Christian Fühner
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Da muss ich mich beeilen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss spontan eine Sache einschieben, nachdem sich Frau Hamburg hier vorne hingestellt und gesagt hat, seit Bestehen dieser Großen Koalition ist immer alles unzureichend.
Ich habe mir im Vorfeld zu dieser Plenardiskussion und auch zu der Haushaltsdebatte einfach mal eine Debatte aus dem Jahr 2015 angeguckt, in der Sie am Rednerpult gestanden und abgefeiert haben, dass man den Bildungsetat um 93 Millionen Euro erhöht hat. Wir erhöhen den Bildungsetat für das nächste Haushaltsjahr um über 390 Millionen Euro. Ich glaube, das ist ein bildungspolitischer Erfolg, den man wirklich abfeiern kann. Den gilt es in dieser Diskussion auch anzuerkennen!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, seit Bestehen dieser Großen Koalition geht es in der Diskussion immer wieder um ein Scherpunktthema: Es geht immer darum, die Bildungspolitik in diesem Lande zu verbessern und die Qualität zu erhöhen. Man darf sagen, dass es in diesen Haushaltsberatungen einmal mehr gelungen ist, den Qualitätsstandard in den verschiedenen Bereichen hochzusetzen.
Ich möchte den Bereich der beruflichen Bildung ansprechen. Das ist ein wichtiges Thema für uns als CDU-Fraktion, und wir haben unseren Berufsbildnern an unseren Berufsschulen auch angekündigt, dass wir uns für sie einsetzen werden. Wir haben es mit einer Stabilisierung des Budgets für die Vertretungslehrkräfte hinbekommen, 11 Millionen Euro in den Haushalt einzustellen. Im Änderungsantrag der Grünen ist eine Erhöhung vorgesehen. Die ist aber überhaupt nicht notwendig. Da wird wieder die vielbeschworene Luftbuchung vorgenommen. Mit 11 Millionen Euro werden wir ausreichend Mittel im Budget zur Verfügung haben, um Vertretungslehrkräfte für unsere berufsbildenden Schulen zur Verfügung stellen zu können.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Haushalt wächst, und das liegt vor allen Dingen daran, dass wir einen wesentlichen Schwerpunkt im Bereich der frühkindlichen Bildung setzen. Eine große Leistung dieser Großen Koalition ist sicherlich auch die
Beitragsfreiheit für die Kindergartenkinder, sodass wir die Eltern um mittlerweile über 397 Millionen Euro entlastet haben und gegenüber unseren Kommunen Wort halten.
Wir werden die Kommunen jetzt mit den 58 % Finanzhilfe unterstützen. Wir werden weiterhin massiv mit den sogenannten RAT-Mitteln investieren, unsere Kommunen unterstützen und das Thema der frühkindlichen Bildung insbesondere im Bereich der Qualität fokussiert in den Blick nehmen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, beim Thema frühkindliche Bildung geht es uns vor allen Dingen darum, gute Erzieherinnen und Erzieher für unsere Kindertagesstätten zu gewinnen.
Für uns als CDU-Fraktion ist es wichtig, die Dualisierung der Erzieherausbildung voranzutreiben. Es zeigt sich, dass das ein wahres Erfolgsmodell ist, das auch durch die CDU-Fraktion vorangetrieben worden ist. Das haben wir auf unsere politische Liste genommen, um auch hier deutlich zu sagen: Wir forcieren die dualisierte Erzieherausbildung. Das ist für uns ein wichtiges Thema.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, schlussendlich würde ich gerne noch ein wenig auch auf die Haushaltsanträge der FDP und der Grünen eingehen, denn hier reden wir wahrlich von echten Luftbuchungen.
Mich wundert es schon, dass Sie als Haushaltsstratege der FDP, lieber Christian Grascha, dem Herrn Försterling nicht ein paar Korrekturen in den Haushalt reingeschrieben haben. Denn wenn wir uns die einzelnen Sachen anschauen, zeigen sich dort erhebliche - auch finanzpolitische - Probleme. Sie wollen 24 Millionen Euro aus dem CoronaSondervermögen herausnehmen und in den regulären Haushalt einstellen. Das geht überhaupt nicht, weil das mit dem Corona-Sondervermögensgesetz, das wir hier im Niedersächsischen Landtag verabschiedet haben, überhaupt nicht konform wäre.
(Christian Grascha [FDP]: Natürlich geht das! Wenn Sie schon Mittel, die mit Notkrediten finan- ziert sind, in den regulären Haushalt hineinnehmen wollen, dann sollten Sie auch sagen, was Sie dafür nicht mehr aus dem Sondervermögen finanzieren wollen. (Christian Grascha [FDP]: Die nicht belegten Maßnahmen! Die nicht be- legten Gelder!)
Denn, lieber Christian Grascha, wir werden in der nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses darüber reden, wie die Mittel aus dem Sondervermögen genutzt werden sollen, und dann werden Sie uns auch erklären müssen, was Sie nicht mehr machen wollen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die komischen Luftbuchungen ziehen sich wie ein roter Faden durch die Anträge. Sie sagen bei Einsparvorschlägen: Wir kürzen die Reisekosten, lieber Herr Försterling, für Veranstaltungen, für Fortbildungen, die in den Corona-Zeiten ja sowieso vielleicht nicht mehr so stark stattfinden. - Aber auf der anderen Seite kürzen Sie bei Fortbildungen, schaffen jedoch wieder neue Fortbildungen mit 1 Million Euro. Dazu kann man nur sagen: Das macht überhaupt gar keinen Sinn! In Ihren Haushaltsanträgen ist kein roter Faden erkennbar.
Nun muss ich auf die Uhr schauen; denn ich würde gerne noch zu den Haushaltsanträgen der Grünen ein paar Worte loswerden.
990 000 Euro für politische Bildung. Dazu kann man nur sagen: Das ist klassisch von der politischen Liste der CDU und der SPD abgeschrieben. Wir setzen über 1 Million Euro für die politische Bildung ein. Sie haben das doch in der Schule gelernt: Wer abschreibt, der bekommt eine Sechs. - Das kann man an der Stelle auch nur zu Ihren Haushaltsanträgen sagen.
Liebe Frau Hamburg, ein Thema noch, bevor die Präsidentin mich ermahnt: Sie wollen 30 Millionen Euro für die dritte Kraft.
Sie haben das gerade gesagt, Herr Bajus. Ich kann Ihnen nur sagen: Sie sind ja selber Mitglied
im Stadtrat in Osnabrück und müssten es eigentlich besser wissen. Die Kommunen wissen überhaupt nicht, woher sie das Personal nehmen sollen. Hier jetzt von 30 Millionen Euro zu sprechen, ist völlig absurd! Diese 30 Millionen Euro werden sowieso nicht eingesetzt werden können, weil wir die Fachkräfte in diesem Bereich überhaupt nicht zur Verfügung haben.
Und deswegen auch hier eine erneute Luftbuchung, so wie wir das in den Haushaltsanträgen der Grünen insgesamt erlebt haben.
Und jetzt, Frau Präsidentin, mein letzter Satz: Wir als CDU und SPD kümmern uns gemeinsam mit unserer Bildungspolitik um die Jüngsten in diesem Lande. Wir haben hohe Ansprüche an unsere eigene Politik, und wir werden uns auch in dieser Sache mit großem Einsatz weiter anstrengen.
Herzlichen Dank.
Herr Kollege Försterling, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Ist Ihnen eigentlich klar, dass die Landesregierung in den letzten Jahren immer mehr Lehrer eingestellt hat, als aus dem Schuldienst ausgeschieden sind, dass das ambitionierte Ziel, 2 500 neue Lehrkräfte in den Schuldienst einzustellen, auch im Beschäftigungsvolumen hinterlegt ist, dass wir gar nicht so viele Absolventen an den niedersächsischen Ausbildungsstätten haben, dass wir Lehrer von außerhalb Niedersachsens dazuholen und dass wir mit 2 500 zusätzlichen Lehrkräften so viele Lehrer einstellen wie die letzten Jahrzehnte nicht?
