Meine Damen und Herren, wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist dieser Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt. Herzlichen Dank.
Tagesordnungspunkt 15: Abschließende Beratung: Tierschutzvergehen in der Nutztierhaltung abstellen - Hinweisen aus Tierkörperbeseitigungsanlagen nachgehen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/150 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 18/1868
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich die Kollegin Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
- Ich wäre auch den Damen und Herren an der Regierungsbank sehr dankbar, wenn sie der Kollegin jetzt die nötige Aufmerksamkeit widmen würden.
Ganz herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, ob sich alle von Ihnen daran erinnern: Wir haben schon im Januar dieses Jahres an dieser Stelle über diese Thematik gesprochen. Es geht darum, dass eine Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover dargelegt hat, dass es in der Schweinehaltung eklatante Missstände gibt.
Frau große Beilage, die Professorin, die diese Studie verfasst hat, kam zu uns in den Ausschuss. Ich möchte ihr an dieser Stelle nicht nur dafür danken, dass sie sich die Zeit genommen hat, ihre Studie im Agrarausschuss vorzustellen, sondern dass sie überhaupt bereit war, diese Studie über Tierkörperbeseitigungsanstalten, die sicherlich nicht ganz einfach zu erstellen war, zu verfassen.
Ich möchte kurz ins Gedächtnis rufen, worum es in dieser Studie ging. Frau große Beilage hat Tierkörperbeseitigungsanlagen besucht, hat dort die Kadaver, die angeliefert wurden, untersucht und festgestellt, dass ein ganz erheblicher Prozentsatz der Tiere, die dort angeliefert wurden, vorher lange gelitten haben müssen, bevor sie gestorben sind. Dass in einer Tierkörperbeseitigungsanlage alle Tiere tot angeliefert werden und diese krank und verletzt waren, ist klar. Jeder Tierhalter weiß, dass es vorkommt, dass Tiere sterben. Was aber festgestellt worden war, war, dass diese Tiere zum Teil unnötig lange haben leiden müssen.
Es geht dabei nicht nur um eine Handvoll Tiere. Bundesweit sind es über 13 Millionen Schweine, die nicht den Weg in den Schlachthof schaffen, sondern in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt werden. Gut 11 bis 13 % dieser Tiere haben Spuren aufgewiesen, die darauf hindeuten, dass es zu strafrechtlich relevanten Tierschutzverstößen gekommen sein muss.
Ich danke auch den Ausschussmitgliedern dafür, dass sie die Vorstellung dieser Studie mit großer Aufmerksamkeit verfolgt haben. Es war deutlich, dass alle über die dort geschilderten Zustände erschrocken waren. Nach gut einer Stunde Bildmaterial, das wir zu sehen bekommen haben, war bei einigen die Schmerzgrenze erreicht, muss ich sagen; denn diese Bilder waren zum Teil wirklich sehr erschreckend.
Ich freue mich darüber, dass wir jetzt zu einem gemeinsamen Beschluss kommen, mit dem wir weit über das hinausgehen, was ganz am Anfang, als die Studie veröffentlicht worden ist, angedacht war.
Ja, es soll jetzt, wie schon damals geplant wurde, Schulungen für die Tierhalter und Informationsmaterialien geben. In den Ausbildungs- und Studiengängen soll verstärkt darauf geachtet werden, dass wirklich vermittelt wird, wann der Zeitpunkt für eine nicht mehr zu verhindernde Nottötung des Tieres, für ein Erlösen, gegeben ist.
Wir senden aber auch - das war ja das Hauptanliegen unseres Antrags - gemeinsam den Appell an den Bund, dass die Tierkörperbeseitigungsanlagen künftig in die Liste der überwachungspflichtigen Anlagen aufgenommen werden sollen. Bislang werden die Tiere angeliefert, verarbeitet und entsorgt. Zukünftig sollen routinemäßige Untersuchungen der Tierkörper stattfinden.
Damit dies auch Konsequenzen haben kann, muss auch bei den Schweinen eine Rückverfolgbarkeit hergestellt werden. Bei den Rindern weiß man aufgrund der Ohrmarken ganz genau, von welchem Betrieb ein Tier kommt. Bei den Schweinen muss ein vergleichbares System - ob nun Ohrmarken oder etwas anderes - eingerichtet werden.
Wir haben einige Monate gebraucht, um uns zu verständigen. Ich danke allen, die sich dafür eingesetzt haben, dass wir hier zu einem gemeinsamen Beschluss kommen.
Ich erhoffe mir sehr, dass es nicht bei diesem Beschluss bleibt, sondern dass wir alle unsere Kanäle in die anderen Bundesländer - in unsere jeweiligen
Fraktionen, zu unseren Parteikollegen usw. - nutzen, um dafür zu werben, dass wir im Bund - auch im Bundesrat - die entsprechenden Gesetzesänderungen wirklich hinbekommen.
Das würde mich sehr freuen. Ich hoffe, dass wir da an einem Strang ziehen, und danke erst einmal für die Zusammenarbeit.
Bevor der nächste Redner das Wort bekommt, möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständigt haben, den Tagesordnungspunkt 29 - Carsharing - noch heute, nach Tagesordnungspunkt 19, zu behandeln. Dann können sich die Redner entsprechend darauf einstellen.
