Ich komme zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/1069 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag von SPD und CDU angenommen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/46 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/157 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/638 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/2606 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts-
Herr Präsident! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthält die dringend notwendigen Neuregelungen des sogenannten Telemedienauftrags. Im Kern geht es also um die Frage, welche Aktivitäten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet entfalten dürfen.
Der bisherige Telemedienauftrag stammt aus dem Jahr 2008. Das ist schon sehr lange her; ich hatte seinerzeit mein allererstes iPhone. Wir alle wissen, dass sich die Medienwelt seitdem komplett verändert hat. Die Nutzung mobiler Endgeräte hat explosionsartig zugenommen. Heute werden Medien auf Abruf und häufig mobil konsumiert. Nur noch ein Drittel der jungen Menschen schaut überhaupt noch das sogenannte lineare Fernsehen. Mein Sohn beispielsweise hatte neulich überhaupt nicht verstanden, warum er eine bestimmte Sendung nicht im Fernsehen anschauen kann, wenn sie gerade nicht läuft. Das war ihm völlig fremd.
Viele Jahre gab es Streit über den Begriff „Presseähnlichkeit“. Dieser Streit ist durch einen guten Kompromiss zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und den privaten Anbietern beigelegt worden. Das ist gut so.
Ziel des vorliegenden Staatsvertrags ist es, einen guten Ausgleich zwischen diversen Interessen zu schaffen. Zum einen sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten daran interessiert, sich im Internet zukunftsfähig aufzustellen, zum anderen haben die Beitragszahler die Erwartung, dass aus Rundfunkbeiträgen finanzierte Beiträge unbefristet im Internet vorgehalten werden. Privatwirtschaftliche Verlage fürchteten um ihre Zukunft und sahen
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist - und soll es unserer Meinung nach auch bleiben - ein Garant für die Integration aller Menschen, die in diesem Land leben. Dadurch, dass wir genau das ausdrücklich wollen, unterscheiden wir - also alle dem Gesetzentwurf zustimmenden Fraktionen - uns in eklatanter Weise von der ablehnenden AfD.
Wichtig ist, dass die Änderung des Staatsvertrags es zulässt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Medienangebote auch außerhalb ihrer eigenen Portale anbieten dürfen, um die Zielgruppen besser zu erreichen. Alles in allem ist dieser Änderungsvertrag wegweisend für unsere guten und schützenswerten öffentlich-rechtlichen Medien. Das lohnt sich auch; denn der gute Ruf der öffentlich-rechtlichen Medien ist in der gesamten Bevölkerung ungebrochen.
An dieser Stelle muss ich doch einen kleinen Exkurs nach rechts unternehmen: Die AfD lehnt das alles ab. Als einzige Fraktion will sie keine Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wer aber den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf die veralteten Verbreitungswege beschränken will, hat wohl nur den Hintergedanken, ihn auslaufen zu lassen.
Für mich ist klar: Die Kollegen dort rechts wollen ein staatliches Bezahlfernsehen - so steht es jedenfalls in ihrem Grundsatzprogramm -, das nur noch Leute schauen dürfen, die sich das auch leisten können. Für weniger Betuchte gäbe es dann wohl nur noch die Möglichkeit, eine ausgewogene Berichterstattung vielleicht auf den Facebook-Seiten der AfD zu bekommen.
- Die Vorstellung ist natürlich völlig grotesk; insoweit haben Sie recht mit Ihrem Protest. Alles, was wir im Staatsvertrag wollen - Stichwort: Barrierefreiheit -, müsste man dann bezahlen. Kultursendungen aus der Heimat müsste man dann bezahlen, und wenn es um ausgewogenen, aktuellen und unabhängigen Journalismus ginge, müsste man auch dafür bezahlen.
Insofern ist Ihre Ablehnung einfach nur grotesk und entspricht nicht dem, was die Menschen wollen. Die Menschen wollen nämlich einen guten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das werden wir unterstützen. Wir werden daran arbeiten, dass
Ich freue mich darauf, mit sämtlichen demokratischen Kräften in allen Länderparlamenten diesen Weg zu gehen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu unterstützen. Ich freue mich auf den Aufbruch in eine neue Zeit mit unserem öffentlichrechtlichen Rundfunk.
Vielen Dank, Herr Dr. Saipa. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Christian Meyer das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir stimmen dem Gesetzentwurf zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu, weil sich darin deutlich mehr Licht als Schatten findet. Auf die negativen Aspekte komme ich gleich noch einmal zu sprechen.
