeigt nun klare Grenzen für einen verantwortungslosen Umgang mit Wohnimmobilien und mit Mieterinnen und Mietern auf. Es geht gegen Verwahrlosung, Missstände und Überbelegung vor. Es setzt Mindeststandards für Wohnraum. Beispielsweise seien hier eine ausreichende natürliche Beleuchtung und ausreichende Belüftung, Schutz gegen Feuchtigkeit, Anschlüsse für Energie- und Wasserversorgung sowie Entwässerung und sanitäre Einrichtungen genannt. Diese müssen aber natürlich nicht nur vorhanden, sondern auch funktionsfähig sein. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann die Kommune den Verfügungsberechtigten künftig per Anordnung zur Abhilfe verpflichten. Das kann so weit gehen, dass die Wohnung für unbewohnbar erklärt wird.
Debattiert wurde dabei intensiv, ob die Kommune nicht auch jetzt schon Eingriffe tätigen kann. In der NBauO und im Baugesetzbuch sind aber primär Eingriffsmöglichkeiten bei baulichen Defiziten abgebildet. Zudem kann die zuständige Gebietskörperschaft über Polizei- und Ordnungsgesetze bisher in der Regel nur mit Maßnahmen zur Gefahrenabwehr tätig werden, und die liegt bei solchen Immobilien nicht immer schon vor.
Über das Wohnraumschutzgesetz kann die Kommune nun eine Stufe vorher eingreifen, gerade um eine Unbewohnbarkeit im Vorfeld zu verhindern. Das ist auch richtig, weil wir keinen Wohnraum vernichten, sondern erhalten möchten. Ein entscheidender Hebel für die Kommunen ist § 11, in dem die Hohe der Geldbuße festgelegt wird. Diese kann bis zu 50 000 Euro betragen.
Ein weiterer wichtiger Passus im Gesetzentwurf ist ohne Zweifel die Festschreibung einer Quadratmeterangabe für jede einzelne Person in der Wohnung. Mehrere Bundesländer haben Wohnaufsichts- und Wohnraumschutzgesetze, die dies regeln. Die meisten differenzieren zwischen Erwachsenen und Kindern bis zum sechs
ten Lebensjahr. In diesem Gesetzentwurf ist festgeschrieben, dass für jede Person im Haushalt mindestens eine Fläche von 10 m2 zur Verfügung stehen muss. Das ist richtig so. Vielen Dank, Herr
Lies, dass diese Veränderung aus der Verbändeanhörung noch mit aufgenommen worden ist.
Kinder haben zwar ganz andere Anforderungen, aber benötigen nicht unbedingt - und da spreche ich aus eigener Erfahrung - weniger Fläche als ein Erwachsener.
Einige werden wissen, dass ich aus der schönen Stadt Salzgitter komme. Die Kollegin Sylvia Bruns von der FDP hat bei der letzten Debatte zu Ihrem Gesetzentwurf, Herr Meyer, zu dem gleichen Thema Salzgitter als Beispielkommune angeführt, ich vermute, eher im negativen Sinne. Das hört man ja nicht so gerne - das muss ich ja zugeben -, ist aber nicht von der Hand zu weisen - ich gebe es zu -, weil bei uns ganze Wohnblöcke, ganze Wohnbereiche zwischen Investoren und Investorinnen hin- und herverkauft wurden, zwischen Mutter- und Tochterfirmen, mit anderen Immobilien zusammen in einem Paket, wobei sie teilweise gar nicht wussten, was sie da kaufen. Das ist schon eine dramatische Situation.
Aufgrund der Eigentümerstrukturen hat es sich schon etwas zum Positiven verändert. Wir haben aber alles, was es an Problemimmobilien von der Begrifflichkeit her gibt, bei uns. Aber der Verwaltung fehlen bisher die Eingriffsmöglichkeiten, um dagegen vorzugehen. Das geht anderen Kommunen ebenfalls so. Deswegen fordern gerade die Kommunen eine rechtliche Regelung, auf deren Basis sie tätig werden können. Einige behelfen sich mit der Heranziehung von Runderlassen, beispielsweise den zur Behandlung von Unterkünften für Beschäftigte vom Januar dieses Jahres. Das sind aber nur Hilfskonstruktionen.
Mit dem Wohnraumschutzgesetz würde es eine viel verbindlichere Möglichkeit zum Eingriff geben. Das begrüße ich für meine Fraktion ganz außerordentlich.
Wir haben gelesen, dass es im Rahmen der internen Verbändebeteiligung des Ministeriums noch diverse Anregungen gibt. Diese werden wir natürlich intensiv im Rahmen der Ausschussberatungen und im Rahmen einer eigenen Anhörung, die wir dazu durchführen werden, behandeln. Ziel ist es aber, mit diesem Gesetzentwurf wieder möglichst schnell ins Parlament zurückzukommen, damit der Schutz der Mieterinnen und Mieter und die Unterstützung der Kommunen schnell Rechtskraft erlangen und wir zügig helfen können. In diesem Sinne
freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss und danke Ihnen fürs Zuhören.
Ein herzliches Glück auf!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es relativ kurz machen.
Der Antrag ist schon ein bisschen älter. Er lag ein bisschen. Er ist im Ausschuss intensiv behandelt worden. Es gab eine Anhörung. Daraus sind Dinge entnommen worden. Der Entschließungstext wurde um viele Punkte erweitert. Wir haben es hinbekommen, dass auch andere Fraktionen - z. B. die FDP-Fraktion - Punkte einbringen konnten. Ich glaube, das Ergebnis ist ein gutes Gesamtwerk.
Ich möchte hier ausdrücklich erwähnen, dass sich seit der Einbringung des Antrages die Wahrnehmung von Fahrerinnen und Fahrern in der Öffentlichkeit verändert hat. Der Job der Fahrerinnen und Fahrer war immer schon schwierig. Aber das Bild, das Spediteure vorher gezeichnet haben, nämlich
dass ohne Lkw vieles stillstehen würde, ist tastsächlich Realität.
Deshalb auch an dieser Stelle herzlichen Dank an all die Fahrerinnen und Fahrer, die uns in dieser schwierigen Situation immer wieder zeitnah und pünktlich die Waren in die Läden geliefert haben! Auch das muss man einmal ausdrücklich erwähnen. Es sind eben viele, die uns in dieser Situation aufgezeigt haben, wie wichtig sie sind. Dazu zählen ausdrücklich auch die Fahrerinnen und Fahrer.
Aus dem Antrag möchte ich drei Punkte herauspicken:
Erstens. Wer frühmorgens auf der Autobahn fährt und an Raststätten vorbeikommt, wird sehen, dass diese völlig „überparkt“ sind; die Lkw stehen an den Einfahrten und an den Ausfahrten. Das ist sehr sicherheitsrelevant und kein hinnehmbarer Zustand. Wir brauchen einfach deutlich mehr LkwParkplätze, damit die Lkw-Fahrer ihre Ruhezeiten einhalten können und um die Sicherheitsmängel abzustellen.
