Protokoll der Sitzung vom 11.12.2018

Tagesordnungspunkt 23: Abschließende Beratung: a) Übernahme der Ausbildungskosten in der Physiotherapieausbildung durch das Land Niedersachsen - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/1519 - b) Gesundheitsfachberufegesetz vorlegen - Schulgeldfreiheit sichern! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/2192 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/2291

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU unverändert anzunehmen und den Antrag der Fraktion der AfD abzulehnen.

Tagesordnungspunkt 24: Abschließende Beratung: a) Hilfe für wohnungslose Menschen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/845 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/2341 - b) Einrichtung eines Aktionsprogramms zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/1848 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/2292

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in geänderter Fassung anzunehmen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen. Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD zielt auf eine Ergänzung der Beschlussempfehlung.

Tagesordnungspunkt 25: Abschließende Beratung: Digitalisierungsprofessuren voranbringen - Ressourcen für eine zukunftsfähige Wissenschaft im Haushalt 2019 abbilden - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/1299 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 18/2296

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag für erledigt zu erklären.

Tagesordnungspunkt 26: Abschließende Beratung: Berufsorientierung an Gymnasien darf nicht zulasten des Fachunterrichts erweitert werden und das Bildungsziel der Gymnasien entstellen - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/1520 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses -

Drs. 18/2109

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Tagesordnungspunkt 27: Abschließende Beratung: Hochwasser effektiv vorbeugen - Frühwarnsysteme ausbauen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/162 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - Drs. 18/2294

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen.

Tagesordnungspunkt 28: Abschließende Beratung: Europa fördert Niedersachsen - Weichenstellungen für die neue EU-Förderperiode 20212027 - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/1387 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung - Drs. 18/2287

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Tagesordnungspunkt 29: Abschließende Beratung: Niedersachsen für den kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen stark aufstellen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/2016 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung - Drs. 18/2288

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung zu den Tagesordnungspunkten 19 bis 29 ist nicht vorgesehen. Die inhaltliche Behandlung dieser Beratungsgegenstände findet jeweils im Rahmen der Debatte über die fachlich entsprechenden Haushaltsschwerpunkte statt. Die Beratung zu Tagesordnungspunkt 18 ist der allgemeinpolitischen Debatte zugeordnet.

Zum Ablauf der Beratungen: Zunächst wird nun der Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen einen zusammenfassenden Bericht über die Ausschussberatungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz geben. Auch zum Haushaltsbegleitgesetz liegt darüber hinaus in der Drucksache 18/2335 ein detaillierter schriftlicher Bericht vor. Sämtliche Abstimmungen zu den soeben aufgerufenen Beratungsgegenständen sind für Donnerstag vorgesehen.

Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.

Nun erhält Herr Abgeordneter Wenzel das Wort zur mündlichen Berichterstattung. Bitte!

Tagesordnungspunkt 30: Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2019 und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2019

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Drucksache 18/2230 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Mitglieder der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Stimmenthaltung der AfDFraktion, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2019 mit einer Ergänzung und mit der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen üblichen Maßgabe zu § 1 des Gesetzes anzunehmen.

Zu den Einzelplänen, also den weiteren Anlagen zum Haushaltsgesetz, liegen Ihnen auch in diesem Jahr gesonderte Beschlussempfehlungen vor. Einstimmig beschlossen - bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion - wurden davon die Empfehlungen zu den Einzelplänen des Staatsgerichtshofs und des Landesrechnungshofs sowie die Mittelerhöhungen für die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ und für das Grenzlandmuseum Eichsfeld.

Die Empfehlung zu dem Einzelplan des Landtages ist ebenfalls einstimmig zustande gekommen - bei

Stimmenthaltung der Fraktionen der Grünen und der AfD.

Die Empfehlungen zu allen weiteren Einzelplänen sind mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder aller Oppositionsfraktionen beschlossen worden.

Die Ihnen in der Drucksache 18/2275 vorliegende Empfehlung des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2019 wurde mit den Stimmen der Mitglieder der Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion der Grünen und der FDP-Fraktion abgegeben. Diese Empfehlung schließt jeweils eine Ergänzung der Artikel 1 und 2 des Gesetzes sowie vier neu eingefügte Artikel ein, auf die ich noch zurückkommen werde.

Nach gutem Brauch sind die Beratungen im Haushaltsausschuss wieder mit der sachkundigen Stellungnahme des Landesrechnungshofs begonnen und von ihm auch weiter begleitet worden.

Die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens haben auch im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen nach Artikel 57 Abs. 6 unserer Verfassung wieder Gelegenheit erhalten, Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen sowie zu den umfangreichen schriftlichen Änderungsvorschlägen der Koalitionsfraktionen sind als Vorlagen 1 und 5 zum Haushaltsgesetz bzw. als Vorlagen 1 und 10 zum Haushaltsbegleitgesetz an alle an der Beratung beteiligten Ausschüsse verteilt worden.

Wie üblich, waren an den Haushaltsberatungen alle Fachausschüsse des Landtages beteiligt und haben ihre Mitberatungen der jeweiligen Einzelpläne durchgeführt.

Grundlage der abschließenden Beratung im Haushaltsausschuss waren die von den Fraktionen von SPD und CDU zum letzten Beratungsdurchgang vorgelegten Änderungsvorschläge, die insbesondere aus einer sogenannten politischen Liste und einer technischen Liste bestanden und Eingang in die Beschlussempfehlungen des Ausschusses fanden.

