Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte das, was mein Vorredner gerade schon angedeutet hat, etwas ausführen. Der Gesetzentwurf ist so, wie er hier steht, leider Unsinn.
Sie wollen das Alter absenken. Sie ändern in Ihrem kurzen Gesetzentwurf aber den falschen Paragrafen. Sie wollen § 15 ändern, der bisher lautet:
„Einem Jugendlichen unter 14 Jahren darf eine Fischereierlaubnis nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und nur zum Fischen unter Aufsicht geeigneter Personen erteilt werden.“
Das ist nicht der Paragraf, der aussagt, ab wann man die Fischereiprüfung machen darf. Das ist § 59. Da steht, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat usw. und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, dem ist ein Angelschein auszustellen.
Ganz grundsätzlich ist es in Niedersachsen so, dass wir da sehr scherenschnittartige Vorgaben haben, also dieses Alter 14 Jahre. Viele Bundesländer handhaben das anders, haben ein früheres Alter oder eine andere Zeitspanne, ab wann man eine Prüfung ablegen kann. Manche sehen auch vor, dass es einen Jugendangelschein sozusagen mit kindgerechteren Fragen und Herangehensweisen gibt. Manche beschränken das Angeln z. B. auf Friedfische. Einen kapitalen Hecht an der Angel zu haben, ist vielleicht für ein Kind dann doch noch mal eine andere Herausforderung, als eine Rotfeder zu angeln.
Ich glaube, wir sollten die Thematik im Ausschuss grundsätzlich erörtern. Ich glaube, es gibt da durchaus Verbesserungsbedarf. Aber der Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, kann überhaupt keinen Sinn machen. Sie wollen hier jetzt Jugendliche unter 12 Jahren erwähnen, aber die sind doch bei den Jugendlichen unter 14 Jahren im Moment schon inkludiert. Es macht so also keinen Sinn.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staudte, Sie haben mir eigentlich das, was ich sagen wollte, vorweggenommen.
Ja, in der Tat wollen Sie von der AfD den falschen Paragrafen ändern. Sie müssen eigentlich, wenn überhaupt, zwei ändern. Deswegen kann ich mich den meisten Ausführungen von Frau Staudte anschließen. Ich glaube auch nicht Ihrer Begründung, dass die Jugendarbeit in den Fischereivereinen dann besser gefördert wird. Das glaube ich nicht.
Nehmen wir doch Ihren Vorschlag an der Stelle ernst. Er würde bedeuten, dass zukünftig ab zwölf Jahren eine Fischereierlaubnis erteilt werden kann. Praxisüblich sind diese Scheine aber erst dann zu haben, wenn der Sachkundenachweis, eben durch den Angelschein oder den Fischereischein, erbracht worden ist. Den kann man nach wie vor erst mit 14 Jahren bekommen.
Natürlich ist es richtig, dass man sich immer mal wieder bestehende Regelungen - das hat Frau Staudte auch ausgeführt - angucken und über die
Alltagstauglichkeit sprechen sollte. Sie hat angeführt, wo wir das machen. Aber in Ihrer Begründung liefern Sie keinen Aspekt dafür, dass dieses Änderungsbegehren sinnvoll und zweckmäßig ist. Ich bin in der Tat auch dafür, dass wir uns das im Ausschuss noch einmal genau anschauen, dass wir das beraten. Dann müssen wir uns aber tatsächlich auch andere Begründungen anschauen als die, die Sie geliefert haben. Ich bin auf die Begründung gespannt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Begründung beabsichtigt die Fraktion der AfD ein Herabsetzen des Mindestalters zur Erteilung einer Fischereierlaubnis von 14 auf 12 Jahre. Jugendliche sollen bereits mit 12 Jahren die Berechtigung erhalten, eigenständig den Angelsport auszuüben, da laut dem ersten Satz der Begründung das Angeln keine Frage des Alters sei. Aber ist das so?
Der Angelsport - das wurde hier schon erwähnt - erfreut sich großer Beliebtheit bei Jung und Alt. An die 140 000 Mitglieder sind in den niedersächsischen Angelverbänden organisiert. Diese anerkannten Naturschutzverbände leisten - das kann man hier nur noch mal betonen - in Niedersachsen einen wichtigen Natur- und Artenschutz. Darüber hinaus nehmen sie eine starke Rolle in der ehrenamtlichen Umweltbildung ein.
