Veronika Koch

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Landeshaushalt 2021 werden im Bereich Verbraucherschutz zum einen die Verbraucheraufklärung und zum anderen die Vermittlung von Kenntnissen an Kinder einen großen Schwerpunkt einnehmen.
Zahlreiche gute Maßnahmen sollen zum einen dafür sorgen, dass unsere niedersächsischen Verbraucherinnen und Verbraucher trotz oder gerade wegen der Corona-Pandemie wirksam vor Gefahren geschützt werden und dass zum anderen deren gesunde Ernährung gefördert wird. Deshalb unterstützen wir als Regierungskoalition weiterhin gern die unverzichtbare Arbeit der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Verbraucherzentrale gewährleistet landesweit eine anbieterunabhängige, fachlich fundierte Verbraucherinformation und
Beratung und wäre ohne finanzielle Unterstützung des Landes nicht in der Lage, diese Aufgabe wirksam zu erfüllen.
Hervorheben möchte ich an dieser Stelle das Projekt „Stärkung des Verbraucherschutzes im ländlichen Raum“. Die Mittel hierfür werden in der Mipla aufgestockt, damit wir alle Landesteile Niedersachsens mit den Angeboten der Verbraucherzentrale erreichen.
Darüber hinaus geben wir mehr Mittel in die Projektförderung im Bereich Ernährung, Hauswirtschaft und Landfrauen. Damit wollen wir den Erzeuger-Verbraucher-Dialog fördern und insbesondere Kindern Kenntnisse über Lebensmittel, deren Erzeugung, Verarbeitung und Verwendung vermitteln. Erreicht werden sollen ein besseres Verständnis für Zusammenhänge im Bereich der Landwirtschaft und Ernährung sowie ein wertschätzender Umgang mit Lebensmitteln.
Diese Projekte sollen gerade an Schulen stattfinden, weshalb im Haushalt 2021 ein Förderprogramm wie beispielsweise das beliebte Programm „Kochen mit Kindern“ finanziell abgesichert wird. Schon früh lernen Kinder hier unter Anleitung geschulter Landfrauen etwas über die Zubereitung einfacher und gesunder Gerichte. So werden auf praktische Art Ernährungswissen und Fertigkeiten miteinander verknüpft. Damit kann man gar nicht früh genug anfangen.
Meine Damen und Herren, Kinder sind besonders schutzbedürftige Verbraucher. Deshalb setzen wir uns als CDU-Fraktion dafür ein, dass durch eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung schon früh die optimalen Grundlagen für Entwicklung, Wachstum und Lernerfolg unserer KitaKinder sowie der Schülerinnen und Schüler gelegt werden. Der vorliegende Haushaltsentwurf sichert in diesem Bereich deshalb nicht nur die Fortsetzung des EU-Schulprogramms finanziell ab, mit dem Kinder in Niedersachsens Schulen und Kindertageseinrichtungen kostenlos Obst und Gemüse sowie Milch erhalten, sondern Niedersachsen legt noch Finanzmittel dazu.
Ich bin dieser Landesregierung und vor allem der Verbraucherministerin Barbara Otte-Kinast sehr dankbar, dass sie auch in den schwierigen Zeiten der Pandemie die Probleme verantwortungsbewusst angeht. Ich danke auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den Ministerien eine engagierte und gute Arbeit machen, und ich danke insbesondere auch den Kolleginnen und Kollegen im
Fachausschuss für die stets gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Damit schließe ich meine Ausführungen und wünsche allen eine gesegnete Adventszeit.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon seit zehn Jahren betreibt Niedersachsen mit dem afrikanischen Staat Tansania eine fruchtbare Entwicklungszusammenarbeit.
Ich darf in diesem Zusammenhang auch berichten, dass z. B. die Bundeslehranstalt der Burg Warberg in meinem Wahlkreis in Helmstedt auch Projekte in Tansania begründet hat und hier gemeinsam mit den beiden großen christlichen Kirchen zusammenarbeitet. Hieraus ergeben sich durchaus gute Verbindungen. Wenn sich das Verständnis füreinander entwickelt, dann hilft man sich auch gegenseitig. Was im Kleinen gilt, gilt natürlich auch im Großen.
Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu einer Entschließung mit dem Ziel, die Zusammenarbeit in dieser Entwicklungsarbeit auf eine nächste Stufe zu heben durch gezielte Projekte wie die Managementfortbildung für Nachwuchskräfte im Wassersektor, die Unterstützung bei der Errichtung von Wassertanks, in der Gesundheitsversorgung vor Ort, die Gründung von Schulpartnerschaften, die Aufklärungsarbeit zum Schutz von Mädchen und
Frauen sowie die Versorgung von Betreuungseinrichtungen behinderter Kinder. Hierdurch ist es gelungen, mit Tansania in der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung einen großen Schritt nach vorne zu kommen.
