Protokoll der Sitzung vom 13.12.2018

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das können wir für Niedersachsen eben nicht sicherstellen, weil dieses Modell des Bundesfinanzministers keine länderspezifischen Steuermesszahlen und Anpassungsmöglichkeiten mehr vorsieht. Denn das würde eine Verfassungsänderung erforderlich machen, und der Bundesfinanzminister hat Wert darauf gelegt, ein Modell vorzulegen, das keine Grundgesetzänderung zur Folge hat.

Insofern wird diese Steuerungsmöglichkeit nur auf der Ebene der Kommune sein. Die einzelne Kommune muss den entsprechenden Hebesatz festlegen. Das einzige, was man möglicherweise gesetzlich festlegen kann, ist, dass man jede Kommune auffordert, die Hebesätze neu festzusetzen, also dass man die alten Hebesätze nicht automatisch anwenden kann.

Das würde aber ohnehin nicht dazu führen. Ich habe ja gerade gesagt, dass es einen Ausgleich gibt. Die bundesweite Steuermesszahl führt dazu, dass wir in Niedersachsen unsere Bemessungsgrundlage um ungefähr 30 % nach unten korrigiert bekämen. Das heißt, jede Kommune muss wahrscheinlich ohnehin ihren Steuersatz anpassen, damit sie überhaupt wieder auf das Niveau kommt.

Das ist übrigens nicht unproblematisch; denn wir werden dadurch eine ganz erhebliche Diskussion bekommen. Während andere Länder ihre durchschnittlichen Steuersätze absenken, müsste unser durchschnittlicher Steuersatz - er liegt augenblicklich bei ungefähr 425 % - auf über 600 % angeho

ben werden, damit unsere Kommunen in der Summe wieder das Gleiche einnehmen wie jetzt. Das wäre bei diesem Modell also auch in der Diskussion nach außen nicht ganz unproblematisch. Das darf man nicht ganz vernachlässigen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt der Kollege Lilienthal. Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass wir gerade zur Kenntnis genommen haben, dass unsere Landesregierung noch nicht für eines der Modelle entschieden ist, im Januar aber die nächste Koordinierungsbesprechung beim BMF stattfinden wird, frage ich die Landesregierung, wann sie denn gedenkt, sich zu entscheiden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Herzlichen Dank. - Herr Minister!

Sehr geehrter Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unter den Ländern finden augenblicklich sehr intensive Gespräche über diese Modelle statt. Ich gehe davon aus, dass sich alle in der Diskussion befindlichen Modelle auch noch in einer Modifikation befinden. Sie sind also im Werden. Wir können uns auf jeden Fall nicht festlegen, bevor nicht dieser umfangreiche Fragenkatalog durch die Bundesregierung beantwortet worden ist, den wir bezüglich des vom Bundesminister vorgelegten wertabhängigen Modells eingereicht haben. Wir haben auch Fragen zum wertunabhängigen Modell eingereicht. Erst wenn diese Punkte beantwortet sind, wird es überhaupt möglich sein, auf einer sachlich fundierten Grundlage eine Tendenz festzulegen. Dafür muss aber zunächst einmal der Diskussionsprozess weitergeführt werden.

Ich halte es auch für wichtig, dass wir uns unter den Bundesländern einigen. Wenn uns das nicht gelingt und wir im Frühjahr nächsten Jahres einen Gesetzentwurf haben, den wir im Herbst nächsten Jahres ablehnen und zu dem wir den Vermittlungsausschuss anrufen, dann werden wir es wohl

nicht schaffen, noch pünktlich einen Gesetzentwurf auf die Reise zu schicken, den wir dann auch umsetzen können. Insofern kann ich nur empfehlen, dass wir uns sowohl unter den Bundesländern als auch mit der Bundespolitik einem gemeinsamen Nenner annähern. Auch die Große Koalition im Deutschen Bundestag in Berlin muss ja einer solchen Grundlage zustimmen. Insofern wird auch noch viel Koordinierungsarbeit notwendig sein. Die Modelle liegen eigentlich auf dem Tisch. Erst wenn die Fragen zur Umsetzbarkeit beantwortet sind, kann man eine Entscheidung treffen.