Der Staatsvertrag definiert die Dinge so, dass das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem im Internetzeitalter ankommen kann. Die Telemedienbeschränkung, die es bis vor Kurzem gab, wonach nach sieben Tagen eine Nachrichtensendung gelöscht wurde, entfällt. Sie kennen alle das: Sendungen von „Hallo Niedersachsen“ etc. sind nach sieben Tagen nicht mehr verfügbar. Das war die alte Regelung.
Jetzt sind diese Sendungen unbegrenzt verfügbar. Man hat sogar einen Anspruch auf zeitgeschichtliche Archive. Wenn man schon Gebühren zahlt, ist es durchaus sinnvoll, dass man auch einmal nachschauen kann, was beispielsweise ein Politiker vor vier Wochen in einer Nachrichtensendung gesagt hat. Daher war die Löschfrist von nur sieben Tagen nicht nur nicht den heutigen Gewohnheiten entsprechend, sondern insgesamt absurd.
Viele, die sich mit Medienpolitik beschäftigen, fordern, dass gerade dann, wenn Gebühren gezahlt werden, ein zeit- und kulturgeschichtliches Archiv mit informierenden, bildenden und kulturellen Telemedien vorgehalten werden muss. Man muss also im Internet das Politikmagazin von vor zwei Monaten anschauen können; man muss nachsehen können, was die SPD vor vier Wochen zum Klimaschutz gesagt hat. War es dasselbe, was sie auch heute Abend bei „Hallo Niedersachsen“ sa
gen wird? Wir begrüßen es insofern sehr, dass die wirklich absurden Schranken aufgehoben worden sind.
Noch eine andere Funktion ist wichtig; das hat auch der Kollege Saipa vorhin angesprochen. Viele Menschen nutzen sie mittlerweile. - Übrigens nicht nur junge, sondern auch viele ältere Menschen schauen sich die „Rote Rosen“ dann an, wann es ihnen passt. Man muss insgesamt stärker im Internetzeitalter ankommen.
Das macht es auch möglich, dass zukünftig Beitäge im Voraus gesendet werden dürfen. Ich bin da noch ein bisschen skeptisch, ob es wirklich immer sinnvoll ist, wenn der „Tatort“ schon drei Tage vorher läuft. Der Kollege Limburg hat mich vorhin aufgeklärt, dass man auch bei Liebesromanzen nicht immer schon vorher weiß, wie es ausgeht. Ich hatte da eine etwas andere Erwartung. Auch hier muss sich der Sender überlegen, ob er z. B. einen Rosamunde-Pilcher-Film schon drei Tage vorher ins Archiv stellt. Wir setzen da auf die Verantwortung der Rundfunksender.
Was noch nicht ausreichend geregelt ist - das ist zwar besser geworden, aber noch nicht richtig gut -, sind strittige Telemedienangebote, also das, was Fernsehsender im Internet berichten, beispielsweise über die heutige Landtagssitzung. Diese dürfen nicht presseähnlich sein; so heißt es hier. Sie sind im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton zu gestalten, wobei der Text nicht im Vordergrund stehen darf.
Ist die Ankündigung über die heutige Landtagssitzung beim NDR presseähnlich? Ist ein Bericht darüber, der dort steht, presseähnlich? Da bleibt ganz vieles im Streit. Das Ganze basiert jetzt auf einem Kompromiss zwischen den Verlegern und den Rundfunkanstalten. Eine Schlichtungsstelle wird eingerichtet, aber wenn es mal zum Streit kommt, bleibt weiterhin vieles ungeklärt.
Die Schlichtungsstelle kann zwar diskutieren, aber am Ende droht ein rechtlicher Streit, wobei sich ein Verleger dagegen wenden kann, dass ein Textangebot auch im Internet bereitsteht. Wir Grünen plädieren für deutlich mehr Vernunft und für ein Ankommen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internetzeitalter. Heutzutage gehört zu Bild und Ton auch ein Text im Internet dazu. Man sollte Hintergründe nachlesen können und das Ganze nicht nur visuell aufnehmen müssen.
Ich glaube auch nicht, dass das Zeitungssterben, das wir alle zu Recht beklagen, etwa daran liegt, dass nun auch die „Tagesschau“ Berichte verfasst. Ich verweise da auf Herrn Döpfner vom Bundesverband deutscher Zeitungsverleger. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die „Tagesschau“ gibt es schon viel länger. Das Zeitungssterben hat andere Ursachen.
Hier bedarf es einer Unterstützung des Konsums von Zeitungen. Wir müssen darauf hinwirken, dass die Leistungen der Journalisten und Journalistinnen, auf die im Internet zugriffen wird, entsprechend bezahlt werden. Es wäre sinnvoll, dagegen vorzugehen, dass Unternehmen wie Google, Facebook und YouTube Angebote von Journalisten ohne entsprechende Vergütung vorhalten. In diese Zielrichtung müssen wir in Zukunft gehen.