Gleiches gilt für die geplante Änderung des Grundgesetzes, u. a. Artikel 104 c. Das Engagement des Bundes wird auch den niedersächsischen Bildungsbereich stärken. Wir müssen gewährleisten, dass Niedersachsen seine Aufgaben auch in Zukunft noch wird erfüllen können. Dafür sind starre Kofinanzierungsverpflichtungen allerdings nicht förderlich, da sie wichtige Prioritätenentscheidungen des Landesgesetzgebers einengen.
Schließlich wird die Bildungslandschaft im Ländervergleich allenfalls weiter verzerrt, da manche Länder in Ermangelung ihrer eigenen Mittel keine Gelder für die Kofinanzierung bereitstellen können.
Frage 1: Welches Abstimmungsverhalten hat die Niedersächsische Landesregierung für die Abstimmung über die Änderung von Artikel 104 c des Grundgesetzes in der Sitzung des Bundesrates am
Der Finanzausschuss des Bundesrates hat dem Bundesrat empfohlen, die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung zu beantragen. Dies können Sie in der Bundesratsdrucksache 622/1/18 nachlesen. Die Landesregierung hält sich die endgültige Entscheidung dazu nach wie vor offen.
Frage 2: Welche Bedenken hat die Niedersächsische Landesregierung gegen die geplante Grundgesetzänderung, und welche Rolle spielt dabei die erforderliche Gegenfinanzierung von Projekten des Digitalpakts mit Landesmitteln?
Die Pläne des Bundes, die Länder bei der Bildungsfinanzierung zu unterstützen, sind in diesem Fall grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings muss dabei die Kultushoheit gewahrt werden. Mit der geplanten Grundgesetzänderung werden aber geradezu verfassungsrechtliche Steuerungs- und Kontrollrechte der Länder verlagert.
Der Änderungsvorschlag berührt die in Artikel 109 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes hervorgehobene Unabhängigkeit der Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern sowie die Zuweisung der Erfüllung der staatlichen Aufgaben der Länder gemäß Artikel 30 des Grundgesetzes.
Anders als bisher bei den Finanzhilfen vorgesehen, sollen die Kofinanzierungen der Länder nicht mehr auf die jeweiligen Programme bezogen und im Rahmen von zustimmungsbedürftigen Gesetzen oder Verwaltungsvereinbarungen geregelt, sondern pauschal mit mindestens 50 % im Grundgesetz festgeschrieben werden. Hiermit soll bei vom Bund gewährten Finanzhilfen eine zusätzliche unbedingte Zahlungspflicht der Länder verfassungsrechtlich abgesichert werden. Eine vom jeweiligen Förderbereich unabhängige pauschale Verpflichtung zu einer hälftigen Kofinanzierung verstößt gegen den föderalen Gedanken des Bundesstaatsprinzips und führt zu einer nicht hinnehmbaren grundsätzlichen Veränderung der Verhältnisse zwischen Bund und Ländern. Verpflichtungen zur Kofinanzierung müssen wie bisher fachgesetzlich oder über Verwaltungsvereinbarungen gesondert geregelt werden.
Die Änderungsvorschläge führen zu strukturellen Belastungen der Länderhaushalte, da Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 b Abs. 2 Satz 5 des Grundgesetzes nach neuer Fassung immer nur
befristet zu gewähren wären. Unter anderem bei Investitionszuschüssen stellt dies kein Problem dar. Handelt es sich dagegen um eine Daueraufgabe oder Projekte, die nur sehr langfristig zu erfüllen sind und damit im Grunde Dauercharakter haben, müssen die dafür erforderlichen Mittel über eine normale Finanzverteilung auch dauerhaft zur Verfügung gestellt werden.
Die Änderungsbeschlüsse sind schließlich in ihren Wirkungen auf bereits bestehende Programme nicht eindeutig. Offenbar vertritt der Bund den Standpunkt, dass selbst die Fortsetzung eines bestehenden Programms nach dessen Auslaufen eine entsprechende Finanzierungsverpflichtung begründet. Auch die Neugestaltung laufender Programme würde dann als neu verstanden.
Meine Damen und Herren, Frage 3: Welche Vorsorge hat die Landesregierung für den Fall getroffen, dass die vom Bund eingeplanten Mittel für die Finanzierung des beitragsfreien Kindergartens nicht zur Verfügung stehen?
Die Beitragsfreiheit für den Besuch einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung ist vollständig umgesetzt. Seit dem 1. August 2018 müssen Eltern für den Besuch ihrer Kinder in einem Kindergarten keine Beiträge mehr zahlen. Auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, dem GuteKiTa-Gesetz, rechnet das Land mit Einnahmen in Höhe von insgesamt 520 Millionen Euro über vier Jahre. Da die Mittel über eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder fließen sollen, wurden sie im Rahmen der aktuellen Steuerschätzung neben vielen anderen Faktoren berücksichtigt. Sie können dies in Kapitel 1301 Titel 015 11 und auch in der Vorlage vom 28. November zur Drucksache 18/1537 nachlesen. Die Haushaltsplanung basiert auf einer abgewogenen Einschätzung von Risiken und Chancen und bildet die derzeit verfügbaren Informationen ab.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Zu einer ersten Zusatzfrage hat sich der Kollege Försterling gemeldet. Bitte sehr!
