Protokoll der Sitzung vom 12.12.2018

Der Unterschied ist nämlich: Man muss zwei Richtlinien machen. So haben wir das auch verkündet. Denn die Rindermaßnahme ist eine Tierwohlmaßnahme, weil Rinder nicht per se draußen herumlaufen. Deshalb ist das eine Tierschutzmaßnahme. Diese Richtlinie gibt es z. B. in Bayern. Für die Schaf- und Ziegenprämie, die es jetzt z. B. in Thüringen gibt, gibt es eine eigene Richtlinie, aber aus dem gleichen Topf. Das ist eine Naturschutzmaßnahme, weil Schafe in der Regel immer draußen herumlaufen. Deshalb ist das keine Tierschutzmaßnahme, sondern eine Naturschutzmaßnahme zur Förderung der Weidehaltung.

Auch da haben Sie die Unwahrheit gesagt. Das weise ich entschieden zurück. Vielleicht glauben Sie ja Ihrem Landvolk, dass Sie es waren, der das abgeschafft hat.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir den Komplex Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als abgehandelt betrachten können.

Sie haben bemerkt, dass wir die Vormittagssitzung zeitlich ein bisschen überzogen haben. Ich mache Ihnen den Vorschlag, dass wir die Mittagspause nicht bis 15.15 Uhr, sondern bis 15.30 Uhr machen. Findet das Konsens?

(Zurufe: Ja!)

Das ist etwas knapp. Es sind nicht ganz anderthalb Stunden. Ich glaube aber, 15.30 Uhr ist immer noch angemessen, damit wir hier vollzählig sind. Denn es geht dann um Eingaben, die Abstimmungen nach sich ziehen.

Das wird gewollt. Guten Appetit!

(Unterbrechung der Sitzung von 14.13 Uhr bis 15.30 Uhr)

Meine Damen und Herren! Meine lieben Kollegen! Wir setzen die Sitzung fort. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 41: 10. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben -

Drs. 18/2285 - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/2334 - Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/2339 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/2348

(Unruhe)

Bevor ich die Eingaben aus der 10. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/2285 aufrufe, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, möchte ich darum bitten, dass wirklich auch alle ihre Plätze eingenommen haben, damit wir dann zur Abstimmung kommen können.

Ich rufe also zunächst die Eingaben aus der 10. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/2285 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ge

genstimmen? - Enthaltungen? - Die sehe ich nicht. Damit wurde der Empfehlung gefolgt.

Wir kommen jetzt zur Behandlung der strittigen Eingaben. Ich rufe nun die Eingaben aus der 10. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/2285 auf, zu denen die erwähnten Änderungsanträge vorliegen.

Wir kommen zur Beratung. Für die FDP-Fraktion hat sich der Kollege Jan-Christoph Oetjen gemeldet. Bitte schön!

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Bitte nennen Sie die Eingabennummern!)

- Ich kann auch die Eingabennummern nennen. Herr Oetjen spricht zur Eingabe 0335 und 0386.

Ganz herzlichen Dank. - Sehr verehrte Frau Präsidentin! Es geht bei diesen beiden Eingaben um Straßenausbaubeiträge in Gronau (Leine). Die Petenten beschweren sich in der erstgenannten Petition darüber, dass sie doppelt veranlagt werden, weil es in der Stadt Gronau (Leine) keine Regelungen für Eckgrundstücke gibt, sondern die Anlieger, wenn ihr Grundstück an zwei Straßen gleichzeitig liegt und beide Straßen gemacht werden, doppelt Anliegerbeiträge zahlen müssen.

Sehr verehrte Damen und Herren, wir halten das für ungerecht - nicht nur, weil Straßenausbaubeiträge ganz allgemein ungerecht sind und wir als Freie Demokraten dafür plädieren, diese Beiträge abzuschaffen. Aber, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn es in einer Gemeinde keine Eckgrundstücksregelung gibt und die Menschen, deren Grundstücke an zwei Straßen liegen, doppelt veranlagt werden, dann ist das doppelt ungerecht. Deswegen schlagen wir an dieser Stelle „Berücksichtigung“ vor.

(Beifall bei der FDP)

Bei der zweiten Petition, die ebenfalls Straßenausbaubeiträge in Gronau (Leine) betrifft, geht es um die Frage, wie man mit Zuschüssen umgeht. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben es oftmals, dass Zuschüsse für Straßenbaumaßnahmen gezahlt werden, diese Zuschüsse aber ausschließlich auf den Gemeindeanteil angerechnet werden und nicht auf den Anteil der Anlieger. Dazu ein Beispiel: Es wird eine Straße ausgebaut. Das kostet 450 000 Euro. Nach der Anliegerbeitragssatzung werden zwei Drittel dieser Summe auf die Anlieger umgelegt. Das sind 300 000 Euro. Die restlichen 150 000 Euro verbleiben als Eigenanteil

bei der Gemeinde. Es gibt einen Zuschuss von 100 000 Euro. Man könnte meinen, der Zuschuss von 100 000 Euro komme sowohl den Anliegern als auch der Gemeinde zugute. Aber das ist oftmals nicht der Fall. Der Zuwendungsgeber bestimmt oftmals, dass der Zuschuss ausschließlich der Gemeinde zufällt. Der Gemeindeanteil würde bei diesem Beispiel von 150 000 Euro auf 50 000 Euro zurückfallen, und der Anliegerbeitrag würde bei 300 000 Euro verbleiben.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist ein weiteres Beispiel dafür, wie ungerecht die Regelungen beim Thema Straßenausbaubeiträge derzeit sind. Weil diese Regelung nicht unmittelbar unserer Einflussmöglichkeit unterliegt, schlagen wir an dieser Stelle „Erwägung“ vor.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns vor Augen führen, dass in einer Situation, in der Anlieger Straßenausbaubeiträge für eine Straße zahlen müssen, die von allen befahren wird, oftmals soziale Härten entstehen. Solche sozialen Härten werden am besten dadurch vermieden, dass man Straßenausbaubeiträge abschafft und die Pflicht zur Sanierung von Straßen auf die Kommunen überträgt. Wir Freie Demokraten haben dafür einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und auch eine Gegenfinanzierung vorgeschlagen.

