Protokoll der Sitzung vom 28.02.2019

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Das passt ein bisschen zu dem, was wir gestern diskutiert haben: Wie geht man eigentlich mit Leuten um, die in der Öffentlichkeit Recht und Gesetz vertreten? - Nichts anderes machen die da. Das gilt auch für die Wolfsberater. Deswegen habe ich immer wieder an jeder Stelle deutlich gemacht - auch als es um den möglichen Biss ging -: Das ist unanständig! Es gehört sich nicht, Menschen öffentlich zu diskreditieren!

Wir werden in Kürze wieder mit den Wolfsberatern zusammen sein. Sie wissen aber auch - das muss ich hier, glaube ich, nicht sagen -, dass unter den Wolfsberatern auch unterschiedliche Vorstellungen darüber sind, was man machen muss. Mein Sinn ist, dass sie ihre Tätigkeit, nämlich zu beraten und zu informieren, ausüben können, ohne dass sie sich Anfeindungen Dritter in der Öffentlichkeit oder im Privaten ausgesetzt sehen. Das ist meine Vorstellung von Menschen, die ehrenamtlich für uns als Gesellschaft tätig sind. Das ist unsere gemeinsame Vorstellung. Dahinter sollten wir geschlossen stehen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Jetzt greift auch die CDU ins Geschehen ein. Die erste Frage stellt der Kollege Bäumer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass es ein grüner Umweltminister war, der hier in Niedersachsen dafür gesorgt hat, dass der erste Wolf geschossen wurde, und dass es ein grüner Umweltminister in Schleswig-Holstein ist, der eine Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes erteilt hat, frage ich Sie: Hat sich das Recht, zu dem Ergebnis zu kommen, dass man Wölfe schießen darf, seit den Amtsgeschäften von Herrn Wenzel verändert bzw. gibt es Unterschiede zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen? Und wie war das Verfahren in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen, das zu der Bewertung führte, dass Wölfe geschossen werden dürfen?

(Beifall bei der CDU - Eva Viehoff [GRÜNE]: Das waren drei Fragen!)

Vielen Dank. Herr Kollege Bäumer, können wir uns darauf einigen, dass das zwei Fragen waren?

(Eva Viehoff [GRÜNE]: Nein, das wa- ren drei! - Heiterkeit - Anja Piel [GRÜNE]: Und ich fand sie schwer verständlich!)

- Wir sind hier nicht auf dem Basar! Zwei sind schon in Ordnung.

(Wiard Siebels [SPD]: Einigen wir uns auf zwei! - Christian Meyer [GRÜNE]: Warten wir doch mal ab, wie viele Antworten er gibt!)

Bitte schön, Herr Minister!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bäumer, die rechtlichen Grundlagen haben sich nicht verändert. Natürlich hat der Kollege Stefan Wenzel bzw. das Haus, das sich auch nicht verändert hat, alles rechtlich sauber abgeklärt, ob die Entnahme rechtlich begründet und notwendig ist. Sonst hätte er nicht entschieden. Die damalige Entscheidung war, dass sie notwendig ist; sonst wäre diese Entscheidung nicht getroffen worden. Die Entnahme ist auch jetzt not

wendig; sonst hätte ich diese Entscheidung nicht getroffen. Sie ist auch in Schleswig-Holstein notwendig; sonst hätte Jan Philipp Albrecht sie dort nicht getroffen.

Wenn wir uns gerade hier im Hohen Haus darauf verständigen können, dass rechtliche Grundlagen das Fundament unseres Handelns sind - sie sind in der Umsetzung unabhängig davon, welcher politischen Farbe bzw. Couleur der Minister oder Kollegen im Haus angehören, sondern das basiert auf der rechtlichen Grundlage -, dann ist das, glaube ich, ein großes Verständnis. So hat das Stefan Wenzel seinerzeit gemacht, und so handhabe ich das und handhabt Jan Philipp Albrecht das. So muss es auch weitergehen. Das Ziel muss es nur sein: Wir brauchen Rechtsgrundlagen, die uns so handlungsfähig machen, dass wir dieser Herausforderung gerecht werden können.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Für die AfD stellt die dritte Frage der Kollege Wirtz. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass der zum Abschuss freigegebene Rüde bis jetzt nur an seinem dominanten Verhalten im Rudel erkennbar ist und gar nicht klar ist, wie er erkannt werden kann: Wie beurteilen Sie die Aussichten, dass das richtige Tier geschossen wird, und was passiert, wenn das falsche Tier erlegt wird?

