Protokoll der Sitzung vom 28.03.2019

(Wiard Siebels [SPD]: Genau!)

Sie haben selbst in Ihrem Antrag von den 200 Lämmern geschrieben. Ja, die gibt es hier. Wir haben aber in den letzten Wochen über die unhaltbaren Zustände in deutschen Schlachthöfen diskutiert. Da geht es um Millionen von Tieren. Es geht z. B. um Fehlbetäubungsraten bei Rindern von 4 bis 9 %. Das sind Zahlen des Bundesagrarministeriums. Das bedeutet in konkreten Zahlen: 150 000 bis 333 000 Rinder werden in Deutschland in der industriellen Schlachtung, wie sie hier stattfindet, nicht ordnungsgemäß betäubt.

(Anja Piel [GRÜNE]: Das kam in Ih- rem Antrag nicht vor!)

Ich wundere mich, dass Sie hier gerade von schwarzen Schafen gesprochen haben. Es ist ein Systemfehler in unseren deutschen Schlachthöfen.

Wenn man sich die Schweineschlachtungen ansieht,

(Anja Piel [GRÜNE]: Dazu kann man ja auch mal eine Kampagne machen!)

dann stellt man fest: Da sind es noch weitaus mehr Tiere. Es gibt Fehlbetäubungsraten von 3,3 bis 12,12 %. In Zahlen heißt das: 2 bis 8 Millionen Schweine werden in Deutschland nicht richtig betäubt und geschlachtet.

Das kann man hier auch mal ausmalen und schildern, wie sich das darstellt. Dazu schreiben Sie keinen Antrag. Das wundert mich. Für uns ist Ihre Motivation klar!

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Staudte. - Es liegt eine Kurzintervention von dem Kollegen Emden vor. Bitte sehr!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe ein bisschen an mich halten müssen, aber jetzt kann ich nicht länger. Hier fehlt offensichtlich jeder juristische Sachverstand. Das waren so unterirdische Beiträge, die wir eben hören durften.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Sie schei- nen überhaupt der Einzige auf der Welt zu sein, der Jura versteht!)

Ich muss Ihnen mal ein bisschen Nachhilfe in Jura geben. Bitte geben Sie mir - - -

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- Hören Sie mir doch mal zu! Sie können hier etwas lernen, statt einfach nur rumzurufen. Hören Sie mir einfach zu! Ich kann Ihnen weiterhelfen.

Das Erste: Es geht um Niedersachsen. Wir können nicht regeln, was im Bund passiert. Wir können nicht regeln, was in anderen Ländern passiert. Aber wir können regeln, was in Niedersachsen passiert. Und wir können hier dafür sorgen, dass die Ausnahmegenehmigungen ein für alle Mal vom

Tisch kommen. Das ist das, was wir machen müssen.

Das Zweite: Sie bemühen immer wieder das Verfassungsgericht. Aber begreifen Sie doch endlich mal die Chronologie! Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 ein Urteil gefällt; das ist richtig. Danach - chronologisch später; zwar im selben Jahr, das mag zu Verwirrung führen, aber trotzdem später - gab es dann die Einführung der Staatszielbestimmung „Tierschutz“. Das war - das hat Frau Guth eben auch erläutert - u. a. eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es ist also völlig falsch, wenn Sie jetzt sagen: Das Verfassungsgericht hat darüber ja schon befunden, wir müssen das so akzeptieren! - Nein, die Situation hat sich geändert.

Die ethischen und moralischen Grundvorstellungen in diesem Land haben sich vielleicht auch geändert. Glücklicherweise ist der Tierschutz heute mit einem Stellenwert bedacht, wie er ihn noch nie zuvor in diesem Land hatte. Ich hoffe, der Tierschutz wird weiter an Bedeutung gewinnen. Er steht dann auch eventuell mal gegenüber einer religiös fragwürdigen Praxis, die nur von fundamentalistischen Vertretern praktiziert wird, im Vordergrund und muss den Vergleich gewinnen.

Geben wir dem doch eine Chance und bringen es noch einmal nach Karlsruhe! Ich bin mir relativ sicher: Dieses Mal wird die Entscheidung anders ausfallen.

(Beifall bei der AfD)

Danke, Herr Kollege Emden. - Frau Kollegin Staudte möchte nicht antworten,

(Zuruf von den GRÜNEN: Sie ist schlau!)

sodass ich jetzt das Wort der Ministerin Otte-Kinast geben darf. Bitte sehr!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heute vorliegende Antrag der Fraktion der AfD entspricht inhaltlich dem aus dem letzten Jahr. Nun fordert die AfD erneut, generell keine Ausnahmegenehmigungen mehr gemäß § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz für das betäubungslose Schlachten an Angehörige des islamischen Glaubens zu

erteilen. Erneut wird gefordert, die Veterinärbehörden entsprechend anzuweisen.