Ich meine, das Beste wäre, wenn wir in Niedersachsen - so, wie es in anderen Bundesländern schon gemacht wurde - auf Straßenausbaubeiträge insgesamt verzichten würden. Das wäre, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, sowohl sozial als auch gerecht. Dem sollten Sie eigentlich folgen!

(Beifall bei der FDP - Johanne Mod- der [SPD]: Aber nicht finanzierbar!)

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Stephan Bothe zur Eingabe 0335/11/18. Bitte, Herr Bothe!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Ich kann eigentlich nur das wiederholen, was mein Vorredner gesagt hat. Ich spreche zur Eingabe 0335/11/18. Ich möchte diesen Fall aber noch etwas konkretisieren.

Das betreffende Sanierungsgebiet wird im Rahmen eines vereinfachten Sanierungsverfahrens saniert. Dementsprechend müssen die Grundstückseigentümer keinen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zahlen, sondern die Gemeinde erhebt Straßenausbaubeiträge von den Anliegern nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Gronau (Leine). Da diese Satzung keine sogenannten Eckgrundstücksvergünstigungen für Grundstücke, die an mehr als eine Straße angrenzen, enthält, müssen sich die Anlieger beider Straßen auch an der Sanierung beider Straßen beteiligen.

Es bleibt jedoch unklar, warum die Städtebaufördermittel, die der Gemeinde zufließen, nicht den Anliegern zugutekommen. Es wird lediglich gesagt, dass der Projektträger, die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft, dies bereits im Vorfeld bestätigte.

Generell sollte die Landesregierung bei der Ausarbeitung eines einschlägigen Gesetzentwurfs die finanzielle Beteiligung von Anliegern an den Straßenausbaumaßnahmen bzw. -sanierungen abschaffen. Es ist nämlich nicht ersichtlich, welchen direkten Vorteil die Anlieger des jeweiligen Straßenabschnitts gegenüber anderen Straßennutzern haben.

Weiterhin verleitet diese Regelung die Gemeinden dazu, ihren Instandhaltungsauftrag, dessen Kosten vollständig von dem Gemeindehaushalt getragen werden, zu vernachlässigen und vermehrt auf Grundsanierung zurückzugreifen.

Daher bitten auch wir, diese Petition als „Erwägung“ in Betracht zu ziehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion Herr Christian Fühner; auch zu den beiden vorgenannten Petitionen. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Jan-Christoph Oetjen, wir werden Ihrem Antrag nicht folgen. Das wissen Sie auch ganz genau, weil wir bereits im letzten Plenum sehr ausgiebig über das Thema Straßenausbaubeiträge diskutiert haben.

Wenn Sie dort zugehört hätten, dann wüssten Sie auch, wie wir zu diesem Thema stehen, und würden nicht versuchen, uns heute noch einmal davon zu überzeugen, dass wir der Sache zustimmen. Denn es ist klar, dass wir uns als Regierungskoalition auf den Weg machen, für besondere soziale Härten ein Konzept zu erarbeiten. Sie wissen, dass wir in der CDU Sympathien für das Modell aus Schleswig-Holstein haben mit der Möglichkeit, das Ganze mit einer Ratenzahlung über 20 Jahre - möglicherweise sogar zinslos - umzusetzen. Und wir wollen als CDU mehr Transparenz schaffen - mit einem Straßenregister, von dem die Bürgerinnen und Bürger wissen, wie Sie es einzuordnen haben, wie die Sanierungen ihrer Straßen geplant sind.

Nun nutzen Sie diese beiden Petitionen dazu, Ihre Forderungen nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erneut aufzurufen und einmal mehr die kommunale Selbstverwaltung in diesem Punkt infrage zu stellen.

(Zustimmung von Christian Calderone [CDU])

Ja, auch bei Eckgrundstücken geht es um kommunale Selbstverwaltung. Das muss die Gemeinde dann am Ende auch selber regeln.

(Beifall bei der CDU)

Dem Einsender der einen Petition geht es im Kern aber auch nicht um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, sondern möglicherweise um eine Gegenfinanzierung mit den durch die Stadt Gronau eingeworbenen Städtebaufördermitteln.

In der Stellungnahme des Innenministeriums wird deutlich, dass die angeklungene Mischfinanzierung dieser Maßnahme nicht möglich ist, weil das Programm anders ausgelegt ist. Aber klar ist auch - das haben Sie natürlich nicht betont -, dass auch private Anlieger in dieser Gemeinde von diesem Programm profitieren und mit ihm auch private Maßnahmen unterstützt werden.

Das müssen wir dem Petenten mitteilen. Deswegen bleiben wir bei „Sach- und Rechtslage“.