Schauen Sie sich unser Sofortprogramm an! Darin können Sie alles wiederfinden und alles nachlesen. Und dann bitte auch endlich umsetzen. Wir haben keine Zeit mehr für Sonntagsreden. Da haben Sie absolut recht! Aber dann machen Sie doch endlich etwas! Fangen Sie endlich an zu arbeiten!
Vielen Dank, Frau Kollegin Byl. - Meine Damen und Herren, das war die Einbringung des Gesetzentwurfs. Wir setzen die Beratung jetzt fort: Für dies SPD-Fraktion spricht Kollegin Wiebke Osigus. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal verwahre ich mich für die gesamte SPD-Fraktion gegen den Vorwurf, wir würden uns nicht um das Thema Klimaschutz kümmern.
Zum zweiten möchte ich mich dem Thema gerne sachlich nähern, da Ihr Antrag darauf gerichtet ist, die Niedersächsische Verfassung zu ändern.
„Klimaschutz“ ist ein Sammelbegriff für Maßnahmen, die die globale Erwärmung abmildern oder verhindern sollen. Auf den ersten Blick ist das positiv zu bewerten. Mit nachhaltiger Politik auf den ersten Blick ist es allerdings nicht getan. Gut Gemeintes muss auch gut gemacht werden.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns daher mit zwei Fragen beschäftigen: Erstens. Sind Klima- und Umweltschutz ein erstrebenswertes Ziel? Zweitens. Ist die Änderung der Landesverfassung dafür der richtige Weg?
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Natürlich nicht! - Gegenruf von Christian Meyer [GRÜNE]: Das hat Lies doch gefor- dert!)
Zu 1: Wir als SPD-Fraktion schließen uns hier vollumfänglich den Worten unseres Umweltministers Olaf Lies an.
Er griff bereits Anfang August richtigerweise dieses Thema als elementar auf. Wir als SPD stehen stabil für den Schutz von Klima und Umwelt. Wenn man an Niedersachsen denkt, kommen viele Bilder in den Sinn, beispielsweise von grünen Wiesen, von weiten Landstrichen mit Landwirtschaft und Wald. Dies alles ist Lebensgrundlage für uns und für zukünftige Generationen. Das ist unser Zuhause. Das ist uns natürlich wichtig. Nicht zuletzt diejenigen, die schon einmal versprochen haben, auf ein Neugeborenes aufzupassen, oder sich mit den Dimensionen beschäftigt haben, was von uns bleibt, wenn das Leben einmal zu Ende geht, werden wissen, was ich damit meine.
Meine Damen und Herren, wir erleben allerdings nicht nur hier in Niedersachsen, sondern weltweit einen Wandel des Klimas, der zur Besorgnis führt. Wir erleben Extremsituationen in der Natur und in den Wetterlagen. Letztlich beschäftigt sich der Klimaschutz mit der Gesundheit der Erdatmosphäre. Wir erleben, dass diese Atmosphäre kränkelt. Experten sagen, dass ein Umdenken gute Chancen hätte, diese Prozesse abzumildern. Es geht allerdings nicht mehr darum, ob wir handeln sollen, sondern wir müssen handeln! Insgesamt ist daher die Forderung nach mehr Klima- und Umweltschutz durchweg zu begrüßen.
Meine Damen und Herren, nun zu dem Vorschlag, dieses Ziel als Staatsziel in der Verfassung zu verankern: Was ist ein Staatsziel? - Ein Staatsziel ist letztlich eine verbindliche Zielvorgabe, eine Leitplanke für zukünftiges Handeln. An der wird sich unser Tun ausrichten. Ein Ziel legt allerdings weder Weg noch Mittel fest. Die hier angestrebte Verfassungsänderung würde daher die bisherigen Ziele ergänzen, wäre letztlich zwar zunächst eine Absichtserklärung, spielte aber in sämtliche Bereiche mit hinein. Danach wäre eine weitere Ausgestaltung z. B. durch ein niedersächsisches Klimaschutzgesetz und diverse Klima- und Umweltschutzprogramme erforderlich. Auf diese strahlt das Staatsziel dann aus.
