Protokoll der Sitzung vom 13.12.2018

Ich habe auch Zweifel, ob es vor Gericht überhaupt standhält, wenn die Differenzierung danach vorgenommen wird. Das Problem beim Mietmodell ist im Wesentlichen darin zu suchen, dass es eine fiktive Miete und eine reale Miete nebeneinander gibt und beides durch eine Kapitalisierung zu einem Gebäudewert führt. Das ist, glaube ich, sehr streitanfällig. Deswegen sehe ich einen Großteil der Kosten im Zusammenhang mit der Frage, dass Widersprüche oder gar Streitverfahren zu bearbeiten sind.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage für die FDP stellt der Kollege Grascha. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregie

rung vor dem Hintergrund, dass wir in Niedersachsen in den größeren Städten angespannte Wohnungsmärkte und deshalb auch durchaus hohe Mieten haben, wie sie die Auswirkung der Berücksichtigung der Mieten bei dem wertabhängigen Modell einschätzt. Die Berücksichtigung der Mieten bei der Berechnung der Grundsteuer führt bei dem wertabhängigen Modell doch dazu,

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Dass es sozial gerechter wird!)

dass die Mietnebenkosten weiter steigen werden. Teilt die Landesregierung diese Auffassung?

Danke schön. Das ist eine sehr umfassende Frage, Herr Kollege. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Grascha, wenn eine Miete steigt, dann steigt entsprechend dem Kapitalisierungsfaktor auch der Wert des Gebäudes. Das ist dann die Grundlage für die Grundsteuer. Also steigt dann auch die Grundsteuer.

Es gibt bestimmte Kappungsgrenzen, die man in Metropolen einbauen will. Das ist insbesondere der Diskussion in Hamburg geschuldet. Diesen Aspekt hat der Bundesminister sicherlich auch vor Augen. Die Kappungsgrenze soll irgendwo bei 30 % liegen.

Aber ansonsten wirkt dieser Mechanismus ganz genauso, dass dann, wenn eine Mietsteigerung erfolgt, die Wertermittlung entsprechend nach oben angepasst wird, sodass sich die Kostensituationen bei den Mieterinnen und Mietern verstärken werden. Es liegt auf der Hand, dass sich das nebenkostensteigernd auswirkt und es am Ende Wohnen teurer macht. Auch ist das ein Problem, das man an der Stelle nicht unberücksichtigt lassen darf, es sei denn, man geht davon aus, dass man die Grundsteuer nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen kann. Das würde ich aber für falsch halten, weil wir dann einen Großteil der Bevölkerung überhaupt nicht mehr zu den Kosten der Kommunen heranziehen würden.

Außerdem hätten wir dadurch das Phänomen, dass diese Summen mit Sicherheit über die Miete umgelegt, somit ertragsteuerlich erfasst und herangezogen würden. Das würde wiederum zu einer Verteuerung der Miete führen, weil davon ausgegangen werden kann, dass sich die Vermieter die

Grundsteuer nicht einfach ans Bein binden würden, sondern versuchen würden, sie sich über die Miete wiederzuholen. Insofern ist hinsichtlich der Folgen immer auch die Mietpolitik im Auge zu behalten. Der Effekt von steigenden Mieten würde dadurch weiter verschärft werden, dass die Grundsteuer im Abstand von sieben Jahren entsprechend nach oben angepasst werden würde.

(Christian Grascha [FDP]: Ich frage mich angesichts dessen, weshalb die SPD dieses Modell befürwortet!)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die AfD-Fraktion stellt die vierte Zusatzfrage der Kollege Lilienthal. Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass es am Ende auf die Kommunen ankommt, frage ich die Landesregierung, wie weit sie jetzt schon in den Entscheidungsfindungsprozess eingebunden sind.

Vielen Dank.

Danke schön. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt noch keinen strukturierten Prozess, in den wir eingebunden sind, weil wir noch keine Gesetzentwürfe o. Ä. haben. Wir befinden uns am Beginn der Diskussion über diese Modelle. Aber es sind natürlich Gespräche geführt worden, in denen wir auch diese Fragen angesprochen haben. Dort, wo wir mit den Kommunen über andere Fragen sprechen, sprechen wir auch über die Ausgestaltung der Grundsteuer.

