Protokoll der Sitzung vom 27.02.2019

Wenn Sie zum Schluss dann eine ganz private Bitte gestatten: Möge unter diesen Bedingungen am Ende die Qualität der Beiträge darüber entscheiden, was gehört und geschaut, was gehört und gesehen wird, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist dann die Autonomie aller, die sich im Netz im Bereich der Medien tummeln.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident Weil.

Jetzt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir zur Einzelberatung kommen können. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? - Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Niemand. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drs. 18/2904

Zur Einbringung hat sich Frau Dana Guth gemeldet.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich im Grunde genommen nur mit einem Thema befasst, nämlich mit der Altersänderung für den Angelschein. Wir möchten das Mindestalter für den Angelschein von 14 auf 12 Jahre reduzieren. Wir erfinden hier nichts revolutionär Neues. Das ist bereits in mehreren Bundesländern Gesetzeslage und wird dort seit Jahren sehr erfolgreich praktiziert. Deshalb stellen wir für Niedersachsen einen ähnlichen Antrag.

Parteiübergreifend wurde in den letzten Jahren und wird heute beklagt - das hängt natürlich auch mit Dingen wie Ernährung usw. zusammen -, dass sich Kinder und Jugendliche heute sehr verändert haben, dass Kinder und Jugendliche zu wenig draußen sind.

(Unruhe)

Frau Guth, einen kleinen Moment, bitte! - Heute sind die Kolleginnen und Kollegen leise, jetzt ist es auf der Regierungsbank ein bisschen laut. - Herr Finanzminister!

Vielen Dank.

Es wird beklagt, dass sich Kinder und Jugendliche zu viel mit technischen Dingen befassen, dass sie zu wenig Bewegung haben, dass die Quote der

Übergewichtigen bei Kindern immer weiter ansteigt, dass bei Kindern und Jugendlichen viel zu wenig Bezug zu Natur und Umwelt vorhanden ist, dass sie keine Ahnung mehr haben, woher Lebensmittel kommen, wie sie produziert werden.

Das alles sind Dinge, die wir hier seit langer Zeit parteiübergreifend beklagen.

Es gab parteiübergreifend auch viel Lob für unsere Angler- und Fischereiverbände. Sie alle werden sich erinnern, dass wir im letzten Jahr das Fischereigesetz bereits einmal geändert haben. Dabei gab es aus allen Reihen nur positive Anmerkungen zu der hervorragenden Arbeit unserer Anglerverbände: toller Einsatz für Hege und Pflege. Es wurde gelobt, wie sehr sich die Verbände für den Umwelt- und Artenschutz einsetzen, wie der bewusste Umgang mit der Natur dort noch praktiziert wird, dass vieles ehrenamtlich geleistet wird und natürlich auch, dass in diesen Verbänden eine tolle Jugendarbeit stattfindet.

Aus diesen Verbänden heraus besteht jetzt - dies auch schon länger - der Wunsch nach Veränderung der Altersgrenze beim Angelschein. Wir halten diesen Wunsch für sehr unterstützenswert. Denn Kinder sind heute in ihrem Reifeprozess deutlich weiter als noch in den 70er-Jahren, aus denen diese Altersgrenze stammt.

Wir stellen fest, dass bereits in frühester Kindheit Kinder zwar prima ein Smartphone bedienen können und mit dem Internet umgehen können, allerdings nicht mehr wissen, wie es im Wald aussieht, welcher Baum welcher ist, und einen Fisch haben die wenigsten Kinder tatsächlich schon einmal lebend im Wasser gesehen.

Übergewicht und psychische Erkrankungen nehmen zu. Das ist ein Problem, das oftmals auch in den Schulen beklagt wird, das im Bildungssektor beklagt wird. Viele stellen fest, dass mit unseren Kindern leider Gottes in zunehmendem Maße irgendetwas nicht stimmt. Bewegung und frische Luft können diesen Risiken konkret entgegenwirken. Die positiven Auswirkungen von Natur und Umwelt auf die Gesundheit sind deutlich nachgewiesen worden - und das nicht erst einmal. Dazu kommt, dass die Freizeitgestaltung und der Schulalltag der Kinder heute ein bewusstes Erleben der Natur zusehends schwieriger machen, weil viele Kinder mittlerweile tatsächlich über einen Terminplan wie kleine Erwachsene verfügen.

Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass man einen Angelschein erst mit 14 Jahren machen darf, dann muss man sagen, dass 14-Jährige heute eine ganz andere, ganz eigene Erlebniswelt haben und dass es in dem Alter bei einigen eventuell schon zu spät ist, um eine kindliche Begeisterung für Themen zu wecken, die man vielleicht mit 12 Jahren noch einfangen kann. Mit 14 Jahren haben heute viele ganz andere Sorgen, Wünsche und Probleme.

Von daher wäre es also hilfreich, mit dieser Gesetzesnovelle eine Chance zu schaffen, Kinder dann abzuholen, wenn sie noch begeisterungsfähig sind.