Das ist auch wichtig und dringend nötig; denn das politisch stabile Land steht vor einem rasanten Bevölkerungsanstieg. Zwischen 2019 und 2029 wird sich die Bevölkerung um mehr als ein gutes Drittel von heute 55 Millionen auf knapp 77 Millionen Einwohner erhöhen.
Zum eigenen Bevölkerungswachstum kommt ein anhaltender Strom von Schutzsuchenden vor allem aus den Nachbarländern Ruanda, Burundi und der Demokratischen Republik Kongo hinzu. Mehr als 330 000 Menschen suchten 2018 in Tansania Schutz und sind auf der Flucht aus einem anderen, weniger stabilen afrikanischen Land.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dank der Zusammenarbeit mit langjährig erfahrenen und vor Ort gut vernetzten Organisationen braucht es wenig Geld, um breit und nachhaltig wirksame Projekte anzustoßen.
Als Landtag haben wir mit dem Haushalt 2020 beschlossen, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit um 100 000 Euro zu erhöhen.
Mit dem nun vorliegenden Entschließungsantrag fordern CDU und SPD die Landesregierung in einem konsequenten zweiten Schritt auf, diese Mittel zielgerichtet und zweckgebunden für Projekte mit unserer Partnerregion Tansania einzusetzen.
Angesichts des beschriebenen Bevölkerungs
wachstums ist gerade die Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung vor Ort von besonderer Bedeutung. Kleinbauern sollen daher weiterqualifiziert und in die Lage versetzt werden, die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen. Potenzielle Kooperationspartner haben mit anderen Projekten bewiesen, dass Erträge deutlich gesteigert werden können, wenn Flächen planvoller bewirtschaftet und Fruchtfolgen besser aufeinander abgestimmt werden.
Nach den Erfahrungen dieser Partner sind Projekte in der landwirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit eine wichtige Initialzündung für Bildungsangebote, die sich an den Problemen und Aufgabenstellungen vor Ort orientieren und Zug um Zug immer weiteren Teilen der ländlichen Bevölkerung zugutekommen.
Essenziell ist es in diesem Zusammenhang, vor allem den Ausbau der Wasser- und Energieversorgung stabil und verlässlich zu stellen und die Nutznießer dieser Technologien in der Wartung und Pflege dieser Maschinen und Anlagen zu unterrichten.
Die Fokussierung, die mit dieser Entschließung beabsichtigt ist, soll unsere Partnerregion stärken, um auf die lokalen Herausforderungen besser reagieren zu können.
Die Arbeit vor Ort ist zielführend. Eine wichtige Zielgruppe sollten dabei die jungen Menschen sein. Dies zeigen auch die Erfahrungen beispielsweise aus dem Projekt Agri-Connect in Tansania, in dem es darum geht, junge Menschen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Know-how und Mikrokrediten zu unterstützen. Ziel ist es insbesondere, dass dadurch kleine unternehmerische Aktivitäten und damit auch Arbeitsplätze entstehen.
Genauso soll Niedersachsen einen größeren Beitrag leisten, um die Ziele der Vereinten Nationen bei Nachhaltigkeit und Entwicklung schneller zu erreichen. In diesem Zusammenhang bringt die Entschließung zum Ausdruck, dass der Landtag die Wiederaufnahme des Runden Tisches „Entwicklungspolitische Leitlinien des Landes Niedersachsen“ begrüßt und eine regelmäßige und zeitnahe Unterrichtung über den Fortgang dieser Arbeit des Runden Tisches ausdrücklich einfordert.
Meine Damen und Herren, wir als CDU möchten, dass sich Landtag und Landesregierung Schulter an Schulter effektiv für eine gute Entwicklung unserer Partnerregion Tansania engagieren. Lassen Sie uns gemeinsam diese fruchtbare Zusammenarbeit nun auf eine neue Ebene heben! Daher bitte ich Sie, der Empfehlung des Ausschusses zu folgen und unseren Antrag anzunehmen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den vorliegenden Entschließungsantrag unserer beiden Regierungsfraktionen, zu dem ich Sie nun um Zustimmung bitte,
haben SPD und CDU bereits im Oktober letzten Jahres gestellt. Trotz oder gerade wegen der Erfahrungen mit dem Shutdown zur Corona-Pandemie wollen wir hiermit einen entscheidenden Beitrag leisten, um bestehende Kostenfallen bei Mobilfunkverträgen zu schließen und somit die wirtschaftlichen Sicherheiten und digitalen Nutzungsmöglichkeiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern in unserem Land stärker zu schützen. Dies ist unser Auftrag, und wir sind davon überzeugt, dass wir mit den von uns erarbeiteten Forderungen hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.
Leider haben uns Statistikauswertungen des Verbands für Telekommunikation und Mehrwertdienste vor Augen geführt, dass Mobilfunkanbieter bei der Vertragslaufzeit aus versteckten Kosten Kapital schlagen. Meine Damen und Herren, dies ist zutiefst verbraucherfeindlich, und wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers auf Bundesebene.
