Alexander Saipa

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Danke, Herr Präsident. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass man bei dem Thema Medienstaatsvertrag andere Gespräche im Plenum führen möchte.
- Ich sagte: hier im Plenum. Da möchte man nichts anderes besprechen, sondern mir zuhören.
Deswegen werde ich jetzt an dieser Stelle erst einmal so tun, als habe unsere heutige Entscheidung über den Medienänderungsstaatsvertrag den Effekt, den wir uns gewünscht hätten. Ich möchte es auf jeden Fall als Signal verstanden wissen, dass wir heute hier diesen Medienänderungsstaatsvertrag diskutieren und auch abstimmen.
Warum diskutieren wir bzw. die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten seit einiger Zeit eine Rundfunkbeitragserhöhung um 86 Cent?
Sie erinnern sich: Im Jahr 2015 kam es zu einer Beitragssenkung auf 17,50 Euro. Seit also fünf Jahren gab es keine Anpassung der Rundfunkbeiträge. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem das ähnlich wäre.
Nun aber sind die gebildeten Rücklagen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk fast aufgebraucht. Allen Kritikern sei klar gesagt: Das KEF-Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich
rechtlichen Rundfunks ist staatsfern organisiert und verfassungsrechtlich bestätigt.
Ebenso ist schon vor längerer Zeit verfassungsrechtlich festgestellt worden, dass Rundfunkbeitragsanpassungen nicht aus inhaltlichen medienpolitischen Zielsetzungen geschehen sollen.
Die Zustimmung in der Bevölkerung zum öffentlichrechtlichen Rundfunk ist ungebrochen sehr hoch. Gerade jetzt in Zeiten der Pandemie ist unsere demokratische Gesellschaft auf zuverlässige, unabhängige Berichterstattung angewiesen.
Die Vierländeranstalt NDR macht ihre Hausaufgaben, wie ich finde, vorbildlich. Die Rücklagen sind aber aufgebraucht, und obwohl die KEF bei anderen ARD-Anstalten Eigenmittel in Höhe von 200 Millionen Euro ausmacht, muss der NDR ein Sparprogramm von 300 Millionen Euro beschließen - und das auch dann, wenn wir von einer Erhöhung des Beitrages in 2021 um die berühmten 86 Cent auf 18,36 Euro ausgehen könnten. Das können wir nun aber nicht mehr.
Die FDP hier im Landtag hat sich in der Beratung konsequent enthalten. Sie bringt heute noch einen Antrag dazu ein, der die Landesregierung verpflichten soll, eine Stabilität des Rundfunkbeitrages zu erreichen. Mit dieser Begründung ist allerdings bekanntlich auch der Änderungsstaatsvertrag in Sachsen-Anhalt gescheitert.
Deswegen brauchen wir den FDP-Antrag auch heute in der Diskussion meiner Meinung nach nicht; denn wir haben als Große Koalition schon 2018 eine Stabilität ins Gespräch gebracht. Stabilität bedeutet aber im Übrigen nicht, dass es nicht zu moderaten Beitragsanpassungen kommen
kann. Stabilität bedeutet jetzt für mich vielmehr eine Lösung der verfahrenen Situation, und in dieser müssen wir hier im Landtag - mit großer Einigkeit - zeigen, dass wir uns die Vorgänge in Sachsen-Anhalt nicht zu eigen machen können, im Interesse unseres Norddeutschen Rundfunks.
Unabhängig von einer Lösung zur moderaten Beitragsanpassung muss der Diskurs um Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks natürlich fortgesetzt werden. Diese Landesregierung hat das immer aktiv getan, und sie wird es auch weiterhin aktiv tun.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch aus einem älteren Artikel zitieren:
„Ein Defizit, wie es der NDR aufweist, kann nicht alleine mit Einzelmaßnahmen und be
triebsinterner Rationalisierung bekämpft
werden. Was getan werden kann, ist in die Wege geleitet, aber eine Anstalt wie der NDR, die den Ruf eines hervorragenden Programmes zu verlieren hat, kann nicht mit dem Rotstift eines Sparkommissars rigoros im Programm streichen. Sie kann sich auch nicht den technischen Neuerungen entziehen, die im Medienbereich fortschreitend auf sie zukommen.“
Dieses Zitat stammt aus dem Aufsatz „Rundfunkfreiheit und Finanznot - über die Ausgestaltung der Rundfunkgebühren“ aus dem Jahre 1974. Geschrieben hat dies vor 46 Jahren ein gewisser Axel Saipa, mein Vater.
Es ist doch interessant, dass sich Geschichte wiederholen kann. Ich finde, wir sollten aus der Geschichte lernen und keine Fehler wiederholen. Die durchaus chaotischen Zustände in Sachsen-Anhalt zu dieser Frage schaden allen, insbesondere unserer demokratischen Gesellschaft. Es profitieren nur die, die in unserem Haus durch innere Streiterei keine Fraktion mehr darstellen.
Wir stehen zu dem hoch anerkannten und gut arbeitenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wollen ihn auskömmlich finanzieren. Dazu kann und sollte man als Demokrat stehen. Wir als SPD tun das!
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen aus dem ganz normalen Alltag sicherlich hier und da Situationen, in denen wir ganz gerne mal ein Interview für den NDR geben. Mit großer Wahrscheinlichkeit haben wir es dann mit Journalistinnen oder Journalisten zu tun, die sogenannte feste freie Mitarbeiter sind.
Diese guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - der eine oder die andere von uns wird an das eine oder andere Gesicht denken - sind mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbunden. Aber sie sind dort nicht angestellt. Das hat viele Auswirkungen. Eine Auswirkung ist, dass die Mitbestimmungsrechte, die Personalvertretungsrechte nicht analog der Situation der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenommen werden können. Denn diese Kolleginnen und Kollegen sind de facto freie Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter. In Wahrheit sind aber gerade sie es häufig, die dem öffentlichrechtlichen Rundfunk, dem NDR, mit ihrer Arbeit vor Ort ein Gesicht geben.
Die Beschäftigung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit denen der NDR wiederkehrend zusammenarbeiten möchte, erfolgt im NDR auf der Grundlage zeitlich befristeter Rahmenverträge. Ende 2019 bestanden 1 190 Rahmenvereinbarungen mit freien Programmmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Dem gegenüber stehen 3 369 Festangestellte in Planstellen.
Der NDR-Personalrat hat derzeit keine Mitbestimmungsrechte in Bezug auf die arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In dem NDR-Staatsvertrag wird für den NDR ausdrücklich festgestellt, dass Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis, sonstige freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Personen, die auf Produktionsdauer beschäftigt sind, keine Beschäftigten im Sinne des Bundespersonalvertretungsgesetzes sind. Damit sind sie von der Personalvertretung ausgeschlossen.
Eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle gibt es zwar. Für alle Fragen der Beschäftigung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Beauftrag
te für freie Mitarbeit im NDR installiert. Aber ein Viertel - ich hatte die Zahlen genannt - der Beschäftigten des NDR sind arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von ihnen stammt ein Großteil der Medienbeiträge des Senders. Für den NDR sind diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverzichtbar.
Trotzdem sind diese festen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Mitbestimmung ausgeschlossen und können keine Personalvertretungsrechte wahrnehmen. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Deswegen wollen wir mit diesem Antrag, dass diese wichtige Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Wahlen zu den Personalvertretungen teilnehmen darf oder dass analog zu dem, wie es in anderen Bundesländern für andere Sendeanstalten geregelt ist, eine offizielle Freienvertretung gegenüber dem Sender die Rechte der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten kann.
