Aus diesem Grunde - nicht weil wir gegen die Generalistik sind, nicht weil wir gegen die Einrichtung dieses Pflegefonds sind, sondern weil ein rechtssicheres Verfahren, eine Mitberatung durch den GBD komplett fehlt - werden wir uns hier und heute bei der Abstimmung über diesen Punkt enthalten.
Ich bitte Sie, zukünftig nicht mehr solche Ad-hocBlankoschecks innerhalb von 14 Tagen durch den Landtag zu winken. Dieser Umgang mit Steuergeldern ist einfach ungehörig.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Die nächste Wortmeldung liegt vom Kollegen Jörn Schepelmann, CDU-Fraktion, vor. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zu der Grünen-Fraktion werden wir diesem Antrag zustimmen. Wir tun das, weil die Frage, wie wir mit unseren kranken, vor allem aber mit unseren alten Menschen in dieser Gesellschaft umgehen, eine der zentralen Fragen ist, die wir zu beantworten haben.
Ich bin Minister Spahn sehr dankbar, dass er mit dem Pflegeberufegesetz dieses Thema aufgegriffen hat. Zum Hintergrund: Wir als Land - das hatten Sie schon ausgeführt - müssen die Finanzierung über einen Ausgleichsfonds sicherstellen.
Ich glaube, diese Vorlage ist gut und richtig, und ich bin gerne bereit, mit meiner Fraktion diese 50 Millionen Euro als Kredit freizugeben, der zu marktüblichen Zinsen verzinst werden soll. Denn das dahinter stehende Konstrukt ist sicher und gut.
Vor allen Dingen ist das Ziel gut und richtig. Wir wollen dafür sorgen, dass zukünftig Auszubildende, die wir händeringend in der Pflege brauchen, kein Schulgeld mehr bezahlen und für ihre Arbeitsleistung eine Ausbildungsvergütung erhalten. Dafür geben wir gerne das Geld frei. Es ist gut und richtig an diesem Standort platziert.
(Beifall bei der CDU und bei der SPD sowie Zustimmung von Christian Grascha [FDP] - Der Redner trinkt ein Glas Wasser - Heiterkeit)
Herr Kollege, Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie leicht dehydriert sind. Ich hätte nicht gedacht, dass das solche Auswirkungen haben kann. Aber es war alles noch im Rahmen Ihrer Redezeit. Daher ist das vollkommen in Ordnung; nette Unterhaltung. Vielen Dank. Bis zum nächsten Mal.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die nächste Wortmeldung hat der Kollege Henze, AfDFraktion, abgegeben. - Herr Kollege, das Glas ist jetzt leer. Ich möchte es nur vorher sagen.
Genau. Jetzt können wir uns nicht über halb volle oder halb leere Gläser unterhalten, sondern über dieses Problem.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um ein durchaus nachvollziehbares Regelungsziel. Der Entwurf scheint mir jedoch - die 14 Tage sind angesprochen worden - mit ganz heißer Nadel gestrickt worden zu sein.
Beantragt war außerdem die Überweisung federführend an den Haushaltsausschuss - da soll auch das Geld herkommen - und mitberatend an den Sozialausschuss. Tatsächlich wurde der Gesetzentwurf jedoch zunächst im Sozialausschuss und danach im Haushaltsausschuss beraten. Diesen Ablauf empfinden wir mindestens als unglücklich. Wir werden uns deshalb wie schon in den beiden Ausschüssen enthalten.
Meine Damen und Herren, die Probleme des schnell verabschiedeten Kita-Gesetzes - Sie erinnern sich sicherlich noch - mahnen uns zu einer guten und fachlich sauberen Arbeit. Die Probleme mit den Kommunen sind Ihnen inzwischen alle
Ganz herzlichen Dank. - Als Nächste hat sich Frau Ministerin Reimann für die Landesregierung zu Wort gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht in der Tat um die Einführung des Pflegeberufegesetzes. Wir wollen eine neue Ausbildung im Bereich der Pflegeberufe, sodass Alten- und Krankenpflege gemeinsam ausgebildet werden und es mehr Optionen für alle in der Pflege Tätigen gibt. Ich glaube, es ist unser gemeinsames Anliegen, das auch durchzuführen. Denn wir brauchen einen attraktiven Beruf, wenn wir unsere Alten und Kranken gut versorgt haben möchten.
