Wir diskutieren hier über Fundamentreste. Eine Alternative zur Windenergie ist z. B. die Braunkohle. Wir führen gerade deutschlandweit bzw. eigentlich international eine große Debatte über das Thema Kohleausstieg. Da höre ich von der AfD aber rein gar nichts. Schauen Sie sich den Braunkohleabbau in Deutschland an! Das ist eine ökologische Katastrophe, die ihresgleichen sucht. Da werden Wüsten hinterlassen.
- Ja, tatsächlich habe ich den Braunkohleabbau schon live erlebt und war vor Ort. Sie anscheinend nicht! Gucken Sie sich das mal an; das ist wirklich sehr erschreckend!
Was erzeugt noch Energie? - Atomkraftwerke! Man muss nur Ihr Wahlprogramm lesen: Sie sprechen sich für längere Laufzeiten aus. Aber was ist denn mit dem Atommüll? Wo bleibt der denn? Was führen wir denn für Debatten darüber, wo der Atommüll hinkommen soll!
Vor diesem Hintergrund kann ich wirklich nicht nachvollziehen, dass Sie hier über Fundamentreste diskutieren wollen.
Wenn Sie wirklich Umweltschutz wollen, dann müssen Sie eine schnelle und konsequente Energiewende fordern, und das heißt dann: mehr statt weniger Windenergieanlagen.
Danke schön, Frau Byl. - Nach der Geschäftsordnung gibt es einige Instrumente, die während einer Debatte genutzt werden können. Es ist also nicht notwendig, eine Rednerin oder einen Redner in Zwiegespräche und Debatten zu verwickeln. Nutzen Sie einfach die Instrumente unserer Geschäftsordnung, z. B. die Kurzintervention oder die Zwischenfrage! Ansonsten gestaltet sich das sehr schwierig.
Verehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen, meine Herren! Wir haben uns im Ausschuss lange mit dem Antrag „Vollständiger Rückbau und Entsorgung von Windenergieanlagen“ beschäftigt, obgleich schon bei der Einbringung des Antrags in den Wortbeiträgen der anderen Fraktionen und auch im Ausschuss bei den Aussagen der Fachleute, die wir hinzugezogen haben, ganz klar und deutlich wurde, dass genügend Gesetzesregelungen existieren und es dieses Antrags eigentlich gar nicht bedurft hätte.
Es sah so aus, als wolle man mit diesem Antrag Front gegen die Windenergie machen - das hat Herr Senftleben eben schon ausgeführt. Das ist aber anscheinend nicht gelungen. In Niedersachsen, meine Damen und Herren, sind viele Akteure dabei, die Chancen, die uns der über viele Stunden des Jahres wehende Wind bietet, zu nutzen und in Wertschöpfung umzusetzen. Da gibt es sicherlich Verbesserungsbedarf, aber von vielen ist verstanden worden, wie man das nutzen kann, und darüber bin ich erfreut.
Niedersachsen ist das Windenergieland Nummer eins - auch wenn wir mit Schleswig-Holstein einen großen Konkurrenten haben. Aber wir sollten die Chancen, die uns die Windenergie bietet, nutzen und umsetzen.
Seit ein paar Tagen - Herr Wirtz hat darauf hingewiesen - liegt die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion „Rückbau von 1 570 Windenergieanlagen in Niedersachsen“ in der Drucksache 18/2006 vor. Der Antwort ist zu entnehmen, dass für 815 installierte Windenergieanlagen Ende 2020 die EEG-Förderung ausläuft. Es wird auch darauf hingewiesen, dass das keineswegs bedeutet, dass die Anlagen zurückgebaut werden müssen. Das ist nur eine von mehreren Optionen, die der Anlagebetreiber hat. Solange im Rahmen der technischen Überprüfung der sichere
Betrieb dieser Anlage bescheinigt wird, kann die Anlage weiterbetrieben werden und eine ganze Zeit weiterlaufen. Es gibt nur keinen Einspeisevorgang mehr, und beim Preis der jeweils produzierten Kilowattstunde muss man mit anderen Stromproduzenten konkurrieren.
Es ist also die Frage, ob ein tragfähiges Geschäftsmodell gefunden wird. Mit tragfähigen Geschäftsmodellen kann man diese 815 Anlagen aber immer noch weiterbetreiben.
Des Weiteren haben Sie in der Kleinen Anfrage nach Repowering gefragt. Ich gebe Ihnen eine Hilfestellung: Wenn der Anlagenbetreiber mit Repowering ein besseres Geschäftsmodell bekommt, wird er natürlich versuchen, das selbstständig umzusetzen. Die neuen Anlagen produzieren dann aber wesentlich mehr Strom zu einem deutlich niedrigeren Vergütungssatz. Ich sagte es eingangs: Das senkt die EEG-Umlage.
Wenn ich mir die Frage unter Nr. 7 anschaue - lesen Sie das noch mal durch! -, vermute ich, dass Ihnen selbst schon Zweifel gekommen sind und Sie zurückrudern wollen. Wir werden sehen, wie Sie sich in Zukunft zur Windenergie verhalten werden und wie wir uns zu Ihnen anders aufstellen müssen.
Die Unterrichtung im Ausschuss bestätigte in besonderer Weise den von uns gewonnenen Eindruck: Die bestehenden Vorschriften für alle Anlagen - von vor 2004 bis jetzt - sind ausreichend. Wir haben keine Veranlassung, Ihrem Antrag zu entsprechen. Deshalb lehnen auch wir ihn ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wirtz, wir haben uns natürlich auch gefragt, welche Zielsetzung Ihr Antrag hat. Vermutlich ging es darum, die Windkraft zu diskreditieren und den weiteren Ausbau - gerade auch in Niedersachsen - zu beenden.
