Deswegen, glaube ich, ist das eine große Aufgabe. Wenn wir es ernst meinen mit dem Einhalten von Grenzwerten, wenn wir es ernst meinen mit mehr Gesundheitsschutz, dann bedeutet das auch lang
Ein letzter Punkt dazu: Wichtig ist dabei, dass sich Maßnahmen nicht nur - das gilt auch für viele andere Punkte - auf „Intensivstädte“ beziehen. Die folgende mögliche Botschaft hielte ich für gefährlich: Die Städte, deren NO2-Werte über 50 µg/m3
ändert man das Bundes-Immissionsschutzgesetz, und am Ende greift das gar nicht, und dann sind die, bei denen die Werte zwischen 40 und 50 µg/m3 liegen, die Betroffenen.
Deswegen muss es unser gemeinsames Interesse sein, dass auch die niedersächsischen Städte von all den Maßnahmen profitieren, von denen, zumindest nach Auffassung der Bundesregierung, in Teilen nur die sogenannten Intensivstädte profitieren sollen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Lies, vor dem Hintergrund, dass ich nicht verstehe, wie Sie hier eben auf der einen Seite erklären können, Messungen der Deutschen Umwelthilfe seien nicht zielführend, weil sie sich nicht an Formvorschriften hielten und nicht daran orientierten, aber auf der anderen Seite nach monatelangem Abstreiten heute selbst eingestehen müssen, dass Sie sich mit Ihren Messstationen selbst nicht an die Formvorschriften der EULuftqualitätsrichtlinie und der 39. BImSchV halten,
und das dann als Petitesse abtun wollen, frage ich Sie, nachdem das Kriterium der Repräsentativität eines Standortes für eine Vielzahl von Menschen und Flächen verpflichtend über allem liegt, nach der Messstation Heiligengeistwall in Oldenburg, und zwar ganz konkret: Für welche Fläche in Metern der Straße oder in Quadratkilometern und für welche Personenzahl wird in Oldenburg eine Repräsentativität dargestellt?
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bode, die 1,47 m sind korrekt. Das heißt, die Messstation ist nicht infrage zu stellen. Die Vorgabe lautet 1,5 m, und bei 1,5 m ergibt sich eine Toleranz von 1,45 m bis - - - wobei es nach oben ja fast egal ist. Das heißt, wir könnten auch alles so lassen. Das machen wir aber nicht.
Herr Minister Lies, wir lassen hier jetzt keine Diskussion zu. Sie beantworten die Frage des Kollegen Bode. Weitere Fragen können dann hier vorn gestellt werden.
Die Angabe ist mit einer Toleranz versehen. - Aber darüber wollen wir gar nicht streiten. Ich nehme das sehr ernst.
- Manche Dinge erklären sich von selbst, die muss man nicht dort hineinschreiben. 1,5 m und nicht 1,50 m!
Und trotzdem: Es sind 1,47 m, und wenn der Eindruck entsteht, die 3 cm, die null Unterschied im Ergebnis machen, seien wichtig - das nehme ich sehr ernst -, dann werden wir von 1,47 m auf jeden Fall auf mehr als 1,5 m gehen, und damit sozusagen den Bedenken an dieser Stelle entsprechen.
Ich will an der Stelle sagen: Wir haben am Standort Osnabrück untersucht, inwieweit sich die Messhöhe auf das Messergebnis auswirkt. Da kommen wir auf einen Wert von ungefähr 0,1 µg pro 10 cm, also 1 µg/m - damit man diesen Wert mal kennt, der damals ermittelt worden ist. Der hilft uns immer
noch, deutlich zu machen, dass wir ganz nah an den Grenzwerten sind. Er hilft uns aber nicht mit Blick auf die Botschaft hinsichtlich einer Grenzwertunterschreitung.
Noch einmal: Wir werden das trotzdem ändern. Das ändert aber nichts daran, dass der Standort in seiner gewählten Art korrekt ist. Der Standort bildet das Umfeld des Heiligengeistwalls ab. Deswegen ist die Messstelle dort in der festgelegten Form aufgestellt, und zwar mit Blick auf die Fragen: Wo misst man im Hinblick auf die großräumige Positionierung, und wo misst man eigentlich - in der genauen Standortwahl - nach der kleinräumigen Entscheidung, die in der 39. BImSchV vorgesehen ist? Genau diese Form der Repräsentativität kann man an diesem Standort abbilden.
Was man aber an der Stelle nicht kann, ist ein repräsentatives Abbild für die ganze Stadt Oldenburg zu erreichen. Das gibt der Wert überhaupt nicht her. Man kann ihn an der Stelle nur für den Straßenzug - so ist das auch definiert -, der eine bestimmte Länge für eine Repräsentativität haben muss, abbilden. Das ist die Aussage.