- Das hat mich aus dem Konzept gebracht.
Es ist dringend erforderlich, mehr Parkplätze für die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer zu schaffen.
Zweitens. Wir brauchen mehr Kontrollen, um gerade die zu schützen, die sich an die Regeln halten. Es geht nicht darum, alles zu kontrollieren. Aber die, die sich permanent strikt an die Regeln halten, sind gegenüber denen benachteiligt, die das eben nicht tun. Deswegen brauchen wir mehr Kontrollen.
Drittens. Es ist wichtig, die europäische Entsenderichtlinie auf den Straßentransport ausdehnen, damit für die gleiche Arbeit am gleichen Ort auch der gleiche Lohn gezahlt wird.
Letzter Punkt von mir, da ich den Ausschuss wechsele: Herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen von der FDP und von den Grünen, Herrn Bode und Herrn Schulz-Hendel, auch an Herrn Bley und den Arbeitskreis Wirtschaft der CDUFraktion für die kritischen, intensiven, spannenden Debatten und den immer sehr fairen, angenehmen Umgang. Das war eine sehr angenehme Zeit. Herzlichen Dank dafür!
Jetzt können wir den Antrag beschließen.
Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für diese gemeinsame Entschließung, die die vier Fraktionen jetzt auf den Weg gebracht haben. Das ist auch gut so, weil es hier auch inhaltlich keinen Dissens gibt.
Herr Bode hatte angesprochen, dass die FDP mit dem Ursprungsantrag initiativ war - das stimmt -, aber auch erst neun Jahre, nachdem die Regelung eingeführt worden ist.
- Ja, genau, aber sie gilt schon seit 2010.
Aber es ist gut, dass wir hier jetzt einen gemeinsamen Nenner gefunden haben. Ich will klar sagen: Wir stehen als Fraktion ganz deutlich hinter der Intention dieser A1-Bescheinigung, nämlich, Schwarzarbeit und Sozialversicherungsmissbrauch zu bekämpfen. Das ist auch weiterhin richtig, aber es muss ein praktikables und bürokratiearmes Verfahren dazu geben, und das ist aktuell eben nicht der Fall. Deswegen ist es richtig, zu Veränderungen zu kommen.
Allein wenn man sich anschaut, wie unterschiedlich die einzelnen Nationalstaaten das regeln! Wenn man gegen die A1-Bescheinigungspflicht verstößt, wird klar: Man kann sich im Grunde als Arbeitnehmer gar nicht richtig auf das einstellen, was auf einen zukommt. Wir handhaben das in Deutschland vielleicht ein bisschen moderater, während andere - Frankreich oder Österreich - das viel härter regeln und Verstöße entsprechend ahnden. Deshalb ist es gut, wenn man hier zu einer gemeinsamen Lösung kommt.
Gerade für die kurzen Dienstreisen von bis zu sieben Tagen ist das ja jetzt von der Regierung im Rahmen der Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht worden. Ich sehe auch keinen Dissens, Herr Henze, weil wir hier auch ganz klar ausführen, bei kurzen Dienstreisen keine A1-Bescheinigungen vorlegen zu müssen. Ein Zeitraum ist hier nicht konkret definiert; diese Lücke hat die Regierung mit der Festlegung von sieben Tagen gefüllt. Ich denke, das ist auch korrekt. Herzlichen Dank dafür,
dass die Landesregierung hier auch so aktiv ist, um die Bürokratie abzubauen.
Ich denke, alle vier Fraktionen, die den Änderungsvorschlag mittragen haben, und die Regierung stehen auf derselben Seite. Jetzt hoffen wir auf ein gutes Verfahren auf den höheren Ebenen, um auch zu einer Veränderung zu kommen; wir haben es ja nicht allein in der Hand. Aber ich denke, das ist ein guter erster Schritt, das hier zu machen. Deshalb vielen Dank für die Einigung, danke fürs Zuhören.
Glück auf!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Vor dem Hintergrund, dass Sie selbst dankenswerterweise mit allen Beteiligten gesprochen haben, frage ich die Landesregierung: Welche Vorschläge oder Ideen hat die Landesre
gierung in den Gesprächen mit der NGG, dem Betriebsrat und der Geschäftsführung unterbreitet, damit dieser Konflikt im Sinne der Gilde-Brauerei und im Sinne der Beschäftigten gelöst werden kann?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne einmal nett und bedanke mich zunächst im Rahmen der Haushaltsberatungen, und zwar bei dem Ressortminister, Herrn Dr. Althusmann, für den engen Austausch sowie bei dem Staatssekretär, Herrn Dr. Lindner, und bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die kompetente Unterstützung, speziell durch Herrn Konze, der von Herrn Eule eine schwierige Aufgabe übernommen hat, die er sehr gut wahrnimmt.
Herzlichen Dank auch an unsere Koalitionspartner, an die CDU-Fraktion, für den - das kann ich so sagen - vertrauensvollen, engen und angenehmen Austausch. Lieber Karl-Heinz Bley, liebe Mareike Wulf, ich glaube, wir machen das ganz gut. Das sollte so weitergehen.
Herzlichen Dank auch an die Kollegen der anderen Fraktionen im Ausschuss und speziell an Herrn Bode und an Herrn Schulz-Hendel,
für die Kooperation im Ausschuss. Bei uns im Ausschuss geht es immer sehr fachlich zu. Es gibt - zumindest meistens - keine persönlichen Angriffe. Das sollte so bleiben.
Ich komme jetzt zur wirtschaftlichen Lage.
Die wirtschaftliche Lage in Niedersachsen sieht gut aus. Das kann man durchaus so sagen. Die Rahmendaten sind positiv, speziell gestützt durch den Arbeitsmarkt. Wir haben eine relativ geringe Arbeitslosenquote von 4,8 %, und wir haben gute Tarifsteigerungen zu verzeichnen. Dies stützt die gesamte wirtschaftliche Situation in Niedersachsen.
Klar: Wir haben auch Risiken. Die IHK hat, glaube ich, im Oktober nach einer Umfrage von einem drohenden Abschwung gesprochen. Sie hat die geopolitischen Risiken angesprochen - den Brexit, den Handelskonflikt, die Politik der USA -, aber auch das Thema der Automobilwirtschaft, die Transformation, die in Niedersachsen auch die Zulieferer betrifft und in Zukunft betreffen wird.
Allerdings haben wir auch einige nationale Themen abzuarbeiten. Ich nenne das Thema Bürokratieabbau, das Thema Planungsbeschleunigung, das Thema digitale Infrastruktur sowie vor allem auch das Thema Fachkräfte und die Unsicherheit der Unternehmen - auch wenn es jetzt eine Vereinbarung gibt -, wie sich der Klimaschutz dauerhaft auf sie auswirken wird und welche finanzielle Unterstützung sie für die notwendige Transformation bekommen.