der Minister eben in der Kritik an der Grundgesetzänderung fast ausschließlich auf den Artikel 104 b Abs. 2 Satz 5 abgezielt hat, ob sie einer losgelösten Änderung allein des Artikels 104 c des Grundgesetzes in der jetzt vorgeschlagenen Formulierung zustimmen würde.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihnen wurde gerade vorgetragen, dass der Finanzausschuss empfohlen hat, den Vermittlungsausschuss wegen einer grundlegenden Überarbeitung anzurufen, und dass sich die Landesregierung auch bezüglich dieser Entscheidung die Entscheidung bis zur morgigen Sitzung nach wie vor offenhält. Daher gilt auch als Antwort auf Ihre jetzige Frage, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend benannt werden kann. Es gibt eine Empfehlung, das offenzuhalten, weil die Abstimmungsgespräche weiterhin laufen.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich nun die Kollegin Julia Willie Hamburg gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, welchen Einfluss sie im Bund darauf genommen hat, damit mit dem Gute-KiTa-Gesetz mittlerweile vorrangig auch die Beitragsfreiheit finanziert werden kann.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich haben wir die niedersächsische Interessenlage, die wir hier miteinander verhandelt und beschlossen haben, auch gegenüber dem Bund geltend gemacht und auch dafür geworben, dass dies im Rahmen der Gesetzesberatung auf Bundesebene Berücksichtigung findet.
Danke schön, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt der Kollege Försterling. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Finanzminister eben ausgeführt hat, dass der Härtefallfonds für die Beitragsfreiheit mit Mitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz finanziert werden soll, frage ich die Landesregierung: Kommt der Härtefallfonds auch, wenn das Gute-KiTa-Gesetz nicht den Bundestag und den Bundesrat passieren wird? Falls ja, warum wird der Härtefallfonds dann nicht schon jetzt mit den Kommunen schriftlich fixiert? Warum wartet man erst auf die Verabschiedung des Gute-KiTaGesetzes?
Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. Das waren mehrere Fragen. Aber es war ohnehin die letzte Frage und geschickt gemacht. - Herr Minister!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Försterling, Sie haben jetzt zwei Dinge miteinander vermischt; es waren ja auch zwei Fragen.
Wir haben den Härtefallfonds im Rahmen der Verhandlungen zur Beitragsfreiheit mit den kommunalen Spitzenverbänden als ein nachgelagertes Instrument diskutiert und gesagt: Natürlich können wir die Frage, wie groß ein Härtefall ausfallen kann, erst dann abschließend bewerten, wenn ein Kindergartenjahr vorbei ist; denn erst dann kann man erkennen, wie groß ein mögliches Defizit auf kommunaler Ebene ist. - Deswegen kann das nicht zum jetzigen Zeitpunkt beschlossen oder eingeführt werden, sondern das wird entsprechend verhandelt werden.
Zu Ihrem ersten Punkt: Wir haben zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass dafür, dass wir die Maßnahmen nicht mit entsprechenden Geldern aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden bewerten, füllen und erfüllen können, wie wir es mit den kommunalen Spitzenverbänden verhandelt haben. Daher bietet sich derzeit kein Grund für einen Plan B.
Vielen Dank, Herr Minister. - Für die CDU-Fraktion stellt eine Zusatzfrage der Kollege Seefried. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Meine Frage richtet sich an die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Digitalpakt. Wir sprechen hier ja derzeit im Wesentlichen über das Gute-KiTa-Gesetz. Viele warten aber auch auf die Umsetzung des Digitalpaktes, der lange und intensiv verhandelt worden ist. Daher meine Frage an die Landesregierung: Wenn der Vermittlungsausschuss jetzt angerufen wird, welche zeitliche Perspektive sieht die Landesregierung für die weiteren Verhandlungen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Kollege Seefried, der Digitalpakt ist eine Maßnahme, auf die jetzt viele warten. Diese Maßnahme soll zügig umgesetzt werden.
Deswegen wollen wir sehr zügig zu Ergebnissen kommen. Wir können dafür aber nicht in Kauf nehmen, dass wir dafür grundsätzlich eine 50prozentige Kofinanzierung in das Grundgesetz schreiben lassen. Deswegen werden wir das voneinander lösen müssen.
Wir werden sehen, auf welche Weise wir den Digitalpakt möglichst zügig erreichen und wie die weiteren Beratungen verlaufen. Für uns ist wichtig, dass wir die Mittel aus dem Digitalpakt binden können. Allerdings können wir damit nicht in Kauf nehmen, dass das Grundgesetz entsprechend angepasst wird.
Das werden wir auseinanderziehen müssen. Das wird uns auch gelingen. Wie wir das dann umsetzen, werden die weiteren Verhandlungen zeigen. Da ist zunächst einmal die Sitzung des Bundesrats zu nennen, und dann sehen wir entsprechend weiter.
Vielen Dank, Herr Minister. - Eine weitere und damit die zweite Zusatzfrage stellt jetzt die Kollegin Julia Willie Hamburg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass wir in den Zeitungen immer wieder lesen können, dass die Kommunen eigentlich schon längst mit den Härtefallfondsmitteln gerechnet haben und sich hier vor den Kopf gestoßen fühlen, frage ich die Landesregierung, ob sie mittlerweile Erkenntnisse hat, wann Niedersachsen mit den Mitteln aus dem Gute-KiTaGesetz rechnen kann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn es mir schwerfällt, den Kontext der Fragen zueinander zu bringen: Sie verlangen jetzt eine Antwort, wann Gelder fließen, wohlwissend, dass wir die Beschlussfassung im Bundestag unmittelbar vor Augen haben und dass sich daraus dann ableitet, wie schnell der Bundesrat seinerseits eine Entscheidung treffen kann. Wenn diese beiden Entscheidungen gefallen sind, können wir sagen, wie zügig es in die Umsetzung geht. Das kann sehr schnell - nämlich bis morgen Mittag - gehen, kann aber, wenn man nicht zueinander kommt, auch entsprechend länger dauern. Eine klare, abschließende Aussage dazu ist unter den jetzigen Bedingungen nicht möglich.
Uns liegen jetzt keine Meldungen zu weiteren Zusatzfragen mehr vor und können damit die Aussprache eröffnen.