tun, was üblich ist, nämlich den Ausschuss, der auch im Geheimen tagen kann, damit zu befassen und dann über die Vorgänge zu unterrichten. Der Kollege Limburg muss ja gar nicht mehr unterrichtet werden, der weiß ja schon alles.
Der hat ja hier gerade dargestellt, wie es wirklich ist. Deshalb würde ich einfach das tun, was man in diesen Fällen machen muss. Es gibt eine Mitteilung in den Medien - einige haben sie schon gestern Abend gelesen; ich habe sie erst heute Morgen gelesen -, die man verarbeitet.
(Christian Grascha [FDP]: Es wäre schön gewesen, man hätte es vom Minister und nicht vom NDR erfah- ren!)
Anschließend lässt man sich in dem zuständigen Ausschuss unterrichten. Danach kann man daraus die Schlüsse ziehen.
Deshalb sage ich ganz deutlich: Ich fände es bei solch heiklen Themen gut, wenn wir das täten, was wir eigentlich in der Politik immer tun sollten, nämlich ab und zu mal tief durchatmen, unterrichten lassen, bewerten und sich dann hier hinstellen und aufbauschen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Watermann, ich weiß nicht, in welcher Debatte Sie eben waren. Ich habe vom Kollegen Limburg viele offene Fragen gehört, und die wollen wir gerne vom Innenminister beantwortet wissen.
Etwa die Frage, welche Rolle Quellenschutz im Verfassungsschutz hat, welche Verantwortung der Verfassungsschutz für die Leute übernimmt, die er anwirbt und dann in Szenen schickt, um Informationen zu bekommen. Oder die Frage, wie es um die Hochschulautonomie bestellt ist, also wie viel Wissen Verfassungsschutzbehörden über studentische Selbstorganisation haben. Wenn die Antworten in diesen ganzen Artikeln stimmen, ist ja auch die Frage - der war im Personal- und Finanzaus
All diese Fragen stellen sich hier, und die müssen aufgeklärt werden, und zwar so schnell wie möglich. Darauf haben wir als Parlament auch einen Anspruch, Herr Watermann.
Vielen Dank. - Einen Moment noch, Herr Kollege Watermann! Auf Sie hat sich Herr Dr. Birkner ebenfalls zur Kurzintervention gemeldet. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Watermann, der normale Weg ist aus meiner Sicht nicht der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. Der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes ist vielmehr der speziellere Weg, wenn ein allgemeiner Weg nicht geht. Der Grundsatz ist das Parlament.
Nun haben wir die Situation, dass genau während einer Plenarsitzung ein solches Versagen, ein solcher Fehler offenbar wird. Dann ist es, denke ich, ein berechtigter Anspruch des Parlamentes und der Öffentlichkeit, von dem Minister, soweit es geht, in öffentlicher Sitzung über die Umstände, sein Wissen und seine Einschätzung dazu informiert zu werden.
Es ist hier schon angesprochen worden: Dem Minister dürften alle diese Umstände ja nicht unbekannt sein. Spätestens - Herr Limburg hat es eben gesagt - mit der Anfrage der Pressevertreter beim Verfassungsschutz, wahrscheinlich sogar schon vorher, weil vermutlich dieser Fehler - vielleicht, man weiß es beim Verfassungsschutz nie so genau -
dort vorher selbst aufgefallen sein könnte, bestand die Möglichkeit, sich darauf vorzubereiten und genau abzuschichten, was öffentlich und was nicht öffentlich gesagt werden kann.
Jetzt aber hier zu sagen: „Oh, das ist alles so plötzlich und überraschend, deswegen kann ich es, wenn überhaupt, nur in geheimer Sitzung erklären“, ist die typische Strategie, die wir seitens der Landesregierung kennen, indem alles, was beim Verfassungsschutz unangenehm ist, so gut es geht in die geheime Sitzung verlagert wird. Das geht so weit, dass sogar ein völlig unspektakulärer Bericht des Landesrechnungshofs
Letzter Satz: Das alles sind Umstände, die darauf hindeuten, dass hier versucht wird, sich hinter dem Geheimnisschutz zu verstecken und zu mauern, weil es am Ende um politische Verantwortung geht, die Sie nicht bereit sind zu übernehmen. Dieses Haus ist nicht bereit, das hinzunehmen. Wir sind nicht bereit, das hinzunehmen. Wir erwarten von Ihnen eine offene Information, soweit es geht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist ja genau der Punkt. Wir haben einen Medienbericht, der besagt, dass durch nicht geschwärzte Situationen etwas entstanden ist, was Sie alle schon als gegeben hinnehmen.
Wir haben gemeinsam ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem wir ein Kontrollorgan für den Verfassungsschutz geschaffen haben. Genau das ist das richtige Gremium, in dem unterrichtet wird, um anschließend Schlüsse daraus zu ziehen.
Ich glaube, das, was Sie hier jetzt veranstalten, dient lediglich einer politischen Situation und ist nicht der Sache gerecht. Ich glaube, dieser Vorgang ist zu ernst, um ihn für politische Spielchen zu nutzen.
Sie betreiben auf Kosten des Verfassungsschutzes politische Spielchen, und das ist, wie ich finde, nicht in Ordnung.
(Beifall bei der SPD - Dr. Stefan Birk- ner [FDP]: Das ist doch wirklich un- verschämt! Das nennt man politische Kontrolle! - Widerspruch bei den GRÜNEN)
Vielen Dank. - Wir setzen nun die Rednerliste fort. Das Wort hat Herr Kollege Nacke, CDU-Fraktion. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Sache, glaube ich, sind wir uns einig, dass der Sachverhalt, der gestern Abend bzw. zum Teil heute Morgen als Berichterstattung der Medien zur Kenntnis gelangt ist, in diesem Hause besprochen und aufgeklärt werden muss.
Wir sollten uns an dieser Stelle nicht darüber streiten, ob der Minister es schon heute Morgen um 8 Uhr hätte anmelden müssen. Für die CDUFraktion kann ich Ihnen sagen, dass wir bereits heute Morgen eine Unterrichtung des Ausschusses beantragt haben.
Ich meine, dass das auch der richtige Weg ist, und zwar vor allen Dingen aus folgendem Grund: Zum jetzigen Zeitpunkt ist es für uns alle erst einmal von
Bedeutung, einen Überblick über den Sachverhalt zu erhalten. Dass der Minister an dieser Stelle sagt, dass er über Dinge, die wirklich vertraulich zu behandeln sind, hier in öffentlicher Sitzung keine Sachverhaltsdarstellung geben kann, kann ich nachvollziehen.
Ich glaube, es wäre richtig und gut, noch am heutigen Tage eine Sitzung des Verfassungsschutzausschusses vorzusehen - das kriegen wir hin -, zu der die Präsidentin des Verfassungsschutzes kommen kann. Dort sind zunächst die Fakten zu verorten. Die Präsidentin trägt zunächst einmal die Verantwortung und kann im Ausschuss entsprechend vortragen, welche Sachverhalte tatsächlich vorliegen.