Durch das Ablegen der Fischereiprüfung qualifizieren sich die Mitglieder zur sach- und fachgerechten Ausübung des Angelsports. Neben rechtlichen Fragestellungen - auch das haben Sie erwähnt - umfasst die Fischereiprüfung Punkte wie Tier- und Umweltschutz, Gewässerkunde, spezielle Fisch
kunde sowie Fischfang und Gerätekunde und natürlich das fachgerechte Betäuben und Töten eines Fisches.
Ich selbst habe vor 35 Jahren die Fischereiprüfung abgelegt - mit damals 14 Jahren. Wenn ich für mich zurückdenke, hätte ich mir vielleicht damals auch gewünscht, bereits mit 12 Jahren diese Prüfung ablegen zu können. Aber woher kommt die Festlegung des Mindestalters auf 14 Jahre? Ich glaube, mit 14 Jahren wird man in unserer Gesellschaft zum Jugendlichen. Man erhält Rechte und Pflichten, insbesondere wird man mit Vollendung des 14. Lebensjahres strafmündig.
Diese Strafmündigkeit ist u. a. auch ein Grund dafür, dass die 14 Jahre im Fischereigesetz als Altersgrenze festgesetzt wurden. Es geht halt beim Angeln darum, die Fische zu fangen, und nicht nur, wie man so schön sagt, darum, die Würmer zu baden. Der gefangene Fisch muss, wie bereits erwähnt, sach- und fachgerecht betäubt und getötet werden, wie es das Tierschutzgesetz vorschreibt. Wir alle wissen, das Tierschutzgesetz ist immer häufiger im Fokus der Öffentlichkeit. Hält sich jemand nicht an die Vorgaben des Tierschutzgesetzes, so verübt er im schlimmsten Fall eine Straftat, die entsprechende Konsequenzen nach sich zieht. Sollte sich nun ein Kind mit 12 oder 13 Jahren beim eigenverantwortlichen Ausüben des Angelsports nicht an das Gelernte halten, so würden diesem seitens des Staates nicht die entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen drohen.
Ich glaube, hiermit wäre einer Verbesserung des Tierschutzes nicht gedient. Wie auch in anderen Lebenslagen haben wir als Gesellschaft diese grundsätzliche Altersstufe festgelegt. Eine Änderung in diesem Punkt würde meines Erachtens den hohen Stellenwert des Tierschutzes aufweichen. Ich glaube, Angeln ist eine Frage des Alters. Es gibt ja auch heute - das wurde hier auch angesprochen - bereits die Möglichkeit, dass man als Kind dem Angelsport in Begleitung eines Berechtigten nachgehen kann.
Danke sehr, Herr Eilers. - Damit ist auch die Besprechung zu diesem Tagesordnungspunkt abgeschlossen.
Federführend soll der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall.
Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: a) Die uneingeschränkte Gebührenfreistellung bei allen Aufstiegsfortbildungen des dualen Systems einführen! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/30 - b) Dauerhaft Mittel für „Meisterprämien“ in den Landeshaushalt einstellen! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/1625 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/2715
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Es ist jetzt schon ein paar Jahre her. Es war im Spätsommer oder im frühen Herbst des Jahres 2017, als der Niedersächsische Landtag - damals noch an anderer Stelle - einstimmig einen Antrag der FDP angenommen hat, der beinhaltet, dass man nicht nur Sonntagsreden hält und immer sagt, dass der Meister so viel wert sein soll wie ein Master, sondern dass dann auch die entsprechenden Gebühren bei der Meisterprüfung und bei den Fortbildungen genauso wie beim Studium erstattet und nicht von dem entsprechenden Auszubildenden oder Meisteranwärter getragen werden sollen.
Das war ein einstimmiges Votum für einen Antrag einer Oppositionsfraktion. Das hat uns sehr positiv überrascht, aber das zeigt auch, dass der Landtag damals - ich denke, der Wille ist heute immer noch über die Fraktionen hinweg vorhanden - diesem Thema einen besonderen Stellenwert beigemessen und der Frage, wie wir die duale Berufsausbil
Nach zwei Jahren muss man leider feststellen, dass wir bei diesem Beschluss durch die Umsetzung der Landesregierung immer noch nicht weitergekommen sind. Die Gebührenfreistellung ist nicht erfolgt. Zwar hat der damalige Wirtschaftsminister, Olaf Lies - wahrscheinlich hatte auch der kommende Wahltag etwas damit zu tun -, eine Meisterprämie eingeführt, die in Anlehnung an das BAföG - das ist ja als Darlehensprogramm vorhanden - zumindest nicht sofort gezahlt werden muss, sondern in Form einer Kreditfinanzierung plus einem Zuschuss, der die Kosten gesamt abdeckt, abgerechnet wird. Aber das war nicht das, was der Landtag wollte. Der Landtag wollte, dass die Meisterausbildung genauso behandelt wird wie ein Studium.
