Protokoll der Sitzung vom 22.06.2018

Bei den neueren Karbonfasern ist noch überhaupt keine Entsorgung konzipiert. Da hat gerade mal eine Forschung angefangen. Also sollten wir das Problem nun bald angehen und auch zu lösen versuchen.

Danke sehr.

(Beifall bei der AfD)

Danke sehr. - Jetzt kommt Volker Senftleben für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die erneuerbaren Energien stellen einen wichtigen Baustein für eine moderne und nachhaltige Gesellschaft dar. Gerade in Niedersachsen ist dabei die Windenergie eine - wenn nicht sogar die wichtigste - Säule für die Sicherstellung unseres künftigen Energiebedarfs.

Genau dieser Umstand führt dazu, dass wir gehalten sind, bei der Zulassung und Installation von Windenergie sehr sorgfältig vorzugehen. Die Sorgfalt ist deshalb so wichtig, weil nur mit der erforderlichen breiten Akzeptanz in der Bevölkerung eine langfristige konfliktfreie Nutzung und der erforderliche Zubau bei dieser Art der Energieproduktion möglich sind. Akzeptanz liegt dann vor, wenn Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in Genehmigungsverfahren haben und zusätzlich öffentliche Belange und schutzwürdige Güter berücksichtigt werden.

Aufgrund ebendieses Erfordernisses hat der Gesetzgeber gehandelt und bereits 2004 durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau in § 35 Abs. 5 Satz 2 des Baugesetzbuches eine weitere Zulässigkeitsvoraussetzung für die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich aufgenommen. Danach muss der Vorhabenträger oder Bauantragsteller eine Zusicherung für den Rückbau beibringen. Dies geschieht durch Eintragung von Baulasten oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten oder durch Bankbürgschaften.

Der Ansatz des hier vorliegenden Antrags der AfD ist grundsätzlich nachvollziehbar und zielt auf ein wichtiges Ansinnen ab. Allerdings kommt er fast 15 Jahre zu spät. Wie ich bereits ausgeführt habe, ist

schon im Jahr 2004 das Baugesetzbuch um eine weitere Zulässigkeitsvoraussetzung ergänzt worden. Darüber hinaus - das ist jetzt entscheidend - ist in dem niedersächsischen Windenergieerlass von Anfang 2016 eine weitere Konkretisierung erfolgt. In diesem Erlass ist zweifelsfrei klargestellt, dass - jetzt bitte zuhören! - „grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile sowie … Nebenanlagen“ zu beseitigen sind.

Ja, es ist richtig, dass es im Einzelfall gute Gründe geben kann, auf den vollständigen Rückbau zu verzichten. Dies beschränkt sich aber auf Ausnahmefälle und wird insbesondere dann der Fall sein, wenn gewichtige öffentliche Belange dem entgegenstehen. Das könnte beispielsweise bei der Beseitigung von Pfahlfundamenten in wasserführenden Schichten der Fall sein. Das Herausziehen der Pfähle könnte dann dem Herausziehen eines Badewannenstöpsels gleichkommen und wäre sicher nicht im Sinne des Schutzes dieses Naturbereiches.

Ich stelle daher fest, dass wir hier in Niedersachsen keine Regelungslücke haben und ein Erfordernis weiterer landesrechtlicher Regelungen schwerlich zu erkennen ist. Gleichwohl ist natürlich dafür Sorge zu tragen, dass der Rückbau rechtskonform und im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens erfolgt.

Dennoch sehe ich der Diskussion - mit einer etwas anderen Schwerpunktsetzung, nämlich zum Thema „Rückbau von Windenergieanlagen, die vor 2004 im Außenbereich erbaut wurden“ - interessiert entgegen. Es bedarf aus meiner Sicht allerdings noch einer gewissen Modifizierung des vorgelegten Antrages, da dieser das bisher noch nicht richtig klar darstellt.