Ist Ihnen das eigentlich bewusst, wenn Sie uns suggerieren, dass es weniger Lehrer geben solle und deswegen zweistellige Millionenbeträge bereitgestellt werden müssten?
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung, welche Vorteile sie bei dem Flächen-Lage-Modell detailliert beschreiben kann im Vergleich zu dem, was das Bundesmodell vorsieht.
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben in den letzten Wochen und Monaten grenzenlose Solidarität erlebt.
Herr Lilienthal, Sie haben hier sehr pathetisch beschrieben, was Sie unter Solidarität verstehen. Aber die Rede, die Frau Guth zuvor gehalten hat, zeigt, dass Sie kein Verständnis davon haben, was Solidarität in diesem Land wirklich bedeutet.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Solidarität hat in erster Linie überhaupt nichts mit finanziellen Aspekten zu tun. Ich habe hohen Respekt vor den Menschen, die in den letzten Wochen und Monaten solidarisch zusammengehalten haben: die Menschen im Bildungsbereich, die Menschen im medizinischen Sektor, aber auch die vielen Eltern, die für ihre Kinder da sein mussten, die Großeltern, die ihre Enkel nicht sehen konnten, oder auch der Unternehmer, der noch heute um jeden Arbeitsplatz kämpft. Das ist wahre Solidarität. Das ist das, was wir in diesem Land nach vorne stellen wollen.
Alle diese Menschen sind an ihre Grenzen gekommen. Sie sprechen hier ja wieder mit schöner Wortwahl von „grenzenloser Solidarität“. Ja,
manchmal muss man über gewisse Grenzen hinausgehen. Gerade in diesen Zeiten müssen Grenzen eben aus Solidarität überschritten werden.
Verehrte Kollegen von der AfD, ich erkläre Ihnen gerne noch einmal, was es mit der Solidarität auf sich hat. Dann können wir das gerne auch auf der europäischen Ebene diskutieren. Solidarität ist als die in Rechtsnormen gegossene Pflicht zu verstehen, dass sich nicht der Einzelne allein, sondern die ganze Gesellschaft und ihre Institutionen für das Wohl aller einsetzen. Solidarität begründet nach diesem Verständnis den Anspruch jedes Menschen, bei Bedürftigkeit von der Gemeinschaft die Hilfe zu erhalten, die es ihm ermöglicht, sich wieder selbst helfen zu können. - Darauf kommt es an.
Und ja, die Europäische Union ist eine Solidaritätsgemeinschaft. Genau deswegen sind wir als starke Nation in der Europäischen Union auch in der Verpflichtung, solidarisch zu sein und den anderen Nationen zu helfen.
Nein, danke.
Verehrte Kollegen von der AfD, eine solidarische Politik muss auch eine Verantwortungspolitik sein. Das ist ganz sicher nicht Ihr Metier.
7 Millionen Menschen in Deutschland leben in Kurzarbeit. Aus einer pandemischen Situation ist eine wirtschaftliche Notlage entstanden, die
schwerste Krise seit dem Zweiten Weltkrieg. Wir haben erlebt, dass die bisherige finanzielle Unterstützung - auch hier in Niedersachsen durch das Programm der NBank unseres Wirtschaftsministers Bernd Althusmann - gut angenommen worden ist. Wir sind uns zu großen Teilen in diesem Hause einig, dass dieser Kurs fortgeführt werden muss, dass wir den Menschen Unterstützung geben müssen.
Ich halte es für verfehlt, wenn die AfD genau in diese Kerbe schlägt und jetzt eine Isolation fordert, dass man sich nur auf Deutschland konzentriert, ohne wirklich das Wirtschaftssystem in den Blick zu nehmen. Denn was ist denn die Alternative der sogenannten Alternative?
Sie, Herr Lilienthal, spielen ja auf die im Raum stehende Bereitstellung von 500 Milliarden Euro an. Was Macron und Merkel nun vorschlagen, begrüßen wir sehr. Das ist keine Schuldenunion. Denn der Plan sieht zum einen vor
- hören Sie gut zu; dann verstehen Sie vielleicht den Unterschied -, den Fonds zu befristen, und zum anderen, das Geld unter die Kontrolle der
EU - auch des Europäischen Parlaments - zu stellen und projektbezogen auszuzahlen.
Herr Kollege Lilienthal, durch dieses Konzept werden keine nationalen Altschulden vergemeinschaftet. Ihr Vorschlag ist, abzuwarten, nichts zu tun, sich auf Deutschland zu konzentrieren. Europa braucht aber in der schlimmsten ökonomischen Krise nach dem Zweiten Weltkrieg einen ganz klaren Rettungsplan. Will Deutschland weiterhin wirtschaftlich erfolgreich sein, muss man sich gemeinsam mit den Partnern in der Europäischen Union auch um seine leidenden Partner kümmern. Denn am Ende geht es auch um die Absatzmärkte.
Wenn wir in der Europäischen Union nicht zusammenhalten, wird sich kein anderes Land darum kümmern - nicht die USA, nicht China. Wenn einer vorangehen muss, um Solidarität in der Europäischen Union zu gewährleisten, dann ist es Deutschland, zusammen mit vielen starken Partnern.
Aber Ihr Konzept, Herr Lilienthal, heißt, in eine Krise hineinzusparen. Sie haben das im Haushaltsausschuss mehrfach gesagt: Sie wollen in die Krise hineinsparen. - Das kann nun wirklich kein ernst gemeintes Konzept sein.
Sie haben es ja nicht so mit der Geschichte. Aber in der Weltwirtschaftskrise wurde genau der Fehler gemacht, den Sie jetzt erneut begehen wollen. Erst durch den New Deal von Roosevelt sind wir da herausgekommen. Da hat man nämlich Folgendes gemacht: kurzfristig Not gelindert, mittelfristige Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft aufgelegt und über langfristige Reformen diskutiert.
Das sollte uns Vorbild sein. So können wir aus der Krise heraussteuern, in einer Gemeinschaft, in der Europäischen Union: solidarisch. So halten wir das für richtig. Dann werden gestärkt aus dieser Krise hervorgehen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich hier auch persönlich als Fan der freien Schulen outen. Ich selbst habe neun Jahre einer dieser freien Schulen besuchen dürfen und muss sagen, dass das eine sehr prägende Zeit gewesen ist.
Ich glaube, es ist richtig, dass wir unseren freien Schulen in Niedersachsen den Rücken stärken. Deswegen bin ich der FDP sehr dankbar für diesen Antrag, da wir nun das Thema und die Situation der freien Schulen auch hier auf die Tagesordnung heben können.
Die freien Schulen sind ein wichtiger Bestandteil der Bildungslandschaft unseres Landes. Ich muss sagen: Mit der Zielrichtung des Antrags, lieber Herr Försterling, und vor allem auch mit den Punkten, die heute hier angeklungen sind, sind wir sehr einverstanden.
Aber ich finde, wir sollten uns zunächst einmal auf die Punkte besinnen, die aus unserer Sicht wesentlich sind. Ich will drei Punkte nennen, bei denen es darum geht, den freien Schulen den Rücken zu stärken.
Als Erstes - das ist das Wesentliche - müssen wir dabei über die Finanzierung, also über die finanzielle Ausstattung unserer freien Schulen reden. Dazu muss man sagen, dass die Finanzsituation im Moment nicht in Ordnung ist. Es gibt derzeit eine Finanzlücke, die man versucht, mit Elternbeiträgen und anderen Mitteln zu stopfen.
Wir als CDU-Fraktion werden uns in den Beratungen dafür einsetzen, dass die Finanzierung der freien Schulen, also das System um die Finanzhilfe des Landes, evaluiert und hinterfragt wird, damit wir wieder dorthin kommen, dass die freien Schulen gleichberechtigte Partner sind und eine vernünftige Finanzausstattung genießen.