Wir sind am 3. September im Ausschuss seitens der Landesregierung unterrichtet worden. Dafür noch einmal vielen Dank! Letztendlich - das sollten auch Sie wissen; das hätten Sie vorher recherchie
ren können - ist mit der Genehmigung zum Bau einer Windkraftanlage auch die Rückbauverpflichtung verbunden. Dass der Rückbau sichergestellt wird, dazu dienen auch entsprechende Bankbürgschaften. Diese Regelung ist vor vielen Jahren eingeführt worden. Das müssten Sie eigentlich genau wissen. Von daher gibt dort auch keine Regelungslücke.
Zu dem Thema der Fundamente: Ihr Antrag zielt ja darauf ab, diese im wahrsten Sinne des Wortes aus der Erde auszugraben, über die 2,5 m hinaus. Da fragt sich jeder: Was soll das eigentlich? - Letztendlich geht es doch auch darum, den Bodenkörper und die entsprechenden Wasserschichten zu schützen. Und wenn man die Bodenfundamente ausgräbt, kann es in der Praxis ja sein, dass dem Bodenhaushalt mehr geschadet wird, als wenn der Beton, der ja auch mit vorgegebenen Baustoffen gegossen wurde, im Erdreich verbleibt.
Von daher sehen wir hier überhaupt keine Notwendigkeit, Ihren Antrag weiterzuverfolgen oder ihm zuzustimmen. Dementsprechend werden wir ihn auch ablehnen. Das Ganze liegt in der Hand der Bauaufsichtsbehörden, die vor Ort entsprechend zu entscheiden haben. Diese individuellen Entscheidungen sollten ermöglicht werden. Dazu bedarf es aber keiner weiteren Vorgaben seitens des Landes. Das ist alles in Ordnung. Das haben wir so vernommen, und das zeigen auch Ihre Nachfragen, die - das ist ja hier auch angesprochen worden - in der Tat sehr bescheiden waren.
Ich kann nur sagen: Den Antrag hätten Sie sich auch sparen können. Dann hätten wir hier eine halbe Stunde gespart.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Beratungen im Ausschuss, aber auch nach den Parlamentsdebatten erschließt sich uns allen, dass es Ihnen hier nicht um die Frage von Windenergie und Rückbau geht. Nein, Sie nutzen
wirklich jede Möglichkeit, um die Energiewende infrage zu stellen, um zu bezweifeln, dass wir den Ausbau der Erneuerbaren brauchen. Und Sie gehen sogar noch einen Schritt weiter: Sie bezweifeln, dass es den Klimawandel gibt und dass dieser durch CO2 verursacht wird. Das ist die Kernaussage Ihres Antrags, und der macht wirklich keinen Sinn; das will ich an der Stelle einmal so deutlich sagen.
Warum schreiben Sie nicht auf, was Sie denken? Das können Sie ja machen. Sie können den Klimawandel leugnen, auch wenn ich mich dann frage, wie Sie das, was in den letzten Jahren passiert ist, einschätzen. Sie können auch das ganze CO2Thema leugnen, und Sie können auch sagen, dass Sie keine Windenergie wollen.
Aber dann wäre es ehrlicher gewesen, dass Sie sagen, wofür Sie sind. Dann müssten Sie hier im Parlament sagen, dass Sie für die Verlängerung der Kernenergie sind. Das sagen Sie ja in Wahlprogrammen, aber Sie sagen es hier nicht offen.
Wenn Sie das aber sagen, frage ich mich, wie Sie den Rückbau eines Fundaments, eines Stahlturms oder einer Gondel auch nur im Ansatz mit dem Rückbau eines Kernkraftwerkes oder der Endlagerung von Atommüll vergleichen wollen. Darauf erwarte ich eine Antwort, wenn Sie sich hier hinstellen und über die Windenergie reden.
Ich glaube wirklich, dass alles geregelt ist. Die Beratung des Antrags hat das noch einmal bestätigt. Die Verantwortlichkeit liegt bei den unteren Baubehörden, und das zu Recht. Ausnahmen sind möglich. Solche Ausnahmen sind hier mehrfach genannt worden. Es kann mehr Sinn machen, ein Fundament nicht zu entnehmen, sondern es im Boden zu belassen. Es gibt eine klare Regelung, wie man auch bei den Windkraftanlagen ohne Rückbauverpflichtung dafür sorgen kann, dass die Fundamente trotzdem zurückgebaut werden.
Meine Damen und Herren, es gibt übrigens auch eine ganz klare Antwort darauf, wie wir damit umgehen. Ich verstehe gar nicht, warum kritisch hinterfragt wird, ob wir das machen. Natürlich bauen wir die Anlagen zurück - weil nämlich das, was wir dort haben, recycelt und in den Kreislauf zurückgebracht werden kann: Die Türme können vollständig recycelt werden. Die Gondeln können re
cycelt werden, die Rotorblätter aus glasfaserverstärktem Kunststoff können recycelt werden, und bei den kohlefaserverstärkten Kunststoffen ist die Arbeitsgruppe dabei, ebenso für das Recycling zu sorgen, quasi als Innovationstreiber, weil wir in anderen Bereichen ähnliche Materialien haben.
Ich finde, dass die Windenergie ein fantastisches Beispiel dafür ist, wie Innovation aussehen kann, ein Beispiel dafür, dass ein Innovationstreiber uns nicht nur technisch hilft, sondern auch dafür sorgt, dass wir dem Klimawandel begegnen. Wir sollten mit aller Kraft und mit aller Überzeugung dafür werben und dafür sorgen, dass wir den Ausbau der Erneuerbaren weiter vorantreiben - in einem Windenergieland wie Niedersachsen gerade auch mit Windenergieanlagen.