Protokoll der Sitzung vom 13.12.2018

Herr Präsident, das waren mindestens zwei Fragen. Zu dieser Fragestellung könnte man zu einem großen Vortrag ausholen.

Ich fange einmal mit dem Gerichtsurteil an. Das Gericht hat gesagt: Die Werte, die ihr ansetzt, passen nicht mehr zueinander. Die Immobilienwerte haben sich in bestimmten Bereichen innerhalb einer Kommune sehr positiv entwickelt und in anderen Bereichen nicht so positiv, aber in den Ein

heitswerten von 1964 wird das nicht abgebildet. - Deswegen hat das Gericht das verworfen.

Zulässig ist demnach ein Modell, das die Relationen ordentlich abbildet.

Diejenigen kommunalen Aufwendungen, die man nicht - über Gebühren oder Abgaben - dem Bürger direkt zuordnen kann, werden auf die Allgemeinheit umgelegt. Dafür ist die Grundsteuer ein Schlüssel. Ob man sie nun am Gebäudewert bemisst oder nur an Grundstücksgröße und Grundstücksnutzung, legt das Gerichtsurteil ausdrücklich nicht fest.

An das Beispiel, das Sie, Herr Henning, für die Frage der Gerechtigkeit gewählt haben, möchte ich ein Fragezeichen machen. Wenn der Wert einer Immobilie in Osnabrück höher ist als der Wert einer gleichartigen Immobilie in einer kleinen Kommune in Ostfriesland, aber für beide Immobilien der gleiche Steuersatz anfällt, dann mag das eine Gerechtigkeitsfrage sein. So ist es aber nicht. Denn jede Kommune entscheidet für sich darüber, wie sie die erforderlichen Mittel aufbringt und welchen Steuersatz sie festlegt. Es ist eher die Frage: Gibt es innerhalb einer Kommune unterschiedlich teure Bezirke, und sollten die unterschiedlich besteuert werden?

Ein großes Geschäftshaus wird auch im Äquivalenzmodell höher besteuert, über die Art der Nutzung. Auch das Äquivalenzmodell setzt ja an Relationen an, an Gebäudetypen und -flächen. Es berücksichtigt allerdings nicht, ob in dem Gebäude Marmor oder PVC verlegt ist.

Das Äquivalenzmodell setzt auch die Nutzungsintensitäten in Relation. Unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit kann man sagen: Wer sein Grundstück sehr intensiv nutzt, wer ein Grundstück hat, auf dem sehr viel stattfindet, der nimmt kommunale Infrastruktur vielleicht stärker in Anspruch als jemand, der sein Grundstück nicht so intensiv nutzt. Auch auf diesem Wege kann man sich der Gerechtigkeit nähern.

Es gibt also breite Ausgestaltungsmöglichkeiten. Man muss nur die Relation, die man für gerecht hält, auch durchhalten. Davon darf man dann nicht mit allerlei Ausnahmen abweichen, sondern das muss zueinander passen. Das kann man mit beiden Modellen gewährleisten.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Jemand, der in einem Stadtviertel wohnt, das sich sehr positiv entwickelt hat, dessen eigenes Einkommen sich aber nicht entsprechend weiterentwickelt hat, muss nach

einem wertabhängigen Modell künftig mehr Grundsteuer zahlen, und zwar alle sieben Jahre, wenn sich das weiter nach oben entwickelt. Dabei ist er persönlich nicht leistungsfähiger, sondern es trifft ihn nur stärker. Ob er etwas davon hat, dass sich sein Wohnumfeld positiv entwickelt hat, ist die Frage. Er wird höchstens etwas davon haben, wenn er sein Gebäude eines Tages verkauft. Ansonsten hat er keinen Vorteil, muss aber höhere Grundsteuern bezahlen.

Wenn man das einmal vor diesem Hintergrund sieht, so ist das nicht unbedingt eine Steigerung der Gerechtigkeit; denn eines bekommt man nicht weg: Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer. Sie setzt beim Objekt und nicht beim Steuersubjekt an. Die Leistungsfähigkeit des Einzelnen, die persönliche Einkommenssituation, spielt bei allen Modellen keine Rolle. Insofern muss man immer schauen, was man durch diese Modelle erreicht und was man durch diese Modelle am Ende erreichen möchte.