Vielen Dank, Herr Kollege. Damit gehen zwei Fragen auf Ihr Konto. Da sind wir uns einig. - Herr Minister!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wirtz, neben den Geschlechtsmerkmalen sind es optische Merkmale, die den Rüden identifizierbar und vom Rest des Rudels unterscheidbar machen.

Zu dem weiteren Verfahren werde ich mich nicht äußern. Das habe ich immer gesagt. Wir werden sicherstellen - das ist das erklärte Ziel -, dass das richtige Tier entnommen wird. Das ist, glaube ich, der Maßstab, den wir alle an unser Handeln anle

gen würden. Diesen Maßstab lege ich auch an mein Handeln an.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Anja Piel [GRÜNE]: Nicht dass der Schäferhund vom Förster dran glau- ben muss!)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Weitere Fragezettel liegen uns nicht vor. Insofern beenden wir den Punkt 24 b.

Ich leite über zu dem Punkt

c) Wohnungsnot in Ballungszentren - Was unternimmt die Landesregierung? - Anfrage der Fraktion der AfD - Drs. 18/2974

(Dr. Stefan Birkner [FDP] spricht mit Björn Försterling [FDP] und Hermann Grupe [FDP])

- Herr Kollege Dr. Birkner, die beiden sind sich jetzt wahrscheinlich darüber im Klaren, dass sie auf dem richtigen Platz sitzen und die richtigen Blöcke haben. Es gibt wahrscheinlich nichts mehr zu besprechen. Ich würde jetzt gerne fortfahren und die Frage der AfD aufrufen, wenn Sie gestatten.

(Dr. Stefan Birkner [FDP] dreht sich um und spricht mit Björn Försterling [FDP] und Hermann Grupe [FDP])

- Sie gestatten nicht, oder wie soll ich das interpretieren?

(Hermann Grupe [FDP]: Ich weiß nicht, ob wir die Frage der AfD jetzt brauchen! Aber das ist natürlich ihre Entscheidung! - Dr. Stefan Birkner [FDP] verlässt den Plenarsaal)

- Er will sie nicht hören und geht hinaus. Das ist sein gutes Recht. Aber Sie hören dann bitte zu, wenn Sie sitzen bleiben wollen!

Wir kommen jetzt also zu der Anfrage der Fraktion der AfD „Wohnungsnot in Ballungszentren - Was unternimmt die Landesregierung?“ in der Drucksache 18/2974. Sie wird eingebracht von dem Kollegen Lilienthal. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wohnungsnot in Ballungszentren - Was unternimmt die Landesregierung?

Die Mieten für Wohnraum in Ballungszentren wie Hannover, Braunschweig oder Osnabrück steigen beständig. In der jüngeren Vergangenheit haben niedersachsenweit Medien darüber berichtet, dass sich der Wohnraum möglicherweise auch deshalb verknappe, weil Kurzzeittouristen zunehmend auf die Angebote privater Anbieter zurückgriffen. Die an Kurzzeittouristen vermieteten Wohnungen oder Zimmer stünden dem Wohnungsmarkt somit nicht mehr zur Verfügung. Deutschlandweit haben Städte, die häufig von Kurzzeittouristen besucht werden, reagiert. So gibt es etwa in Berlin und Hamburg Regelungen, die der Kurzzeitmiete Einhalt gebieten sollen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Plant die Landesregierung eine Initiative zur Regulierung des Marktes für sogenannte Kurzzeitmieten?

