Protokoll der Sitzung vom 01.03.2019

die vereinbarten Überprüfungen zu konkretisieren, damit uns die Ergebnisse der Evaluation bis 2020 vorliegen können.

Wie wir bereits im Januar gesagt haben - schon lange, bevor sich die FDP dazu bekannt hat -, stehen wir der Befragung aller Pflegenden offen gegenüber - wenn sie erst einmal registriert sind - und würden uns wünschen, dass diese Befragung in den Evaluationsprozess einbezogen wird. Nur dann haben wir eine ehrliche Antwort der Pflegekräfte in Niedersachsen und können eine Einrichtung schaffen, die von allen Pflegekräften in Niedersachsen gewollt ist und deren Vertrauen besitzt. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege Meyer. - Für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Uwe Schwarz.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fange mit dem Antrag der Grünen an.

Die Übernahme der Beiträge durch das Land bis zum Abschluss der Evaluierung halten wir für das falsche Signal, weil es die jetzige Debatte nur um zwei weitere Jahre verlängert. Tatsache ist - das muss man hier ganz ehrlich sagen -, dass die rotgrüne Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen seinerzeit den Fehler gemacht haben, die angedachte Anschubfinanzierung für die Pflegekammer nicht umzusetzen. Eine neue Körperschaft kann aber nicht aus dem Nichts entstehen. Sie braucht Startkapital für den Verwaltungsaufbau, sonst ist sie nicht handlungsfähig. Genau dieses Problem sehen wir gerade. Hier sind meines Erachtens noch erhebliche Nachbesserungen erforderlich.

In Nordrhein-Westfalen mit seiner CDU/FDP-Landesregierung hat Herr Laumann von vornherein gesagt, dass eine Anschubfinanzierung in einer Größenordnung von 5 Millionen Euro notwendig ist. Auch in Schleswig-Holstein hat es eine Anschubfinanzierung gegeben.

Ich habe in der Debatte im Januar-Plenum eine Beteiligung der Arbeitgeber am Kammerbeitrag angeregt. Es gibt Arbeitgeber, die das schon machen. Ich denke, es ist überhaupt kein Problem,

dem GBD in der nächsten Sitzung den Arbeitsauftrag zu erteilen, die rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Er prüft ja auch die Frage, ob ausschließlich freiwillige Mitglieder in einer Kammer überhaupt zulässig sind.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Antrag der FDP.

Der theatralische Mehrteiler der FDP fordert diese Woche eine Vollbefragung der Pflegekräfte, wohl wissend, dass das zumindest gegenwärtig gar nicht geht. Volker Meyer hat das eben schon sehr deutlich beschrieben.

Erstens hat das Land die Adressen nicht. Es dürfte sie auch gar nicht kriegen. Die Adressen sind ausschließlich bei der Pflegekammer, -

(Dr. Stefan Birkner [FDP] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Herr Schwarz, darf Herr - - -

- und die Pflegekammer dürfte diese Adressen schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht dem Land geben.

Lieber Kollege Schwarz, dürfte Herr - - -

Ja. Ich würde diesen Satz gern zu Ende führen und dann die Frage zulassen.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Danke!)

Zweitens. Die Pflegekammer hat zurzeit zwei Drittel der gemeldeten Pflegekräfte erfasst. Wenn nun nur diese befragt würden, würden 30 000 Pflegekräfte zu Recht darauf hinweisen, dass sie nicht befragt worden sind. Das würde eine neue Protestwelle auslösen. Die käme vielleicht der FDP entgegen, der Sache aber nicht.

(Beifall bei der SPD sowie Zustim- mung bei der CDU und bei der AfD)

Wenn Herr Dr. Birkner fragen möchte, würde ich das jetzt zulassen.

Herr Dr. Birkner!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Schwarz, wie erklären Sie sich, dass das hessische Sozialministerium sehr wohl in der Lage war - sogar ohne dass zum damaligen Zeitpunkt eine Kammer bestand -, die Pflegekräfte umfassend und vollumfänglich zu befragen? Das spricht doch dafür, dass eine Landesregierung sehr wohl Möglichkeiten hat, so etwas durchzuführen. - Das steht im Widerspruch zu dem, was Sie gerade gesagt haben.