Wir hören auch immer wieder, wir müssten unseren Kindern und Jugendlichen mehr zutrauen und mehr Eigenverantwortlichkeit fördern. Eine Änderung der Altersgrenze wäre ein deutliches Zeichen, dass wir einsehen, dass die Kinder heute etwas weiter sind.

Besteht bei dieser Änderung ein Risiko? - Ich sage Nein, weil alle unisono die verantwortungsvolle Arbeit der Anglerverbände gelobt haben. Ich bin ganz sicher, dass in den Anglerverbänden in Niedersachsen mit einem wachen Auge auf den Nachwuchs geschaut wird, und ein Angelschein ist auch deutlich mehr, als Fische fangen.

Ich habe einmal nachgesehen: Die Fischereiprüfung in Niedersachsen ist in zwei Bereiche unterteilt. Es gibt einen praktischen und einen theoretischen Teil. Folgende Themenbereiche werden in der theoretischen Prüfung abverlangt: allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz, Fischfang und Gerätekunde sowie Fischereirecht.

Um die Fischerprüfung zu bestehen, müssen im theoretischen Teil mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantwortet werden. Insgesamt umfasst der Fragenkatalog für die Fischerprüfung in Niedersachsen 360 Fragen, auf die man vorbereitet sein muss.

Im praktischen Teil gibt es weitere Kenntnisse, die zu folgenden Themen abgefragt werden: Gerätekunde, praktische Handhabung, Handhabung von ausgewählten Ruten und Erkennen von Fischen sowie Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen.

Das alles sind Dinge, die Kinder dazu bringen, sich mit Natur und Umwelt zu befassen.

Vergleichen wir das auch einmal mit anderen Bereichen. Auch dort wurden Altersabsenkungen

zumindest diskutiert und teilweise durchgeführt. Der Landesjugendring Niedersachsen fordert seit Jahren eine Absenkung des Wahlalters für Kommunal- und Landtagswahlen auf 14 Jahre - politisch wird diese Forderung von den Grünen und den Linken unterstützt -, wir diskutieren über begleitetes Fahren ab 16 Jahren, die Deutsche Polizeigewerkschaft forderte schon 2008 die Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre. Das zeigt, es ist in vielen Bereichen des heutigen Lebens so, dass dem Rechnung getragen werden muss, dass Kinder heute in ihrem Reifeprozess einfach weiter sind.

Die Senkung der Altersgrenze für den Angelschein wäre etwas Positives, was unseren Kindern und Jugendlichen vielleicht auch den Bezug zur Natur etwas näherbringt, und die Anglerverbände würden sich darüber freuen. Geben wir ihnen eine Chance! Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke, Frau Guth. - Für die FDP-Fraktion bekommt nun der Kollege Jörg Bode das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat sind die Angler- und Fischereiverbände ein sehr wichtiger Baustein auch im Bereich von Naturschutz und Naturbildung.

Junge Menschen werden - das ist völlig richtig dargestellt worden - ganz früh an die Natur herangeführt, lernen, sie zu schätzen und zu lieben, und auch den respektvollen Umgang mit entsprechenden Tieren - auch wenn man sie für den Nahrungsverzehr tatsächlich fängt und tötet. Dass dies mit Respekt und der entsprechenden Sorgfalt und Sicherheit passiert, ist ein hoher Wert.

In der Tat ist die Prüfung eine sehr wichtige und anspruchsvolle. Auch Landtagsabgeordnete können sie bestehen. Der Kollege Hocker hat sie beispielsweise bestanden. Er ist inzwischen sogar Präsident des Fischereiverbandes geworden und hat auch eine Frage der Kollegin Staudte, wie viele Barteln eine Quappe hat, richtig beantworten können.

(Zuruf von Miriam Staudte [GRÜNE])

Dass wir uns mit dem Thema Fischerei und Angeln auseinandersetzen, ist also gut und richtig. Bloß, weil er von der AfD kommt, muss der Hinweis, dass man sich über das Alter Gedanken machen soll, ja nicht falsch sein. Wir finden den Hinweis bedenkenswert. Wir sollten mit den Fischereiverbänden darüber auch ins Gespräch kommen.

Dass es in Deutschland überall unterschiedlich geregelt ist, das deutet ja schon darauf hin, dass man sich vielleicht einmal Gedanken machen müsste, ob wir in Niedersachsen heute noch auf der Höhe der Zeit sind, was die Altersgrenze angeht.

Von daher sind wir für die Beratung sehr offen. Ob es dann der AfD-Gesetzentwurf ist oder ob man ihn noch einmal ändern muss: Ich glaube, wir werden ihn ändern müssen. Aber dazu wird wahrscheinlich die Kollegin Staudte noch einiges sagen. Wir wären jedenfalls für eine Änderung des Fischereigesetzes sehr offen.

Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Eike Holsten [CDU] und von Miriam Staudte [GRÜNE])

Danke, Herr Bode. - Jetzt hat für Bündnis 90/Die Grünen Kollegin Miriam Staudte das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte das, was mein Vorredner gerade schon angedeutet hat, etwas ausführen. Der Gesetzentwurf ist so, wie er hier steht, leider Unsinn.