Ein ganz wesentlicher Kritikpunkt ist für mich der bürokratische Aufwand des Mietmodells. Es ist übrigens aufwendiger als das Kostenwertmodell, über dessen Aufwand ja auch schon vielfach diskutiert worden ist. Das Mietmodell ist noch aufwendiger als das Kostenwertmodell. Dabei geht es um die zentrale Frage, ob wir das umsetzen können oder nicht. Denn eines möchte ich nicht: dass man ein Gesetz beschließt, und nachher sind es die Länder gewesen, die es nicht umsetzen können. An denen bleibt es dann hängen, dass die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden kann. Deswegen möchte ich dezidiert wissen, welcher Aufwand dahinter steckt und ob das überhaupt in der Zeit umsetzbar ist. Ich habe erhebliche Zweifel, dass das Modell in der uns verbleibenden Zeit wirklich umsetzbar ist und dass wir es schaffen, das entsprechend zu bearbeiten, weil wir ja gar nicht so viele Leute haben, wie wir benötigen, um alle Grundstücke bei uns neu zu bewerten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Kollege Wenzel. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Wann sind die festen Termine der Finanzministerkonferenz in diesem Jahr,

(Christian Grascha [FDP]: Ich glaube, im nächsten!)

- in diesem kommenden Jahr! -

(Heiterkeit)

und wie sieht Ihr Zeitplan aus, um rechtzeitig zum Ende des kommenden Jahres zu einer Beschluss

fassung zu kommen, die alle zuständigen Organe von Bundestag und Bundesrat einbezieht?

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Christian Grascha [FDP])

Herr Kollege Wenzel, wir gehen davon aus, dass das zwei Fragen waren. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wenzel, die erste Antwort: In diesem Jahr findet keine Fachministerkonferenz mehr statt. Im kommenden Jahr werden zahlreiche stattfinden. Ich kann Ihnen hier aber nicht alle Termine aus dem Gedächtnis heraus nennen. Mitte Januar - wenn ich mich richtig erinnere, am 15. Januar - wird ein Gespräch wieder mit den Länderfinanzministern und dem Bundesminister stattfinden, in dem vielleicht erste Punkte geklärt werden. Der weitere Fahrplan wird sich entlang der Diskussion, die sich ergibt, gestalten.

Wir müssen sehr zügig zu einem Gesetzentwurf kommen, damit wir ihn beraten können. Das haben wir mehrfach eingefordert. Das ist auch durch die Finanzministerkonferenz - auch durch mich persönlich - mehrfach eingefordert worden, zuletzt in der Finanzministerkonferenz im Herbst noch einmal sehr deutlich auch gegenüber dem Bundesministerium, dass die Grundlagen schnell auf den Tisch kommen und dass die entsprechenden Modelle vorgelegt werden. Das ist jetzt passiert. Jetzt geht es ans Auswerten und muss der Fragenkatalog zügig beantwortet werden. Der nächste Gesprächstermin wird vielleicht schon etwas mehr Klarheit darüber bringen, wie der Fahrplan in den nächsten Monaten dazu aussieht.

Danke schön, Herr Minister. - Für die Fraktion der FDP stellt der Kollege Grascha die erste Zusatzfrage.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund des vom Finanzminister schon beschriebenen bürokratischen Aufwands beim wertabhängigen Modell frage ich die Landesregierung, mit welchem zusätzlichen Personalaufwand sie bei der Umsetzung dieses Modells rechnet.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dazu kann ich hier bisher keine dezidierten Aussagen machen, weil wir in unserem Fragenkatalog auch bestimmte Dinge angefordert haben. So ist beispielsweise bei der Präsentation des Modells in Berlin eine ExcelTabelle vorgestellt worden, in die man das einpflegen kann. Dazu stellt sich jetzt die Frage, wie schnell Daten, die man dort einpflegen kann und muss, verfügbar sind und was man automatisieren kann.