Mein Ziel ist es, dass sich für den Einzelnen nicht allzu viel ändert, dass es keine großen Verwerfungen innerhalb der Modelle gibt, d. h. dass nicht bestimmte Gruppen sehr viel verlieren und bestimmte andere Gruppen sehr viel zusätzlich zahlen müssen. Daraufhin würde ich die Modelle auch prüfen; denn alles andere wird, so glaube ich, einen erheblichen Erklärungsaufwand verursachen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Wenzel die dritte Frage. Bitte sehr!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Finanzminister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie den alten Beschluss der Landesregierung Ihres Vorgängers offensichtlich verworfen haben, mittlerweile ein Jahr ins Land gegangen und hier immer noch keine Festlegung der Landesregierung auf ein Modell erfolgt ist, frage ich Sie, ob Sie in Kauf nehmen, dass das Gesetz zur rechtssicheren Erhebung der Grundsteuer scheitert.

Danke schön. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wenzel, das nehmen wir eben nicht in Kauf. Deswegen haben wir uns ganz bewusst nicht dogmatisch auf ein Modell festgelegt, sondern sind mit allen anderen Ländern im Gespräch, um ein Modell zu finden, auf das man sich konsensual verständigen kann. Denn wir sollten es nicht in Kauf nehmen, dass es diese Steuer am Ende nicht mehr gibt.

Was das alte Kostenmodell angeht, so ist es vom Bundesminister nicht weiterverfolgt worden. - Er hat ausdrücklich gesagt, es sei ihm zu bürokratisch, allerdings hat er dann eines vorgelegt, das aus meiner Sicht noch bürokratischer ist. - Er hat ganz bewusst davon Abstand genommen, und es gibt auch keine hinlängliche Zahl an Ländern mehr, die an diesem Modell festhalten. Es hat sich also in der Zwischenzeit überholt.

Insofern, glaube ich, tun wir gut daran, uns jetzt offen mit der Diskussion auseinanderzusetzen. Entweder entscheidet man sich für ein wertunabhängiges Modell. Dann muss eine entsprechende Weichenstellung gewählt werden. Wenn man an einem wertabhängigen Modell festhalten will, dann muss man schauen, wie man dieses jetzt vorgelegte Mietmodell entscheidend verändern kann. Dabei ist der Widerspruch zwischen tatsächlicher Miete und kalkulierter Miete, also fiktiver Miete, ein Problem, das man ausräumen muss. Auch steht ein erheblicher Aufwand dahinter, die Gebäude zu bewerten. Insoweit muss man dann zu Vereinfachungen kommen. Man wird schauen müssen, ob man das erreichen kann.

Über diese beiden Wege muss man sich jetzt dem Thema nähern. Ich arbeite permanent dafür, dass es uns gelingt, möglichst frühzeitig im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf zu haben, den wir beraten können, der dann auch zügig beraten wird, um schnell zu einer konsensualen Lösung zu kommen, damit diese dann auch umgesetzt werden kann. Wir haben in Niedersachsen - das habe ich gesagt - im Rahmen von KONSENS den Projektauftrag, das zu koordinieren, und wir werden alles dafür tun, dass wir das entsprechend umsetzen können.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Herr Minister. - Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit ist die Behandlung der Dringlichen Anfragen beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 47: Fragestunde

Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus. Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitten wir auch hier um schriftliche Wortmeldungen.

Wir beginnen mit:

a) Wie viel Bundesgeld fließt in die niedersächsische Bildung? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/2269

Sie wird vom Kollegen Försterling vorgetragen. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie viel Bundesgeld fließt in die niedersächsische Bildung?