Ich möchte ein Beispiel nennen, wie so etwas aussehen könnte. Wo es gut funktioniert, haben wir in Schleswig-Holstein gesehen. Im dortigen System werden die Kosten je Schüler an den öffentlichen Schulen ermittelt: Wie hoch sind die vergleichbaren Zahlungen? Was muss auch an unsere freien Schulen fließen? Diese Angaben sind um die kalkulatorischen Kosten für die Sozialversicherung zu ergänzen. Am Ende sollte eine Pauschale draufgesattelt werden - da reden wir dann über das gesamte Thema der Inklusion und über die Digitalisierung -, damit sich die freien Schulen auch in diesen Bereichen Investitionen leisten können.
Das ist ein, wie ich finde, kluges und durchdachtes System, um den freien Schulen finanziellen Spielraum zu bieten. Das wäre ein erster Ansatz, auf dem wir in den weiteren Beratungen aufbauen und den wir vielleicht als Beispiel oder Vorbild wählen könnten.
Der zweite Punkt, der wichtig ist und den wir in dieser Legislaturperiode schon häufiger diskutiert haben, ist die personellen Ausstattung unserer freien Schulen. Wir müssen darauf achten, dass auch unsere freien Schulen Lehrpersonal in ausreichender Zahl haben und dass wir insbesondere auch den Austausch mit den Landesbeamten - wo Landesbeamte im Dienst freier Schulen stehen - erhalten. Ich bin ein großer Fan einer Förderung dieses Austauschs, aber er wird nur dann funktionieren, wenn er planbar ist und wenn die Landesbeamten, die an einer freien Schule tätig sind, auch eine Perspektive haben. Deswegen müssen wir unseren freien Schulen beim Personal sehr deutlich den Rücken stärken.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein dritter Punkt: Angesichts des Sammelsuriums an Maßnahmen, das die FDP vorgeschlagen hat,
müssen wir genau hinschauen, wie die rechtlichen Vorschriften zu gleichwertigen Regelungen berücksichtigt werden können. Wenn ein fairer Wettbewerb bestehen soll, müssen für freie und öffentliche Schulen die gleichen rechtlichen Maßgaben gelten, ohne dass die eingeräumte Privatschulfreiheit infrage gestellt wird.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die freien Schulen sind Vermittler gesamtgesellschaftlicher Fragestellungen. Sie sorgen für Bildungsvielfalt und vor allen Dingen für eine gute Bildung unserer Schülerinnen und Schüler. Sie sind keine Konkurrenz zu unserem Bildungssystem - oder, wie Frau Hamburg es nannte, eine „Exklusivveranstaltung“ -, sondern eine wichtige Ergänzung dazu.
Wir als CDU-Fraktion schätzen die Arbeit der freien Schulen. Sie haben einen Mehrwert für unser Bildungssystem. Wir werden uns im Rahmen der Beratung auf Grundlage dieses Antrags weiterhin für ihre Stärkung einsetzen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Wulf hat hier gerade noch einmal unsere politischen Schwerpunkte deutlich gemacht. Das gibt mir die Gelegenheit, abschließend noch einmal auf die Fraktionsvorschläge einzugehen.
Als ein Themenschwerpunkt unserer Fraktion sind die Berufsschulen zu nennen. Wir haben den Berufsschulleitern in der Vergangenheit unsere Unterstützung zugesagt und uns für die Stärkung der beruflichen Bildung eingesetzt. Über die politische Liste wollen wir 7,5 Millionen Euro für die Beschäftigung der Vertretungslehrkräfte ins Budget einstellen. Das ist dringend erforderlich; Herr Politze hat das schon sehr deutlich gesagt. Damit werden unsere Berufsschulen sehr deutlich gestärkt. Wir stehen zur Gleichwertigkeit der allgemeinen und der beruflichen Bildung in unserem dualen Ausbildungssystem, in dem die Berufsschulen eben ein starker Partner sind.
Herr Försterling, der Debattenbeitrag der FDP zum Thema Berufsschulen war ja interessant. Sie sagen, dass die 7,5 Millionen Euro vielleicht nicht reichen. Aber in Ihrem Änderungsantrag zum Haushalt habe ich nicht einen einzigen Euro für die Berufsschulen finden können. Sie stellen sich hierhin und reden über die berufliche Bildung - aber in Ihrem Haushaltsantrag ist dazu überhaupt nichts vorhanden.
Ein weiteres Thema, das hier von den beiden Fraktionen der Grünen und der FDP angeführt worden ist, ist „A 13 für alle GHR-Lehrkräfte“. Diese Forderung kann man ja erheben, und dafür gibt es auch viele gute Gründe. Damit könnte man z. B. seine Wertschätzung für die Lehrkräfte zum Ausdruck bringen.
Sie wollen alle A-12-Planstellen auf A 13 anheben. Herr Politze hat schon aufgezeigt, welchen Rechenfehler Sie dabei gemacht haben. Als es dann hieß, das würde nicht stimmen, habe ich das gerade selbst nachgerechnet: 24 000 Planstellen mal 6 000 Euro - die Differenz zwischen A 12 und A 13 - mal fünf Zwölftel - Sie wollen „A 13 für alle“ ja ab dem 1. August umsetzen - ergibt über 60 Millionen Euro.
Hinzu kommt das, was die Grünen darüber hinaus vorschlagen, nämlich 1 000 Lehrkräfte für Entlastung und Altersermäßigung. 1 000 Stellen A 13 mal fünf Zwölftel ergeben weitere 25 Millionen
Euro. Damit sind wir insgesamt bei über 85 Millionen Euro. Und was stellen die Grünen in ihren Haushaltsantrag ein? - 31 Millionen Euro! Damit sind Sie weit von dem entfernt, was Sie eigentlich umsetzen wollen.
Nein, danke. Ich rede ja gerade über die Grünen. Wenn er dann noch Fragen hat, kann er noch einmal mit Frau Hamburg diskutieren.
Liebe Kollegen der Grünen, Sie haben hier nicht nur unsauber gerechnet, sondern Sie vermitteln den Lehrern in diesem Lande auch noch den Eindruck, das Land könnte „A 13 für alle“ mal eben aus der Portokasse bezahlen. Aber dass dies das Land nach den Berechnungen des Finanzministeriums mittelfristig insgesamt 250 Millionen Euro pro Jahr kostet, haben Sie hier nicht dargestellt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, am Ende möchte ich auch ein paar Worte zu den Haushaltsvorschlägen der AfD loswerden. Ich habe Ihren Änderungsantrag zum Haushalt einmal mitgebracht:
Die Förderung der Europakompetenz in den Schulen wollen Sie streichen. Maßnahmen der politischen Bildung wollen Sie streichen. Das Investitionsprogramm für Inklusion in Höhe von 33 Millionen Euro, das unseren Kommunen zugutekommt, wollen Sie streichen. Das Landesprogramm für die Krippen in Höhe von 30 Millionen Euro, das auch unseren Kommunen zugutekommt, wollen Sie ebenfalls streichen.
Das sind Ihre einzigen bildungspolitischen Ideen. Sie wollen den gesellschaftlichen Inklusionsprozess rückabwickeln, Sie wollen den Ausbau von Krippenplätzen nicht weiter fördern, Ihnen ist es ein Dorn im Auge, Europakompetenzen an den Schulen zu stärken, und auch von der politischen Bildung halten Sie nichts. Und zudem geschieht das Ganze auf dem Rücken unserer Kommunen.
Ich finde, das, was Sie hier vorgeschlagen haben, sagt eine Menge über Ihre Partei und auch über das dahinterstehende Menschenbild aus.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Schwerpunktsetzungen der Fraktionen der SPD und der CDU zeigen, wer in diesem Land verantwortungsvolle Bildungspolitik macht. Die Landesregierung hat bereits mit dem Nachtragshaushalt 2018 und mit dem Haushalt 2019 deutliche Schwerpunkte mit Haushaltsmitteln unterlegt und setzt diesen Kurs nun hervorragend fort.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Hamburg, wenn ich Sie richtig verstanden habe - so ganz konnte ich Ihren Ausführungen nicht folgen -,
möchten Sie im Grunde wissen, warum wir auf die 7,5 Millionen Euro gekommen sind und was sich hinter den 15 Millionen Euro verbirgt.