Konkret bitten wir die Niedersächsische Landesregierung deshalb, sich auf bundespolitischer Ebene entschieden dafür einzusetzen, die automatischen Vertragsverlängerungen von Mobilfunk- und Festnetzverträgen auf maximal drei Monate festzuschreiben. Wir wollen, dass vertragliche Mindestleistungen wie die angepriesene Maximalgeschwindigkeit in den Mobilfunkverträgen auch tatsächlich vertraglich zugesichert werden müssen. Es müssen Entschädigungen sowie weitere Verbraucherrechte gesetzlich festgelegt werden.
Vor allem wollen wir ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher für den Fall schaffen, dass in ihrem Wohnbereich eine deutlich bessere Netzabdeckung bzw. Übertragungsgeschwindigkeit durch den Mobilfunkanbieter realisiert werden kann. Denn wir investieren flächendeckend und mit hohem Aufwand in den Ausbau von Glasfaser und LTE in Niedersachsen. Somit muss es doch selbstverständlich sein, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auch von der besseren Geschwindigkeit oder Netzabdeckung profitieren können.
Natürlich schätzen wir grundsätzlich die Vertragsfreiheit in der Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland. Aber es ist zum Schutz unserer Verbraucherinnen und Verbraucher geboten, hier einzugreifen; denn die Kehrseite großer Vertragsfrei
heit ist, dass die Vertragspartner großen Risiken ausgesetzt sind. Als verlässliche Verbraucherschützer haben wir die Pflicht, alle geeigneten Mittel auszuschöpfen und Kostenfallen zu unterbinden, den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher signifikant zu verbessern und ihnen nicht zuletzt jede Menge Ärger zu ersparen.
Als interessant und den Grundgedanken unseres Antrages richtig aufgreifend, möchte ich in diesem Zusammenhang den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen erwähnen. Doch mit einer Gesetzesänderung des Bundes zugleich Bußgelder zu erhöhen und Drittanbietersperren pauschal festlegen zu wollen, schießt nach meiner Ansicht deutlich über das Ziel hinaus und zeigt wieder einmal, dass die Kolleginnen und Kollegen der Grünen ihr Attribut als Verbotspartei nicht wirklich ablegen können.
Wir wollen, dass sich Niedersachsen nicht mit Verboten hervortut, sondern mit überzeugenden Argumenten für den notwendigen Verbraucherschutz kämpft und sich durchsetzt. Wir vertrauen auf die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und vertrauen auf ihre Kompetenz, mit den richtigen Eingriffsmaßnahmen effektiv gegen Verstöße von Telekommunikationsanbietern vorzugehen.
Meine Damen und Herren, die vielen Handynutzerinnen und Handynutzer in unserem Land verdienen es, dass die Politik sie bestmöglich vor Kostenfallen bewahrt, die sich hinter langen Laufzeiten von Mobilfunkverträgen verbergen. Dies hat die Landesregierung erkannt, als sie im letzten Jahr in Person unserer Ministerin Barbara Otte-Kinast an den Beschlüssen der Verbraucherschutzministerkonferenz mitgewirkt hat. Diese Beschlüsse müssen so schnell wie möglich umgesetzt werden, sodass unsere Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur in Zeiten von Corona gut geschützt sind. Kostenfallen in Mobilfunkverträgen muss endlich ein Ende gesetzt werden.
Ich bitte Sie daher, unseren Antrag anzunehmen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mir vorstellen, dass Sie gespannt darauf sind, was ich zu diesem Punkt zu sagen habe.
Tatsächlich bin ich persönlich im Jahr 2013 von der Gesetzesänderung ziemlich enttäuscht gewesen. Den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den Landrätinnen und Landräten wurden kürzere Amtszeiten verordnet, nämlich von bisher acht auf nunmehr fünf Jahre. Man wollte damit deren Amtszeit mit der der Vertretungen, also den Räten und Kreistagen, synchronisieren.
Ich war zu diesem Zeitpunkt Beamtin bei der Stadt Wolfsburg, selbst noch nicht in Regierungsverantwortung, und habe aus der Ferne sehr wohl verfolgt, wie vehement damals die CDU-Fraktion als Opposition die bestehende Regelung verteidigt hat. Auch ich hielt damals die Verkürzung der Amtszeit für falsch. Der Bürgermeister in meiner Heimatsamtgemeinde war im Vorjahr 2012 für acht Jahre neu gewählt worden, und dies war auch gut so.
Wie wir wissen, hat sich die CDU damals nicht durchgesetzt, und die rot-grüne Landesregierung hat die Änderung gegen viele Widerstände vollzogen. Begründet wurde die Anpassung mit einer Stärkung der Wahlen insgesamt und damit auch der ehrenamtlichen Parlamente. Einheitliche Wahltermine sollten die Kommunalwahlen aufwerten, indem eine größere Aufmerksamkeit erzielt wird. Wenn Niedersachsens Bürgerinnen und Bürger in kürzeren Abständen die Chance hätten, Landräte oder Bürgermeister zu wählen, hätten sie mehr Möglichkeiten, auf die Politik Einfluss zu nehmen; dies war ein weiterer Aspekt, der vorgetragen wurde. Im Übrigen sollte eine verkürzte Amtszeit auch für mehr Demokratie sorgen.