Die Ausschussmitglieder der Koalitionsfraktionen wiesen bei der Einbringung ihrer Änderungsvorschläge darauf hin, dass die politische Liste mit einem Gesamtvolumen von rund 60 Millionen Euro einen Katalog von Maßnahmen und Projekten enthalte, die die innere Sicherheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Zukunftsfähig

keit Niedersachsens stärken sollen. Beispielhaft wurden hierfür genannt: zusätzliche Anwärterstellen für die Polizei, 100 weitere pädagogische Mitarbeiterstellen für Schulen, Einstieg in die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe, Mittelerhöhungen für die Förderung von Kultureinrichtungen und kommunale Theater, Zuschüsse für Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz, zusätzliche Stellen im Verfassungsschutz und die Schaffung von Digitalprofessuren.

Die Vertreterin des Finanzministeriums gab dem Ausschuss einen Überblick über die technische Liste. Sie erläuterte, dass die Mehreinnahmen per Saldo auf der technischen Liste 99 Millionen Euro und die Mehrausgaben 33 Millionen Euro betragen. Insgesamt entstehe damit ein Finanzierungsüberschuss der technischen Liste in Höhe von 66 Millionen Euro.

Das Mitglied der Fraktion der Grünen erklärte, dass es sich bei der politischen Liste offenbar um eine Korrektur im Sinne der bisher bei dem Haushaltsplanaufstellungsverfahren nicht berücksichtigten Wünsche der Ministerien handele, die nun doch noch erfüllt werden sollten. Er beanstandete, dass mit der politischen Liste neue, aus Sicht seiner Fraktion nicht akzeptable Subventionstatbestände geschaffen würden, die es bisher in dieser Form nicht gebe. Weitere Beiträge zum Haushalt 2019 werde seine Fraktion zur abschließenden Debatte im Plenum leisten.

Das Ausschussmitglied der FDP-Fraktion kritisierte die politische Liste als kleinteilige Sammlung von Einzelmaßnahmen, bei der eine einheitliche Linie und eine Prioritätensetzung vermisst werde. Diese Liste zeige, dass den Koalitionsfraktionen ein klares Bild fehle, wie sie sich das Land in Zukunft vorstellten. Seine Fraktion vermisse vor allem einen planmäßigen Abbau von Schulden und damit einen wichtigen Teil einer zukunftsorientierten Politik.

Das Mitglied der AfD-Fraktion gab zu bedenken, dass mit dem vorliegenden Haushalt die historische Chance für eine Verstetigung des Altschuldenabbaus vertan werde.

Zur politischen Liste bemerkte es, dass für seine Fraktion weder ein roter Faden noch eine gemeinsame Idee der Fraktionen von SPD und CDU für die Zukunft des Landes erkennbar seien. Allerdings unterstütze die AfD-Fraktion ausdrücklich die Maßnahmen, die die Aufstiegsmöglichkeiten für die Bediensteten der Finanzverwaltung verbesserten,

sowie die vorgesehene Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsberufe.

Ich gebe Ihnen nun einen kurzen Überblick über die zusätzlich empfohlenen gesetzlichen Änderungen:

Im Haushaltsgesetz soll mit dem neuen § 12/1 die Sportförderung an den Landessportbund für das Jahr 2019 einmalig um 1 Million Euro erhöht werden, um den Breitensport und den Leistungssport sowie den Sport von Menschen mit Behinderungen zu stärken.

Die Änderungsempfehlungen zum Haushaltsbegleitgesetz betreffen folgende Punkte:

Erstens geht es um eine weitere Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs mit Blick auf das erwartete Bundesgesetz zur Förderung der kindlichen Bildung in Kindertagesstätten. Das betrifft Artikel 1 Nr. 1 mit der neuen Nr. 4/1 des § 1 Abs. 1 Satz 2 des Finanzausgleichsgesetzes.

Zweitens geht es um die Verschiebung der vorgesehenen Heraufsetzung der Altersgrenze im Justizvollzug und Justizwachtmeisterdienst von 60 auf 62 Jahre um ein Jahr in Artikel 2 mit § 116 Abs. 1 des Beamtengesetzes.

Drittens geht es um den Übergang zur taggenauen Berechnung bei der Abgeordnetenversorgung in Artikel 6/1 Nr. 3 mit § 20 des Abgeordnetengesetzes und den Folgeänderungen hierzu.

Viertens geht es um die Übertragung der Zuständigkeit für Aufgaben bei der Ausführung des Betreuungsrechts auf das Oberlandesgericht in Oldenburg, und zwar in Artikel 6/2 mit § 1 Abs. 2 Satz 1 des Landesgesetzes.

Fünftens werden Vorschriften für die Durchführung der Baumaßnahmen mittels des Sondervermögens für Investitionen an den großen Hochschulkliniken geändert, und zwar in Artikel 6/3 mit Änderung des § 5 und den neuen §§ 8 bis 10 des Gesetzes.

Sechstens ist die Festlegung weiterer 40 Medizinstudienplätze für die Universität in Oldenburg geplant, geregelt in Artikel 6/4 Nr. 2 mit § 72 Abs. 12 des Hochschulgesetzes.

Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die als Drucksache vorliegende schriftliche Berichterstattung zum Haushaltsbegleitgesetz.

Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere auch des GBD, die diese Berichterstattung formuliert haben, um damit Ihnen und nachfolgenden Leserinnen und Lesern das Nach

vollziehen dieser Beratungen und Änderungen zu ermöglichen und zu erleichtern.

Zum Schluss meiner Berichterstattung bitte ich Sie namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, den vorgelegten Beschlussempfehlungen zu den Gesetzentwürfen und zu den Einzelplänen Ihre Zustimmung zu erteilen.