Er entspricht der 39. BImSchV - dort ist das für die Repräsentativität nötige Minimum vorgegeben. Ich liefere Ihnen gleich noch nach, ob geregelt ist, welche Länge dafür notwendig ist.
Hinsichtlich Ihrer Ankündigung zu Beginn der Behandlung dieser Dringlichen Anfrage, bei der Überprüfung der Messstationen durch Externe eine Kooperation mit der Bundesebene anzustreben: Wann ist mit den Ergebnissen dieser Überprüfung zu rechnen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst noch Herrn Bode antworten: 125 m.
Zu Ihrer Frage, Herr Wirtz: Wir wollen uns abstimmen, weil das Sinn macht. Wir könnten unsere Überprüfung ja sehr schnell in Auftrag geben und uns dem anschließen, was der TÜV in NordrheinWestfalen im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums gemacht hat. Dort hat sich ergeben, dass bis auf eine Messstation, die kommunal aufgestellt wurde, alle Messstationen richtig aufgestellt waren.
Jetzt lassen wir mal den von Herrn Bode geführten Streit über die 3 cm für einen Moment raus. Ich gehe davon aus, dass auch die externe Überprüfung ergibt, dass alle Stationen in Niedersachsen richtig aufgestellt sind. Dann wären wir übrigens genauso schlau wie vorher.
Den Teil, der bisher nicht Bestandteil der Überprüfung war, nämlich die Frage, wie repräsentativ dieser Wert mit Blick auf Luftreinhaltepläne und die Anordnung von Fahrverboten ist, werden wir jetzt mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundesverkehrsministerium besprechen, damit dieser Teil Bestandteil einer gemeinsamen Überprüfung wird. Ich hoffe, dass das sehr zügig geht, kann Ihnen aber heute mit Blick auf die Taktung noch nicht sagen, wann am Ende die Ergebnisse vorliegen.
Aber ich glaube, wir alle haben angesichts der laufenden Gerichtsverfahren ein großes Interesse daran, rechtzeitig belastbare Ergebnisse zu haben, die - das war eine der Botschaften - dann möglicherweise eine solche Substanz haben, dass sie noch in die laufenden Verfahren einfließen können.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die vierte Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Kollege Schulz-Hendel. Bitte!
Frau Präsidentin, das mache ich sehr gerne. - Vor dem Hintergrund der Prognose der Landesregierung, dass in Oldenburg die Grenzwerte selbst im Jahr 2020 noch überschritten sein werden, frage ich die Landesregierung, ob sie bestätigen kann, dass der Grenzwert ohne Hardwareumrüstungen nicht eingehalten werden kann, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass man ohne Hardware
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schulz-Hendel, Oldenburg geht davon aus, dass die Grenzwerte unterschritten werden. Wir haben in Oldenburg eine besondere Situation aufgrund eines sehr hohen Busverkehrsaufkommens an der Stelle. Nun sind die Oldenburger schon sehr früh dabei gewesen, auf Erdgasbusse umzurüsten, was erst mal ein guter und wichtiger Schritt war. Aber sie haben natürlich auch noch ältere Busse mit einem relativ hohen Stickstoffdioxidausstoß, die jetzt aber erneuert werden sollen. Somit wird die Erneuerung der Busflotte schon einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die Immissionen dort weiter zu senken.
Tatsache ist aber, dass überall, wo es Diesel-Pkw gibt, eine Hardwarenachrüstung dazu beitragen würde, die Emissionen noch weiter abzusenken. Das würde auch dazu beitragen, mindestens einen Schritt in Richtung Einhaltung der Grenzwerte zu gehen. Das ist übrigens auch ein Ergebnis des Diesel-Gipfels gewesen, wo noch einmal klar gesagt wurde, dass wir dazu auffordern.
Diesen Punkt habe ich vorhin genannt: Wir als Niedersachsen müssen da sensibel sein, damit das am Ende nicht nur den „Intensivstädten“ zugutekommt. Denn die dortigen Dieselbesitzer bekommen ja, so die Vorstellung, eine Hardwarenachrüstung. Hier in Niedersachsen würden wir dann diesen notwendigen Beitrag zur Unterschreitung der Grenzwerte nicht leisten können und müssten dann feststellen: Oh! Wir haben jetzt das Problem! - Das kann nicht die Botschaft sein.
Deswegen auch der Appell vom Diesel-Gipfel, aber auch aus der Runde der Umweltminister: Dieses Angebot muss auch für die anderen gelten, damit sichergestellt ist, dass wir die Grenzwerte unterschreiten.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Für die fünfte Zusatzfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Kollegin Janssen-Kucz gemeldet. Bitte schön!