Ganz konkret, Herr Wirtz - um darauf noch einzugehen -: Wir können in diesem Prozess natürlich nicht nachträglich die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Anlagen, die bereits vor 2004 errichtet wurden, verändern. Das, denke ich, geht nicht.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie von Horst Kortlang [FDP])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich daher schon jetzt auf die anstehenden Beratungen im Fachausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der SPD sowie Zustimmung bei der CDU und von Horst Kortlang [FDP])

Vielen Dank, Herr Senftleben. - Für die CDUFraktion hat jetzt Laura Rebuschat das Wort.

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es zu guter Letzt noch einmal um den Rückbau von Windenergieanlagen nach Ablauf ihrer Nutzungszeit.

Eines vorweg - das ist mir wichtig -: Windenergie ist ein wichtiger Teil einer zukunftsfähigen Strategie zur Versorgung mit erneuerbaren Energien.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie von Mareike Lotte Wulf [CDU])

Diese brauchen wir, wie Klimaveränderungen uns ganz deutlich zeigen.

Aber wie alle Bauten und Anlagen sind auch Windräder bekanntlich nicht ganz ohne Eingriffe in die Natur zu haben. Vielleicht standen einige von Ihnen schon einmal neben einem solchen Windrad. Das sind wirklich große Anlagen, die auch wegen der Rotation der Flügel natürlich sicher und fest im Boden verankert sein müssen. Je nach Beschaffenheit des Bodens dienen Betonfundamente oder mit Beton gefüllte Stahlpfähle der Sicherung des Windrades und seiner Befestigung im Boden. Gerade die Pfähle gehen mitunter sehr in die Tiefe.

Vor diesem Hintergrund ist es unser Job als Volksvertreter und Gesetzgeber, die Abwägung eines maßvollen und verhältnismäßigen Eingriffes in Boden und Natur zugunsten sauberer Energie zu treffen. Diesen Job nehmen wir in der CDU-Fraktion auch gerne an. Wir machen ihn gerne. Und für uns ist klar, dass grundsätzlich keine Reste von alten Windenergieanlagen in niedersächsischen Böden bleiben sollten, auch nicht unterhalb der Erdoberfläche.

(Beifall bei der CDU)

Eine quasi schleichende unterirdische Versiegelung des Bodens durch Fundamente alter Anlagen darf es nicht geben. Die Begründung dafür ist eigentlich relativ einfach: Die Flächen sollen nach Abbau der Windräder wieder nutzbar sein, beispielsweise für die Landwirtschaft, und die Auswirkungen auf Natur und Boden sollen so gering wie nur irgend möglich sein.

Beachten müssen wir bei diesem Thema aber - das hat Volker Senftleben gerade ausgeführt -, dass es in Einzelfällen durchaus auch einmal nicht ökologisch sinnvoll sein kann, die Überreste aus dem Erdreich zu entfernen, beispielsweise wenn tiefgehende Pfähle durch Wasserkammern im Boden führen und man mit dem Entfernen das Stahlpfahles quasi eine Autobahn Richtung Grundwasser aufmachen würde.

Die Gegebenheiten sind komplex und regional unterschiedlich. Da ist es sehr sinnvoll und richtig, dass die Genehmigungsbehörden vor Ort darüber entscheiden.

Wir gucken uns das Thema im Umweltausschuss auf jeden Fall an und finden auch ganz bestimmt gemeinsam sinnige Lösungen für offene Fragen, damit wir nicht am Ende in die absurde Situation kommen, dass der Eindruck entsteht, zugunsten sauberer Energie würden Natur und Böden unnötig verschmutzt. Daran können wir kein Interesse haben. Das würde die Akzeptanz von Windenergie vor Ort nicht steigern. Deshalb muss unsere gemeinsame klare Botschaft sein - auch für die Ausschussberatungen -: Grundsätzlich sind solche Anlagen nach ihrer Nutzung komplett zurückzubauen, und die Natur ist - so gut es eben geht - in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, wenn dem nicht Umwelt- oder Bodenschutzaspekte vor Ort entgegenstehen.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke schön, Frau Rebuschat. - Jetzt spricht Imke Byl für Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD entdeckt mit diesem Antrag anscheinend ihre Liebe zum Bodenschutz.