Wir gehen das in Niedersachsen offensiv an. Beim Minister wurde die Stabsstelle für Bürokratieabbau eingerichtet, die, wie ich es wahrnehme, sehr engagiert und auch erfolgreich an diesen Themen arbeitet und mit den Akteuren in einem engen Kontakt steht, die Vorschläge unterbreiten.
Wir investieren massiv in die Digitalisierung. Unser Sprecher für diesen Bereich, Jörn Domeier, wird nachher noch darauf eingehen. Wir haben einen Strategiedialog mit der Automobilwirtschaft, speziell mit der IG Metall sowie NiedersachsenMetall, gestartet. Wir erwarten in einiger Zeit die ersten Ergebnisse. Der Dialog läuft drei Jahre.
Außerdem investieren wir in Innovationen. Ich möchte hier speziell einige Punkte herausgreifen. Im vergangenen Jahr haben wir über die politische Liste 3 Millionen Euro für die Luft- und Raumfahrt zur Verfügung gestellt. In diesem Haushalt stehen 4 Millionen Euro im Etat des Wirtschaftsressorts.
Das ist auch gut so, weil in dieser Branche in Niedersachsen in über 250 Unternehmen mehr als 30 000 Menschen arbeiten. Dass gerade die Grünen diese Mittel komplett kürzen wollen, verwundert mich sehr. Gerade in diesem Sektor bestehen nicht nur enorme Notwendigkeiten, sondern auch große Chancen für den Klimaschutz. Daher ist Ihre Ablehnung eher kontraproduktiv.
Apropos Klimaschutz: In den vergangenen zwölf Monaten gab es geradezu eine Erosion der öffentlichen Meinung - so würde ich das bezeichnen -, wobei ich sicher bin, dass, wenn unsere wirtschaftliche Lage eine andere wäre, die Diskussion etwas anders verlaufen wäre, als das aktuell der Fall ist. Nichtsdestotrotz misst ein größerer Teil der Bevölkerung diesem Thema eine viel höhere politische Bedeutung bei. Das darf aber aus unserer Sicht nicht unabhängig von und an den Interessen der Bevölkerung sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorbei geschehen.
Daher ist ausdrücklich hervorzuheben, dass sich unsere beiden Vertreter im Volkswagen-Aufsichtsrat erfolgreich für Salzgitter als Standort der ersten Batteriezellfertigung eingesetzt haben.
Gleiches gilt für die große Unterstützung, die die Wasserstofftechnologie von dieser Landesregierung erhält. Ich nenne beispielhaft das SalcosProjekt der Salzgitter AG, das durch den Einsatz von Wasserstoff eine Reduktion des CO2
-Aus
stoßes um bis zu 95 % ermöglichen kann.
Wir, also die beiden Fraktionen, setzen mit unserer politischen Liste zum Etat des Wirtschaftsressorts auf Maßnahmen für klimaschonende Mobilität und auf Maßnahmen - Sie haben es angesprochen - zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Mit zusätzlich 4 Millionen Euro für den Radwegeneubau an Landesstraßen werden wir die Mittel für den Neubau von Radwegen im Verhältnis zum letzten Haushalt auf insgesamt 10 Millionen Euro verdoppeln.
Das ist ein echter Erfolg der beiden Fraktionen. Das haben wir nämlich gemeinsam auf den Weg gebracht. Sie, Herr Schulz-Hendel, wollen die Mittel für Straßensanierung bei den Landesstraßen massiv - ich glaube, um 28 Millionen Euro - und bei den kommunalen Straßen um 15 Millionen Euro kürzen. Das halten wir für den falschen Weg. Wir spielen nicht gegeneinander aus. Wir brauchen beides. Die von Ihnen vorgeschlagenen Kürzungen im Bereich der Straßensanierung würden vor allem den ländlichen Raum schwächen.
Die Menschen dort sind auch in Zukunft viel stärker auf das Auto angewiesen als die Menschen in Ballungsräumen. Zudem möchte ich anmerken: Auch Busse und E-Autos brauchen gute Straßen.
Wir sehen die Notwendigkeit, den digitalen Wandel in der Arbeitswelt gemeinsam mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Gewerkschaften zu gestalten. Daher stellen wir 200 000 Euro zusätzlich für das Zentrum für gute digitale Arbeit und Mitbestimmung, ZegdAM, zur Verfügung, um Interessenvertretungen besser zu schulen und zu begleiten.
Trotz des Fachkräftemangels ist es keineswegs so, dass alle Beschäftigten ihre Rechte kennen oder vernünftig behandelt werden. Wir konnten erst vor wenigen Wochen im Ausschuss hören, wie wichtig es war, dass von dem damaligen Wirtschaftsminister Olaf Lies und seiner Staatsekretärin Daniela Behrens ab 2013 vier Beratungsstellen für mobile Beschäftigte geschaffen wurden. Der Handlungsbedarf ist hier ungebrochen, sodass wir eine Lücke schließen und eine weitere Beratungsstelle in Osnabrück eröffnen wollen. Hierfür stellen wir die benötigten 200 000 Euro in den Haushalt ein, und das ist gut so.
Künftig erhält die Landesverkehrswacht eine projektunabhängige Förderung für ihre wichtige Arbeit, gerade im Bereich der Verkehrssicherheit. Hierfür stellen wir 150 000 Euro ein. Gerade durch die Veränderungen im Mobilitätssektor werden die Anforderungen an die Verkehrswacht deutlich höher, als sie bisher gewesen sind. Daher ist das Geld hier gut angelegt.
Zudem investieren wir in die maritime Wirtschaft und die Hafeninfrastruktur. Hierzu wird der hafenpolitische Sprecher der Fraktion Matthias Arends gleich noch eigene Ausführungen machen. Insgesamt stellen wir mit dem Wirtschaftshaushalt und unseren Schwerpunkten über die politische Liste die richtigen Weichen im Sinne der Beschäftigten und der Unternehmen, aber auch im Sinne des Klimaschutzes.
Abschließend noch eine Bemerkung zu Ihren Beiträgen, Herr Schulz-Hendel. Sie haben Punkte gesucht, die Sie uns vorwerfen können. Sie haben zwei genannt. Ich will es einmal so sagen: Wenn Sie hier Ihren Antrag zur Reaktivierung anführen und keinen weiteren Punkt gefunden haben, dann haben wir alles richtig gemacht. Denn in diesem Fall haben wir alles, was passiert ist, auch im zeitlichen Ablauf, in enger Abstimmung mit Ihnen gemacht.
Ich will daran erinnern, dass wir die Vorlage im Ausschuss, ich glaube, vor vier bis sechs Wochen gehabt haben. Aufgrund des Berichts der Landesregierung bezüglich der Bundesmittel, die wir erwarten, haben Sie vorgeschlagen, diese Vorlage erst wieder im nächsten Frühjahr aufzurufen. Vor diesem Hintergrund finde ich es nicht legitim und redlich, diesen Punkt als unser Versäumnis anzuführen. Das weisen wir entschieden zurück.
Ich denke, wir haben eine gute Liste mit guten Maßnahmen vorgelegt. Die werden wir auch so umsetzen und durchsetzen. In diesem Sinne danke ich fürs Zuhören.