Am 29. November 2018 beschloss der Deutsche Bundestag mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit die Änderung von Artikel 104 c des Grundgesetzes, der fortan wie folgt gefasst sein soll:

„Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. …“

Artikel 104 b Abs. 2 Satz 5 des Grundgesetzes soll ab dem 1. Januar 2020 lauten:

„Die Mittel des Bundes sind in jeweils mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich zu ergänzen; sie sind befristet zu gewähren und hinsichtlich ihrer Verwendung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen.“

Entschuldigung, Herr Kollege. Sie tragen sehr schnell vor. Uns wird ein bisschen schwindelig. Sie

haben keine festgelegte Redezeit. Sie können ganz normal vortragen.

Ich weiß, aber wir haben ja noch einiges an Programm heute.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und bei der SPD)

Für die Änderungen des Grundgesetzes ist noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, der in seiner für den 14. Dezember vorgesehen Sitzung darüber befinden soll.

Nach Aussagen der Landesregierung setzt sich das Gesamtpaket der Finanzierung des beitragsfreien Kindergartens in Niedersachsen auch aus Bundesmitteln zusammen (Pressemitteilung vom 24. Mai 2018). Unter anderem sollen 48 Millionen Euro für einen Härtefallfonds aus Bundesmitteln bereitgestellt werden.

Mit dem im Bundestag derzeit anhängigen Entwurf eines Gute-KiTa-Gesetzes von Familienministerin Franziska Giffey soll sich der Bund in den kommenden vier Jahren mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro an einer Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung beteiligen. Medienberichten zufolge wurde die abschließende Beratung über dieses Gesetz im Bundestag auf bislang unbestimmte Zeit vertagt.

1. Welches Abstimmungsverhalten hat die Landesregierung für die Abstimmung über die Änderung von Artikel 104 c des Grundgesetzes in der Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2018 beschlossen, insbesondere zur Frage einer Anrufung des Vermittlungsausschusses?

2. Hat die Landesregierung gegen die genannte Grundgesetzänderung Bedenken, ggf. welche, und welche Rolle spielt dabei die erforderliche Gegenfinanzierung von Projekten des Digitalpaktes mit Landesmitteln?

3. Welche Vorsorge hat die Landesregierung für den Fall getroffen, dass die vom Bund eingeplanten Mittel für die Finanzierung des beitragsfreien Kindergartens nicht zur Verfügung stehen?

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Für die Landesregierung antwortet der Herr Finanzminister. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bildung ist erfreulicherweise nicht nur in Niedersachsen ein zentrales Thema. Der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz, befindet sich unverändert in der parlamentarischen Beratung. Aktuell entscheidet sich, ob der Gesetzentwurf den Bundestag passieren wird und wie in der Länderkammer damit umgegangen wird.

Unbeschadet dieser Situation gehe ich fest davon aus, dass es in der Sache zu einer guten Lösung kommt, von der die Kinder, Eltern und Erzieher in Niedersachsen profitieren werden.

Rund 520 Millionen Euro erwartet das Land Niedersachsen, die Landesregierung, bis zum Jahr 2022. Diese Gelder werden ungeschmälert an die kommunalen und freien Träger der Kindertageseinrichtungen weitergeleitet. Den Weg dorthin stimmen wir mit unseren Partnern der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eng ab.

In der Erwartung, dass das Bundesgesetz bald verabschiedet und eine für Bund und Länder tragfähige Lösung gefunden werden kann, hat die Landesregierung für 2019 vorsorglich 70 Millionen Euro im Haushalt eingeplant. Sie stehen in Einzelplan 07 in Kapitel 07 74, Titelgruppe 82. Damit sollen Mittel schnell zur Verfügung gestellt werden können, u. a. auch für einen Härtefallfonds.

Gleiches gilt für die geplante Änderung des Grundgesetzes, u. a. Artikel 104 c. Das Engagement des Bundes wird auch den niedersächsischen Bildungsbereich stärken. Wir müssen gewährleisten, dass Niedersachsen seine Aufgaben auch in Zukunft noch wird erfüllen können. Dafür sind starre Kofinanzierungsverpflichtungen allerdings nicht förderlich, da sie wichtige Prioritätenentscheidungen des Landesgesetzgebers einengen.