Eine ausgewogene und gleichberechtigte Personalvertretung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NDR ist uns wichtig. Ich freue mich auf die sich anschließenden Ausschussberatungen auch im Unterausschuss „Medien“ zu diesem Thema, mit dem wir, so denke ich, die Personalvertretungsrechte einer großen Berufsgruppe stärken können. Den Menschen die Möglichkeit zu geben, mitzubestimmen, ist für uns immer ein wichtiger Punkt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich erst einmal bei dem Kollegen Zinke für die sehr umfangreiche und sehr detailgetreue fachkundige Berichterstattung bedanken, sodass ich meine Zeilen, die ich mir aufgeschrieben habe, ein wenig zusammenkürzen kann. Wir brauchen nicht mehr auf alle Details einzugehen.
Der Kollege Zinke hat das Thema schon umschrieben. Auch aus unserer Sicht ist dieser Medienstaatsvertrag durchaus ein wichtiger medienpolitischer Meilenstein. Er ist nämlich unsere Antwort - ich glaube, es ist wichtig, dass wir auch in den Länderparlamenten noch einmal betonen, dass wir als Länder die Mediengesetzgeber in dieser Bundesrepublik sind - auf veränderte Zeiten, veränderte digitale Welten, aber auch, wie bereits richtig im Bericht genannt, auf veränderte europäische Richtlinien, in diesem Fall die AVMD-Richtlinie.
Lassen Sie mich auch auf einen Punkt eingehen, der sehr wichtig ist; zumindest uns ist er sehr wichtig. Im Medienstaatsvertrag wird noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass wir in unserem Land eine regionale Vielfalt behalten wollen. Ich glaube, es ist auch für uns alle sehr wichtig, dass wir im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und im Rundfunk, aber, wie gesagt, auch über andere Kanäle eine regionale Vielfalt haben, diese ausspielen und diese auch behalten können.
Auch auf die Werberegularien wurde im Bericht schon eingegangen. Da möchte ich gar nicht mehr so tief einsteigen. Es gibt einige Erleichterungen und Verbesserungen für diejenigen, die - früher hätten wir gesagt: Rundfunk - Medien produzieren. Ein entscheidender Punkt ist die Regulierung der
verschiedensten Onlineplattformen, die mittlerweile auch mitbetrachtet werden. Ich halte das gerade in den heutigen Zeiten, in denen wir immer über Verschwörungstheorien reden und auch mit Fake News zu tun haben, die überall angebracht werden, für sehr wichtig.
Ein letzter Punkt - und da sind wir uns mit unserem Koalitionspartner einig -: Wir wissen schon, da wir das auch in der Diskussion zum Medienstaatsvertrag besprochen haben, dass es eine Nacharbeitung geben soll. Es ist bereits in der Protokollnotiz zum Medienstaatsvertrag festgehalten, dass die Länder noch einmal daran arbeiten wollen, sich das Thema Barrierefreiheit genauer anzuschauen. Soviel ich weiß, werden die Länder auch unter Einbeziehung aller relevanten Verbände und der Beauftragten der Landesregierungen und des Bundes mit den Anbietern zusammenarbeiten, um den Punkt Barrierefreiheit bei der nächsten Gelegenheit zu verbessern.
Alles in allem ein rundes Paket! Wie wir schon gehört haben, scheint die breite Zustimmung des Landtages sicher zu sein. Darüber freue ich mich.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Meyer hat in seiner Rede mehrfach beklagt, dass es nicht zu einer Anhörung gekommen ist. Nach wie vor ist es richtig, dass zu diesem Antrag keine Anhörung durchgeführt wurde. Denn wir können in den Ausschüssen nicht zu jedem Antrag, der irgendwie zusammengeschustert wird, eine Anhörung durchführen. Dann muss man sich beim Antrag vielleicht auch ein bisschen mehr Mühe geben. Darauf komme ich gleich zu sprechen.
- Das warte ich in Ruhe ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, richtig ist natürlich, dass die Situation auch bei den privaten Medienhäusern eine schwierige war, aber heute schon wieder anders aussieht. Meines Wissens geht es in vielen Bereichen - gerade in den Bereichen der Werbeeinnahmen - wieder deutlich bergauf.
Ich bin - ich glaube, das kann ich für meine Fraktion insgesamt sagen - sehr dankbar für die sehr gute Berichterstattung in Zeiten von Corona.
Ich komme zu dem Antrag der Grünen. Der Antrag ist sicherlich gut gedacht gewesen, aber, ehrlich gesagt, nicht gut gemacht. Wir haben den Antrag ausführlich im Ausschuss beraten, wenn auch sehr kurz, und ihn dann abgelehnt. Leider sind in dem Antrag einige systematische Fehler erkennbar. Die dürften eigentlich nicht sein, wenn man sich ein wenig mit der medienpolitischen Thematik auskennt.
Ich möchte nur zwei Punkte aufzählen. Erstens: Im Antrag wird immer noch von „Rundfunkgebühren“ geredet. Richtigerweise ist es ein „Rundfunkbeitrag“. Auch Sie, Herr Meyer, sollten wissen, dass seit Januar 2013 zur Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks keine GEZ-Gebühr mehr, sondern ein Rundfunkbeitrag von momentan 17,50 Euro gezahlt werden muss. Das sollte man wissen, wenn man solch einen Antrag schreibt.
Zweitens fordern die Grünen in ihrem Antrag die Landesregierung in zwei Punkten auf, auf die Bundesebene einzuwirken, um die Systematik und Höhe des Rundfunkbeitrages zu ändern. Da steht man ein bisschen ratlos davor und fragt sich: Wie kommt man darauf? Das ist ja irgendwie erstaunlich; denn die Bundesebene hat mit dem Thema Rundfunkbeiträge überhaupt nichts zu tun. Das machen die Länder. Das ist eine föderale Aufgabe, und es ist auch gut, dass die Länder das so machen. Ich glaube, das sollten sie auch weiterhin machen.
Allein wenn wir diese beiden Punkte herausgreifen, die ich jetzt aufgezeigt habe, zeigt das eklatant, dass der Antrag für uns als Landesparlament völlig unannehmbar ist, da entweder medienpolitisches Unwissen beim Verfassen vorherrschte oder einfach auf die Schnelle das ganze System der föderalen Zuständigkeit für das Thema Rundfunk verändert werden soll. Was auch immer es war - es wäre nicht gut. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir alle hier in diesem Haus sind uns einig, dass sowohl private Medien als auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in der aktuellen Situation einen sehr, sehr wichtigen Beitrag leisten. Vor allem sind wir uns, glaube ich, auch darin einig, dass wir ohne die beiden Säulen der Medienlandschaft die Informationen, die Orientierung, die sie uns im Moment geben, so nicht hätten - und zwar in einer Situation, die wir uns vor vielen, vielen Wochen nicht hätten vorstellen können.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Beiträge der privaten, aber auch der öffentlich-rechtlichen Medien - in dem Antrag geht es aber nicht um die öffentlich-rechtlichen Medien, sondern um die privaten - in den letzten Wochen dafür gesorgt haben, dass die Pandemie sehr gut begleitet wurde. Sie haben sicherlich auch dabei geholfen, Corona einzudämmen und Menschenleben zu retten.
Der Kollege hat es bei der Einbringung des Antrags eben gesagt: Natürlich ist die Situation schwierig; die Medienanbieter befinden sich in einer zwiespältigen Situation. Auf der einen Seite werden die Informationsangebote sehr stark nachgefragt, auf der anderen Seite brechen die Werbeeinnahmen im Moment ein.