Glück auf!
Herr Präsident! Herr Schulz-Hendel, in der letzten Wahlperiode haben wir mit der alten Regierung ein Reaktivierungsprojekt gestartet. Daraufhin sind 80 Strecken in die Auswahl gekommen. Acht Strecken sind in der engeren Auswahl gewesen. Davon wurden drei ausgewählt, die das Quorum erreicht hatten, nämlich einen Wert von über 1. Alle anderen Strecken - bis auf eine Strecke, die damals noch nicht umgesetzt werden konnte - sind unter 1 gelandet.
Das heißt, wenn Sie jetzt Geld einstellen, müssen Sie auch sagen, für welche Strecken das gedacht sein soll. Es gibt aber keine Strecke, die im Verfahren ist, die die Voraussetzung erfüllt und die bis dahin im laufenden Haushalt umgesetzt werden kann. Deshalb ist es nicht in Ordnung, diesen Punkt als Kritikpunkt anzuführen.
Wir wollen Reaktivierung. Das steht so im Koalitionsvertrag. Wir wollen das, und wir werden es auch machen. Aber es müssen die Voraussetzungen geschaffen werden. Die schaffen wir, indem wir eine andere Art der Bewertung ins Verfahren
bringen. Es gibt Gespräche auch auf Bundesebene.
- Nein, Sie haben einen Antrag gestellt. Dann ist die Behandlung des Antrags verschoben worden, weil es ein Gespräch beim Ministerium gab. Dann ist er wieder aufgerufen worden, und die Ansagen des Ministeriums waren klar: Es gibt im Moment keine andere Option, aber einige arbeiten daran, eine zu entwickeln. - Wenn die fertig ist, können wir gerne darüber reden, was wir weiterentwickeln wollen. Dann ist der richtige Zeitpunkt gekommen, jetzt noch nicht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat gibt es im Hamburger Verkehrsverbund große Handlungsbedarfe und Herausforderungen, denen wir - SPD und CDU - uns mit unserem Antrag und auch mit den konkreten Vorschlägen, die wir aufgegriffen und aufgenommen haben, stellen.
Gut zweieinhalb Millionen Fahrgäste sind tagtäglich im Hamburger Verkehrsverbund unterwegs. Das ist eine enorme Zahl. Gerade weil die Nachfrage massiv steigt, aber das Angebot eben nicht mit der Nachfrage Schritt halten kann, kommt es natürlich automatisch zu Überlastungen.
Wir haben in unserem Antrag mehrere Punkte aufgegriffen, die zu einer Verbesserung der Situation beitragen können und bei Umsetzung auch werden. Wir haben auch aufgrund der Anhörung im Wirtschaftsausschuss unseren Antrag an mehreren Punkten angepasst, ergänzt oder verändert.
An dieser Stelle herzlichen Dank an die Verbände, Unternehmen und Personen für viele sinnvolle Hinweise und Anmerkungen, auch an die Fraktion
der Grünen für die konstruktiven Änderungsvorschläge, die sie eingebracht hat; von der FDP habe ich keine gesehen. Nun sind nicht alle aufgenommen worden. Das mag Ihnen nicht gefallen. Aber das, was wir mittragen konnten, das steht eben jetzt mit in unserer Beschlussempfehlung.
Nun mag man sagen, sie sei nicht konkret genug. Aber ich will eindeutig sagen: An mehreren Punkten können wir eben nicht alleine entscheiden. Das heißt, natürlich sind da Prüfungen und auch Absprachen mit anderen Akteuren notwendig. Von daher ist das genau so in die Beschlussempfehlung aufgenommen worden, wie wir es auch umsetzen können.
Herr Schönecke hat bereits mehrere konkrete Punkte angesprochen, die in der Beschlussempfehlung fixiert sind; ich möchte das ergänzen: Ausbau in Hamburg; Ausbau des Knotens Harburg; bessere Baustellenkoordination im Schienennetz; Schaffung zusätzlicher Treppenaufgänge im Hamburger Hauptbahnhof, um Standzeiten von Zügen zu verkürzen; Schaffung von Kapazitäten und Verkürzung von Standzeiten durch Durchbindung von Zügen; Wiederherstellung der Anbindung der Heidebahn an die schnelleren metronom-Züge in Buchholz; weitere finanzielle Förderung der Einrichtung von Radabstellmöglichkeiten und der Schaffung von Infrastruktur für „Park and ride“ und „Bike and ride“ sowie für Pedelecs und E-Fahrzeuge durch das Land; Zweigleisigkeit zwischen Himmelpforten und Hechthausen; Verlängerung von Bahnsteigen an verschiedenen Haltepunkten, z. B. in Hittfeld und Klecken, um die Nutzung von Sieben-Wagen-Zügen zu ermöglichen. - Es ist schon eine ganz umfangreiche Forderungsliste, die wir in diese Beschlussempfehlung aufgenommen haben.
Aber es kommt noch ein Punkt hinzu: Wir müssen darauf achten, dass auch die anderen Regionen Niedersachsens Berücksichtigung finden - auch das ist hier aufgeführt -: das Bremer Umland, Hannover, die Region Braunschweig, das Weserbergland. Auch da gibt es Handlungsbedarfe, die wir definieren und bearbeiten müssen. Der Antrag bearbeitet also primär den HVV, lässt aber auch andere Regionen nicht außer Acht.
Bei den Ausschussberatungen und auch heute hat mein geschätzter Kollege Schulz-Hendel wieder einige Kritikpunkte aufgeworfen. Ich möchte gerne auf zwei, drei eingehen.
Erster Punkt: Sie kritisieren, dass wir Ihrer Forderung nach der Aufnahme der Reaktivierung von Bahnstrecken nicht gefolgt sind.
Ich finde es nicht ganz fair, dass Sie uns hier Untätigkeit vorwerfen. Sie wissen doch genau, wie der Verfahrensstand ist. Es gab vor wenigen Wochen ein Gespräch mit dem Wirtschaftsministerium, zu dem das Ministerium eingeladen hatte, in dem uns klar und deutlich gesagt worden ist, dass man dabei ist, ein alternatives Bewertungsverfahren mit Hessen oder anhand von Hessen zu erarbeiten, und danach dieses Thema wiederaufgreifen will. Es macht keinen Sinn, jetzt eine neue Runde zu beginnen, wenn wir dasselbe Verfahren wieder anwenden würden. Dann würden die Strecken, die Sie genannt haben, wieder rausfallen. Daran kann uns nicht gelegen sein.
Deshalb ist die Absprache ganz klar: Sobald da etwas Konkretes, Belastbares vorliegt, greift die Koalition das Thema auf. Das wollen wir, so steht es im Koalitionsvertrag: Reaktivierungen werden weitergeführt - aber eben erst, wenn wir etwas haben, womit wir arbeiten können, und nicht vorher.