Meine Damen und Herren, bisher fällt der Umwelt- und Klimaschutz unter Artikel 1 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung unter „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“, eine weitere Absicherung findet sich unter Artikel 20 a des Grundgesetzes - Schutz der Lebensgrundlage und Tierschutz -, ebenso auf europäischer Ebene. Es ist schlichtweg falsch, zu behaupten, dass wir grundsätzlich keinen Schutz haben. Die Frage ist letztlich: Wollen wir in einer Staatszielbestimmung ein besonderes, herausragendes Gut deutlich machen, das dann in sämtliche Lebensbereiche mit hineinspielt?
Niedersachsen wäre das erste Bundesland, das Klimaschutz ausdrücklich nennt, und unsere Fraktion begrüßt das auch. Sicherlich wird zu diskutieren sein, inwieweit wir unsere Verfassung schlank halten möchten und die bisherigen Vorgaben des Grundgesetzes ausreichen. Fest steht allerdings, dass unser heutiges Tun entscheidet, wie die Welt morgen aussehen wird.
Vielen Dank, Frau Kollegin Osigus. - Jetzt folgt die Fraktion der FDP. Es spricht Herr Dr. Stefan Birkner.
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Der Staat hat gewisse Schutzfunktionen. Zu seinen Kernaufgaben gehört es, seine Bürge
Bei uns gehört - wie auch schon von der Kollegin Osigus aus Artikel 1 zitiert - zu den Staatsgrundsätzen - nicht zu den Staatszielen, sondern zu den Staatsgrundsätzen - der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Deshalb gehört die Aufgabe, die Umwelt zu schützen und die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, seit jeher zu den Kernaufgaben des Staates und bedarf schon aus diesen Überlegungen heraus zunächst einmal keiner besonderen Erwähnung.
Dies gilt - an dieser Stelle kann man überlegen, ob das ein weitergehender Aspekt ist - nach unserem Verständnis auch gegenüber künftigen Generationen, also nicht nur auf das Hier und Jetzt bezogen, sondern auch auf die Zukunft.
Das gilt nicht nur für den Bereich des Umweltschutzes und die natürlichen Lebensgrundlagen, sondern zu den staatlichen Aufgaben und Zielen gehört es auch, die innere Sicherheit zu gewährleisten, eine funktionierende Justiz vorzuhalten, soziale Mindeststandards zu realisieren. Die Gewährleistung einer angemessenen Infrastruktur gehört dazu, aber dazu gehört auch, eine qualifizierte Bildung anzubieten. Das alles sind wichtige Staatsfunktionen.
Nun kommt der Herr Umweltminister und greift einen Aspekt aus diesen wichtigen staatlichen Funktionen heraus, um ihn besonders zu betonen.
Damit wird am Ende erreicht, dass die anderen wichtigen Funktionen irgendwie relativiert werden. Denn ich greife einen Punkt dieser wichtigen staatlichen Funktionen heraus und sage, der sei jetzt besonders wichtig. Aber wie verhält er sich denn dann mit anderen wesentlichen Aufgaben und Zielen, die der Staat hat?
In gewissen Punkten hat man das ja schon gemacht. In Artikel 6 der Landesverfassung finden sich Kunst, Kultur und Sport als Staatsziel beschrieben, Arbeit und Wohnen in Artikel 6 a und in 6 b der Tierschutz. Da sehe ich zum einen die Gefahr der Relativierung, zum anderen frage ich mich, was sich der Minister eigentlich wirklich davon verspricht, dass der Klimaschutz dort mitaufgenommen wird. Denn zum einen ist er schon durch die Verfassung abgedeckt, zum anderen würde es zu einer Relativierung führen.
Was ist der Mehrwert, den sich der Minister verspricht? - Er wird uns das vielleicht gleich erklären. In seiner Pressemitteilung hat er gesagt: Dann müsste man bei Gesetzesvorhaben auch wirklich genau abwägen und genau darlegen, welche Auswirkungen das aufs Klima hat.