Das ist eine große Herausforderung für die Unternehmen, aber auch für die freien Journalistinnen und Journalisten. Denn sie können auf Instrumente wie Kurzarbeit nur sehr schwer zurückgreifen - zumal sich alle Journalisten, mit denen ich in den letzten Tagen und Wochen gesprochen habe, der Bedeutung ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft sehr bewusst sind. Wir in der Großen Koalition wissen dies und auch das Engagement der vielen Journalistinnen und Journalisten außerordentlich zu schätzen.
Meines Wissens arbeitet die Landesregierung bereits gemeinsam mit anderen Ländern daran, eine Entlastung z. B. bei den Verbreitungskosten der privaten Veranstalter zu ermöglichen. Dabei geht es um die Miete für Sendestandorte oder auch um Abgaben für Frequenzen. Diese Gespräche unterstützen wir als SPD-Fraktion nachdrücklich. Ich denke, dass wir auch über solche Themen in der Ausschussberatung reden werden.
Zum Schluss möchte ich noch eine kritische Anmerkung machen: Wir dürfen natürlich nicht außer Acht lassen, dass nahezu sämtliche Bereiche der Wirtschaft von dieser Krise erfasst wurden und
überall nach Maßnahmen geschrien wird - sicherlich auch zu Recht. Gerade heute haben vor dem Landtag die Reisebüros demonstriert. Es gibt noch viele andere betroffene Bereiche - ich nenne nur die Kultur -, die ich gar nicht alle aufzählen kann, weil ich nicht mehr so viel Zeit habe.
Wir müssen - das ist die wichtige Aufgabe von uns in der Politik - auch hier im Landtag dafür Sorge tragen, dass es nicht zu Ungleichbehandlungen kommt, wenn man Rettungsschirme hier und da aufspannt, aber dort nicht, weil sie vielleicht auch nicht gefordert werden. Darauf sollten wir achten, wenn wir mit diesem Thema umgehen.
Auf der anderen Seite können wir wahrscheinlich davon ausgehen, dass jetzt, wo das Wirtschaftsleben wieder ein bisschen hochfährt, auch die Werbesituation in den Medien wieder besser wird - das habe ich zumindest gestern in einem Medienbeitrag so gehört. Wir werden uns die Situation im Medienausschuss genau anschauen. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute zu verabschiedende Gesetzentwurf behandelt zwei Themenfelder.
Zum einen geht es um die nach Artikel 35 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Zustimmung des Landtages zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser sieht
auch Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vor.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes entrichten Inhaber mehrerer Wohnungen künftig für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung nur noch den Rundfunkbeitrag für eine Wohnung, wenn sie für ihre Zweitwohnung eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen.
Darüber hinaus soll ab dem Jahr 2022 alle vier Jahre ein automatisierter Abgleich der Meldedaten zwischen den Meldebehörden und den Landesrundfunkanstalten stattfinden. Der Staatsvertrag enthält außerdem eine Regelung zum vollständigen automatisierten Erlass von Rundfunkbeitragsbescheiden.
Zum anderen sieht der Gesetzentwurf, über den wir heute abstimmen, vor, Änderungen am Niedersächsischen Mediengesetz vorzunehmen. Zukünftig wollen wir nämlich, dass die Zuständigkeit für die allgemeine Telemedienaufsicht vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz auf die Niedersächsische Landesmedienanstalt verlagert wird. Dieser Schritt ist folgerichtig und regelt Zuständigkeiten klar und nachvollziehbar. Und soweit ich es noch aus der Beratung im Medienausschuss weiß, wird dieser Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grünen und FDP angenommen. Deswegen möchte ich meine Redezeit noch gern dafür nutzen - wenn wir schon über Medienpolitik reden -, an dieser Stelle einen Dank auszusprechen und vielleicht auch eine Mahnung.
Danken möchte ich an dieser Stelle unseren seriösen Medien, deren Journalistinnen und Journalisten - auch wenn nicht mehr ganz so viele persönlich anwesend sind - und allen dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz gerade in der Corona-Pandemie. Die Berichterstattung war und ist erschwert. Wir haben heute Morgen schon gehört - meine Fraktionsvorsitzende Hanne Modder hat darauf verwiesen -, dass Fernsehteams angegriffen worden sind. So etwas ist absolut zu verurteilen. Wir danken den Journalistinnen und Journalisten dafür, dass sie überall so seriös berichten.
Vor allen Dingen geht es an dieser Stelle - und wir werden morgen bei einem Antrag der Grünen noch einmal darüber reden - natürlich gerade auch um die Lokaljournalistinnen und -journalisten, die im Moment eine sehr schwierige Arbeitsbasis haben, da es vor Ort einfach viel weniger zu berichten gibt, schlichtweg weil es auch sehr viel weniger Veranstaltungen gibt.
Unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk hat in den Augen einer riesigen Mehrheit der Gesellschaft wieder einmal die Nase vorn in Bezug auf gute, seriöse und vor allen Dingen verständliche Berichterstattung. Aber, wie gesagt, auch alle seriösen privaten Medienanbieter tun sehr vieles dafür, dass die Menschen gut und umfassend informiert werden.
Am Anfang der Pandemie explodierte die Nachfrage nach verlässlichen, von etablierten Institutionen geprüften Nachrichten. Die „Tagesschau“ erreichte 17 Millionen Zuschauer; das entsprach einem Marktanteil von fast 60 %. Vielen Dank daher für die Arbeit - auch in schwierigen Zeiten mit schwierigen Themen unter schwierigen Bedingungen.
Eine Mahnung sei mir noch erlaubt - wir haben das heute auch schon an der einen oder anderen Stelle angesprochen -: Es mutet schon seltsam an, dass Demonstrationen gegen die Pandemie-Maßnahmen, die von einem Großteil der Bevölkerung ja auch befürwortet wurden und werden, unter dem Deckmäntelchen angeblich fehlender Meinungsfreiheit oder Ähnlichem gestartet werden.
Wir müssen immer darauf achten: In diesen Gruppierungen mischen sich Verschwörungstheoretiker - egal, an welchem Rand angesiedelt -, Reichsbürger und - ehrlich gesagt, auch wenn es unparlamentarisch ist - völlig Bekloppte. Unsere guten Medien tun alles, um die teils wirklich hanebüchenen Märchenmeldungen von solchen Einzelkämpfern und Aluhutträgern zu widerlegen.
Da gibt es allen Ernstes Leute wie diesen Berliner Kochbuchautor, der vor wenigen Tagen mitteilte, bewaffnet in den Untergrund zu ziehen und dort notfalls eine Armee aufzubauen usw., und über Chemtrails fabuliert. Was im Moment so gemacht wird, ist wirklich unfassbar. Es gibt da schlimmste Behauptungen, z. B. dass Geheimdienste und Tempelritter ihn verfolgen.
Gerade diese Meinungsführer - und das ist, glaube ich, für uns alle sehr wichtig; nicht nur für Medienpolitiker, sondern für uns in der Politik insgesamt - verbreiten ihren Unsinn sehr gezielt und bewusst und verfolgen damit ja auch Interessen. Manche verdienen einfach so ihren Lebensunterhalt, durch Werbeeinnahmen auf YouTube - wie gesagt, gut, dass wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, bei dem das nicht notwendig ist - oder auch durch das Verkaufen von Büchern
Verschwörungsgläubige verdienen, ehrlich gesagt, kein Mitleid, sondern entschiedene Ablehnung. Wir
alle haben die Verpflichtung, alles gegen diese wirklich gruseligen Quatschmeldungen von Weltverschwörungen und Ähnlichem zu tun.
Besonders in der Krise hält man zusammen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und zeigt Spaltern und denen, die aus der Krise Profit schlagen wollen, gemeinsam die kalte Schulter.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da der Kollege Jens Nacke mit einem Sprichwort angefangen hat, möchte ich das auch tun, und zwar mit einer alten Weisheit aus der Radiozunft: „Und bist du noch so fleißig, es geht nichts über 1:30.“ Ich brauche heute zweimal 1:30 für unsere fleißige Medienpolitik.