Ich nenne ein Weiteres, was den Status der Hauptverwaltungsbeamten von dem unseren als Landtagsabgeordnete unterscheidet: Bei uns ruht während des Mandats das bisherige Beschäftigungsverhältnis aufgrund des Abgeordnetengesetzes, und nach Beendigung der Legislaturperiode fallen wir in der Regel wieder in den sicheren
Schoß unseres vorherigen Arbeitgebers. Bei den Hauptverwaltungsbeamten ist dies anders. Mit Antritt des gewählten Amtes endet ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis. Insofern wird man sich gut überlegen, ob man sich auf einen solchen Schritt einlässt. Dabei kann die Dauer der Amtszeit durchaus eine wesentliche Rolle spielen.
Wenn ich gerade von der Legislaturperiode in meiner Heimatgemeinde sprach, dann bleibt noch zu ergänzen, dass die reguläre Amtszeit in diesem Jahr endet, weshalb wir in ziemlich genau zwei Monaten wiederum einen Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin zu wählen haben. Die Amtszeit dieses Hauptverwaltungsbeamten wird aufgrund der noch greifenden Übergangsregelung noch nicht fünf Jahre, sondern fünf Jahre plus die Zeit bis zur nächsten regulären Kommunalwahl, also sechs Jahre und ein paar Monate, betragen.
Durch die Übergangsregelung ist das Gesetz aus 2012 auch im Jahr 2020 noch nicht endgültig realisiert, und die tatsächlichen Herausforderungen und Wirkungen, die sich mit einer fünfjährigen Amtszeit ergeben, zeigen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.
Fakt ist, liebe Freundinnen und Freunde insbesondere der FDP, dass Sie mit Ihrer Gesetzesinitiative den Nerv der CDU-Fraktion getroffen haben. Neben mir haben vermutlich 49 meiner Kolleginnen und Kollegen deutliche Sympathien dafür, den vorherigen Zustand, nämlich eine Amtszeit von acht Jahren für Hauptverwaltungsbeamte, wiederherzustellen.
Die Anhörung im Innenausschuss hat gezeigt, dass auch die kommunalen Spitzenverbände eine Amtszeit von acht Jahren befürworten.
Aber, meine Damen und Herren, unsere Regierungsarbeit hier gründet auf einen Koalitionsvertrag, in dem wir Regelungen getroffen haben, die als Basis für unsere Zusammenarbeit dienen und an die wir uns als CDU-Fraktion selbstverständlich auch halten. Hier waren natürlich auch von uns Kompromisse einzugehen. Das ist in der Demokratie so. Dies haben wir an dieser Stelle getan. Denn aufgrund der Übergangsregelung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht festzustellen, inwiefern sich die Verkürzung der Amtszeit bewährt.
Vergessen wir schließlich auch nicht, dass mit der damaligen Gesetzesänderung auch eine Anpassung der Besoldung der Hauptverwaltungsbeamten einherging. Es wäre fatal, wenn man die alten
Zustände wiederherstellen und dabei die Frage der Besoldung außer Acht lassen würde.
Als CDU-Fraktion sind wir ein verlässlicher Partner. Daher halten wir uns auch an die Grundsätze, die wir mit unserem Koalitionspartner vereinbart haben. Ich finde, das ist gar kein so schlechter Charakterzug.
Es wird Ihnen, liebe Freundinnen und Freunde von der FDP, lieber Herr Dr. Genthe, nicht gelingen, mit dieser Initiative einen Keil zwischen die beiden Regierungsfraktionen zu treiben.
Den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion werden wir zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bruns, ich bin etwas irritiert, ob Sie zu dem richtigen Antrag gesprochen haben.
Ich glaube, Sie haben gerade zu dem falschen Thema gesprochen. Wenn ich richtig informiert bin, geht es um Fake-Shops.
- Vielleicht war das eine Fake-Rede.
Ich bin ziemlich sicher, wir haben es alle schon einmal getan. Wir haben gewiss alle schon einmal eine Bestellung im Internet aufgegeben. Es ist komfortabel, schnell von zu Hause oder am Schreibtisch im Büro erledigt, und die Ware wird zudem im günstigsten Fall direkt an die Haustür geliefert.
Grundsätzlich möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir als CDU natürlich für Regionalität stehen. Wir werben ausdrücklich dafür, dass die Menschen ihre Einkäufe vor Ort tätigen.
Verbinden Sie Ihre Einkäufe mit einem Bummel durch Ihre Städte und lassen Sie Ihr Geld in der Region! Sie werden feststellen, die Serviceleistungen unseres heimischen Handels sind besser als ihr Ruf, und der Kunde ist eben doch König.
Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass sich die Gesellschaft geändert hat und dass Kaufverträge immer häufiger per Internet abgewickelt werden. Hier kommt es zunehmend zu Betrügereien. Dies belegen die entsprechenden Statistiken.
Die Zahlen beunruhigen auch. Daher sehen wir ausdrücklich Handlungsbedarf.
Meine Damen und Herren, ich will es gar nicht wegreden: Natürlich gibt es immer auch einen gewissen Anteil von Usern, die die gebotene Sorgfalt nicht beachten und etwas blauäugig agieren. Mancherlei Lockangebote schreien förmlich danach, dass es sich dabei um sogenannte FakeAngebote handelt. Dennoch setzt der gesunde Menschenverstand aus, und es werden trotzdem Käufe abgeschlossen. Vermutlich ist es der Reiz, zu sehen, ob man vielleicht doch ein Schnäppchen gemacht hat.
Wir müssen einfach feststellen, dass es immer schwieriger wird, die seriösen von den unseriösen Internetseiten zu unterscheiden; denn die sogenannten Fake-Shops werden immer professioneller und authentischer nachgebildet. Mit dem Klick in dem gefälschten Internetshop ist damit die kriminelle Handlung der Betrüger noch nicht zu Ende. Danach geht es häufig erst so richtig los; denn sie gelangen an persönliche Daten, mit denen darüber hinaus Missbrauch getrieben wird.
Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion sind der Meinung: Das Internet ist und darf kein rechtsfreier Raum sein.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Anrecht darauf, frei von Angst vor Verbrechen an der digitalen Gesellschaft teilhaben zu dürfen. Auch die Unterrichtung und die anschließende Beratung im Ausschuss haben uns überzeugt und darin bestätigt, dass die Maßnahmen, die Inhalt unseres Entschließungsantrages sind, diesem Schutz dienen.
Internetuser müssen noch mehr über die Nutzung und die Gefahren des Netzes aufgeklärt werden. Hierfür dienen zusätzliche Bildungsangebote, die wir auf bundespolitischer Ebene fordern, damit es erst gar nicht zu den Betrugsfällen kommt. Die Internetuser müssen ein geschulteres Auge dafür bekommen, welche Art von Fallen es im Netz gibt und welche Konsequenzen es haben kann, wenn man einem Betrüger auf den Leim geht.
Die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden müssen erweitert werden; auch das hat die Unterrichtung bestätigt. Es muss einfach unser Ziel sein, die Informationsflüsse zwischen den einzelnen Behörden und Institutionen zu verbessern und vor allem auch die Arbeitsprozesse bei den Ermittlungsbe
hörden und den Verbraucherzentralen der Länder zu vernetzen. Hierfür müssen wir die Sicherheitsbehörden stärken und sie insgesamt handlungsfähiger machen.
Erarbeitet haben wir ferner, dass die Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle zielführend ist. An diese können sich die Verbraucherzentralen in Deutschland wenden, und so kann gemeinsam gezielt gegen Fake-Shops vorgegangen werden. Die Verbraucherzentralen sind zum Thema Internetbetrug bereits gut unterwegs. Eine nationale Ansprechstelle wird dazu beitragen, dass Geschädigte noch effektiver gegen Fake-Shops vorgehen können.
Über die bereits bestehenden Gütesiegel haben wir gesprochen. Natürlich ist dies schwierig; denn Fake-Shops werden sich davon nicht abhalten lassen, auch Gütesiegel zu fälschen. Daher müssen Verfahren entwickelt werden, um wiederum die Rechtmäßigkeit bestehender Gütesiegel überprüfen zu können. Insofern brauchen wir ergänzende Verfahren für die bereits existierenden Gütesiegel. Die Veröffentlichung einer Fake-Shop-Liste im Internet ist hierbei ein Schritt, der aber nicht wirklich praxisnah ist. Wir müssen noch einen Schritt weitergehen, und zwar mit einem nationalen Gütesiegel, mit einem eindeutigen Symbol, das die Seriosität und Echtheit des Shops belegt.
Uns ist wichtig: Es müssen effektive Maßnahmen für den Verbraucherschutz ergriffen werden, und diese müssen sowohl präventive als auch repressive Wirkung entfalten.
Ich bitte Sie daher, unseren Antrag anzunehmen; denn wir müssen weiterem Schaden vorbeugen. Wir müssen jetzt handeln, um unsere Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, damit die Betreiber von Fake-Shops auch merken, dass wir in Deutschland die betrügerischen Machenschaften nicht einfach hinnehmen, sondern aktiv gegensteuern.
Herzlichen Dank.
Verehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie angekündigt, kommen wir nun noch einmal zum Verbraucherschutz. Auch bei diesem wichtigen Thema haben wir Schwerpunkte gesetzt.