(Stefan Wirtz [AfD]: Die hatten wir schon immer!)

- Ok. Das ist ja eigentlich erst einmal ganz gut. Bodenschutz ist auch mir wichtig. Aber ich fände es doch schön, wenn die Maßstäbe, die hier an Windenergieanlagen angelegt werden, auch für den ganzen Energiesektor gelten bzw. generell gelten würden. Entsprechend möchte ich den Schwerpunkt meiner Rede auf den Punkt Verhält

nismäßigkeit legen und bitte darum, das Thema differenzierter zu behandeln.

Schon bevor Sie diesen Antrag geschrieben haben, haben Sie eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Das ist ja erst einmal gut. Erst mal fragen, dann was fordern! Auf diese Anfrage hat die Landesregierung schon ganz klar geantwortet, dass im Genehmigungsverfahren die Belange des Grundwasser- und Trinkwasserschutzes Berücksichtigung finden und geprüft werden. Das beruhigt erst einmal. Das finde ich gut!

Von meinem Kollegen Herrn Senftleben und auch von der Kollegin Rebuschat haben wir hier schon dargelegt bekommen, warum es in einigen Fällen sogar gut sein kann - im Gegensatz zu der von der AfD getroffenen Annahme -, wenn ein nicht vollständiger Rückbau erfolgt, sondern die angesprochenen Gründungspfähle verbleiben. Herr Wirtz von der AfD hat Cuxhaven angesprochen. Ich habe mir den Fall einmal angeschaut - wir haben auch eine Abgeordnete aus dem Landkreis -; gerade in Cuxhaven ist das erfolgt. Dort wurde geprüft: Was ist das Beste für Umwelt- und Naturschutz? - Und dann wurden diese Regelungen beschlossen.

Letztlich muss gelten, dass auf diesem Boden landwirtschaftlich gearbeitet werden kann. Soweit ich weiß, braucht es dafür eine Rückbautiefe von mindestens 1,5 m. Auch daran hält sich der Landkreis Cuxhaven. Insofern sehe ich da keine Probleme.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aber um das einmal einzuordnen: Ich sprach am Anfang von Liebe zum Bodenschutz. Wie gesagt, auch ich finde den Bodenschutz sehr wichtig. Aber ich erinnere mich an eine Aussage in einer anderen Debatte zum Thema Erneuerbare im Ausschuss. Auch vorgestern - ich glaube, es war vorgestern oder gestern - im Plenum hat Herr Wirtz diese Aussage wiederholt getätigt: Windenergie ist Sondermüll! - Ich glaube, das ordnet diesen Antrag ganz gut ein. Wir können uns im Umweltausschuss sehr gern fachlich mit diesem Antrag auseinandersetzen.

(Glocke der Präsidentin)

Aber die Grundhaltung, die dahinter steht, kann ich so nicht mittragen. Denn die AfD tätigt solche Aussagen und spricht sich gleichzeitig, nicht nur in ihrem Landtagswahlprogramm, dafür aus, z. B. die Laufzeiten von Atomkraftwerken zu verlängern. Da

frage ich mich: Was ist denn hier jetzt der Sondermüll? - Atommüll oder Windkraftanlagen?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wenn die AfD die gleichen Maßstäbe auch an Atomkraftwerke anlegen würde, dann gäbe es die nicht mehr. Problem gelöst!

Eine andere Alternative zu den von der AfD meistgehassten Erneuerbaren wäre z. B. die Braunkohle.

(Glocke der Präsidentin)

Ich habe mal rausgesucht, wie viele Leute seit 1945 in Deutschland zwangsumgesiedelt werden mussten, nur mal, um diese Energieformen im Verhältnis zu betrachten. Es waren 110 000 Leute für den Abbau von Braunkohle!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Letzter Satz!