Wir haben - Jens Nacke hat das schon angesprochen - die Medienpolitik in Niedersachsen durch unsere rot-schwarze Koalition spürbar aufgewertet. Mit unserem Unterausschuss „Medien“ werden wir der wachsenden Bedeutung dieses Bereiches in besonderer Weise gerecht. Das ist auch nach wie vor besonders wichtig.
Alternative Wahrheiten halten sich in Teilen der Gesellschaft beharrlich. Zum Teil wird lieber nachgewiesenen Lügen geglaubt als der Wahrheit. Es gibt auch immer noch Angriffe von rechts gegen unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der für uns und unsere gewachsene Demokratie eine wichtige Säule ist. Wir haben die Medienpolitik in den Mittelpunkt gerückt und wehren die ewigen Angriffe von rechts ab.
Wir dürfen zum Ende dieses Jahres auch die Angriffe gegen unsere Presse nicht unerwähnt lassen. Hasskommentare und Wutleserbriefe machen nicht nur den Redaktionen das Leben schwer. Dennoch beurteilen 90 % der Deutschen die Qualität der Informationen in Zeitungen und Zeitschriften, im Radio und im Fernsehen sowie im Internet hierzulande als „sehr gut“ oder als „gut“. Das zeigt eine im November veröffentliche Studie von infratest dimap, die ich hoffentlich richtig zitiere: Die höchste Glaubwürdigkeit wird mit 78 % wiederholt öffentlich-rechtlichen Radiosendern zugeschrieben. Die Informationen in öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern schätzen 74 % der Befragten als glaubwürdig ein. Für 82 % ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk unverzichtbar. - Dieses Ergebnis müssen wir uns immer wieder vor Augen führen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für uns unverzichtbar, und wir werden ihn unterstützen.
Kommen wir zu Niedersachsen. Die Förderung der nordmedia ist für uns eine Erfolgsgeschichte. In unserem Koalitionsvertrag haben wir uns die Erhöhung der Mittel für die Medienförderung zum Ziel gesetzt. Das machen wir auch in diesem Jahr, indem wir zusätzlich 300 000 Euro für die GamesEntwicklung vorsehen. In Deutschland lässt sich nämlich im Bereich der Spieleentwicklung eine negative Entwicklung beobachten, z. B. in Form sinkender Marktanteile deutscher Unternehmen, auch bedingt durch die derzeitigen Rahmenbedingungen der Games-Förderung. Der Anteil deutscher Produktionen am Heimatmarkt sank um 4,3 %, und auch die Anzahl der Beschäftigten in der Entwicklung in Deutschland sinkt stetig.
Im ersten Halbjahr dieses Jahres hat der deutsche Games-Markt einen Umsatz von 2,8 Milliarden Euro erzielt. Der Umsatz mit Computer- und Videospielen über den Verkauf von Software oder Abonnementprodukten wuchs allein in diesem Zeitraum um 11 %. Wichtig dabei ist, dass die Games-Branche das Dreifache der Musik- und das Fünffache der Kinobranche erwirtschaftet. Daher ist es gut und richtig, dass sowohl der Bund in seinem Haushalt für das kommende Jahr als auch wir in unserem Land Niedersachsen ein Zeichen für eine bessere Games-Entwicklung setzen.
Wir stehen zu unseren freien Medien. Wir kämpfen gegen rechte Diffamierung als „Lügenpresse“ oder „Staatsfunk“. Wir als Große Koalition werden auch in 2020 die Medienpolitik wieder in den Mittelpunkt stellen. Mit uns haben die Medien verlässliche Partner. Wir stehen zu unserer Presse und zu unserem Rundfunk.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Antrag sind wir uns alle einig, und deswegen möchte ich mich in meinen Ausführungen nur noch auf ein paar Punkte von Herrn Dr. Birkner beziehen, der eben ja schon vieles ausgeführt hat.
Nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal deutlich machen, dass für uns auch durch die umfangreiche Anhörung im Ausschuss, die wirklich sehr gut war, noch einmal klar geworden ist, dass hierzulande Radio von den Menschen überwiegend über UKW gehört wird.
Ich finde auch, als Landespolitiker haben wir den Auftrag, deutlich zu machen, wie mit einer durchaus nicht mehr ganz modernen Technik wie DAB+ in den kommenden Jahren umzugehen ist - besonders in dem Wissen, dass sich diese Technik bisher bei uns, also bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern hier in Deutschland, nicht durchsetzen konnte.
Die Ultrakurzwelle - UKW - ist, technisch gesehen, fast ein Relikt aus Urzeiten. 1949 ging der erste UKW-Sender des Bayerischen Rundfunks an den Start. Bis heute dominiert dieser Standard das deutsche Radio. Obwohl technisch überlegen, hat das Digitalradio einen schweren Stand: Gerade einmal 6 % der Nutzer hören vorwiegend über DAB+, während UKW für fast 70 % der Nutzer die Hauptempfangsart ist, wie es aus dem Digitalisierungsbericht Audio 2018 der Medienanstalten hervorgeht. Sogar das Internetradio ist mit knapp 10 % als Nutzungsart verbreiteter als DAB+.
Ich finde, diese Zahlen können wir nicht ignorieren. Wir müssen Vorschläge für die Zukunft machen - auch unter dem Aspekt, dass die europäische Ebene bessere Bedingungen für DAB+ schaffen wollte und im letzten Jahr beschlossen hat, dass neue Autos künftig - ab 2021 - mit Digitalradios ausgestattet sein müssen. Es ist aber fraglich, ob sich dadurch ein Umdenken bei den Verbrauchern etabliert. Denn wenn man heute mit dem Auto durch Niedersachsen fährt - ich denke, das werden viele von uns machen; denn viele sind mit dem Auto unterwegs -, merkt man, dass der DAB+Empfang nicht immer ganz rund läuft. Die meisten - so war es zumindest bei mir - sind dann bestimmt wieder auf UKW oder Internetradio umgeschwenkt.
Klar ist, dass wir in Zukunft - es ist richtig, was Herr Birkner gesagt hat - ein klares Konzept brauchen; denn Internetradio kann man zwar heute schon
hören, aber wir brauchen dafür dringend eine viel bessere Mobilfunkversorgung und in Zukunft natürlich auch andere Modelle mit Blick auf die Nutzung von Datenvolumen.
Ich möchte nicht weiter auf die Inhalte eingehen. Herr Birkner hat die drei Punkte, die wir fordern, genannt. Ich freue mich sehr, dass wir mit dem von uns eingebrachten Änderungsvorschlag einen Konsens aller Fraktionen im Landtag herstellen konnten. Das freut mich insbesondere deshalb, weil wir so gemeinsam zeigen, dass die Zukunft des Radios für uns sehr wichtig ist. Die Menschen hören einfach Radio, und wir wollen sie darin unterstützen, auf dem besten Weg Radio zu hören.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lilienthal, ich konnte mir gerade ein Tränchen verdrücken, dass die anderen nicht mit Ihnen im Haushaltsausschuss geredet haben. Das tut mir wirklich sehr leid.
Aber wir haben das Thema im Medienausschuss gut beraten. Ich würde sagen, wir sind mit dem Antrag, den wir auf den Weg gebracht haben, so gut, dass das im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 8. Mai zum Jahressteuergesetz 2019 so zu finden ist, wie wir das wollen.
Damit ist das auf einen guten Weg gebracht worden. Jetzt warten wir, was der Bundesgesetzgeber macht und ob er unsere Wünsche umsetzt.