Ich glaube, die Kommunen haben ein sehr vitales Interesse daran, dass die Grundsteuer weiter erhoben werden kann. Das ist eine Objektsteuer, eine sehr kalkulierbare Steuer, eine sehr stetige Steuer für die Kommunen, daher ist sie wichtig. Mithilfe des Hebesatzrechts haben sie ein Band zur Bevölkerung, mit dem sie über Leistung und Gegenleistung entscheiden können. Die Kommunen, die sehr viel Leistung erbringen, müssen eine höhere Steuer erheben als diejenigen, die sich schlank aufstellen und den Standpunkt vertreten, dass die Bürger vieles selbst erledigen sollen. Insofern halte ich viel von dieser Verbindung, des

halb ist das Hebesatzrecht für die Kommunen sehr wichtig. Wir werden mit den Kommunen sehr intensiv diskutieren, wie wir das ausgestalten.

Wir haben aber nicht die Absicht, die Bewertungsfragen auf die Kommunen abzuwälzen, sondern entsprechend den Vorgaben im Eckpunktepapier des Bundesministeriums werden wir in den Finanzämtern die Wertgrundlage ermitteln, und auf diese Basis greifen dann die Kommunen zu, und auf dieser Basis wird dann der Hebesatz in den Kommunen festgelegt.

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die SPD-Fraktion stellt die erste Zusatzfrage die Kollegin Heiligenstadt. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Grundsteuerreform Wert darauf gelegt hat, dass das neue Recht verfassungsfest und sozial gerecht sein muss, dass es sich in der Urteilsbegründung insbesondere auf die Wertermittlung konzentriert hat und dass es nicht auf den Bürokratieaufwand abgestellt hat, frage ich die Landesregierung, ob daher nicht das wertabhängige Modell eher den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Herr Minister, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Heiligenstadt, da das Gericht auszuurteilen hatte, ob das jetzige Modell der Verfassung entspricht und es sich dabei um ein wertabhängiges Modell handelt, hat sich das Gericht von vornherein klar mehr mit wertabhängigen Modellen beschäftigt. Das liegt in der Natur der Sache, weil es ein wertabhängiges Modell zu bewerten galt.

Das jetzige Modell ist verworfen worden, weil die Werte nicht mehr zueinander passen. Aber das Gericht hat in der Urteilsbegründung klargestellt, dass man nicht nur einen wertorientierten Ansatz wählen kann, sondern auch einen anderen Ansatz. Allerdings muss man den Ansatz, den man wählt, stringent durchhalten. Die Werte müssen zueinan

der in vernünftiger Relation stehen. Entweder müssen die Äquivalente, die man ansetzt, die Verhältnisse wiedergeben, oder aber die Werte müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und alle sieben Jahre überprüft werden.

Das hat das Gericht festgehalten. Insofern ermöglicht das Urteil beide Modelle. Man muss sie nur stringent durchhalten.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Herr Minister. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt der Kollege Lilienthal. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Digitalisierung der Verwaltung im Moment ein Riesenthema ist, frage ich die Landesregierung, ob sie sich dafür verwendet, dass man die neue Grundsteuererklärung zumindest auch digital abgeben kann.

Vielen Dank.

Danke schön. - Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist auch meine Absicht, den Bürgern zu ermöglichen, die Datenmaske selbst auszufüllen.

Das erspart den Bürgern aber nicht, die einzutragenden Daten zu ermitteln. Ich weiß nicht, ob jeder Bürger weiß, wie viel Wohnfläche er hat, und ob jeder Bürger weiß, wo er nachgucken kann, wie hoch die Zensusmiete bei ihm ist. Ich weiß auch nicht, ob jeder Bürger das alles richtig eintragen wird.