Im Moment können wir nicht genau sagen, wie hoch der Aufwand bei einzelnen Gebäuden ist. Der Aufwand ist insbesondere da erheblich, wo wir es nicht mit einfachen Wohngebäuden, sondern mit gemischt genutzten oder gewerblichen Gebäuden zu tun haben, wo wir nicht das Ertragswertverfahren anwenden können, weil es dafür weder eine statistische Miete noch eine tatsächliche Miete gibt. Dann muss man den Erstellungswert bzw. Wert des Gebäudes ermitteln. Das stellt sich relativ komplex dar. Dabei geht es ja um nicht wenige Gebäude. Es lässt sich augenblicklich nicht genau kalkulieren, wie viel Zeitaufwand damit verbunden ist. Im Augenblick prüfen wir, um genau das zu ermitteln. Wir haben das Modell vor Kurzem vorgestellt bekommen. Die Arbeiten laufen jetzt, zu ermitteln, wie viel Zeit wir dafür brauchen, welche Dinge konkret zu erledigen sind, welche Dinge geliefert werden und wo wir auf Primärdaten zurückgreifen können, ohne das einpflegen zu müssen.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Herr Minister. - Die dritte Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt der Kollege Lilienthal. Bitte sehr!

Herr Präsident, vielen Dank. - Vor dem Hintergrund, dass die Regelungskompetenz des Bundes in Sachen Grundsteuer immer wieder diskutiert wird: Sieht die Landesregierung hier Handlungsbedarf?

Danke. - Herr Minister!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir gut daran tun, ein bundeseinheitliches Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer auf den Weg zu bringen. Das ist zumindest unser Ziel. Wie Sie wissen, fließt die Ertragskraft der Kommunen auch in den Bund-Länder-Finanzausgleich ein. Allein schon, damit es dort nicht zu Verwerfungen kommt, ist es ganz vernünftig, wenn man das auf einer einheitlichen Grundlage ermittelt, damit man vergleichbare Situationen in den Bundesländern hat. Aber es macht auch in der Umsetzung Sinn, wenn wir ein einheitliches Verfahren haben. Wir entwickeln augenblicklich eine einheitliche Software für die Steuerverwaltung in vielen Bereichen. Dann macht es auch Sinn, dass wir im Rahmen von KONSENS für die Wertermittlung für die Grundsteuer ein entsprechendes Portal bzw. ein entsprechendes Tool entwickeln.

Da macht es dann auch Sinn, dass wir uns auf ein gemeinsames Verfahren verständigen. Erstens würde sehr viel Zeit ins Land gehen, wenn wir jetzt mit einer Regionalisierung anfangen würden, und zweitens müsste man sich einig sein, dafür die Grundlage zu schaffen. Ich glaube, dass ich es richtig einschätze, dass die Länder - wie gesagt, bis auf Bayern, die sich auch eine Regionalisierung vorstellen können - der Meinung sind, dass man eine gemeinsame Lösung wählen sollte.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die CDU-Fraktion stellt die nächste und zweite Frage der Kollege Jörn Schepelmann. Bitte sehr!

Wie schätzen Sie den bürokratischen Mehraufwand für Bürger, Kommunen, aber auch in der Finanzverwaltung bei Einführung eines wertabhängigen Modells, des Mietmodells, im Gegensatz zu einem einfachen Flächenmodell ein?

Vielen Dank, Herr Kollege. - Herr Minister, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Schepelmann, in Bezug darauf unterscheiden sich die beiden Modelle eben ganz erheblich.

Bei einem Äquivalenzmodell, dem Flächenmodell, gibt der Bürger ein einziges Mal eine Steuererklärung ab. Wenn sich an dem Gebäude etwas ändert, habe ich ohnehin den Tatbestand der Änderung. Es muss ja heute schon erfasst werden, wenn jemand ein neues Gebäude erstellt oder ein bestehendes vergrößert. Diese Daten würden dann entsprechend herangezogen werden. Ansonsten brauche ich beim Flächenmodell keine zusätzlichen Überprüfungen, weil ich diese Zahlen immer wieder heranziehen kann. Das ist also für die Bürger einfach. Es wird nur ein einziges Mal eine Erklärung abgegeben, ob die angegebenen Flächenzahlen stimmen und ob man Eigentümer des Gebäudes ist. Dann ist das mit einem Mal erledigt.