Wir sollten das heute beschließen. Ich hoffe, dass wir dann auf einen guten Weg kommen und Onlinezeitungen und -zeitschriften endlich auch dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Herr Kollege, haben wir uns bei der Sitzung im Haushaltsausschuss gesehen?
Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Parlamentarischer Geschäftsführer Wiard Siebels hat es im Rahmen einer Pressemitteilung schon einmal angesprochen: In Ihrem ursprünglichen Antrag - das war unverständlich - hatten Sie Artikel 13 des Grundgesetzes erwähnt. So etwas kann ja jedem mal passieren; Sie haben das dann korrigiert. Die Frage ist nur: Haben da Ihre Filter
versagt? Sind Sie wieder mal „mausgerutscht“? - Man weiß es nicht so ganz genau.
Aber wir reden ja heute nicht über AfD-Filterblasen, sondern über die Reform des Urheberrechts. Es ist tatsächlich schwer, jemanden zu finden, der die aktuelle und nun im EU-Parlament abgestimmte Version der Urheberrechtsreform richtig unterstützt. Datenschützer und YouTuber, große Unternehmen, kleine Start-ups, Bürgerrechtler und IT-Verbände - alle warnen vor Artikel 13, jetzt neu: Artikel 17.
Unsere Kritik an der Richtlinie bleibt im Kern, auch nach der Abstimmung, vollkommen richtig. Die überwiegende Anzahl an Artikeln in der Richtlinie allerdings enthält durchaus sinnvolle Änderungen, um das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen. Das bestreitet auch so gut wie keiner. Doch Artikel 13 - heute 17 - ist derart verkorkst, dass der zu erwartende Schaden erheblich größer ist als der propagierte Nutzen. Dort ist nicht explizit von Upload-Filtern die Rede; das wissen wir. Aber den meisten Plattformen bleibt nichts anderes übrig, als alle Inhalte zu scannen, die Nutzer hochladen wollen. Bislang haften die Anbieter nämlich erst für Rechtsverletzungen, wenn sie darauf hingewiesen werden. Der Artikel 13 - neu: 17 - sieht eine Haftung ab dem Moment des Uploads vor.
Die Plattformbetreiber haben nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie besorgen sich alle Lizenzen von allen Rechteinhabern der Welt - das ist so unmöglich, wie es klingt -, oder sie filtern vorab.
Warum sehen wir als SPD das nun auch als kritisch an? - Wirklich nur wenige Unternehmen haben die finanziellen und technischen Möglichkeiten, solche Filtersysteme zu programmieren. Die meisten davon sitzen im Silicon Valley. Europäische Start-ups haben damit keine große Chance gegen die Riesen. Wir hier im Niedersächsischen Landtag wären nicht so gründer- und technologiefeindlich; da bin ich mir sicher.
YouTube z. B. setzt bereits Software ein, die Urheberrechtsverletzungen erkennen soll. Dabei geht es aber nur um Musik - das ist eine technisch ziemlich einfache Aufgabe. Und obwohl Google wohl round about 100 Millionen Dollar in die Technik investiert haben soll, löscht das System auch immer wieder legale Videos, und es lässt sich auch missbrauchen.
Wenn also nun ein Universalfilter gewünscht ist, der Texte, Videos und Bilder sicher analysieren
soll, wäre das bei Weitem komplexer und wahrscheinlich auch viel unzuverlässiger.
Digitalisierung hin oder her - Maschinen haben eben keine Ahnung von Satire und Memes; sie können Parodien nicht erkennen und sind mit dem Zitatrecht heillos überfordert. Vorabfilterung greift nachweislich auch in die Privatsphäre ein und verstößt gegen das Recht auf Meinungsfreiheit. So urteilte der EuGH bereits 2012.
Bis die Richter die jetzt verabschiedete Richtlinie abschließend geprüft haben werden, wird es sicherlich noch einige Zeit dauern. Bis dahin können die Grundlagen für eine riesige Filterinfrastruktur vorhanden sein, bei der manche natürlich die Gefahr sehen, dass sie für eine Zensur missbraucht werden kann.
Natürlich wünschen wir als demokratische Parteien uns alle ein Netz ohne Hass, ohne Terrorpropaganda und auch ohne Verstöße gegen das Urheberrecht. Aber Filterung à la China ist sicherlich nicht die moderne Technik, die uns die Digitalisierung als einziges Mittel liefern kann.
Ich freue mich, dass die SPD-Abgeordneten im EU-Parlament die Richtlinie geschlossen nicht befürworten. Und die niedersächsischen Abgeordneten Tiemo Wölken und Bernd Lange haben explizit dagegen gestimmt.
- Sie können gleich noch einmal klatschen: Wir haben das Glück, dass unsere niedersächsischen EU-Abgeordneten die Positionierung gegen Upload-Filter unseres Landesvorsitzenden und Ministerpräsidenten Stephan Weil auch in Europa stützen. Dafür gilt ihnen der besondere Dank der SPDLandtagsfraktion.
Heute Nachmittag - das wurde eben schon erwähnt - werden wir noch zwei Anträge zu diesem Thema in die Ausschüsse überweisen. Die weiteren Beratungen zu diesen beiden Anträgen sollten wir nutzen, um im Landtag eine gemeinsame demokratische Haltung zu der nun wohl unaufhaltsamen nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie einzufordern. Gemeinsam können wir daran arbeiten, die neue Zeit zu gestalten - und das auch ohne nur ideenlos auf Filterung zu setzen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben die Bitte des Präsidenten gehört. Dann werde ich ab jetzt ganz langsam reden, um die sieben Minuten vollzumachen. Nein!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Digitalisierung schreitet voran. Es wird tatsächlich höchste Zeit, dass auch unser Steuerrecht in diesem Fall mit dem Wandel Schritt hält.
Digitale Nachrichtenangebote erfreuen sich stetig steigender Beliebtheit, wohingegen die Leserzahl von klassischen Printmedien in vielen Bereichen, wie wir wissen, sinkend ist.
Während gedruckte Zeitungsauflagen mit einem vergünstigten Steuersatz von 7 % behandelt werden, fällt bei Onlineangeboten von Zeitungen der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % an. Dieses Ungleichgewicht wollen wir gerade im Kontext der steigenden Leserzahlen von digitalen Produkten aus der Welt schaffen.
Die EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem wurde bereits im vergangenen November auf europäischer Ebene angepasst. Das ist in der heutigen Debatte auch schon gesagt worden. Durch diese Überarbeitung obliegt es den Mitgliedstaaten, die Mehrwertsteuersätze für digitale Erzeugnisse anzupassen. Daher möchten wir mit unserem Antrag die Landesregierung bitten, dazu auf Bundesebene ein Gesetzesvorhaben zu unterstützen.
Für die Nutzer war die steuerrechtliche Unterscheidung sowieso nie richtig nachvollziehbar. Daher wollen wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass diese Sätze in Bezug auf die unterschiedliche Behandlung von Lesestoff jetzt endlich der Lebenswirklichkeit angepasst werden.
Auch im Bund sah der Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU 2013 bis 2017 und auch seit 2017 vor, dass der verminderte Mehrwertsteuersatz auf Bücher, Zeitschriften und Zeitungen nicht nur erhalten bleiben, sondern zukünftig auch für Hörbücher gelten soll und dass man auf europäischer Ebene darauf hinwirken will, dass E-Books, E-Papers und andere elektronische Informationsmedien ebenfalls den ermäßigten Mehrwertsteuersatz bekommen.