(Lebhafter Beifall bei der FDP)

Ich kenne den Hintergrund der hessischen Befragung nicht. Fest steht, dass auch die CDU/FDPLandesregierung hier in Niedersachsen, als es um die Einrichtung einer Kammer ging, auf das Instrument der repräsentativen Befragung zurückgreifen musste, weil die Pflegekräfte und potenziellen Kammermitglieder nirgends gelistet waren. Auch in Hessen kann es nur so gewesen sein. Eine andere Grundlage gibt es nicht. Es gibt keine offizielle Listung aller Pflegekräfte.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Die haben das anders gelöst!)

Frau Präsidentin, während meiner Antwort ist die Uhr weitergelaufen.

Meine Damen und Herren, wenn die FDP es vom Grundsatz her ehrlich meint mit ihrer Kritik - auch mit dem wiederkehrenden Aufnehmen ihrer Kampfbegriffe „Zwangsmitgliedschaft“ und „Zwangsbeitrag“ -, dann frage ich sie: Warum machen Sie diesen Budenzauber eigentlich nicht dort, wo Sie selber mit in der Regierungsverantwortung stehen?

Warum machen Sie diesen Budenzauber eigentlich nicht in Nordrhein-Westfalen, wo sich gerade eine Kammer im Aufbau befindet? Von der FDP hört man dort kein Wort!

Warum machen Sie diesen Budenzauber nicht in Rheinland-Pfalz? Dort haben Sie in die Koalitionsvereinbarung geschrieben:

„Gemeinsam mit der Pflegekammer wollen wir die Begleitung der Auszubildenden und … Berufseinsteiger verbessern.“

„Gemeinsam mit der Pflegekammer“ - in der Koalitionsvereinbarung der dortigen Koalition!

Oder warum machen Sie das nicht in SchleswigHolstein? In Schleswig-Holstein stellt die FDP mit Herrn Dr. Heiner Garg sogar den Gesundheits- und Sozialminister,

(Christian Grascha [FDP]: Guter Mann!)

unter dessen Rechtsaufsicht die dortige Pflegekammer gerade die Bescheide zur Erhebung des dortigen „Zwangsbeitrages“ herausschickt.

Warum führen Sie diese Debatte stellvertretend in Niedersachsen und nicht dort, wo Sie selber die Verantwortung haben? - Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Glaubwürdigkeit sieht anders aus.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Herr Dr. Birkner, ich will noch einmal eine Frage stellen, die ich schon beim letzten Mal gestellt habe: Warum schreiben Sie als Mitglied der Anwaltskammer - sozusagen als gepeinigter Selbstständiger, der einen „Zwangsbeitrag“ zahlen muss, der sich in einer „Zwangsmitgliedschaft“ befindet -, wenn Ihnen das alles so am Herzen liegt, Ihrer Kammer nicht: „Ich beantrage, zukünftig kein Zwangsmitglied mehr sein, sondern nur noch freiwilliges Mitglied, und vor allen Dingen möchte ich vom Zwangsbeitrag befreit werden“? Sie könnten doch im Zweifel vor Gericht gehen und sich dort auch noch selbst vertreten! - Glaubwürdigkeit sieht auch an dieser Stelle anders aus.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, in Ihrer Pressemitteilung vom 15. Februar schreiben Sie: „Mit unserem Antrag möchten wir ausgleichend wirken“. - Ich sage Ihnen: Da kommen einem vor Rührung die Tränen.

(Heiterkeit und Zustimmung von Christian Calderone [CDU])

Seit Monaten zündeln Sie bei diesem Thema, wo es nur geht. Wer der Pflege helfen möchte, der arbeitet für mehr und höhere Wertschätzung, der arbeitet für mehr Fachkräfte, und der arbeitet für eine bessere Bezahlung.

(Christian Grascha [FDP]: Das er- reicht man doch nicht durch eine Pfle- gekammer!)

Das erreicht man, Herr Kollege Grascha, z. B. dadurch, dass man nicht als einzige Fraktion im Niedersächsischen Landtag gegen den Tarifver

trag Soziales stimmt, sondern den mit der Fahne vorweg unterstützt.

(Christian Grascha [FDP]: Das ist doch Sache der Tarifparteien! - Glo- cke der Präsidentin)

Sie waren die Einzigen, die hier dagegen waren.

(Lebhafter Beifall bei der SPD sowie Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Und das erreicht man u. a. dadurch, dass man nicht als einzige Fraktion im Niedersächsischen Landtag gegen die gemeinsame Ausbildung von Alten- und Krankenpflegern stimmt,

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Weil wir da inhaltlich anderer Auffassung sind!)