Ich freue mich, dass das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft einen dieser Schwerpunkte darstellt. Ich denke, wir sind uns alle darin einig, dass es akute Handlungsbedarfe beim Bewusstsein für gesunde Ernährung, bei den Alltagskompetenzen und im Bereich Hauswirtschaft gibt. Dies haben wir zu Beginn der Legislaturperiode erarbeitet. Das Gute ist: Wir handeln auch! Das ZEHN hat inzwischen seine Arbeit in Oldenburg aufgenommen. Entsprechende Haushaltsmittel werden für die Arbeit des Zentrums eingestellt.
Soll ich Ihnen einmal sagen, was mich dabei regelrecht begeistert, meine sehr geehrten Damen und Herren? - An dem Beispiel des ZEHN lässt sich einmal mehr wunderbar dokumentieren, wie engagiert diese Landesregierung ist und wie engagiert insbesondere unsere Landwirtschaftsministerin ist.
7Erinnern wir uns: Schon in den ersten Debatten dieser Legislaturperiode hat die Ministerin deutlich gemacht, dass die Lebensmittelverschwendung ein riesengroßes Problem ist.
Es ist ein riesengroßes Problem, dass die Menschen unsere Lebensmittel gar nicht mehr kennen und dass sie Lebensmittel in den Müll werfen.
Wir haben erkannt: Es ist ein großes Problem, dass die Lebensmittel einfach in den Müll geworfen werden, obwohl sie noch genießbar sind, weil die Menschen die Lebensmittel nicht mehr wertschätzen.
Hier komme ich auf das Containern zu sprechen. Herr Limburg, Sie haben uns gestern in der Debatte wieder vorgeworfen, dass wir als CDU den Schutz des Eigentums so hoch ansiedeln und es zulassen, dass jemand bestraft wird, weil er Lebensmittel retten will.
Ich weiß gar nicht, warum wir bei dieser Frage nicht zueinanderkommen, liebes Bündnis 90/Die Grünen.
Möchten Sie, dass sich jemand Zugang zu Ihrem Grundstück und zu Ihrem Zuhause verschafft und in Ihrem Müll herumwühlen darf? - Das werden Sie sicherlich nicht wollen. Ich möchte das jedenfalls nicht. Aber das muss doch auch für den Lebensmittelmarkt um die Ecke gelten, oder nicht?
Worüber wir uns aber sicherlich einig sind, ist, dass es nicht hinnehmbar ist, dass genießbare Lebensmittel überhaupt im Müll landen. Darum geht es der Ministerin hierbei. Das ist der Ansatz, warum wir das ZEHN in den zwei Jahren unserer Regierung eingerichtet und zum Laufen gebracht haben, nämlich um die Wertschätzung der Lebensmittel wieder mehr zu stärken, damit sie künftig nicht mehr im Container landen und es die Problematik der Eigentumsverletzung in diesem Zusammenhang gar nicht mehr gibt.
Mit der gleichen Zielsetzung unterstützen wir auch das Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft Niedersachsen. Denn um wieder mehr Kompetenzen in die Lebensmittelkunde zu bekommen, brauchen wir kompetente Hauswirtschaftsfachkräfte. Wir wollen die Probleme im Ursprung packen, ohne dabei an verfassungsgemäßen Grundsätzen zu rütteln und gesetzliche Zuwiderhandlungen zu legalisieren, weil sie vermeintlich unter dem Label „Lebensmittelrettung“ erfolgen.
Ich bin dieser Landesregierung und vor allem der Verbraucherministerin sehr dankbar, dass sie die Probleme angeht und dass sie eben nicht nur Stühle warmhält - wobei ich diesen Vorwurf gestern ziemlich respektlos fand;
denn das beleidigt zum einen die Ministerinnen und Minister und zum anderen den ganzen Stab von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den Häusern eine engagierte und gute Arbeit machen. Ich finde, solche despektierlichen Aussagen gehören einfach nicht hierher, egal, ob man mit der Arbeit einverstanden ist oder nicht.
In dieser Landesregierung wird gehandelt. Dafür sage ich meinen herzlichen Dank. Ich schließe hiermit meine Ausführungen.
Ihnen allen gesegnete Weihnachten!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist mit dem Titel „Lebensmittel retten - Containern und ‚Bändern‘ entkriminalisieren“ überschrieben.
Ich beginne mit dem zweiten Teil dieses Titels: „Containern und ‚Bändern‘ entkriminalisieren“. Ich kann dieses Rechtsempfinden ehrlicherweise nicht nachvollziehen. Wir sprechen von folgender Situation: Es gibt einen Lebensmittelmarkt, bei dem natürlich Abfälle entstehen, die von dem Markt in den üblichen Behältern entsorgt werden.
Der Abfallbehälter steht ver- oder möglicherweise sogar abgeschlossen auf dem Grundstück des Lebensmittelmarktes - eine ganz normale, alltägliche Situation.