Für uns als SPD geht es in diesem ganzen Zusammenhang immer auch um den Erhalt der Buchpreisbindung. Die Buchpreisbindung ist für uns sehr wichtig, um dauerhaft eine Vielzahl der Buchhandlungen zu gewährleisten. Das hat der Bundestag im Dezember 2018 glücklicherweise bestätigt, obwohl die Monopolkommission im Mai des vergangenen Jahres noch die Abschaffung
empfohlen hatte. Das haben die Kollegen im Bundestag sehr gut gemacht.
Wir setzen uns dafür ein, dass die angekündigten Maßnahmen jetzt tatsächlich umgesetzt werden, da die Verwendung von E-Books und E-Papers nunmehr zur Lebenswirklichkeit unserer gesamten Bevölkerung gehört.
Wir stehen auch weiter für Pluralität und Meinungsvielfalt. Wir wollen mit dafür sorgen, dass guter Journalismus weiterhin eine hohe Bedeutung in unserer Gesellschaft hat, dass gut recherchierte Berichterstattung möglich bleibt und die Meinungsführerschaft nicht denen überlassen bleibt, die in den sozialen Medien am lautesten brüllen und über „alternative Fakten“ fabulieren. Wir brauchen heute dringender denn je gute und verlässlich recherchierte Informationen - egal, ob in gedruckter Form oder elektronisch. Wichtig ist, dass viele daran teilhaben können.
Deswegen kann man auch ganz klar sagen, dass wir erwarten, dass dann, wenn es für die elektronischen Produkte zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes kommen sollte, auch die Leserinnen und Leser, die Konsumentinnen und Konsumenten dieser Produkte an den Einsparungen aufgrund der Senkung der Mehrwertsteuer deutlich sichtbar beteiligt werden. Das wäre sehr gut und auch sehr wichtig, um im Späteren auch gut recherchierte Informationen weiterverbreiten zu können, sodass viele Menschen sie lesen können.
Ich freue mich auf die Beratungen in den mittlerweile verschiedensten Ausschüssen zu dem Thema.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe offen und ehrlich zu, dass
mir dazu wirklich nichts einfällt.
Ich hatte angenommen, dass die AfD-Fraktion die Aktuelle Stunde dazu nutzt, ein für sie wichtiges Thema hier vorne aufzubringen, darüber zu reden und am Ende des Tages - - -
- Ja, gut, wir alle werden das, was Sie gesagt haben, im Protokoll nachlesen.
Ich vermute, dass Sie gestern vielleicht ein klein bisschen länger auf einem der Parlamentarischen Abende geblieben sind
und dann Ihre Rede verfasst haben.
Ich kann auf jeden Fall auf Ihre Rede wenig reagieren;
denn ich habe wenig verstanden. Aber ich werde versuchen, mich dem Thema ganz unkarnevalistisch oder undadaistisch oder wie auch immer zu widmen.
Ich habe mich gefragt, warum die AfD nun gerade das Thema Framing auf die Tagesordnung bringt. Denn - langer Rede kurzer Sinn - zu dem im Auftrag des MDR erstellten „Framing-Manual“ kann man vieles sagen. Man kann aber auch sagen, dass es zu einer Zeit erstellt wurde, in der es durchaus sinnvoll war, sich mit der Sprache zu befassen - und zwar mit verständlicher Sprache, also Sprache, die alle verstehen und nicht nur Einzelne.
Über dieses Thema könnte man jetzt noch reden. Ich werde das ein bisschen abkürzen.
Die Kritik daran haben viele vernommen. Aber es ist vollkommen klar - das sagt auch der ARDVorsitzende, Ulrich Wilhelm -: Es handelt sich bei dem Papier, das Sie zu zitieren versucht haben, um eine interne Vorlage. Man muss aus dem Papier nicht alles eins zu eins übernehmen, aber man muss auch nicht versuchen, es zu skandalisieren.
Sie in der AfD haben zu dem Thema Framing natürlich - sagen wir mal: - besondere Vorerfahrungen. Ich möchte daran erinnern - das war nicht karnevalistisch -, dass Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer im vergangenen Jahr in einem sehr langen Interview zu erklären versucht hat, warum die AfD Sprache jetzt in welcher Weise benutzen will und warum sie dazu anscheinend auch einen Leitfaden herausgegeben hat: damit die Mitglieder Sprache vernünftig benutzen, um eben nicht in Verdacht zu kommen und ein Prüffall des Verfassungsschutzes zu werden - was Sie aber sind.
Ich darf an dieser Stelle sagen: Prüffall ist Prüffall. Das kann man auch einfach einmal sagen.
Dass Sie einer sind, haben Sie sich durchaus auch selber zuzuschreiben. Sie haben durch Ihr Framing genau das in die Wege geleitet, was in vielen Fällen passiert. Sie versuchen mit Ihrem simplen Framing teilweise, die Gesellschaft auseinanderdriften zu lassen.
Sie haben sich mit dieser Aktuellen Stunde ein doppeltes Eigentor geschossen. Erstens konnte ich Ihren Ausführungen nicht folgen, und zweitens ist das für Sie genau das falsche Thema. Denn Sie haben mit Framing versucht, die Umtriebe in Ihrer Partei unter dem Deckel zu halten. An vielen, vielen Stellen ist Ihnen der Rechtspopulismus dann aber doch explodiert.
Diese Aktuelle Stunde dazu zu benutzen, aus Ihrer Sicht über Framing zu reden, finde ich spannend und auch sehr mutig. Denn Sie sind es doch, die mit Sprache versuchen - das habe ich eben schon gesagt -, die Gesellschaft auseinanderzubringen. Ich finde das, ehrlich gesagt, in vielen Fällen nicht gut. Viele Kommentare finde ich sogar ekelhaft.
Sie haben dieses medienpolitische Thema heute hier genutzt, um eine Rede zu halten, die wohl durchaus lustig sein sollte. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das Thema gibt das nicht her. Sie sollten eher versuchen, Ihre Sprache zu kontrollieren. Wir brauchen rechtspopulistische Sprache nicht.
Das will ich an dieser Stelle klipp und klar sagen: Mir fällt zu dem, was Sie am Anfang gesagt haben, nicht viel ein. Ich konnte auch so schnell keine Rede halten, die mit einem Tusch abgeschlossen werden könnte. Vielleicht hätte Ihre Fraktion bei Ihrer Rede einen Tusch spielen sollen. Bei meiner geht das nicht.
Ich finde nicht besonders witzig, wie Sie das Ganze angehen. Passen Sie erst einmal auf Ihre Sprache auf! Framen Sie richtig oder lassen Sie es besser! Machen Sie am besten Politik mit ordentlicher Sprache! Dann sind Sie vielleicht auch ein bisschen besser drauf.
Vielen Dank, Glück auf und helau!
Herr Präsident! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthält die dringend notwendigen Neuregelungen des sogenannten Telemedienauftrags. Im Kern geht es also um die Frage, welche Aktivitäten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet entfalten dürfen.
Der bisherige Telemedienauftrag stammt aus dem Jahr 2008. Das ist schon sehr lange her; ich hatte seinerzeit mein allererstes iPhone. Wir alle wissen, dass sich die Medienwelt seitdem komplett verändert hat. Die Nutzung mobiler Endgeräte hat explosionsartig zugenommen. Heute werden Medien auf Abruf und häufig mobil konsumiert. Nur noch ein Drittel der jungen Menschen schaut überhaupt noch das sogenannte lineare Fernsehen. Mein Sohn beispielsweise hatte neulich überhaupt nicht verstanden, warum er eine bestimmte Sendung nicht im Fernsehen anschauen kann, wenn sie gerade nicht läuft. Das war ihm völlig fremd.
Viele Jahre gab es Streit über den Begriff „Presseähnlichkeit“. Dieser Streit ist durch einen guten Kompromiss zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und den privaten Anbietern beigelegt worden. Das ist gut so.