Bei einem wertabhängigen Modell - bei dem die Daten alle sieben Jahre überprüft werden müssen - wird der Bürger jedes Mal eine Steuererklärung abgeben müssen. Es wird angestrebt, dass die Formulare vorausgefüllt sind. Man kann sich aber gut vorstellen, dass die Miete, die dort eingetragen ist, nach sieben Jahren nicht mehr die gleiche Höhe hat, sodass man gelegentlich überprüfen muss, ob die Miethöhe noch stimmt. Bei diesem Modell haben wir somit einen erheblichen Aufwand beim Bürger und einen erheblichen Aufwand bei den Finanzämtern, weil man das nicht automatisieren kann. Das Gebäudealter muss man nur einmal erfassen. Aber insbesondere die Kapitalisierung der Miete und die Bodenrichtwerte sind Themen, die man jedes Mal wieder anfassen muss.

Die Überprüfung im Abstand von sieben Jahren bedeutet einen erheblichen Aufwand. Das bedeutet, dass man, wenn man einen Bewertungsdurchgang abgeschlossen hat, quasi wieder mit dem nächsten Bewertungsdurchgang beginnen kann. Wir nehmen uns auch jetzt schon für die Erstaufnahme der Gebäude fünf Jahre Zeit und haben Bedenken, ob wir die Bewertung bis dahin überhaupt schaffen. Wir wären zukünftig zwischendurch damit beschäftigt, die Werte wieder zu aktualisieren.

Ich sehe auch ein gewisses Problem darin, dass man fiktive und reale Mieten anwendet. Ich glaube, dass das Mietmodell sehr streitanfällig sein wird. Ich glaube, dass uns dieser Aspekt sehr stark beschäftigen wird. Die Steuerbescheide geben die Bürgermeister, die Kommunen heraus. Auf dem Briefkopf der Steuerbescheide steht: „Der Bürgermeister“. Dort werden sich die Leute erst einmal beschweren. Dann werden diese Leute erklärt haben wollen, wie wir die Werte ermitteln. Da wird dann die Diskussion losgehen, wenn es um die Fragen geht: Warum ist mein Mietzinssatz anders, warum ist mein Bewirtschaftungskostensatz ein anderer als beim Nachbarn?

Ich halte es insbesondere für schwierig, wenn fiktive Mieten und tatsächliche Mieten nebeneinander stehen. Sie können sich das an dem folgenden Beispiel vorstellen: Sie haben ein Doppelhaus. Die eine Hälfte haben Sie vermietet, die andere Hälfte bewohnen Sie selbst. Bei der Hälfte, die Sie vermietet haben, wird der Mietzinssatz, den Sie dafür kassieren, für die Bewertung des Gebäudes herangezogen. In der Hälfte, die Sie selbst bewohnen, wird der Zensus, also der Durchschnitt der Daten von 1 000 Bürgern der Bundesrepublik - in sieben Größenklassen aufgeteilt -, für die Bewertung des Gebäudes herangezogen. Sie haben also für zwei identische Doppelhaushälften unterschiedliche Besteuerungen. Das müssen Sie den Menschen erst einmal erklären. Das ist, glaube ich, sehr streitanfällig.

Ich habe auch Zweifel, ob es vor Gericht überhaupt standhält, wenn die Differenzierung danach vorgenommen wird. Das Problem beim Mietmodell ist im Wesentlichen darin zu suchen, dass es eine fiktive Miete und eine reale Miete nebeneinander gibt und beides durch eine Kapitalisierung zu einem Gebäudewert führt. Das ist, glaube ich, sehr streitanfällig. Deswegen sehe ich einen Großteil der Kosten im Zusammenhang mit der Frage, dass Widersprüche oder gar Streitverfahren zu bearbeiten sind.