Zudem will ich Sie fragen, was Sie den Leuten, die an Strecken im Süden des Landes wohnen, sagen wollten, wenn wir jetzt im HVV einige Reaktivierungen vor die Klammer zögen. Das wollen wir nicht. Wir wollen das ganzheitlich betrachten, sobald wir dazu in der Lage sind.
Zweiter Punkt: Sie haben uns im Ausschuss vorgeworfen, dass unsere Formulierungen zur Erweiterung des HVV-Tarifgebiets ausdrückten, dass damit für uns die Ausdehnung auf niedersächsisches Gebiet abgeschlossen sei.
Das ist mitnichten so. Ich weiß gar nicht, woher Sie das nehmen. Das steht da nicht drin.
Die Erweiterung auf die Landkreise, die Herr Schönecke eben genannt hat - Rotenburg, Uelzen, Heidekreis und Cuxhaven -, ist ein Riesenerfolg, vor allem für die Pendlerinnen und Pendler. Denn sie können damit günstiger fahren.
Sie könnten einmal uns und unsere Regierung dafür loben, dass wir das gemacht haben! Denn hier ist gemeinsam mit den Kommunen ein Riesenerfolg erreicht worden - und nichts anderes. Kritisieren können Sie immer. Aber es wäre ein guter Ansatz, auch einmal Dinge lobend hervorzuheben. Es würde uns freuen, wenn Sie das einmal machen würden.
Letzter Punkt: digitales Bezahlsystem. Das lässt viele Möglichkeiten offen, zu einer Veränderung der Tarifstruktur zu kommen. Denn logischerweise verändert sich das ganze System, wenn es nur noch digital ist. Dafür sind wir offen. Dieser Punkt ist bewusst offen formuliert, weil es vor Ort verschiedene Ansätze gibt, ob und wie man das System verändern will. Deswegen haben wir das hier offengelassen.
Insgesamt sollten Sie unsere Anträge positiver sehen und so, wie gesagt, auch einmal positiv bewerten. Wir - SPD und CDU - waren es, die das Thema HVV aufgegriffen haben. Das waren nicht Sie. Aber es war absolut richtig, das Thema aufzugreifen, weil große Bedarfe und große Handlungsnotwendigkeiten bestehen.
Vor Ihnen liegt eine gute Beschlussempfehlung, der auch Sie guten Gewissens zustimmen können. Über Ihre Zustimmung würden wir uns freuen.
In diesem Sinne: Danke fürs Zuhören! Glückauf!
Herzlichen Dank, Herr Schulz-Hendel, für die Gelegenheit, noch mal etwas sagen zu dürfen. Erster Punkt: Ich weise Ihren Vorhalt entschieden zurück, wir würden nicht mit Pendlern reden. Das machen wir gleichermaßen. Wir haben bei der Beratung des Antrages bewusst mit unseren Kommunalpolitikern und auch mit Pendlerinnen und Pendlern gesprochen. Also sprechen nicht nur Sie mit den Bürgern, sondern wir machen das gleichermaßen.
Ich habe leider den zweiten Punkt vergessen; Sie haben Glück, Herr Schulz-Hendel. - Aber einen Punkt habe ich noch. Sie haben zu unserem Antrag gesagt: gut gemeint, schlecht gemacht. - Ich sage: gut gemeint, gut gemacht, und zwar von SPD und CDU gemeinsam; jetzt ist mir der Punkt wieder eingefallen.
Dieser Antrag ist ein gemeinsamer Antrag. Sie können versuchen, uns auseinanderzudividieren, wie Sie wollen: Das wird Ihnen nicht gelingen. Denn bei diesem Antrag passt kein Blatt zwischen die beiden Koalitionäre. Den Antrag haben wir gemeinsam auf den Weg gebracht.
- Bei diesem Antrag passt kein Blatt dazwischen. Daher wollen und werden wir ihn gemeinsam in Gänze so nach außen vertreten.
Herzlichen Dank dafür.
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vernommen, dass den Inhalten des Antrages grundsätzlich zugestimmt wird. Herr Bode hat zwar gemeint, dass die FDP nicht zustimmen könne. Aber grundsätzlich spricht nichts gegen die drei Kernpunkte Bürgerbeteiligung, Lärmvorsorge und eine bessere Abstimmung von Projekten - auch bei Ihnen nicht. Deswegen wäre es schön gewesen, wenn wir im Ausschuss einige Änderungsvorschläge erhalten hätten, über die wir inhaltlich hätten reden können. Die gab es nicht, sodass jetzt über unseren Antrag abgestimmt wird. Das ist eben so. Wir sind immer diskussionsbereit und auch in der Lage, Dinge aufzunehmen.
Inhaltlich geht es, wie bereits ausführt worden ist, zum einen um ein Dialogforum bei der Schienenstrecke Hannover–Bielefeld, zum anderen um die Lärmsanierung und Lärmvorsorge für die Anwohnerinnen und Anwohner und zum dritten um die bessere Abstimmung von Bauprojekten im DBNetz, speziell bei der Strecke Hannover–Bielefeld und dem Hauptbahnhof Hannover. Das alles sind
sehr sinnvolle Ziele. Letztlich geht es nur noch um die Details.
Herr Schulz-Hendel hat die Frage gestellt, die er auch im Ausschuss aufgeworfen hat: Was wollen wir überhaupt bezogen auf die Strecke Hannover– Bielefeld? - Dazu haben wir im Wirtschaftsausschuss eine sehr gute Unterrichtung erhalten, in der deutlich gemacht worden ist, dass die diskutierten Alternativen in Wirklichkeit keine Alternativen sind. Die Konsequenz wären starke Eingriffe in Natur und Landschaft, und im Übrigen könnten die angestrebten Zeitgewinne u. a. aufgrund der Struktur des Gebietes, zumindest im Landkreis Schaumburg, gar nicht erzielt werden. Man muss abschichten bei Minden, beim Landkreis Schaumburg und dann noch einmal bei der Strecke Seelze–Wunstorf–Haste. Dort gibt es unterschiedliche Betroffenheiten und Problemlagen.
Aber ich kann die Frage von Herrn Schulz-Hendel durchaus beantworten. Wir von SPD und CDU haben uns im Koalitionsvertrag klar positioniert:
„Die Koalition will sich für die Beseitigung des Engpasses auf der wichtigen Ost-WestVerbindung Hannover–Bielefeld–Dortmund einsetzen. Hierzu soll die Strecke Haste– Löhne ausgebaut werden. Mit einem an das ‚Dialogforum Schiene Nord‘ angelehnten Prozess wollen wir die Planungen intensiv begleiten.“
Ausbau - das ist unsere Position. Deshalb wird sich im Rahmen des Prozesses alles daran ausrichten müssen.
Wir sind froh, dass dieser Dialogprozess auf den Weg gebracht wird; denn oftmals können Projekte bei einer frühen und intensiven Bürgerbeteiligung schneller umgesetzt werden, bevor die großen Proteste aufkommen.