Es gab einen zweiten Antrag - von der CDU -, auch der wurde angenommen. Da ging es darum, dass den Schülerinnen und Schülern, die in der Berufsschule nicht wohnortnah unterrichtet werden können, sondern die entweder im Bundesgebiet in Bundesklassen oder landesübergreifend in Landesklassen unterrichtet werden, die Fahrtkosten erstattet werden. Auch dieser Antrag ist bis heute nicht umgesetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde es schon schade, dass wir sozusagen als Landtag insgesamt einen solchen Beschluss fassen und uns dann zwei Jahre lang anschauen müssen, dass nichts passiert. Es kam dann sogar noch schlimmer - dass die Meisterprämie, die nach der Regierungsübernahme durch die Große Koalition fortgesetzt wurde, nur befristet finanziert war und jetzt dazu führte, dass derjenige, der sich heute entscheiden müsste, eine Meisterausbildung anzutreten, vor der Frage stand, ob eine Erstattung bei ihm dann überhaupt noch stattfindet und eine Meisterprämie ausgezahlt wird. Dadurch war dann kein Werbeeffekt mehr da, sondern eher ein abschreckender Effekt.
Ich war schon überrascht, dass im Dezember bei der Haushaltsberatung die Große Koalition unserem Antrag, zumindest die haushalterische Absicherung vorzunehmen, nicht folgen wollte. Deshalb unser Wunsch und unsere Bitte, dass hier zumindest die politische Aussage getroffen wird, dass zumindest teilweise die Finanzierung durch die Meisterprämie uneingeschränkt fortgesetzt wird. Es ist natürlich nicht hilfreich, wenn Minister Althusmann bei den Handwerkskammern und de
ren Versammlungen auf die Frage, ob es die Meisterprämie auch künftig geben wird, aus seiner Sicht völlig korrekt sagt, dass er sich dafür einsetzen werde, da er auch nichts anderes sagen kann, weil es im Haushalt nicht berücksichtigt wurde. Es wäre schön, wenn wir heute diesen Beschluss fassen, damit künftig in dem Wortbeitrag des Ministers steht: Ja, es gibt weiterhin den Meisterbonus. - Dann hätte der Landtag einiges erreicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist so, dass wir als FDP mit dem Beschlussvorschlag der GroKo und des Wirtschaftsausschusses nicht wirklich zufrieden sind; denn die Fahrtkostenübernahme, worauf ich bereits hingewiesen hatte, steht nicht in dem Vorschlag; sie ist abgelehnt worden, obwohl der Kollege Henning im letzten Plenum zu dem Antrag der Grünen bezüglich des ÖPNV und der Schülerverkehre noch erklärt hat, dass Schülerverkehre kostenlos werden müssen. Hier hätte die SPD die Chance gehabt, etwas Konkretes tatsächlich umzusetzen. - Chance vertan!
Es ist ebenfalls so, dass wir für das Handwerk nur eine Prämie haben, die nicht die gesamten Gebühren abdeckt. Auch die Umsetzung der Forderung, dass der überwiegende Anteil der Meisterausbildung, die bei den Industrie- und Handwerkskammern stattfindet, kostenfrei sein soll, fehlt bisher, meine Damen und Herren. Das heißt, die Umsetzung des Landtagsbeschlusses aus dem Jahr 2017 findet auch mit diesem Beschluss nicht statt.
Wir werden aber als FDP heute dennoch, auch als Anerkennung für die Leistung des Kollegen Bley, dem Antrag der Großen Koalition zustimmen. Er ist ein Signal und ein erster Schritt. Wir werden nicht aufhören, dafür zu werben und dafür zu streiten, dass die anderen Schritte folgen müssen, weil da der Landtag, also CDU und SPD, zumindest moralisch weiterhin in der Verpflichtung sind und im Wort stehen. Dafür werden wir uns weiter einsetzen und streiten.