Wir haben mit dem Kultusministerium Gespräche geführt, um zu erfahren, wie viel Geld wir im Budget benötigen, um die Vertretungslehrkräfte zu finanzieren. 7,5 Millionen Euro waren im Entwurf des Haushaltsplans enthalten. Uns wurde gesagt, mit 15 Millionen Euro käme man klar, um diese Vertretungslehrkräfte in Zukunft bezahlen zu können. Deswegen haben wir die Mittel entsprechend aufgestockt. Jetzt stehen 15 Millionen Euro zur Verfügung, um daraus die aktuellen Vertretungslehrkräfte zu bezahlen.
Aber wie gesagt: Da geht es um die die Vertretungslehrkräfte und nicht die normalen Planstellen.
Die Planstellen sind eine ganz andere Debatte; denn die werden aus diesen Budgetmitteln nicht finanziert.
Wir müssen darüber reden, wie viele Berufsschullehrer wir einstellen können, wie der Markt aussieht, wie der Fachkräftebedarf aussieht. Wenn wir genügend Leute hätten, könnten wir auch mehr einstellen. Es gibt ja viele offene Stellen, die nicht besetzt werden können. Aber das erschließt sich nicht aus den Mitteln, die wir für Vertretungslehrkräfte haben, sondern über ein Stellenbudget.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir entscheiden heute darüber, ob der am 6. Dezember unterzeichnete Staatsvertrag die nach der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Zustimmung des Landtages erhält. Ebenso steht heute die Verabschiedung des NORD/LB-Gesetzes mit auf der Tagesordnung. Mit diesen beiden gleich zu treffenden Entscheidungen schaffen wir die formalen Voraussetzungen für die Rekapitalisierung und die nachhaltige Neuausrichtung der NORD/LB.
Die Ursachen der unzureichenden Kapitalausstattung sind seit jetzt über eineinhalb Jahren im Ausschuss und auch in diesem Haus akribisch analysiert worden. Eine Vielzahl von Vertretern der beteiligten Länder und Institutionen hat daraus klare Handlungsoptionen entwickelt und diese für alle denkbaren Marktentwicklungen gegeneinander
abgewogen. Ergebnis ist u. a. das Vertrags- und Gesetzeswerk, dem wir alle heute unsere Zustimmung geben sollten.
Für diese geleistete Arbeit möchte ich mich zunächst einmal im Namen der CDU-Fraktion bei all denjenigen bedanken, die in den letzten Monaten sehr intensiv an der Entwicklung der NORD/LB mitgearbeitet haben, nicht zuletzt unserem Finanzminister Reinhold Hilbers, der mit hohem persönlichen Einsatz viele schwierige Verhandlungen geführt hat.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, um es gleich vorwegzunehmen: Ich finde, in der heutigen Debatte geht es nicht um eine weitere Runde „hätte“, „könnte“, „wenn“ und „aber“. Es geht heute darum, auf Basis sorgfältig erarbeiteter Erkenntnisse eine klare Entscheidung zu treffen - eine Entscheidung - und so deutlich muss man das sagen - für oder gegen die Zukunft dieser Bank, unserer Bank, an der wir Beteiligungen halten, das größte Kreditinstitut in Niedersachsen und der Finanzierer des norddeutschen Mittelstandes, nach VW die größte Beteiligung unseres Landes. Dafür haben wir alle hier in diesem Haus eine große Verantwortung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht heute vor allem darum, eine Perspektive zu entwickeln und eine Lösung aufzuzeigen. Wir sorgen mit der heutigen Entscheidung dafür, dass sich der Ball überhaupt noch im Spielfeld befindet. Ich will das sehr deutlich sagen: Mit der heute zu treffenden Entscheidung liegt der Ball dann auch im Spielfeld des Vorstandes der NORD/LB und im operativen Geschäft der NORD/LB. Wir als CDU-Fraktion - das will ich sehr deutlich hervorheben - erwarten, dass die Perspektive, die wir eröffnen, und die Lösung, die wir vorschlagen, dann auch von der NORD/LB genutzt wird.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die aktuelle Sachlage gern zusammenfassen und anhand von drei Punkten darlegen, warum wir als CDU-Fraktion heute sowohl dem Staatsvertrag als auch dem NORD/LB-Gesetz zustimmen werden - ohne, Herr Grascha, dass wir die Risiken schönreden oder sie ausblenden.
Der erste Punkt: Es geht um die Bank. Wir begreifen die heutige Entscheidung auch als Chance, diese Bank nachhaltig wettbewerbsfähig aufzustellen und am Ende damit auch - ganz klar - Landesvermögen zu sichern. Denn die NORD/LB - und auch das gehört zur Wahrheit - erwirtschaftet seit 2017 wieder Gewinne und ist mit Ausnahme der inzwischen ausgegliederten Schiffsfinanzierungen eine durchweg profitable Bank, die in allen übrigen Geschäftsfeldern gutes Geld verdient.
Der Businessplan der Bank sieht vor, die Umstrukturierung bis ins Jahr 2024 umzusetzen. Die Bilanzsumme wird ebenso wie die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - ja, das ist nicht schön, aber zwingend notwendig - reduziert und sinken. Es gibt einen Ausstieg aus den risikoreichen Marktsegmenten und einen stärkeren Fokus auf die profitablen, aber auch risikoärmeren Geschäfte. Die operativen Kosten werden stark reduziert, und die erwirtschafteten Überschüsse, die in dem Businessplan festgelegt sind, werden in Höhe von bis zu 50 % an die Träger und damit auch an unsere Beteiligungsgesellschaft ausgeschüttet. Das Ganze wollen wir dann so ausgestalten, dass die harte Kernkapitalquote auf über 14 % anwächst.
Der zweite Punkt betrifft die herauszugebenden Garantien, die natürlich - das wird die Opposition hier gleich wieder darlegen - nicht frei von Risiken sind. Aber - auch das muss man dann sagen - sie dürfen nach Haushalts- und europäischem Wettbewerbsrecht auch nur deswegen übernommen
werden, weil eine hinreichende Gewähr dafür besteht, dass sie eben nicht in Anspruch genommen werden.
Die Europäische Kommission hat das Vorliegen dieser Voraussetzungen bekanntermaßen über mehrere Monate hinweg in einem denkbar aufwendigen Verfahren überprüft. Mit ihrer Zustimmung zur Restrukturierung in der jetzigen Form hat sie attestiert, dass ein Ausfall der Garantien hinreichend unwahrscheinlich ist und das Geschäftsmodell dieser Bank wettbewerbskonform und vor allem auch tragfähig ist.
Für die Garantien zahlt die Bank nach Feststellung der EU-Kommission eine markt- und auch risikogerechte Vergütung, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung dann eben auch gegen das Gesamtrisiko, das wir heute eingehen, gebucht werden muss.
Der im Gesetz aufgeführte und mit dem Land abgestimmte Abbauplan des Schiffskreditportfolios „Tower Bridge“ funktioniert in der aktuellen Form. Es gibt bereits Verkäufe, die über dem Buchwert getätigt worden sind, sodass das Risiko, aus den Zahlungen in Anspruch genommen zu werden, schon heute sinkt und bis zum voraussichtlichen Ende der Garantien in zwei Jahren endgültig beerdigt sein sollte. Das Land wird den weiteren Abbau dieser Finanzierungen durch ein entsprechendes professionalisiertes, externes Risikomonitoring
zügig und wertschonend begleiten und natürlich auch im Ausschuss dazu unterrichten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, am Ende - und damit komme ich zu meinem dritten Punkt - geht es auch darum, abzuwägen, was hier der sinnvollste und was der wirtschaftlichste Weg ist. Was ist heute realistisch umsetzbar? Wir alle müssen uns die Frage stellen - vor allen Dingen müssen sich die Abgeordneten die Frage stellen -, was eigentlich ist, wenn wir heute hier nicht zustimmen. Was ist denn die Konsequenz, wenn wir diesen Weg heute nicht gehen oder wenn wir uns für einen anderen Weg entschieden hätten, z. B. durch das Hinzuziehen von Privatinvestoren, wie es die FDP mit ihrem Entschließungsantrag vorgeschlagen hat?