Ausdrücklich loben muss ich den Landkreis Schaumburg. Es gibt dort einen großen Konsens der Regionen, die dieses Projekt trotz der Belastungen mittragen. Das sollte man nicht durch andere Alternativen zerstören. Ich finde, das ist ein echtes Privileg in der Region. Deshalb mein Dank an die Akteure vor Ort dafür, dass sie das so hinbekommen haben - damals noch mit Minister Lies zusammen.
In diesem Sinne liegt ein guter Antrag vor, dem Sie zustimmen können. Wir werden dem Antrag zustimmen.
Danke fürs Zuhören.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Bode, auch wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen. Das überrascht Sie wahrscheinlich nicht. Allerdings muss man zugeben, dass sich die Situation für die Transportwirtschaft, für die Logistiker und Spediteure, durch die Veränderung bei den Feiertagen nicht verbessert hat - gar keine Frage! Dennoch sind wir davon überzeugt, dass die verantwortlichen Unternehmen es vernünftig hinbekommen, so zu disponieren, dass sie auch an diesen beiden aufeinander folgenden Feiertagen vernünftig arbeiten können.
Ich möchte vor allem darauf eingehen - dazu ist schon viel gesagt worden -, warum denn dieses Sonn- und Feiertagsfahrverbot überhaupt einmal geschaffen worden ist. Es klang schon an: Seit 1956 gibt es das Fahrverbot für Lkw über 7,5 t. Hintergrund waren im Grunde genommen drei Kriterien: der Schutz der Sonntagsruhe, der Schutz der Umwelt und der Lärmschutz. - Alle drei Punkte haben sich aus unserer Sicht im Grunde nicht verändert. Sie gelten weiterhin.
Hinzu kommt, dass es neben der Verkehrsbelastung durch Lkw an diesen Tagen ein höheres privates Verkehrsaufkommen gibt. Auch das ist bereits gesagt worden.
Es gibt eine Reihe von Ausnahmen vom Feiertagsfahrverbot für Lkw, die in § 46 StVO geregelt sind. Sie hatten das in Ihrem Antrag zitiert. Es ist spannend, dass es einen konkreten Punkt gibt, der zu unserer Situation passt. In § 46 Abs. 2 ist konkret geregelt, dass vom Feiertagsfahrverbot für bestimmte Straßen und Straßenstrecken Ausnahmen zugelassen werden können, soweit diese im Rahmen unterschiedlicher Feiertagsregelungen in den Ländern notwendig werden. Das heißt, es gibt im Gesetz bereits Möglichkeiten, um genau diesen Anforderungen und Herausforderungen gerecht zu werden. Wir wollen keine generelle Abkehr vom Feiertagsfahrverbot und halten die bestehende Regelung in der StVO für absolut ausreichend, um den Bedarfen der Unternehmen gerecht zu werden.
Es klang bereits an: Auch wenn Sie das Feiertagsfahrverbot aufheben würden, hätten Sie trotzdem die Problematik, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht fahren dürften, weil sie nach den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetz sonn- und feiertags geschützt sind. Sie dürfen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Das ist eine klare Regelung. Das heißt, die niedersächsischen Fahrer könnten ohnehin nicht fahren, weil sie den Feiertag genießen. Durch unser Land könnten nur die Arbeitnehmer aus anderen Bundesländern fahren, in denen es diesen Feiertag nicht gibt, weil sie nach der Regelung des Bundeslandes, in dem sie ihren Wohnort haben, den Feiertag noch nutzen dürfen. Das heißt, wir würden dort eine Veränderung bei denjenigen erzeugen, die aus anderen Bundesländern kommen, aber für unsere Arbeitnehmer überhaupt nicht. Unsere Unternehmen würde das überhaupt nicht betreffen. Das heißt, es könnte keine Verbesserung erzielt werden, indem Sie das Fahrverbot aufheben.
Ich halte es für sinnvoll, wenn das Land prüft, ob es diese Ausnahmeregelungen gerade in Bezug auf NRW nutzt, Herr Bode. Ich meine, es gibt dazu auch Gespräche. Das halten wir für sinnvoll. Aber eine generelle Abkehr, eine generelle Lockerung halten wir für falsch. Deswegen werden wir, wie im Ausschuss bereits dargestellt, Ihrem Antrag nicht zustimmen. Aber danke für Ihren Antrag.
Sie sprachen von einer fehlenden bundeseinheitlichen Regelung. Ich will es einmal so sagen: Wenn Sie eine Bundestagsinitiative starten würden, dass alle drei bundesuneinheitlichen Feiertage bundeseinheitliche Feiertage würden,
(Jörg Bode [FDP]: Europaweit! dann könnten Sie diese Situation auflösen und würden Sie auch bei Arbeitnehmern die FDP mal in ein gutes Licht rücken. Davon bin ich überzeugt. Herzlichen Tag fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD und bei der CDU)
Es geht auch ganz schnell.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bode, Sie müssen schon genau zuhören. In Ihrem Antrag heißt es: eine generelle Aufhebung des Feiertagsfahrverbotes an Allerheiligen und am Reformationstag. Das ist der Inhalt Ihres Antrages.
Die Ministerin hat völlig zu Recht gesagt, dass das, was jetzt in der StVO steht, also die von mir zitierte Ausnahmeregelung, schon jetzt umgesetzt werden kann. Und genau daran arbeiten die Ministerien der beiden Bundesländer, nicht an dem, was Sie gefordert haben. Das ginge nämlich viel weiter, und das wollen die Regierungsfraktionen von SPD und CDU in keinem Fall.
Sie müssen schon genau zuhören.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen den Bericht über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Auflösung der Clausthaler Bergbaukasse in der Drucksache 18/3039 erstatten.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/3269, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Für diese Beschlussempfehlung stimmten im federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung alle Ausschussmitglieder. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen stimmte mit dem gleichen Ergebnis ab.
Gegenstand des an die Ausschüsse überwiesenen Gesetzentwurfs sind die Auflösung der Clausthaler Bergbaukasse, die Verteilung ihres Vermögens und die Regelung der Rechtsnachfolge.
Die Clausthaler Bergbaukasse beruht auf einem Statut aus dem Jahr 1868 und wird von der Landesregierung als rechtsfähige Stiftung des öffentli
chen Rechts qualifiziert. Die in dem Statut festgelegten Zwecke der Einrichtung können nach Beendigung des aktiven Bergbaus im Oberharz nicht mehr oder nicht mehr sinnvoll erfüllt werden, sodass die Stiftung durch Gesetz aufgelöst werden soll.
Das verbliebene Vermögen, das derzeit noch aus rund 130 000 Euro sowie etwa 9 ha Grünlandflächen besteht, soll vorrangig auf die Stiftung Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft übertragen werden, weil deren Stiftungszweck dem Zweck der Clausthaler Bergbaukasse nahe kommt. Sollte diese Vermögensübertragung nicht zustande kommen, soll das Vermögen der Clausthaler Bergbaukasse vom Land Niedersachsen als deren Rechtsnachfolgerin für die Erhaltung historischer Bergwerksbetriebe und -anlagen im Bereich des Harzes verwendet werden.