Nachdem im letzten Jahr zunächst im Ausschuss zu dem Thema unterrichtet wurde, habe ich die Rechtslage zum Betäubungsgebot bei der Schlachtung und zur Ausnahme von diesem Betäubungsgebot im letztjährigen April-Plenum umfassend dargestellt. Die Möglichkeit, bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen aufgrund einer Ausnahmegenehmigung betäubungslos schlachten zu dürfen, ist sowohl im Gemeinschaftsrecht wie auch im nationalen Tierschutzrecht ausdrücklich vorgesehen.

Die Rechtsordnung gebietet unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, dass die Belange des Tierschutzes mit den übrigen Verfassungsgütern wie z. B. der Religionsfreiheit in angemessen Ausgleich gebracht werden. Dies haben Gerichte, u. a. das Bundesverfassungsgericht, durch Urteile deutlich gemacht. Daran hat sich seither auch nichts geändert.

Die Landesregierung war von diesem Haus aufgefordert worden, den Dialog mit den Religionsgemeinschaften im Hinblick auf einen Verzicht auf das betäubungslose Schlachten von Tieren zu führen. Der Aufforderung ist mein Haus gerne im letzten Jahr nachgekommen.

Nur in einem niedersächsischen Schlachthof lassen alljährlich Mitglieder von elf Religionsgemeinschaften anlässlich des islamischen Opferfestes Schafe unter Aufsicht eines Amtstierarztes aufgrund der Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung betäubungslos schlachten. Der Betrieb beantragte hierfür in den letzten Jahren eine Ausnahmegenehmigung.

Der Einladung meines Hauses zum Gespräch - wir haben es heute mehrmals gehört - folgten von den elf Religionsgemeinschaften Mitglieder nur einer Gemeinschaft. In dem Gespräch wurden u. a. die Rechtslage und die Möglichkeit zur Durchführung einer Elektrokurzzeitbetäubung ausführlich dargestellt. Auf die Tatsache, dass elektrokurzzeitbetäubte Tiere unversehrt, also ohne irreversible Schäden, durch Entblutung geschlachtet werden, wurden in diesem Gespräch umfassend eingegangen.

Das Opferfest fand im Jahre 2018 nach diesem Gespräch statt. Das zuständige Veterinäramt war angesichts der Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gehal

ten, diese auch zu erteilen. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes fragten vor Ort die Gläubigen für jedes einzelne Tier, ob eine Betäubung des Tieres durchgeführt werden könne. Der Betäubung wurde nur in einem Fall zugestimmt. Und ja: Es wurden 201 Schafe ohne Betäubung unter behördlicher Aufsicht geschlachtet.

Auch ich lehne eine betäubungslose Schlachtung ab. Die Rechtslage verpflichtet jedoch die Behörden, entsprechende Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu prüfen und die Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen. Ein generelles Verbot des betäubungslosen Schlachtens ist derzeit nicht rechtskonform, und ein niedersächsischer Alleingang in dieser Sache ist ausgeschlossen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der SPD sowie Zustimmung von Miriam Staudte [GRÜNE])

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Beratung ist beendet.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/3140 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Ausschussempfehlung ist mit großer Mehrheit gefolgt worden.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt, wie vereinbart, noch - das ist der letzte Tagesordnungspunkt - zum

Tagesordnungspunkt 40: Abschließende Beratung: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem Königreich der Niederlande weiter verbessern - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/851 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung -

Drs. 18/3174 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/3327

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Der Änderungsantrag zielt auf eine Annahme des Antrages in einer geänderten Fassung.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Beratung. Gemeldet hat sich für die CDU-Fraktion die Kollegin Koch. Bitte sehr!

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, komme ich aus dem schönen Landkreis Helmstedt, der ganz im Osten unseres Landes Niedersachsen gelegen ist. Die Älteren unter uns erinnern sich an Helmstedt als die Stadt des Grenzübergangs. Denn wenn man früher, zu DDR-Zeiten, nach Berlin wollte, kam man an Helmstedt quasi nicht vorbei. Wenn man sich dann den Kontrollen an der DDRGrenze näherte, wurde es regelmäßig still. Der Respekt vor der Macht des DDR-Systems war groß.

Mein Heimatort Grasleben ist auch direkt an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze gelegen. Mein Elternhaus ist nur wenige Hundert Meter von der Grenze entfernt. Für mich, die ich 17 Jahre lang mit dieser Grenze lebte, schien die Welt quasi zu Ende. Das ging so weit, dass ich als Kind irritiert war, wenn es einmal nach Österreich in den Urlaub ging; denn es gab dort keine Zäune, keine Gräben, gar keine Selbstschussanlagen. Man konnte die Landesgrenze einfach so überqueren, ohne Kontrollen und ohne Schikane. Und das war auch gut so.