Die künftige Finanzierung der neuen beruflichen Ausbildung erfolgt nach dem Pflegeberufegesetz auf der Bundesebene durch einen Ausgleichsfonds. Den setzen wir um. Er soll auf Landesebene durch die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft verwaltet werden. Dazu haben wir einen Beleihungsvertrag geschlossen. Die NKG verwaltet dann die eingehenden Beiträge, einschließlich der Beträge aus den Landesmitteln, und die Beiträge durch Direktzahlungen - die soziale Pflegeversicherung zahlt dort ja auch ein - und die Ausgleichszuweisungen an die Träger der praktischen Ausbildung und an die Schulen. Das alles wird im Moment vorbereitet. Dazu braucht es eine Liquiditätsreserve, und die wollen wir damit zur Verfügung stellen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und die von der Landesregierung beantragte Zustimmung erteilen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? -
Tagesordnungspunkt 15: Abschließende Beratung: Ehrenamt stärken - Datenschutz-Grundverordnung für Vereine handhabbar machen! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/1536 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/3157 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/3191
Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt auf eine Annahme des Antrages in einer anderweitig geänderten Fassung.
Wir eröffnen die Beratung. Für die Fraktion der CDU hat sich der Kollege Fredermann zu Wort gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinen wir es mit der Wertschätzung für die Ehrenamtlichen in unseren Vereinen wirklich ernst? - Wenn ja, sollten wir nicht nur warme Worte für ihren Einsatz finden, sondern dort, wo es Schwachpunkte im System gibt, diese benennen und, wenn es rechtlich möglich ist, auch Abhilfe schaffen.
Wir haben erkannt, dass die DatenschutzGrundverordnung einen erheblichen Mehraufwand für alle Betroffenen verursacht. Insbesondere kleinen und mittleren Vereinen, die auf das ehrenamt
liche Engagement angewiesen sind, bereiten diese Anforderungen erhebliche Probleme. Mit unserem Antrag haben wir diese Problematik aufgegriffen, und mit unserem Änderungsantrag greifen wir zusätzlich die Anregungen und Impulse aus der Anhörung vom 10. Januar 2019 auf. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei allen an dieser Anhörung Beteiligten für ihre anschaulichen Schilderungen bedanken. Ich danke Ihnen auch für das Engagement bei der Umsetzung der Regelungen der DSGVO, was, wie wir gehört haben, ziemlich aufwendig ist. Insbesondere die Verbandsvertreter haben uns sehr deutlich gemacht, welcher Schulungsbedarf für die Vereinsvertreter bestand, aber auch noch besteht und wie sie die Vereine hierbei unterstützen.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Anzuhörenden mit Ausnahme des Vertreters der Landesbeauftragten für den Datenschutz die Positionen unseres Antrages eindrucksvoll bestätigt haben. In der Anhörung wurde durch die Beiträge sehr deutlich, welche Belastungen die Anforderungen für die Vereine bedeuten und wie schwierig es auch ohne die DSGVO schon ist, engagierte Vorstandsmitglieder oder Abteilungsleiter zu gewinnen. Gerade die kleinen und die mittleren Vereine haben schon länger Personalprobleme. Wenn diese Vereine nun durch die Auflagen der Datenschutz-Grundverordnung zusätzlich belastet werden, wird sich diese Situation kaum verändern. Wie wir gehört haben, hat sich diese eher noch verschärft.
Der Mehraufwand durch die DSGVO ist das eine. Die Haftungsfragen sind das andere. Gerade diese bereiten den Vereinen und Ehrenamtlichen Sorgen. Meine Damen und Herren, seien wir doch einmal ehrlich! Keiner von uns möchte durch sein ehrenamtliches Engagement noch haftungsrechtliche Konflikte bekommen. Dr. Lahmann als Vertreter der Landesbeauftragten für den Datenschutz hat uns aufgezeigt, welche Unterstützungen für die Vereine bereits geleistet wurden und wie der Grundsatz „Beratung vor Sanktionen“ gehandhabt wird. Somit hat die Landesbeauftragte schon Teile unserer Bitte aus dem Antrag aufgenommen. Wir danken ihr herzlich dafür.