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf im federführenden Ausschuss eingebracht und kurz erläutert. Der Gesetzentwurf wurde von allen Fraktionen uneingeschränkt begrüßt. Eine nähere inhaltliche Aussprache fand daher in den Ausschüssen nicht statt.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Heineking hat zu unserem Antrag sehr detailliert und fachlich fundiert vorgetragen, sodass ich mir meine eigenen Bemerkungen dazu eher sparen kann. Stattdessen möchte ich auf die Beiträge meiner Vorredner eingehen.
Ich habe aus den Beiträgen der Kollegen der Opposition vernommen, dass wir im Grunde eine sehr große Einmütigkeit haben, was die Linien betrifft: Wir wollen mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagern. Dafür brauchen wir eine vernünftige, gut ausgebaute und zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur. Wir wissen alle, dass die aktuellen Trassenkapazitäten erschöpft sind.
Die Verfahren dauern so lange, weil es keine Ausweichstrecken gibt, auf denen die Züge fahren können. Also brauchen wir deutlich mehr Kapazitäten auf der Schiene, um das Umsteigen zu ermöglichen. Unser Hauptproblem besteht darin, diese Möglichkeiten im täglichen Betrieb anzubieten.
Ein weiterer Punkt: Wir alle wollen die Bürgerbeteiligung, trotz der kritischen Anmerkungen, die gemacht worden sind. Wir müssen die Menschen frühzeitig an solchen Verfahren beteiligen. Es ist sinnvoll, dass die Betroffenen - die Kommunen, die Träger öffentlicher Belange, die Bürgerinitiativen und andere - frühzeitig ihre Bedenken, ihre Kritik, aber auch ihre Verbesserungsvorschläge einbringen können. Dabei ist unsere feste Überzeugung, dass die Verfahren durch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung nicht länger dauern. Im Gegenteil, sie gehen schneller und können einvernehmlicher vollzogen werden. Daher sind wir uns da auch relativ einig.
Das gilt gleichermaßen für den Lärmschutz. Solche großen Bauprojekte erzeugen immer wieder sofort Kritik, und zwar zumeist von denjenigen, die sich öffentlich gut artikulieren können. Ich glaube aber nicht, dass die große Mehrheit in der Regel gegen
solche Bauvorhaben ist, auch wenn diejenigen, die in der Öffentlichkeit präsenter sind, diesen Eindruck erwecken. Durch einen guten Lärmschutz kann man schon im Vorfeld viel an Kritik eindämmen. Man muss den Menschen sagen, dass sie durch solche Bauvorhaben nicht allzu stark belastet werden.
Von daher meine ich, dass hinsichtlich der zentralen Aussagen unseres Antrags große Einigkeit zwischen den Fraktionen dieses Hauses besteht.
Nun noch einige Anmerkungen zu den kritischen Worten meines geschätzten Kollegen SchulzHendel. Ich verstehe Ihre Logik nicht. Sie meinen, wir müssten zuerst sagen, wofür wir stehen, und dann könnten wir ins Verfahren gehen. Ich sehe das völlig anders: Wir müssen die Bevölkerung einbeziehen und fragen, welche Problemlagen bei ihnen bestehen. Und dann müssen wir uns aus dem, was an uns herangetragen wird, unsere Meinung bilden. Es macht doch keinen Sinn, mit einer vorgefertigten Positionierung in ein solches Verfahren zu gehen und darauf zu bestehen. Wir wollen ein ergebnisoffenes Verfahren; alles andere wäre kontraproduktiv.
Dann haben Sie gesagt, dass wir uns im Koalitionsvertrag schon auf eine Ausbauvariante festgelegt hätten. Dazu will ich Ihnen einmal vorlesen, was dort tatsächlich steht - dazu muss ich jetzt auf mein Handy schauen; ich habe es leider nicht auf Papier präsent -:
„Die Koalition will sich für die Beseitigung des Engpasses auf der wichtigen Ost-WestVerbindung Hannover–Bielefeld–Dortmund einsetzen.“
Ich finde, das ist eine sehr klare, aber immer noch offene Aussage bezüglich dieser Schienenverkehrsverbindung.
- Das ist das, was ich jetzt präsent habe. Sonst bitte ich um Nachsicht.
Ich stelle abschließend fest: Der Antrag, der Ihnen hier vorliegt, ist ein guter Antrag. Er enthält wichtige Facetten, die wir im Ausschuss intensiv diskutieren sollten.
Wir alle wissen, dass gerade die beiden angesprochenen Bauvorhaben zu großen Beeinträchtigungen führen werden, z. B. im Hauptbahnhof Hannover. Er war im Oktober letzten Jahres aufgrund von Brückenarbeiten 14 Tage lang gesperrt, und Sie erinnern sich, was dort los war und zu welchen Beeinträchtigungen das geführt hat. Ich selbst war am ersten Advent letzten Jahres Leidtragender, als ich nach Brüssel wollte und wegen eines Kabelbrandes der Bahnhof drei Stunden lang stillstand. Da konnte man ungefähr ermessen, was für ein Fahrgastvolumen am hannoverschen Hauptbahnhof existiert. Denn alle waren in den Gängen präsent. 260 000 Fahrgäste am Tag, über 750 Züge am Tag - die Zahlen zeigen, dass dieser Bahnhof einer der wichtigsten Knoten in Deutschland und Europa ist.
Sein Umbau kann aus unserer Sicht nur vollzogen werden, wenn er mit einer Kapazitätserweiterung einhergeht. Das heißt, die zwei weiteren Gleise müssen in das Verfahren eingebunden werden. Wir erleben bereits jetzt, dass die Kapazitäten dieses Bahnhofs eigentlich ausgeschöpft sind. Wir brauchen aber mehr Regional- und S-Bahn-Verbindungen nach Hannover Hauptbahnhof. Von daher ist die Ausbauvariante mit den zusätzlichen Gleisen aus unserer Sicht zwingend erforderlich, um mehr Möglichkeiten zu schaffen.
Das zweite Ausbauvorhaben - Herr Bode hat es gesagt - löst in den betroffenen Kommunen momentan massive Debatten aus. Zu der trassennahen Ausbaustrecke war ein regionaler Konsens gegeben. Ob es angesichts der im Rahmen des Deutschlandtakts geänderten Planung der Bundesregierung bei diesem Konsens bleibt, weiß ich nicht. Er ist mindestens beschädigt; da teile ich Ihre Auffassung. Wir müssen aber versuchen, die Beteiligten mit ins Boot zu holen und zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.
Wir werden im Rahmen der Debatten, auf die ich mich freue, vielleicht zu Veränderungen kommen. Das ist auf jeden Fall eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen.
In diesem Sinne: Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Ja, das mache ich gern. Vielen Dank, Herr Präsident.
Lieber Herr Schulz-Hendel, die Debatte dreht sich darum, ob ein Ausbau der Strecke oder ein Neubau erfolgen soll und ob er trassennah erfolgen soll. Momentan spricht sich die Region für einen trassennahen Ausbau aus.