Auch dieses Szenario ist ja ergebnisoffen geprüft worden. Verhandlungen mit privaten Investoren sind geführt worden. Doch das - auch dies muss man dann ehrlicherweise sagen - hätte dem Land deutlich mehr abverlangt als das, was wir heute beschließen wollen. Das hätte Garantien in Höhe von 8,5 Milliarden Euro plus ein mögliches Eingehen von Pensionsverpflichtungen in Höhe von
2 Milliarden Euro bedeutet. Herr Grascha, Sie können gleich darlegen, wenn Sie nicht dieser Auffassung sind.
Auch die Frage, was eine mögliche Abwicklung bedeutet hätte, wurde natürlich geprüft und simuliert, so wie es unsere AfD hier im Landtag über den einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus, über das Single Resolution Board, fordert. Herr Lilienthal, das wäre ein Verfahren, bei dem wir als Land komplett außen vor wären, bei dem wir alles aus der Hand geben würden und bei dem wir am Ende über die Gewährträgerhaftung als Land selbst zahlen müssten, deutlich mehr zahlen müssten als bei dem Risiko, das wir heute eingehen.
Außerdem wären wir in einem Verfahren - auch das sollten wir nicht vergessen -, in dem wir unseren Sparkassen zum einen über die Institutssicherung, aber zum anderen auch über die Gläubigerbeteiligung schweren Schaden zufügen würden -
mit dem offenen Risiko für unsere Sparkassen, dass möglicherweise, wenn man sich gegen die Stützung der NORD/LB entschieden hätte, das gesamte Einlagensicherungssystem der Sparkassen auf dem Spiel stehen würde.
Dieses System ist aber auch ein maßgeblicher Faktor für die Eigenkapitalvorschriften unserer Sparkassen. Insofern würde das, was die AfD hier vorschlägt, das ganze System der Sparkassen in Deutschland infrage stellen. Das ist ökonomischer Unsinn, das ist unverantwortlich, und nach dem, was wir im Ausschuss erfahren haben, ist das überhaupt nicht herleitbar.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind seit 2018 in einem Prozess, in dem tatsächlich ergebnisoffen alle Optionen geprüft worden sind. Der Finanzminister hat nie in nur eine bestimmte Richtung gearbeitet. Er hat immer ergebnisoffen die Lösungen vorangetrieben - über Investorenauswahlverfahren, die Gewinnung von Partnern, das Abwägen möglicher Risiken und möglicher Entscheidungen, die dauerhafte Begleitung durch externe Beratungsgesellschaften, die Expertise des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Prüfungen und Abstimmungen mit der EU-Kom
mission, der EZB, der Bundesbank und der BaFin sowie viele weitere Gespräche.
Ich sage Ihnen: Ich finde es nachvollziehbar, dass die Opposition diesen gesamten Prozess kritisch begleitet hat. Das Hinweisen auf Risiken, das Hinterfragen von Modellen: Das alles ist legitim und ein gutes Mittel der parlamentarischen Opposition.
Sehr geehrter Herr Kollege Wenzel, Sie haben im Landtagsplenum im Mai dieses Jahres vom Finanzminister „Klarheit auf ganzer Linie“ gefordert. Ich glaube, es wäre heute an der Zeit, einmal einzugestehen - nachdem wir vertrauliche Akteneinsicht nehmen konnten, der Finanzminister seit Februar über sechsmal im Ausschuss vorgetragen hat und auch die NORD/LB dort zugegen war -, dass das auch eingehalten worden ist.
Herr Kollege Grascha, Sie haben Ende November im Ausschuss gesagt und das auch mit einem Lob an den Minister verbunden - - - Das fand ich sehr anständig von Ihnen. Ich glaube, es gehört sich auch so, gute Arbeit dann mal zu loben.
Aber schauen wir uns einmal an, wie der Kollege Wenzel als Vorsitzender des Haushaltsausschusses damit umgeht! Herr Wenzel, Sie schreiben:
„Sicher ist nur das Risiko - Hilbers verschweigt wahres Ausmaß der Risiken.“
Das schreiben Sie auf einer Seite, die Sie selber eingerichtet haben: www.nordlb-watch.de - Ihre eigene Seite als Vorsitzender dieses Ausschusses in diesem Hohen Hause. Auf derselben Seite sichern Sie Leuten Vertraulichkeit zu, wenn man Ihnen Interna durchsteckt - weil Sie glauben, dass alle, die im Ausschuss beteiligt gewesen sind und sich den Fragen gestellt haben, Ihnen Sachen vorenthalten würden.
Herr Wenzel, auf dieser Seite findet sich kein einziger konstruktiver Vorschlag. Dort stehen keine stichhaltigen Lösungsvorschläge - nur Misstrauen, Vorwürfe und Kritik an den handelnden Personen, die das Thema direkt nach Übernahme der Regierung offensiv angegangen sind.
Als Mitglied der damaligen Regierung hätten Sie die Situation der NORD/LB ja kennen müssen. Ich weiß nicht, warum Sie sich dazu berufen fühlen, hier wie ein Oberbuchhalter auch einem Vorstandsvorsitzenden der NORD/LB die Leviten zu
lesen. Sie wollen Buchungssätze abfragen und jetzt mit Ihrem Antrag auch noch mögliche Kreditverträge einsehen. Das erschließt sich mir überhaupt nicht.
Sie sollten einmal bei sich selber anfangen.
Denn in dem Änderungsantrag der Grünen zum Haushalt sind die Einnahmen und Ausgaben nicht einmal ausgeglichen. Herr Wenzel, fangen Sie bei sich selber an, bevor Sie anderen etwas erklären wollen!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das hier ist heute für uns alle überhaupt keine einfache Entscheidung. Aber wir für unseren Teil haben die Alternativen abgewogen. Wir haben die Risiken genau analysiert, und wir werden heute verantwortlich handeln.
- Ich komme gleich zum Schluss, Frau Präsidentin.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal sehr deutlich sagen: Nach dem, was die Opposition in der Presse angekündigt hat, hätten wir uns schon gewünscht, dass sich auch Teile der Opposition dieser Verantwortung heute stellen würden. Leider müssen wir sehr enttäuscht zur Kenntnis nehmen, dass Teile der Opposition hier Parteipolitik machen und sagen: Das wollen wir dem Steuerzahler nicht zumuten.
Dabei ist das eine Lösung, mit der wir nicht den Landeshaushalt benutzen müssen, sondern die NORD/LB in die Lage versetzen, das Ganze aus eigenen Renditen am Ende selber zu bezahlen. Deswegen sind wir - mein letzter Satz - nicht Teil des Problems, sondern wir sind Teil einer Lösung.
Vielen Dank.
Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf das Gesagte eingehen.
Kollege Grascha, selbstverständlich darf man als Vertreter der Opposition sehr dezidiert auf die Risiken hinweisen und schöne Zitate des Landesrechnungshofs vorlesen. Aber ein Zitat haben Sie vergessen. Das finden Sie auf Seite 3:
„Auf der Grundlage der ihm vorliegenden Informationen hat der LRH beschlossen, sich dem geplanten Vorhaben trotz der verblei
benden Risiken letztlich nicht entgegenzustellen.“
Das ist doch sehr eindeutig.
Dass der Landesrechnungshof die Risiken benennt, ist klar. Das ist seine Aufgabe und vielleicht auch die Aufgabe der Opposition. So zu tun, als wäre der Landesrechnungshof hier der größte Kritiker - das kann man machen, aber das ist nicht sonderlich seriös, Herr Kollege.
Herr Wenzel, was war das denn für ein Auftritt! Ich will die Punkte, die Sie aufgeführt haben, gerne noch einmal aufzählen.