Nun soll mit diesem Antrag bezweckt werden, dass wir von einer Strafe absehen, oder diese soll gemildert werden, wenn sich jemand über den Abfallbehälter hermacht, um daraus beispielsweise einen noch genießbaren Joghurt oder eine überreife Banane herauszuholen.
Ich frage mich: Was ist das für eine Mentalität? - Es bleibt doch Hausfriedensbruch, wenn ich mir vorsätzlich Zugang zu einem eingefriedeten Eigentum verschaffe. Es bleibt doch Diebstahl, wenn ich mir eine Sache rechtswidrig aneigne.
Die Vorschriften in den §§ 123 und 242 des Strafgesetzbuchs zu Hausfriedensbruch und Diebstahl sind doch zu Recht geschaffen worden - aus Respekt vor Eigentum und Besitz. Es ist doch nicht zuletzt auch eine Frage des Anstands und der Erziehung, ob man sich ungefragt und ungebeten Zugang zu einer Sache verschafft oder unerlaubt einfach eine Sache mitnimmt.
Wollen wir wirklich, dass wir solche widerrechtlichen Handlungen weniger bestrafen und damit quasi legalisieren?
Nein, meine Damen und Herren, das ist aus meiner Sicht der falsche Ansatz! Wir können sehr stolz auf unseren geordneten Rechtsstaat in Deutschland sein, und es kann daher nicht in unserem Sinne sein, dass diese grundsätzlichen Schutzgüter gelockert werden. Aus gutem Grund hat das Bayerische Oberste Landesgericht erst kürzlich die Verurteilung zweier Studentinnen bestätigt, die weggeworfene Lebensmittel aus einem verschlossenen Container eines Supermarktes nahmen.
Was wäre denn dann der nächste Schritt? Lockern wir dann auch die Strafverfolgung, wenn jemand vermeintlich verdorbene Lebensmittel einfach aus dem Regal nimmt, weil diese nicht mehr verkauft werden können?
Meine Damen und Herren, das Eigentum ist nach Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert. Der Eigentümer oder auch Besitzer muss nach unserer Meinung selbst entscheiden können, was mit seinen Sachen passieren soll. Führt er sie dem Müll zu, hat sich daran niemand einfach zu bedienen. Das hat schließlich auch haftungsrechtliche Gründe; denn das Geschrei wäre groß, wenn sich derjenige, der sich widerrechtlich einer Sache bedient, dabei verletzt, nach Verzehr erkrankt oder was auch immer.
Die Motivation für diesen Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, ist grundsätzlich eine Motivation, die durchaus Beachtung finden kann.
Die Problematik hat auch unsere Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast erkannt und bereits aufgegriffen. Denn sie wird eine der zentralen Aufgaben des ZEHN, des Zentrums für Ernährung und Hauswirtschaft in Niedersachsen, sein, das auf Initiative der Ministerin gegründet wurde und inzwischen auch schon seine Arbeit aufgenommen hat. Dort werden wir in Niedersachsen u. a. gezielte Maßnahmen zur Reduktion der Lebensmittelverschwendung entwickeln. Dort wird es um Wertschätzung unserer Güter gehen, und dort werden die Alltagskompetenzen der Menschen wieder stärker geschärft werden.
Nennen möchte ich auch noch das Projekt „Zu gut für die Tonne“ oder auch die „Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“, welche aktiv zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung betragen wird.
Meine Damen und Herren, es kann in dieser Frage einzig darum gehen, wie Lebensmittel gerettet werden können. Containern und Bändern zu entkriminalisieren, kann nicht im Sinne eines geordneten Rechtsstaates sein. Daher lehnen wir den Antrag ab.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem so späten Tagesordnungspunkt unseres Plenarabschnittes geht es noch einmal um den wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Es geht um Kostenfallen in Mobilfunkverträgen.
Wir wollen den Verbraucherschutz für Smartphone-Nutzer verbessern. Ich bin immer ein wenig hin- und hergerissen. Denn einerseits gibt es in unserem Grundgesetz als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit die durch Artikel 2 Abs. 1 geschützte Vertragsfreiheit und damit den Grundsatz der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht. Damit ist es jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich der Vertragspartner als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können - natürlich nur, sofern sie nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Andererseits haben wir mit dem wirtschaftlichen Verbraucherschutz das Ziel, die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher als gleichberechtigte Geschäftspartner zu wahren und ihre Rechte zu stärken. Hier kommt die Politik ins Spiel; denn nahezu jeder hat ein Smartphone. Dieses kleine Gerät ist ein nicht mehr wegzudenkendes Accessoire. Ich persönlich nenne es sogar „mein Büro“, weil hier alle Daten enthalten sind, die ich für meine Arbeit, aber auch für mein Privatleben benötige. Es ist für viele nicht mehr wegzudenken, bei den Youngsters noch mehr als je zuvor.