2. Wie viele Wohnungen fehlen nach Kenntnis der Landesregierung in den Städten Hannover, Braunschweig und Oldenburg?

3. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung bisher unternommen, um in den Ballungszentren Niedersachsens bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?

(Beifall bei der AfD)

Herzlichen Dank. - Herr Minister Lies, bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg muss man sagen, dass der Großteil der Bevölkerung in Niedersachsen in guten, sicheren und auch bezahlbaren Wohnverhältnissen lebt. Das gehört, so denke ich, zur Beschreibung der Situation in Niedersachsen dazu.

Dennoch sind schon jetzt - das spüren wir natürlich seit einiger Zeit - viele damit konfrontiert, dass in Großstädten, in Ballungszentren und vor allen Dingen auch an begehrten Hochschulstandorten die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum das Angebot erheblich übersteigt. Das betrifft inzwischen allerdings - das muss man dazusagen -

auch ländliche Regionen. Ich kann das am Beispiel der Mietpreisbremse festmachen, die wir nicht nur in den großen Ballungsräumen haben.

Ursachen hierfür sind u. a. die geringe Neubautätigkeit der letzten 15 Jahre, die Erhöhung der Einpersonenhaushalte durch den demografischen Wandel - auch das ist natürlich eine Veränderung; wir haben nicht nur weniger Leute, sondern wir brauchen auch mehr Wohnungen - sowie der Zuzug gerade in die Wachstumsregionen. Der hohe Bedarf an Wohnungen für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen und insbesondere für Alleinerziehende, kinderreiche Familien und ältere Menschen ist nach wie vor in großem Maße vorhanden.

Erfreulich ist, dass das Bauen in Niedersachsen wieder vorangekommen ist. Das war bis vor ein paar Jahren nicht der Fall. Die Bauwirtschaft boomt. Derzeit werden mehr als 30 000 Wohnungen jährlich fertiggestellt. Das sind damit doppelt so viele wie noch vor neun Jahren. Im Jahre 2010 waren es 14 000 Wohnungen.

Der Bausektor ist ein Schlüsselsektor unserer Wirtschaft. Wo gebaut wird, entstehen Arbeitsplätze, wachsen die Steuereinnahmen und wird die Konjunktur insgesamt belebt. Niedersachsen profitiert von diesem Boom ganz erheblich. Allerdings - trotz des Booms - fehlen bis 2035 nach der Prognose des Wohnungsmarktberichtes der NBank aus dem Jahre 2017 296 000 Wohnungen in Niedersachsen. Vor allem in der nahen Zukunft ist der Bedarf groß, insbesondere im Bereich des mehrgeschossigen Wohnungsbaus, also vor allen Dingen im Bereich des bezahlbaren Wohnens.

Große Sorgen bereitet der Rückgang von sozial gebundenen Wohnungen. Zurzeit sind in Niedersachsen noch ca. 75 000 Sozialwohnungen vorhanden. Das sind häufig Wohnungen, die in den 90er-Jahren errichtet wurden und mit einer Sozialbindung von 25 bis 30 Jahren ausgestattet sind. Diese Fristen laufen nun aus. Auch nach Ende der Bindung sind diese Wohnungen allerdings in der Regel als preisgünstige Wohnungen vorhanden; sie unterliegen z. B. bei Mieterhöhungen den rechtlichen Vorschriften wie etwa der Kappungsgrenze und der Mietpreisbremse.

Man muss dazu sagen: Ein großer Teil der Sozialwohnungen ist in der Hand gerade von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, die ihrer Verantwortung auch dann nachkommen, wenn die Wohnungen aus der Bindungsfrist herausgefallen sind.

Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, den sozialen Wohnungsbau in Niedersachsen wiederzubeleben, also dafür zu sorgen, dass wir nicht nur einen Schwund an Wohnungen haben. Im November 2018 fand der 16. Wohnungspolitische Kongress in Niedersachsen statt. Er wurde gerade auch von der Wohnungswirtschaft als eine ganz entscheidende Kehrtwende und als ein Startschuss für eine Wohnungspolitik gesehen, die es so im Land seit vielen Jahren nicht mehr gegeben hat.