Sie sprachen davon, dass dieses Modell der Zukunft nicht tragfähig sei, weil sich die NORD/LB damit in das Geschäftsmodell der Sparkassen einmischen würde. - Herr Wenzel, die Sparkassen tragen dieses Modell doch mit! Sie haben es selbst mit entwickelt. Sie stehen zu diesem Modell. Sie sind nicht die Kritiker, sondern sie glauben daran. Das muss man einmal so deutlich sagen.
Herr Kollege Wenzel, Sie sprachen davon, dass sich der Minister, als er Finanzminister geworden ist - Frau Heiligenstadt hat das gerade auch schon erwähnt -, für eine Art Zickzackkurs entschieden hat. Aber Sie haben doch selbst den Landesrechnungshof erwähnt: Der lobt uns sogar dafür, dass wir ergebnisoffen darangegangen sind. Der sagt, es sei genau richtig gewesen, dass alle Alternativen geprüft worden sind. - Wenn die FDP vorschlägt, eine Privatisierung durchzuführen oder private Investoren einzubeziehen, dann würde ich das nicht als Zickzackkurs bezeichnen, sondern als ergebnisoffene Prüfung aller möglichen Alternativen.
Herr Kollege, nun zu Ihrer Forderung, das Nachrangkapital und die stillen Gesellschafter offenzulegen und sie irgendwie mit zu beteiligen. Alle haben es Ihnen erklärt, und die anderen Kollegen der Opposition haben Ihren Antrag im Haushaltsausschuss abgelehnt. Ein letztes Mal: Wir befinden uns nicht in einem Abwicklungsfall, sondern in einem Stützungsfall, und da sind die stillen Gesell
schafter nicht heranzuziehen. Herr Wenzel, Sie sind in einem rechtlich ganz anderen Rahmen unterwegs. Wir sind in einem Stützungsfall. Das legen wir mit diesen Gesetzen fest. Da haben die stillen Gesellschafter überhaupt keine Bedeutung.
Ein Letztes: Die Debatte wird heute ja nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in Sachsen-Anhalt geführt. Dort hat der Landtag soeben mit Unterstützung der Grünen zugestimmt. Das Modell, das Sie hier kritisieren, wird in Sachsen-Anhalt von Ihnen unterstützt, Herr Wenzel. Dort sind die Grünen deutlich staatstragender. Dort tragen sie Verantwortung, so wie wir das hier in Niedersachsen tun. Schade, dass Sie nicht mit Ihren Kollegen in Sachsen-Anhalt gesprochen haben. Die sehen das dezidiert anders.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung liegen nun seit einigen Tagen vor. Daraus wird deutlich, dass wir in den nächsten Jahren mit weniger Geld auskommen müssen, als es bisher geplant war. Diese Entwicklung hat sich in den vergangenen Monaten eigentlich abgezeichnet und ist vor allem auf internationale Faktoren zurückzuführen. Handelsstreit zwischen USA und China, das Brexit-Dilemma - das alles hemmt natürlich auch bei uns in Niedersachsen die wirtschaftliche Entwicklung. Aber - auch das gehört zur Wahrheit - das alles ist kein Grund, lieber Christian Grascha, in Panik zu verfallen. Denn wir müssen uns auch klar werden, was dieses Ergebnis der Steuerschätzung uns sagt. Wir reden immer noch über Steuermehreinnahmen, über wachsende Steuereinnahmen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist ja richtig, was die Liberalen sagen: Wir erwarten auch im Jahr 2019 einen Jahresüberschuss. Und die FDP will nun mit einem Nachtragshaushalt diesen Jahresüberschuss oder einen Teil des Jahresüberschusses schon jetzt, bevor die genaue Höhe dieses Überschusses wirklich feststeht, verplanen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das gibt mir die Chance, direkt am Anfang meiner Rede auch das Fazit zu ziehen: Ihr Gesetzesvorschlag könnte maximal aus dem Lehrbuch der Finanzkosmetik kommen und ist zu diesem Zeitpunkt völlig unnötig. Deshalb wird er auch nicht von uns unterstützt.
Herr Grascha, sehr gerne.
Herr Kollege, herzlichen Dank.
Wenn ich die Finanzpolitik des Jahres 2012 einigermaßen nachvollziehe, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass es nötig war, einen Nachtragshaushalt aufzulegen. Denn da wollten wir eine rotgrüne Finanzpolitik korrigieren. Es war unsere Aufgabe, mit der FDP zusammen rot-grüne Haushaltspolitik zu korrigieren. Das ist in diesem Fall anders, da wir eine solide Finanzpolitik betreiben.
Lieber Herr Kollege Grascha, lassen Sie uns doch gemeinsam die Entwicklung der Finanzen bis zum Jahresende beobachten. Wir laden Sie gern dazu ein, erst einmal abzuwarten, wie der Jahresüberschuss denn genau definiert wird. Und im Rahmen des Jahresabschlusses entscheiden wir dann, welche Folgerungen zu ziehen sind.
Wir - die CDU und die SPD - haben unsere Ziele klar formuliert. Natürlich zählt für uns auch weiterhin der Schuldenabbau dazu. Aber gleichzeitig - und das lässt Ihr Gesetzesvorschlag eigentlich vermissen - wollen wir auch unsere Investitionen erhöhen. Wir wollen Investitionen in Klimaschutz und auch in Innovation tätigen.
Wir halten mit unserer Finanzpolitik zwei Grundsätze ein - Herr Lilienthal, um das noch einmal deutlich zu sagen -: Geld, das man nicht hat, gibt man auch nicht aus, und in guten Zeiten wird für schlechte Zeiten vorgesorgt. Das ist das, was wir in den vergangenen zwei Jahren als positive Finanzpolitik in der Bilanz vorweisen können, und auch die Perspektive der mittelfristigen Finanzplanung sagt aus, dass wir eine äußerst glückliche Situation haben und entstandene Spielräume auch im kommenden Jahr effizient nutzen können - mit
Investitionen in Bildung, in Infrastruktur, in Forschung und Innovation. Diese Ausgaben müssen nicht erst dann, wenn sich die Konjunktur etwas abschwächt, sondern vor allem jetzt, in dieser heißen Phase für die Wirtschaftskraft unseres Landes, umgesetzt werden.
Lassen Sie mich noch auf die beiden Vorschläge der FDP eingehen! Die Zuführung von weiteren Mitteln zum Sondervermögen zur Finanzierung unserer Universitätsmedizin ist ja kein neuer und - wie ich finde - auch kein besonders kreativer Vorschlag
und im Grunde eine Kopie der bisherigen Finanzpolitik, die die Landesregierung hier umsetzt. Denn wir haben mit dem Gesetz zu Zukunftsinvestitionen das Sondervermögen ja erst auf über 1 Milliarde Euro angehoben. Natürlich - da stimme ich zu - müssen wir auch die Baukostensteigerungen im Blick behalten. Aber auch dafür ist absolut kein Nachtragshaushalt notwendig.
Und Ihr zweiter Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, ist ebenfalls nicht besonders kreativ, wenngleich die Finanzpolitik der Landesregierung im Kern dadurch unterstützt wird. Denn Sie wollen 500 Millionen Euro Schulden tilgen. Ihr jüngster Vorschlag vor gut einem Jahr war 1 Milliarde Euro, gut, das gibt der Spielraum im Moment nicht her, darüber kann man streiten. Ihr Haushaltsvorschlag für 2019 war 250 Millionen Euro, und im Mai 2018 sprachen Sie noch von 600 Millionen Euro Schuldenabbau. Die Grundlage der Forderung ist für mich nicht wirklich erkennbar, man scheint das ein bisschen beliebig zu sagen. Aber sei es drum. Vernachlässigen wir das!