Ich glaube, dass wir schon erheblichen Aufwand mit den Belegen haben werden, ob sie digital erfasst sind oder nicht. Ich gebe mich nicht der Illusion hin, dass wir einfach alle Daten bekommen und maschinell weiterbearbeiten können. Wir werden uns damit schon auseinandersetzen müssen. Das wird schon eine ganze Menge Arbeit machen. Gerade bei komplexeren Gebäuden geht es dann darum, das auch auseinanderzuhalten und das entsprechend zu bewerten.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die dritte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt der Kollege Schepelmann. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass die Zahlungen von Samtgemeindeumlage und Kreisumlage und die Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf die Kommunen auf Basis des Landesdurchschnitts der Grundsteuerhebesätze erfolgen, frage ich die Landesregierung, Herrn Minister Hilbers: Wie schätzen Sie die zukünftige Entwicklung des Landesdurchschnitts der Hebesätze ein, mit Blick auf sehr mietintensive Städte und mehr auf Eigentum basierende Gemeinden?

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Herr Kollege. - Herr Minister, bitte sehr!

Die einzelnen Verwerfungen können wir noch nicht genau kalkulieren. Bei bestimmten Gebäudetypen wird es aber zu höheren Belastungen kommen.

In den Modellen, in den Überlegungen geht man davon aus, dass - wenn man eine Aufkommensneutralität innerhalb einer Kommune unterstellt - die Grundsteuer für einzelne Wohnobjekte, gewerblich-betrieblich genutzte Objekte und unbebaute Grundstücke ansteigen wird, während es beispielsweise bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern zu einer Entlastung kommen wird.

Ob das zu Verwerfungen innerhalb der kommunalen Familie führt, die wir beim Finanzausgleich zu spüren bekommen, das wird zu klären sein. Es wird dann ja auch einen neuer landesweit nivellierter Hebesatz festgelegt werden müssen. Da kann es also schon zu Unterschieden kommen. Die können wir aber heute nicht kalkulieren, und zwar nicht weil wir das Modell nicht verstehen, sondern weil man die wirklich erst kalkulieren kann, wenn alle Immobilien erfasst sind. Denn erst dann kann man wissen, wer in Relation zu wem anders dran ist. Selbst wenn ich modellhaft berechnen könnte, wie sich das Steueraufkommen in einer Kommune entwickeln wird, würde das noch nichts über den Finanzausgleich aussagen. Denn ich müsste wissen, wie diese Kommune im Vergleich zu anderen Kommunen dasteht.

Auch beim Bund-Länder-Finanzausgleich wird es Auswirkungen geben. Aber wie viel das für Niedersachsen ausmacht, kann man erst ermitteln, wenn man auch weiß, wie die anderen Länder dran sind. Die eigenen Zahlen zu kennen, hilft dabei noch nicht weiter. Vielmehr muss man alle Zahlen kennen und in Relation zueinander setzen.

Deswegen sind wir augenblicklich nicht in der Lage, das zu quantifizieren. Aber Auswirkungen wird das haben.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt der Kollege Frank Henning. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Hilbers, sind Sie mit mir der Auffassung, dass das Bundesverfassungsgericht sich in seinem Urteil nicht nur mit Fragen des Bürokratie- und Erhebungsaufwands beschäftigt hat, sondern der Politik auch sehr deutlich ins Stammbuch geschrieben hat, dass es auch um Steuergerechtigkeit geht? Und sind Sie vor diesem Hintergrund mit mir der Auffassung, dass ein wertunabhängiges Modell, das die Grundsteuer ausschließlich an den Flächen bemisst, nicht gerecht sein kann - beispielsweise vor dem Hintergrund, dass ein Hamburger Einkommensmillionär, der in einer großen Villa wohnt, die gleiche Grundsteuer zu zählen hätte wie ein Osnabrücker Immobilienkaufmann, dessen Gebäude in einer nicht so gut betuchten Gegend liegt und weniger wertvoll ist - und damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts widerspricht?

Vielen Dank, Herr Kollege. Wir hatten den Eindruck, dass das zwei Fragen waren. - Herr Minister, bitte sehr!

Herr Präsident, das waren mindestens zwei Fragen. Zu dieser Fragestellung könnte man zu einem großen Vortrag ausholen.