Im Rahmen des Deutschland-Taktes stellt sich jetzt die Frage, ob man an völlig anderer Stelle eine Neubaustrecke baut, eine Schnellfahrstrecke, auf der man mit 300 km/h fahren kann.
Dazu gibt es eine Aussage im Koalitionsvertrag auf Landesebene. Diese Aussage gilt natürlich erst einmal. Das ist doch klar.
- Trassennah, genau.
Zweiter Punkt. Den Deutschland-Takt sehen wir positiv, na klar! Mehr Kapazitäten für den Schienenverkehr schaffen; mehr Güterverkehr auf die Schiene bringen; mehr, schnellere und pünktlichere Verbindungen schaffen - das sind die Kernaussagen des Deutschland-Takts.
Es ist außerordentlich ambitioniert, ihn bis 2030 umsetzen zu wollen, finde ich. Wahrscheinlich wird es nicht zu schaffen sein. Aber die Grundausrichtung - nämlich: Verkehr auf die Schiene zu verlagern - ist sehr gut.
Natürlich muss es regionale Debatten geben: Wie sollen einzelne Projekte ausgestaltet werden? Besteht die Gefahr, dass Regionen abgehängt werden, die nicht an den Schnellfahrkorridoren liegen? - Darüber muss man natürlich diskutieren. Die Grundaussage kann man nicht von vornherein für jede Strecke benennen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schulz-Hendel kritisiert das „Weiter so!“ in der Großen Koalition. Ich sage: Es ist gut, wenn es so weitergeht. Denn die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist mittlerweile auf über 3 Millionen angestiegen. Die Arbeitslosenquo
te liegt bei 4,9 %, fast der Tiefstwert seit der Wiedervereinigung. Das Konsumklima ist weiter auf einem hohen Niveau, die wirtschaftliche Dynamik ebenfalls.
Zusammengefasst: Unserer niedersächsischen Wirtschaft geht es gut. Das ist vor allem denjenigen zu verdanken, die dafür Tag für Tag arbeiten, nämlich den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.
Unsere Wirtschaft profitiert aber auch von einer guten Stimmung im Land und einer ebenso guten, soliden und zukunftsorientierten Politik der regierungstragenden Fraktionen von CDU und SPD und der rot-schwarzen Landesregierung unter Führung von Ministerpräsident Weil.
- Aber so ist es, Herr Bode. Man muss Realitäten hier benennen dürfen.
Auf den guten Zahlen dürfen, wollen und werden wir uns nicht ausruhen. Wir werden weiter die notwendigen und richtigen Entscheidungen treffen, um als Land auch in Zukunft von der guten Wirtschaftslage profitieren zu können. Hierzu möchte ich auf zwei Schwerpunkte eingehen: die Verkehrsinfrastruktur und den Fachkräftebedarf.
Wir brauchen intakte und ausgebaute Verkehrswege. Das gilt selbstverständlich gleichermaßen für Schienen- und Wasserwege sowie für Radwege und Straßen. Wir investieren in die Hafeninfrastruktur, in den Ausbau der Wasserwege und in die Schieneninfrastruktur.
Es war und ist eine richtige und wichtige Entscheidung, bereits mit dem Nachtragshaushalt 2018 über das NGVFG zusätzliche 26,5 Millionen Euro für die kommunale Verkehrsinfrastruktur bereitzustellen - immerhin eine Erhöhung um über 20 % auf insgesamt 150 Millionen Euro jährlich.
Weitere Verbesserungen verankern wir im Haushalt 2019. Die Planungsmittel werden um rund 20 Millionen Euro höher liegen als 2017. So können Planungen fortgeführt und beschleunigt, so können Planungsprozesse initiiert und weiterentwickelt werden.
Ich weiß, dass Ihnen, Herr Schulz-Hendel, die Tatsache, dass diese Planungsmittel auch für Autobahnprojekte bestimmt sind, schlaflose Nächte bereitet.
Aber das ist genau richtig so. Denn wir brauchen auch eine gut ausgebaute Autobahninfrastruktur für unsere Wirtschaft.
Wenn ich Ihre Haushaltsanträge anschaue, dann fällt mir zuerst auf, dass von der Straße überhaupt keine Rede ist. Darin geht es nur um Radwege, Radschnellwege und Gleise. Aber wir brauchen auch Straßen, gerade für die ländlichen Räume, auch um eine Anbindung an größere Räume zu ermöglichen. Deswegen fehlt bei Ihnen ein ganz entscheidender Teil.
Wir erhöhen parallel den Landesstraßenbauplafond im Haushalt 2019 um satte 30 Millionen Euro. Damit wird der Zustand der Landesstraßen deutlich verbessert. Durch diese Erhöhung stehen auch Mittel für Radwege zur Verfügung, im Jahr 2019 insgesamt 5 Millionen Euro für Neubauprojekte und 10 Millionen Euro für Sanierungsmaßnahmen. Insgesamt stellen wir, mit den NGVFG-Mitteln, gegenüber 2017 deutlich über 50 Millionen Euro zusätzlich für die Verkehrsinfrastruktur im Land zur Verfügung, auch zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit unserer niedersächsischen Wirtschaft. Das ist ein großartiger Erfolg.
Ich führe erst einmal im Zusammenhang aus. Vielen Dank - für das Interesse an meiner Rede.
Zum Thema Fachkräfte. Ganz gleich, bei welchen Unternehmen wir unterwegs sind, ein Thema ist immer der Fachkräftebedarf - Frau Viehoff, Sie haben es eben auch erwähnt -, und das längst nicht mehr nur in einzelnen Branchen. Nennen möchte ich beispielhaft die Speditions- und Logistikbranche. Allein hier sollen im Jahr 2020 rund 10 000 Fahrerinnen und Fahrer fehlen. Das können wir auch hautnah erleben, wenn wir unterwegs sind. Den Fachkräftemangel zu bekämpfen, ist
sicherlich die zentrale Herausforderung der kommenden Jahre für Wirtschaft und Politik. Hier setzen wir mit dem Haushalt 2019 speziell auf drei Ansätze.
Erster Punkt: die Integration von Langzeitarbeitslosen. Weniger Menschen befinden sich in Arbeitslosigkeit. Aktuell sind es, inklusive derjenigen, die sich in Maßnahmen befinden, etwa 300 000. Leider stagnieren die Zahlen bei den Langzeitarbeitslosen. Hier liegen wir aktuell bei ungefähr 90 000 im Land. Wir dürfen speziell hier nicht nachlassen, zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen, um Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder zu reintegrieren. Denn Arbeit ist nicht nur Broterwerb, sondern auch soziale und gesellschaftliche Teilhabe. Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt für uns. Die Fraktionen von SPD und CDU stellen daher ganz bewusst 2,5 Millionen Euro für Arbeitsmarktprojekte, speziell für Langzeitarbeitslosigkeit, in den Haushalt 2019 ein, weil wir hier Potenziale auch für unsere Wirtschaft sehen.