Sie werfen uns vor, dass alles, was wir an Schulden bisher abgebaut haben, noch nicht reicht. Schauen wir einmal in die Landesparlamente, in denen die FDP mit in der Landesregierung sitzt! Rheinland-Pfalz hat 2019 90 Millionen Euro getilgt. In Schleswig-Holstein sollen in diesem Jahr 95 Millionen Euro getilgt werden. Nordrhein
Westfalen, immerhin eine schwarz-gelbe Landesregierung, hat schon 542 Millionen Euro getilgt. Und jetzt schauen wir die Bilanz unseres Landes an: 2018 100 Millionen Euro! In diesem Jahr 686 Millionen Euro plus 100 Millionen Euro Tilgung in der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft! Mindestens 1 Milliarde Euro Schuldentilgung als klar definiertes Ziel dieser Landesregierung und dieses Finanzministers!
Herr Grascha, Sie sprachen von einer Vorbildfunktion. Angesichts dieser Zahlen kann man sagen, dass Niedersachsen beim Schuldenabbau vorweggeht. Der Schuldenberg in Niedersachsen schrumpft. Das ist historisch, das ist nachhaltig, das ist verantwortungsvoll, und - um dem Titel Ihres Gesetzentwurfes gerecht zu werden - das ist generationengerecht.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Försterling, beim ersten Lesen des Antrags im Vorfeld dieser Plenarwoche habe ich durchaus Sympathien für Ihren Antrag entwickelt.
Es ist nachvollziehbar dargestellt, warum sich eine Berufsgruppe ungerecht behandelt fühlt. Hier Abhilfe zu schaffen, entspricht natürlich eindeutig auch unserem Gerechtigkeitsempfinden. Schaut
man sich den Antrag und die Hintergründe etwas genauer an und beschäftigt man sich intensiv mit der angesprochenen Zulagenregelung, lässt sich jedoch auch erklären, warum wir Ihren Antrag heute ablehnen werden.
Im Februar 2017 haben die beiden Tarifvertragsparteien in der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in einer Tarifeinigung Entgeltgruppenzulagen in der Größenordnung von ca. 50 Euro bis 100 Euro an einige ausgewählte Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst nach der Entgeltordnung zum TV-L vereinbart. Bei der Recherche, warum es überhaupt zu dieser Vereinbarung gekommen ist, bin ich natürlich auf die Begründung gestoßen, dass die schwierige Fachkräftegewinnung in diesem Berufsfeld das große Thema war.
Grund für die Vereinbarung einer solchen Zulagenzahlung war also ausschließlich die Verbesserung der Wettbewerbssituation der in der Tarifgemeinschaft zusammengeschlossenen Länder gegenüber den kommunalen Arbeitgebern. Diese haben bereits seit Oktober 2015 eine eigene Entgelttabelle mit höheren Entgelten sowie eine Struktur der Eingruppierung mit den Gewerkschaften vereinbart und 2018 noch einmal deutlich nachgebessert. Die Vereinbarung aus dem Jahr 2017 war also zwingend erforderlich, um entsprechende Fachkräfte für diesen Bereich zu gewinnen und sie auch halten zu können.
Von dieser Zulagenregelung profitieren unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und unsere Erzieherinnen und Erzieher, die als pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere in den Förderschulen unseres Landes tätig sind. Beschäftigte aus dem Bereich der Gesundheitsberufe, also auch die in diesem Antrag angesprochenen pädagogischen Fachkräfte, waren bei der Vereinbarung dieser Zulagenregelung nicht im Fokus der Tarifparteien. Sie waren auch deshalb nicht im Fokus, weil gegenüber den Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst damals keine erhöhte Fachkräftegewinnung nötig war.
Die Forderungen des Entschließungsantrags der FDP haben wir sehr wohl ernst genommen und im Ausschuss intensiv aus schulpolitischer, aber auch aus finanzpolitischer Sicht diskutiert. Im Rahmen der diesjährigen Tarifverhandlungen wurde eine Erweiterung auf diese spezielle Gruppe mitverhan
delt, auch auf Antrag der Niedersächsischen Landesregierung.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich hätte mir bei den Tarifverhandlungen auch ein anderes Ergebnis gewünscht. Dann hätten wir heute diese Debatte nicht. Aber leider sind diese Bemühungen in der Verhandlungsrunde Ende Februar/Anfang März gescheitert, und die Tarifgemeinschaft der deutschen Länder hat niedersächsische Bemühungen um eine Erweiterung der Zulagenzahlung abgelehnt.
Ich finde es ausdrücklich wichtig, dass wir diese Entscheidung nun in Niedersachsen auch so mittragen. Gestern haben wir noch über das Thema der Beamtenbesoldung diskutiert und die Kritik gehört, dass die Länder unterschiedliche Anpassungen vornehmen. Wenn wir nun bei der heute in Rede stehenden Gruppe eine eigene Landeslösungen anstrebten, so würden wir zwar dem Wunsch vieler Beschäftigter nachkommen, wir würden aber gleichzeitig Begehrlichkeiten bei anderen pädagogischen Fachkräften wecken, die eben keine Zulagen erhalten. Man muss sich also schon die Frage stellen, welche Spielregeln wir einhalten wollen und welche Begehrlichkeiten man mit einer eigenen Landesregelung wecken würde.
Ausdrücklich möchte ich sagen, dass das Ganze nichts mit einer Geringschätzung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tun hat. Wir schätzen alle pädagogischen Fachkräfte an unseren Förderschulen besonders wert und wollen diese auch weiter unterstützen. Deswegen kam in den Tarifverhandlungen der erwähnte Antrag aus Niedersachsen.
Ein Teil des Entschließungsantrags hat sich erledigt, da die Tarifverhandlungen vorbei sind. Uns ist es aber auch wichtig, in Niedersachsen eine vernünftige, angemessene Finanzpolitik zu gestalten und auch Lösungen der Tarifgemeinschaft der Länder ernst zu nehmen. Deswegen werden wir dem Antrag heute nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Hamburg, sich hierhin zu stellen, nachdem man dem, was ich gerade gesagt habe, anscheinend gar nicht vernünftig zugehört hat, und so zu tun, als hätte ich die Unterschiede bei diesen pädagogischen Mitarbeitern, die angeblich nicht zur Sprache gekommen sind, hier nicht herausgestellt - lesen Sie es gerne im Protokoll nach -, und zu sagen, fachlich sei ich da aber nicht richtig herangegangen, ist schon einmal der erste große Fehler.
Der zweite große Fehler, den Sie am Anfang gemacht haben, liegt darin, dass Sie gesagt haben, die Leute aus dem Kultusausschuss wollten hier nicht reden. Da es für uns aber auch um die Frage geht, warum wir den Antrag ablehnen, nämlich aus der Begründung heraus, dass die Tarifverträge eingehalten werden müssen, die auf Länderebene nun einmal unterschiedlich geregelt werden, ist jemand, der im Ausschuss für Haushalt und Finanzen sitzt, heute mit der Begründung vor Sie getreten. - Dies nur zur Erklärung, bevor man hier so einen Auftritt hinlegt.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als wir vor einigen Wochen aus dem Finanzministerium die Zahlen des Jahresüberschusses 2018 bekommen haben und der Herr Finanzminister Reinhold Hilbers uns mitgeteilt hat, dass 686 Millionen Euro Altschulden getilgt werden sollen, war das für uns in der CDU-Fraktion wirklich ein Tag der Freude.
Nachdem die letzten Jahre auch gut gelaufen waren und wir mit dem Jahresabschluss 2017 bereits 100 Millionen Euro tilgen konnten und da wir weitere 100 Millionen Euro zur Schuldentilgung bei der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft einsetzen wollen, kann man wirklich sagen: In Niedersachsen werden erstmals ernsthaft und spürbar Altschulden abgebaut. Das ist beispiellos in der Geschichte dieses Landes.
Insbesondere als einer der jüngeren Kollegen und Mitglieder in diesem Hohen Hause möchte ich mich bei unserem Finanzminister Reinhold Hilbers für diese tatsächlich generationengerechte und wirklich gute Finanzpolitik bedanken.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetz zur Stärkung von Zukunftsinvestitionen und Zukunftsvorsorge wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen - sehr geehrter Herr Kollege Wenzel, das ist keine einfache Mitteilung; das ist ein Gesetz -, um die Volkswagen-Zahlung und die Mittel aus dem allgemeinen Haushaltsüberschuss bestmöglich zum Wohle unseres Landes einzusetzen.
