Protokoll der Sitzung vom 11.12.2018

Im Übrigen trifft das Vorgehen des Ministers auf unsere Zustimmung. Es ist sehr sinnvoll gewesen, dass er verhandelt hat, dass er das Kulturgut Marienburg und die darin enthaltenen Kunstschätze sichern will und dass er einen Ausverkauf verhindern wollte, wie wir ihn 2005 erlebt haben. Das wollen wir nicht noch einmal haben.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Jetzt haben wir gehört, dass - - -

Frau Kollegin Lesemann, darf ich Sie ganz kurz unterbrechen? - Herr Kollege Limburg hat darum gebeten, eine Frage stellen zu dürfen.

Bitte, Herr Kollege!

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Lesemann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

Vor dem Hintergrund, dass Sie jetzt wiederholt davon gesprochen haben, die Landesregierung habe zeitnah unterrichtet, frage ich Sie, ob Sie mehr als 13 Stunden tatsächlich als „zeitnah“ definieren vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung bereits gestern Abend, während das Landtagsplenum lief, während wir getagt haben, den Sachverhalt gegenüber Medien bestätigt hat und sie es erst 13 Stunden später für nötig befunden hat, auch das Parlament zu unterrichten. Finden Sie das wirklich zeitnah?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Bitte, Frau Kollegin!

Ich finde das zeitnah. Ich habe heute Morgen um 6.30 Uhr aus der Zeitung davon erfahren.

Im Übrigen ändert das nichts an der Sache. Der Ball ist jetzt sozusagen wieder im Spielfeld der Familie. Wir können uns nicht in diese Erbauseinandersetzung einmischen. Die Sache liegt meiner Meinung nach jetzt auf Eis.

Zu allem, was vorher an Diskussionen gewesen ist: Wir haben in den Ausschüssen ausführlich etwas darüber gehört und sind direkt durch den Minister unterrichtet worden. Das ist keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Er hat bei allen Fragen Rede und Antwort gestanden. Ich finde, das hat er ganz hervorragend gemacht.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Zu dem Vorwurf, hier sei irgendetwas unwürdig gelaufen: Unwürdig wäre es gewesen, wenn man im Falle der Marienburg nicht gehandelt hätte.

(Beifall bei der CDU - Dr. Stephan Siemer [CDU]: Richtig!)

Es geht dabei um ein Kulturdenkmal. Es geht darum, das für uns, für alle, für die Bevölkerung zu erhalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Dr. Lesemann. - Es gibt nun eine Kurzintervention auf Sie. Bitte, Herr Kollege Wenzel!

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Lesemann, meine Frage ist: Sind Sie damit einverstanden, dass wir Akteneinsicht beantragen, um zu prüfen, wie sich die Verhältnisse tatsächlich darstellen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nach § 7 Abs. 3 des Denkmalschutzgesetzes ist die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Unterhaltung eines Kulturdenkmals zu prüfen.

(Jörg Hillmer [CDU]: Am Objekt und nicht am Subjekt!)

Das gilt für jeden, ob man ein Fachwerkhaus hat oder man die Hämelschenburg besitzt, was auch immer.

Wir haben es hier mit einem besonderen Erbrecht zu tun. Wenn man solch eine Burg bauen konnte, dann musste man damals in Europa eines der größten Vermögen der damaligen Zeit haben. Und es ist auch nicht bekannt, dass dies Vermögen in Gänze verlebt, versoffen und sonst wie um die Ecke gebracht wurde. Und deswegen, meine Damen und Herren, stellt sich die Frage der Zumutbarkeit hier sehr wohl.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es wäre sehr interessant zu wissen, wie beispielsweise das Hausgesetz aussieht. Das ist nämlich nicht so wie bei Ihnen zu Hause, Frau Lesemann, dass die Kinder jeweils den Anteil erben, der ihnen zusteht. Bei dem alten Erbbrecht spielt vielmehr das Hausgesetz eine Rolle. Und wenn Sie die Frage, die der Wissenschaftsminister aufgeworfen hat, klären wollen, dann sollten wir einen Blick in dieses Hausgesetz werfen, um zu sehen, wer da eigentlich der Erbe ist, wer das Hausvermögen erbt. Dann kann man vielleicht genauer prüfen, wer hier tatsächlich für die wirtschaftliche Zumutbarkeit die zuständige Institution oder Person ist. Und dann kommt man der Sache näher.