Ziel des vorliegenden Staatsvertrags ist es, einen guten Ausgleich zwischen diversen Interessen zu schaffen. Zum einen sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten daran interessiert, sich im Internet zukunftsfähig aufzustellen, zum anderen haben die Beitragszahler die Erwartung, dass aus Rundfunkbeiträgen finanzierte Beiträge unbefristet im Internet vorgehalten werden. Privatwirtschaftliche Verlage fürchteten um ihre Zukunft und sahen
in beitragsfinanzierten Angeboten eine unfaire Konkurrenz.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist - und soll es unserer Meinung nach auch bleiben - ein Garant für die Integration aller Menschen, die in diesem Land leben. Dadurch, dass wir genau das ausdrücklich wollen, unterscheiden wir - also alle dem Gesetzentwurf zustimmenden Fraktionen - uns in eklatanter Weise von der ablehnenden AfD.
Wichtig ist, dass die Änderung des Staatsvertrags es zulässt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Medienangebote auch außerhalb ihrer eigenen Portale anbieten dürfen, um die Zielgruppen besser zu erreichen. Alles in allem ist dieser Änderungsvertrag wegweisend für unsere guten und schützenswerten öffentlich-rechtlichen Medien. Das lohnt sich auch; denn der gute Ruf der öffentlich-rechtlichen Medien ist in der gesamten Bevölkerung ungebrochen.
An dieser Stelle muss ich doch einen kleinen Exkurs nach rechts unternehmen: Die AfD lehnt das alles ab. Als einzige Fraktion will sie keine Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wer aber den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf die veralteten Verbreitungswege beschränken will, hat wohl nur den Hintergedanken, ihn auslaufen zu lassen.
Für mich ist klar: Die Kollegen dort rechts wollen ein staatliches Bezahlfernsehen - so steht es jedenfalls in ihrem Grundsatzprogramm -, das nur noch Leute schauen dürfen, die sich das auch leisten können. Für weniger Betuchte gäbe es dann wohl nur noch die Möglichkeit, eine ausgewogene Berichterstattung vielleicht auf den Facebook-Seiten der AfD zu bekommen.
- Die Vorstellung ist natürlich völlig grotesk; insoweit haben Sie recht mit Ihrem Protest. Alles, was wir im Staatsvertrag wollen - Stichwort: Barrierefreiheit -, müsste man dann bezahlen. Kultursendungen aus der Heimat müsste man dann bezahlen, und wenn es um ausgewogenen, aktuellen und unabhängigen Journalismus ginge, müsste man auch dafür bezahlen.
Insofern ist Ihre Ablehnung einfach nur grotesk und entspricht nicht dem, was die Menschen wollen. Die Menschen wollen nämlich einen guten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das werden wir unterstützen. Wir werden daran arbeiten, dass
unsere Medienlandschaft weiterhin ausgewogen bleibt, gut geordnet und plural ist.
Ich freue mich darauf, mit sämtlichen demokratischen Kräften in allen Länderparlamenten diesen Weg zu gehen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu unterstützen. Ich freue mich auf den Aufbruch in eine neue Zeit mit unserem öffentlichrechtlichen Rundfunk.
Vielen Dank.
Ich weiß gar nicht, was ich mit so viel Redezeit machen soll!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war nicht davon ausgegangen, dass die Vorredner so zackig durchkommen. Das möchte ich aber auch gerne so machen.
Ich freue mich sehr, dass wir heute auch über das Thema Medienpolitik sprechen. Denn die Medienpolitik ist in Niedersachsen ein wichtiges Thema. In Niedersachsen hat diese rot-schwarze Koalition auch die Medienpolitik spürbar aufgewertet.
Mit einem eigenen Unterausschuss „Medien“ kommen wir der, wie ich finde, hohen Bedeutung dieses Bereichs ureigenster Länderaufgabe hervorgehoben nach. Das ist gerade in den heutigen Zeiten besonders wichtig. Da gibt es die stetigen Angriffe von rechts gegen unseren öffentlichrechtlichen Rundfunk, der für uns und unsere gewachsene Demokratie eine wichtige Säule ist.
Wir haben die Medienpolitik in den Mittelpunkt gerückt und wehren damit auch die ewigen Angriffe von rechts ab.
Wir dürfen auch die Angriffe gegen die Presse - lokal, regional, überregional - nicht unerwähnt lassen. Hassmails oder wütende Leserbriefe, Kommentare machen den Redaktionen heutzutage das Leben schwer. Alternative Wahrheiten - so wird es genannt - setzen sich in Teilen der Gesellschaft durch. Nachgewiesenen Lügen wird teilweise lieber geglaubt als der Wahrheit. Falsche Erzählungen, im Wesentlichen von rechtsreaktionären Kräften, werden zu so etwas wie einer Ersatzreligion in den Filterblasen der sozialen Netze.
Und dennoch: Eine Erosion des Vertrauens in die deutschen Medien gibt es nicht. Die Mehrheit der Bundesbürger vertraut den Medien, den Tageszeitungen ebenso wie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dieses Vertrauen wollen wir auch mit unserer Medienpolitik weiter stärken.
Zum einen ist die nordmedia-Förderung eine Erfolgsgeschichte. In dem Haushalt gibt es in der Titelgruppe 82 eine Erhöhung für die nordmedia um 250 000 Euro auf 1,675 Millionen Euro. In ihrem Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU genau diese Erhöhung der Mittel für die Medienförderung zum Ziel genommen, und sie haben das Ziel auch angepackt.
Die Koalitionspartner von SPD und CDU haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auch darauf geeinigt, dass ein öffentlicher Diskurs über Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten organisiert werden soll; denn wir wollen daran mitarbeiten, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu modernisieren. Dieses Vorhaben wird im Rahmen eines Symposiums im Januar umgesetzt. Dort werden viele Experten zu Wort kommen. Auch die medienpolitischen Sprecher aller Landtagsfraktionen werden dort zu Wort kommen. Ich hoffe, dass dort alle ihre Meinung vertreten.
Wir stehen zur freien Presse, wir stehen zu freien Medien, wir kämpfen gegen die rechtspopulistischen Diffamierungen als Lügenpresse oder Hofberichterstattung - ein Wort, das auch hier im Landtag schon gefallen ist, als es um öffentlichrechtlichen Rundfunk ging.
Wir als Große Koalition werden in 2019 die Medienpolitik weiter in den Mittelpunkt stellen. Mit uns haben die Medien verlässliche Partner. Wir stehen zu unserer Presse und zu unserem Rundfunk.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Fundiert recherchierte Informationen zum Geschehen in der Welt, ein vielfältiges Programm mit sehr reichhaltigen Inhalten - all das stellen die Sender der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten den Menschen in Deutschland jeden Tag bereit. Die für die öffentlich-rechtlichen Sender arbeitenden Journalisten und Redakteure können unabhängig von Politik und Wirtschaft ihrer Tätigkeit der investigativen Recherche nachgehen, ohne den Vorgaben von bestimmten Interessenvertretern ausgesetzt zu sein.
Das vor einigen Wochen getroffene Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist richtungweisend. Mit seinem Urteilsspruch erkennt es ganz klar an, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen großen Mehrwert für die Menschen in unserem Land bedeutet. Mit den zahlreichen Programmen haben die Menschen eine sehr große Auswahlmöglichkeit. Dafür scheint der Rundfunkbeitrag in seiner
jetzigen Ausgestaltung eine gerechte Lösung zu sein.