Ich möchte hier nicht jede einzelne Maßnahme wiederholen. Das hat der Kollege Henning für mich bereits übernommen. An dieser Stelle einen schönen Dank! Aber ich möchte mir auch erlauben, hier auf einige wichtige Punkte einzugehen.
Erster zentraler Baustein dieses Gesetzes ist die Schaffung des Sondervermögens zur Förderung von Krankenhausinvestitionen. Allein aus dem Grund, dass wir dieses Sondervermögen neu aufsetzen, braucht es ein Gesetz.
Diesem Sondervermögen werden neben den 200 Millionen Euro Landesmittel weitere Mittel des Bundes und anteilig von den Kommunen zufließen.
Zum Zweiten wird das Sondervermögen Digitalisierung mit weiteren 500 Millionen Euro gefüllt. Der flächendeckende Ausbau der gigabitfähigen Netzinfrastruktur wird beschleunigt. Viele Digitalisierungsprojekte wird diese Landesregierung finanzieren können. Die finanziellen Grundlagen sind also hiermit geschaffen. Niedersachsen wird in den nächsten Monaten bei der Digitalisierung dieses Landes mächtig Fahrt aufnehmen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, als dritten Punkt möchte ich das Thema Wohnraumförderung zur Sprache bringen. Das ist ein für uns sehr zentrales Thema. 400 Millionen Euro werden mit diesem Gesetz dem Wohnraumförderfonds zugeführt. Das ist eine aus unserer Sicht sinnvolle, notwendige und zielführende Mittelverwendung zur Finanzierung dringend benötigter Investitionen auf dem Wohnungsmarkt.
Der Wohnungsbau in Niedersachsen ist aktuell deutlich zu teuer, zu langsam und viel zu bürokratisch. Die CDU-Fraktion hat sich auf ihrer Klausurtagung in Verden sehr intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und klare Positionen herausgearbeitet, die wir nun umsetzen wollen. Das mit nun 400 Millionen Euro ausgestattete Investitionsprogramm ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu mehr bezahlbarem Wohnraum.
Weitere Anstrengungen werden nötig sein. Wir haben dazu eine Reihe sehr konkreter Vorschläge gemacht, die sich hervorragend mit unserer Wirtschaftsordnung und unserer freiheitlichen demokratischen Verfassung vertragen.
Es macht wahrscheinlich nicht viel Sinn - es sind ja leider nur drei Kollegen von den Grünen heute hier -, aber Sie machen es sich immer wieder gemütlich: in Sozialneiddebatten, mit Enteignungsphantasien, mit Träumen vom real existierenden Sozialismus auf dem Wohnungsmarkt. Es macht Ihnen Spaß, anderen vielleicht etwas wegzunehmen, wenn ich mir die Vorschläge der Fraktion der Grünen ansehe.
- Frau Piel, es ist ja interessant, dass Sie dazwischenrufen. Ich habe auch ein Zitat mitgebracht, welches das belegt. In der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 8. April 2019 war ein Zitat von Anja Piel zu lesen:
„Die Grünen forderten mehr Einsatz gegen die Wohnungsnot. Grünen-Fraktionschefin Anja Piel bezeichnete ‚Kommunalisierungen von Eigentum‘ als letztes Mittel als ‚durchaus diskussionswürdig‘.“
Um eines hier sehr deutlich anzusprechen: Was wir jetzt brauchen, sind Investitionen und Bautätigkeiten. Wir wollen Wohnungen schaffen, damit sich vor allen Dingen auch die Menschen mit einem schmalen Geldbeutel eine anständige Wohnung leisten können.
Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum, und wir brauchen Rahmenbedingungen, die es erlauben, dies auch umzusetzen. Was wir nicht brauchen,
sind Verzögerungen, Gängeleien oder Drohungen mit der ganz dicken Enteignungskeule, wie das von den Grünen heute zu lesen ist. Verabschieden Sie sich von solchen Ideen! Das ist mit uns nicht zu machen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, als letzten Punkt möchte ich die Zuführung von 60 Millionen Euro zur weiteren Förderung der Investitionen beim Kita-Ausbau nennen. Die Landesregierung kommt damit ihrer Verantwortung nach und unterstützt die Kommunen auch weiterhin beim KitaAusbau mit enormen Mitteln.
Interessanterweise habe ich heute Morgen auch den Änderungsantrag der AfD bekommen, die diese Mittelverwendung - der Kollege Henning hat das angesprochen - streichen will. Sie wollen die Kommunen damit im Regen stehen lassen. Das ist ein Indiz dafür, dass Ihnen der Kita-Ausbau ein Dorn im Auge ist. Stehen Sie dazu und sagen Sie den Kommunen: Wir wollen das nicht weiter unterstützen, wir wollen nicht weiter in den Kita-Ausbau investieren! - Dann wäre das wenigstens ehrlich.
Meine verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz investieren wir sehr überlegt, vernünftig und nachhaltig in eine gute Perspektive für unser Land. Wir bauen Schulden ab und sorgen heute noch mehr für morgen vor. Dieses Gesetz ist Ausdruck verantwortungsvoller, generationengerechter und nachhaltiger Finanzpolitik. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf mit Freude zu.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung und den Finanzminister, ob bereits ein Konzept der braunschweigischen Kommunen vorliegt und, wenn ja, wie dieses Konzept möglicherweise aussehen kann.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die digitale Welt verändert unser Leben wie kaum eine gesellschaftliche Entwicklung je zuvor. Ich und jeder Einzelne hier kann sich ein Leben ohne digitale Hilfsmittel und Medien wahrscheinlich kaum noch vorstellen. Genau deshalb gehören digitale Medien an jede niedersächsische Schule; denn das Lehren und Lernen muss an unsere zu
nehmend digitaler werdende Welt angepasst werden.
Ich bin - anders als die Grünen - davon überzeugt, dass der Digitalpakt Schule des Bundes dabei ein entscheidender Baustein ist, um auch die niedersächsischen Schulen auf diesem Weg einen erheblichen Schritt nach vorn zu bringen.
Die Landesregierung stockt die 470 Millionen Euro - Philipp Raulfs hat es erwähnt - nochmals um weitere 52 Millionen Euro mit den Mitteln aus dem Sondervermögen „Digitalisierung“ auf und übernimmt damit Verantwortung. Dadurch stehen unseren Schulen in Niedersachsen bis 2024 insgesamt über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Infrastruktur zur Verfügung. Diese Gelder gehen fast vollumfänglich und direkt an unsere Schulen in Niedersachsen. Wir werden noch in diesem Jahr für eine gerechte, ausgewogene und schnelle Verteilung an alle niedersächsische Schulen sorgen.
Frau Hamburg, Sie haben gesagt, wir bräuchten Zeit. Ich finde, wir nutzen diese Zeit sehr sinnvoll. Das ist eine gute Botschaft für dieses Land.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Digitalpakt werden für unsere Schulen in Niedersachsen bestmögliche Voraussetzungen geschaffen, die es mit individuellen Gestaltungsspielräumen möglich machen, nachhaltige Strukturen wie die WLAN-Ausleuchtung, digitale Lernplattformen, Anzeigegeräte im Klassenraum, aber auch digitale Arbeitsplätze als Voraussetzung für digitales Lehren und Lernen zu schaffen.
Der Digitalpakt ist sicherlich ein guter Anfang. Mit ihm warten wir dann aber auch auf weitere Konzepte, die wir umsetzen müssen und mit denen wir auch gute Lösungen finden werden.
Weil die alleinige Infrastruktur und die Ausstattung der Schulen nicht ausreichen - da sind wir uns, glaube ich, im Kern einig -, ist der gemeinsame Antrag von CDU und SPD ein guter Anstoß, um Bildung in der digitalisierten Welt voranzubringen.