Das wird ein bisschen dauern, aber dafür sollten wir Akteneinsicht nehmen. Ich würde mich freuen, wenn die Koalitionsfraktionen hier im Haus dem zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Wenzel. - Frau Dr. Lesemann möchte nicht erwidern.

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache zur Unterrichtung der Landesregierung hiermit geschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 16 bis 31 vereinbarungsgemäß zusammen auf

Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019 - HG 2019 -) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/1269 neu - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/2230 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/2274 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/2311 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/2323 - dazu: Hilfsantrag gemäß § 81 Abs. 3 Satz 2 GO LT der Fraktion der FDP zu Einzelplan 08 - Drs. 18/2349 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu den Einzelplänen: Epl. 01 - Drs. 18/2231, Epl. 02 - Drs. 18/2232, Epl. 03 - Drs. 18/2233, Epl. 04 - Drs. 18/2234, Epl. 05 - Drs. 18/2235, Epl. 06 - Drs. 18/2236, Epl. 07 - Drs. 18/2237, Epl. 08 - Drs. 18/2238, Epl. 09 - Drs. 18/2239, Epl. 11 - Drs. 18/2240, Epl. 12 - Drs. 18/2241, Epl. 13 - Drs. 18/2242, Epl. 14 - Drs. 18/2243, Epl. 15 - Drs. 18/2244, Epl. 16 - Drs. 18/2245, Epl. 17 - Drs. 18/2246, Epl. 20 - Drs. 18/2247, Epl. 06/07 - Drs. 18/2248 - dazu gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT: Koalitionsentwurf zum Haushalt 2019: Trotz Konjunktur und niedriger Zinsen auf Kante genäht - Niedersachsen braucht soziale Vorsorge, Zusammenhalt und nachhaltigen Schutz der Lebensgrundlagen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/2263 - dazu gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT: Der Fall Marienburg: „Adel“ verpflichtet - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/2267

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf mit Änderungen und der in der Beschlussempfehlung genannten Maßgabe zu § 1 anzunehmen. Zudem empfiehlt der Haushaltsausschuss Änderungen zu 15 der 17 Einzelpläne. Außerdem liegen Ände

rungsanträge vor, die den Gesetzestext und die Einzelpläne betreffen. Auf den Gesetzestext und die Einzelpläne bezogen ist der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/2274. Ausschließlich auf die Einzelpläne bezogen sind die Änderungsanträge der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/2311 und der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/2323 sowie der Hilfsantrag in der Drucksache 18/2349.

Außerdem sind zwei Anträge auf Annahme einer Entschließung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung, also einer Entschließung, die der Sache nach zum Haushaltsgesetz gehört, in der Tagesordnung verzeichnet. Gemäß § 36 unserer Geschäftsordnung beschließt der Landtag über diese Anträge nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, auf den sie sich beziehen.

Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2019 - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/1537 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/2275 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/2277 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/2335

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt auf Änderungen weiterer Vorschriften im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes.

In die Haushaltsberatungen einbezogen sind, wie Sie der Tagesordnung entnehmen können, darüber hinaus ein Gesetzentwurf und mehrere Entschließungsanträge. Dabei handelt es sich um:

Tagesordnungspunkt 18: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Generationengerechtigkeit (2. Nachtraghaushaltsgesetz 2018) - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/2023 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/2273 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/2332

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Tagesordnungspunkt 19: Abschließende Beratung: Impfkosten übernehmen! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/836 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/2289 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/2317

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen. Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP zielt auf eine Annahme des Antrages in einer geänderten Fassung.

Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratung: Sicherheit im Maßregelvollzug stärken - Mitarbeiter schützen - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/1379 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/2097

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratung: Sicherstellung von qualifiziertem ärztlichem Fachpersonal im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/1532 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/2169

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen.

Tagesordnungspunkt 22: Abschließende Beratung: Rechte von Transsexuellen, Transidenten, Transgender und Menschen mit entsprechender Biografie stärken - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/1388 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/2290

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Tagesordnungspunkt 23: Abschließende Beratung: a) Übernahme der Ausbildungskosten in der Physiotherapieausbildung durch das Land Niedersachsen - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/1519 - b) Gesundheitsfachberufegesetz vorlegen - Schulgeldfreiheit sichern! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/2192 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/2291