Besonders heute mit sich schnell verbreitenden Falschnachrichten ist es auch laut Bundesverfassungsgericht sehr wichtig, auf fundierte, recherchierte Informationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter zugreifen zu können. Dies verstehe ich als deutliches Lob für die großartige Arbeit der vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Für diese tägliche Arbeit bedanken wir uns als SPD-Landtagsfraktion sehr herzlich.
Unser Rundfunkbeitrag ermöglicht also eine freie und kritische Berichterstattung bezüglich aller gesellschaftlich relevanten Themen. Damit sind die öffentlich-rechtlichen Sender wichtige Instrumente der Durchsetzung von lebendiger Meinungsfreiheit einerseits und der Möglichmachung von unabhängiger Meinungsbildung andererseits. Das heißt, sie sind ein grundlegender Pfeiler für unsere funktionierende Demokratie.
Wer also gegen dieses wichtige Konstrukt unserer Demokratie ist, der legt auch bewusst die Axt an unser freiheitliches demokratisches System.
Das große Potenzial des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt gerade auch darin, dass jene Stimmen aus der Bevölkerung in ihm sowohl Sprachrohr als auch Ansprechpartner finden können, die in der Masse eben nicht gehört werden. Dies ist besonders wichtig in Zeiten wie diesen, wo rechtsradikale Stimmungsmacher im ganzen Land und auf vielen Kanälen lautstark ihre Propaganda kundtun und die öffentliche Meinung zu ihren Zwecken lenken wollen. Dem stellen wir uns entschieden entgegen.
Wir brauchen starke, objektive und verlässliche Medien, deren Vertreter unser Grundgesetz achten und auf dieser Grundlage den Menschen helfen, die Geschehnisse in Deutschland und der Welt zu beurteilen. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten tragen auch zu einer pluralistischen deutschen Film- und Medienszene bei. Damit stellen sie insgesamt einen schutzwürdigen Mehrwert für die deutsche Gesellschaft dar.
Die Aufrechterhaltung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ist deshalb im Interesse dieses
Landes und aller Bürgerinnen und Bürger. Genau deshalb sind wir auch auf einen starken Rückhalt der Bevölkerung beim Rundfunkbeitrag angewiesen.
Wenn die Akzeptanz durch stabile Gebührengestaltung und auch durch eine Senkung der Betriebskosten geschaffen werden soll, dann aber - das ist sicherlich einer der Hauptpunkte - vor allem zusammen mit einer zeitgemäßen Reformierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems. Es ist notwendig, seine Aufgaben und Strukturen im Zeitalter der digitalen Medien und Online-Streamingdienste neu zu definieren. Der öffentlichrechtliche Rundfunk muss mit dem Wandel der Informationslandschaft mithalten, um gesellschaftsfähig und vor allem auch relevant zu bleiben. Dazu muss ein Austausch initiiert werden, um auf möglichst viele Meinungen zurückzugreifen, von denen der Reformprozess sicherlich profitieren kann.
In diesem Sinne ist es sehr relevant, dass die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten transparent und verständlich ist. Wir wissen, 80 % der Deutschen nutzen z. B. täglich das Angebot der ARD. Wöchentlich erreichen die Fernsehsender, Radioprogramme und Internetpräsenzen der ARD sogar 94 % der Bevölkerung. Denn die Zustimmung in unserem Land zu den Rundfunkgebühren und zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist sehr hoch. Die Menschen wollen also keinesfalls völlig irrsinnige Konstrukte von rechts wie die Umwandlung in einen schlanken Sky-ähnlichen Bezahlsender. Die, die einen solchen Unsinn - wie ich finde - vorschlagen, haben eigentlich nur Interesse daran, an unserer Demokratie zu sägen, und wollen mit solchen Vorschlägen ausgrenzen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat für unsere Gesellschaft eine maßgebliche Funktion und ist es wert, erhalten zu werden und auch ausgebaut zu werden. Wir stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Mir ist bei Ihren Ausführungen nicht ganz klar geworden, ob es bei Ihrem Antrag darum geht, das Problem der Kohlenmonoxidvergiftung anzusprechen, oder ob es um die Menschen aus fremden Kulturkreisen geht, die die Shisha mitbringen. Wenn es Ihnen tatsächlich um Gesundheit ginge, müssten Sie eher einen Antrag vorlegen, der die Vergiftungsfälle mit Kohlenmonoxid beim Grillen thematisiert.
Denn da passieren nach der BfR-Statistik die meisten Vergiftungsfälle. Aber vielleicht können Sie uns ja noch aufklären.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Menge an Anträgen zum Thema Digitalisierung zeigt ja, dass wir alle verinnerlicht haben, dass dies das Zukunftsthema schlechthin ist. Ich glaube sogar, dass wir das nicht nur verinnerlicht haben, sondern uns hier im Hause in recht vielen Punkten einig sind.
Mit dem im Sommer dieses Jahres von der Landesregierung vorzulegenden Masterplan wird der Weg zu schnellsten Netzen in Niedersachsen gezeichnet. Dafür haben wir ja auch, wie bekannt ist, das Sondervermögen „Digitalisierung“. Unser Ziel ist es, schnellste Netze zu fördern. Hier sprechen wir von den auch schon genannten Gigabitnetzen. Ebenso ist es das Ziel, nur noch Glasfaserausbau zu fördern, und das bis ins Gebäude.
Ich führe erst einmal aus.
Sie zeigen in Ihrem Antrag, dass Sie eine Bündelung von Aufgaben und Entbürokratisierung wollen. Das ist auch richtig; denn aktuell ist die Förderkulisse in der Tat zu unübersichtlich. Wir haben den Anspruch, allen Beteiligten die Beantragung von Fördermitteln zu erleichtern, um den Netzausbau schneller fördern zu können - also Dampf auf den Kessel geben, um einmal ein analoges Bild zu bemühen.
Die von Ihnen genannte Durchschnittsgeschwindigkeit von momentan 15,3 Mbit/s ist tatsächlich nicht besonders attraktiv. Das ist gar keine Frage. Aber Sie haben in Ihrem Antrag auch Studien zitiert. Ich fände es gut, wenn man Studien und Statistiken nicht immer nur negativ interpretieren würde. Man könnte in diesem Fall ja auch sagen: Die genannte Geschwindigkeit ist wirklich nicht hervorragend, aber sie stellt immer noch eine 13-prozentige Steigerung im Vergleich zum Vorjahr dar, und das ist ganz ordentlich. Das muss natürlich noch deutlich besser werden, gar keine Frage, aber man kann das ja auch einmal so darstellen.
Anfang 2017 machten Breitbandverbindungen mit mehr als 10 Mbit/s in Deutschland einen Anteil von 50 % aller Internetverbindungen aus. Das ist keine besonders hohe Geschwindigkeit, aber auch dieser Wert legte im Vergleich zum Vorjahr um 16 % zu.
Hierin liegt im Übrigen auch der Knackpunkt Ihres Antrags. Ich frage mich, wie man einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet eigentlich umsetzen könnte. Welchen Anspruch könnte man sinnvollerweise in eine gesetzliche Grundlage schreiben? - Zum jetzigen Zeitpunkt wäre das natürlich der von mir genannte Durchschnittswert, also etwa 15 Mbit/s. Das zeigt, dass ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet derzeit keine positiven Effekte auf den Breitbandausbau hätte, den wir wirklich brauchen.
Gegen die Einführung eines Breitbanduniversaldienstes - wenn wir es einmal so nennen wollen -, spricht aus fachlicher Sicht, dass der Verwaltungsaufwand derzeit noch erheblich wäre. Eine Festlegung und eine ständige Fortschreibung dieses Dienstes wären erforderlich. Es fiele immer wieder
Aufwand für die Ermittlung der Erbringung an und vieles mehr.