Meine Damen und Herren, die nächste Wortmeldung hat der Kollege Eilers von der CDU-Fraktion abgegeben. Bitte schön, Herr Kollege!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Tierschutz ist uns allen wichtig. Wir sind entsetzt über jede Form von Tierschutzvergehen. Leider mussten wir heute Vormittag bereits über die Vorkommnisse und Vergehen im Schlachthof in Bad Iburg sprechen. Diese Thematik ist leider weiterhin aktuell, und unsere Aufmerksamkeit ist hier dringend geboten.
Wie Frau Ministerin Otte-Kinast bereits heute Vormittag erwähnte, sind die VTN-Anlagen neben den Schlachthöfen Engstellen oder Trichter - sie sprach von Flaschenhälsen -, an denen komprimiert Tiere begutachtet werden und Verstöße auffallen.
Insbesondere im Hinblick auf die gesellschaftliche Akzeptanz der Landwirtschaft, explizit der Tierhaltung, begrüße ich die heutige abschließende Beratung zu dem vorliegenden Entschließungsantrag. Wir reagieren mit dem vorliegenden Papier angemessen auf die Untersuchungen der Tierärztlichen Hochschule Hannover und senden ein deutliches Signal für die Etablierung einer notwendigen routinemäßigen Überprüfung von Tierkadavern auf Tierschutzverstöße in VTN-Anlagen.
Was fordern wir mit diesem Antrag? Wir fordern eine weitere Sensibilisierung der Tierhalter durch verstärkte Behandlung der Nottötung in der Ausbildung. Tierschutzvergehen kommen nicht nur in Großbetrieben vor, sondern auch in kleineren Tierbeständen. Wir drängen auf eine Erleichterung des Berufsalltags durch die Zurverfügungstellung von Handlungsempfehlungen und Kontrolllisten zur Entscheidungsfindung, wann ein Tier zu töten ist und eine weitere Behandlung keinen Sinn mehr macht. Zusammen mit den Tierärzten und den Tierschutzverbänden muss es umsetzbare und von allen akzeptierte Richtlinien geben.
Jeder verantwortungsvolle Landwirt setzt sich für die Gesundheit seiner Tiere ein. Nur diese sichern seinen wirtschaftlichen Erfolg. Wir möchten die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur einfachen Rückverfolgbarkeit der Tiere bei Anlieferung in Entsorgungsbetrieben forcieren. Tierschutzvergehen sind kein niedersächsisches Problem, sondern treten bundesweit auf. Regelungen müssen am besten auch für unsere europäischen Nachbarländer gelten. Schwarze Schafe sind zu identifizieren. Ehrliche Tierhalter sind vor ungerechtfertigten Verdachtsmomenten zu schützen.
In meiner ersten Rede zu diesem Thema in diesem Haus habe ich eine rege, faire und frei von Ideologien geführte Diskussion eingefordert. Im Namen der CDU-Fraktion kann ich nun an dieser Stelle allen Beteiligten für die in den letzten Monaten erfolgte sachorientierte und konstruktive Zusammenarbeit danken.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich fraktionsübergreifend für die Annahme des Antrags in der Fassung des Änderungsvorschlags der Regierungsfraktionen ausgesprochen. Ich bitte dieses Haus, der Empfehlung des Ausschusses zu folgen.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion der AfD hat Frau Dana Guth das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Tierschutzvergehen in der Nutztierhaltung“ - dieses Thema begleitet uns in
diesem Parlament seit Januar 2018. Im Zusammenhang mit dem zu beratenden Antrag befassten wir uns im Wesentlichen mit den Missständen, die durch die Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover aufgedeckt wurden - Verletzungen, kranke Tiere, falsche Nottötungen, ein lebendiges Schwein, das angeliefert wurde. Allen Tieren war eines gemeinsam - es ging eine große Leidensgeschichte voraus.
Die im Antrag erhobenen Forderungen sind durchweg vernünftig. Mich freut besonders, dass einige Forderungen bereits jetzt durch das ML aufgegriffen wurden und sich schon in der Umsetzung befinden, obwohl wir erst heute, ein Dreivierteljahr nach der Einbringung, über diesen Antrag entscheiden können.
Tierschutz ist für uns als AfD ebenfalls ein wichtiges Thema, auch wenn uns gerne anderes unterstellt wird - vielleicht aufgrund einer selektiven Wahrnehmung; vielleicht, weil man es gerne anders darstellen möchte.
Wir wissen wie Sie alle, dass gerade unsere Landwirte einem unerträglichen Preisdruck unterliegen. Dies führt leider in Einzelfällen immer wieder dazu, dass wirtschaftliche Erwägungen zulasten des Tierschutzes gehen - in schweren Fällen mit grausamen Folgen für die betroffenen Tiere, wie wir heute Morgen im Fall Bad Iburg gehört haben.
Mehr finanzielle Mittel, bessere Schulungen und vor allem wirksamere Kontrollen sind ein wichtiger Schritt für einen verbesserten Tierschutz in Niedersachsen.
„Die Produktion in der Landwirtschaft unterliegt unverrückbaren Naturgesetzen und biologischen Gegebenheiten. Lebendige Geschöpfe sind keine Maschinenteile.
Auch ist die deutsche Landwirtschaft aufgrund ihrer geographischen und klimatischen Gegebenheiten und aufgrund ihrer Umwelt- und Tierschutzauflagen gegenüber anderen Produzenten auf dem Weltmarkt benachteiligt, die von diesen Bedingungen nicht betroffen sind.
Daher ist bei internationalen Handelsabkommen darauf zu achten, dass die berechtigten Interessen der deutschen Landwirtschaft angemessen berücksichtigt werden.“