Herr Minister, das glauben Sie doch wahrscheinlich selbst nicht! Das könnten Sie zum einen jetzt schon tun. Dafür brauchen Sie keine Verfassungsänderung. Zum anderen erfolgt das bezüglich Kunst, Kultur und Sport, Arbeit und Wohnen und Tierschutz ja auch nicht. Das sind ja Staatsziele, die formuliert sind. Wie kommen Sie denn jetzt auf die Schlussfolgerung, dass sich durch die Neueinführung dort substanziell etwas ändern würde?
Insofern ist das reine Symbolpolitik, die Sie hier betreiben, Herr Minister. Sie wollten einfach mal wieder eine Pressemitteilung machen. In der steht so viel, was man kritisch hinterfragen kann. Diese ganzen Widersprüchlichkeiten und die Punkte, in denen Sie bisher nichts getan haben - die Kollegin von den Grünen, Frau Byl, hatte darauf schon hingewiesen - zu offenbaren, würde hier einen ganzen Tag bedürfen.
Lassen Sie mich noch zu einem weiteren Punkt etwas sagen, nämlich zum Entschließungsantrag der Grünen! Dieser Antrag ist in wesentlichen Teilen durch einen Alarmismus geprägt, den wir nicht mittragen können. Sie sprechen da von einem Hitzesommer. Das scheint mir einfach sachlich falsch zu sein. Sommer sind in der Regel warm. Das ist sozusagen die Eigenheit. Das Problem ist die Dürre. Sie übersehen hier komplett, dass wir einfach zu wenig Wasser in diesem Sommer hatten und man sich damit auseinandersetzen müsste.
Jenseits des Alarmismus, der sich dort wiederfindet, ist es viel entscheidender in der politischen Bewertung, dass es unserer Auffassung nach eben nicht sein kann, dass man andere Belange pauschal dem wichtigen Ziel des Klimaschutzes unterwirft, ihn sozusagen vor die Klammer zieht, und damit den Weg eröffnet, dass man möglicherweise andere politische oder ideologische Ziele unter dem Deckmantel des Klimaschutzes realisiert und wichtige andere Interessen zurückschiebt.
das Zentrum stellt. So wie es ja auch auf internationaler Ebene völlig zu Recht mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen getan wird.
Das bedeutet, dass man die ökologischen, die ökonomischen und die sozialen Belange in einen vernünftigen Ausgleich miteinander bringen muss. Das gilt auch für das wichtige Ziel des Klimaschutzes. Auch dort muss dieser Gedanke Eingang finden. Deshalb ist eine Priorisierung in Form einer Verfassungsänderung und der Formulierung eines Staatszieles nicht zielführend.
Im Übrigen ist der Antrag der Grünen insofern nicht zielführend, als das Ziel des Klimaschutzes absolut gesetzt wird und damit die Gefahr einhergeht, dass andere wichtige Ziele eben nicht mehr hinreichend Berücksichtigung finden.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Birkner. - Jetzt ist die CDU-Fraktion an der Reihe. Es spricht Herr Abgeordneter Martin Bäumer. Herr Bäumer, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verfassung eines Landes ist ein hohes Gut. Damit regeln wir die Grundzüge unseres Zusammenlebens. Nicht umsonst haben unsere Vorfahren festgelegt, dass es einer Mehrheit von zwei Dritteln in diesem Parlament bedarf, um die Verfassung zu ändern.
Damit spielt man nicht. Doch genau das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist das Ziel der Kolleginnen und Kollegen von den Grünen mit diesem Gesetzentwurf.
(Widerspruch bei den GRÜNEN - Miriam Staudte [GRÜNE]: Wie bitte? Der Klimaschutz ist kein Spielball!)
dieser Landesregierung zu nutzen, um damit Unruhe in dieses Haus zu tragen. Aber ich sage Ihnen: Das wird Ihnen nicht gelingen! Auf dieses Spiel fallen wir nicht herein! Das ist ein netter Versuch, mehr aber auch nicht.