Aber kennen wir überhaupt die Kostenfallen in unseren Mobilfunkverträgen? Kennen wir die Laufzeiten unserer Verträge? Haben wir die Fristen parat, um automatische Verlängerungen unserer Verträge abzuwenden? Ist es in unserem Sinne und im Sinne unserer Verbraucherinnen und Verbraucher, dass durch solche Fristversäumnisse automatisch Vertragsverlängerungen um weitere zwölf Monate zustande kommen, oder aber die Tatsache, dass erforderliche Leistungen überhaupt nicht erbracht werden, die Problematik, dass Internetangebote häufig gar nicht die im Vertrag vereinbarte Leistung erbringen?
Meine Damen und Herren, ich finde, dass sich durchaus Handlungsbedarf ergibt. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag werden wir diesem Bedarf gerecht. Wir wollen - Philipp Raulfs hat es bereits dargestellt -, dass automatische Vertragsverlängerungen für maximal drei Monate vereinbart werden können, sofern die erforderliche Kündigung nicht erfolgt ist. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen nicht darüber hinaus finanzielle Nachteile entstehen. Die derzeit bestehende übliche Laufzeit von weiteren zwölf Monaten halten wir für nicht gerechtfertigt und für nicht zumutbar.
Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass eine Mindestleistung zugesichert werden muss. Was nützt dem Verbraucher ein Handyvertrag, wenn Maximalgeschwindigkeiten überhaupt nicht erreicht werden können, so wie es aktuell nachweislich der Fall ist?
Wir wollen, dass Entschädigungen für Verbraucherinnen und Verbraucher festgelegt werden und dass entsprechende Rechte im Sinne des Verbraucherschutzes eingeräumt werden.
Als wesentlichen Punkt fordern wir aber ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn in ihrem Wohnbereich im Zuge
eines Netzausbaus eine deutlich bessere Netzabdeckung erreicht werden kann.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen erklären, warum: Diese unsere Landesregierung hat sich u. a. die Verbesserung der Infrastruktur auf die Fahnen geschrieben. Wir werden im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch im Sinne einer erfolgreichen Wirtschaft in Verkehrswege und in Mobilitätskonzepte investieren. Aber insbesondere werden wir bis zum Jahr 2025 flächendeckend für ein leistungsfähiges Gigabit-Netz sorgen und damit den Grundstein für eine zukunftsfähige Infrastruktur legen. Wir investieren 1 Milliarde Euro in den Ausbau von Glasfaser und LTE in Niedersachsen.
In diesem Zusammenhang ist es doch den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht zu erklären, dass sie von der besseren Geschwindigkeit der Netzabdeckung gar nicht profitieren können, nur weil sie an einen anderen Vertrag mit deutlich geringeren Leistungen gebunden sind. Wir wollen und werden uns daher beim Bund für ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher starkmachen, wenn in ihrem Wohnbereich ein solcher Netzausbau stattfindet.
Wir begrüßen, dass auf der Verbraucherschutzministerkonferenz 2019 bereits Beschlüsse gefasst wurden, die die eben dargestellten Problemfelder aufgreifen.
Insofern halten wir es für erforderlich, dass wir als Land Niedersachsen unsere Forderungen zur Verbesserung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher auf bundespolitischer Ebene vorbringen. Daher bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrages.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem in diesem Plenarabschnitt so spät behandelten Tagesordnungspunkt geht es um den wirtschaftlichen Verbraucherschutz, und zwar um eine der Gefahren des Internets.
Grundsätzlich stehen wir als CDU für Regionalität. Wir werben dafür, die Produkte vor Ort zu kaufen. Denn unsere Geschäfte in den Städten und Gemeinden sind natürlich auf die Kundschaft aus der Region angewiesen. Und nicht zuletzt sind die Serviceleistungen unseres heimischen Handels besser als ihr Ruf. Ich erlebe die Geschäfte zunehmend serviceorientiert.
Der genervte Spruch „wenn es nicht im Regal ist, ist es auch nicht da“ ist mir schon lange nicht mehr begegnet. Es wird sehr viel unternommen und organisiert, um den Kunden schließlich glücklich zu machen. Der Kunde - oder die Kundin - ist eben doch König - oder Königin.
Aber die gesellschaftlichen Veränderungen führen eben auch dazu, dass immer mehr Verträge über das Internet abgewickelt werden. In diesem Zusammenhang müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass das Internet im Jahr 2019 Fluch und Segen zugleich ist.
Meine Damen und Herren, Frau Glosemeyer hat bereits dargestellt, dass nach einer Studie der Bitkom im Jahr 2017 jeder Zweite Opfer von kriminellen Machenschaften im digitalen Raum geworden ist. Jeder zweite Internetuser in zwölf Monaten! Es gibt also definitiv Handlungsbedarf.
Nun mag es dabei sicherlich einen gewissen Anteil von Usern geben, die die gebotene Sorgfalt nicht
beachtet oder etwas blauäugig agiert haben. Aber es wird eben auch immer schwieriger; denn FakeShops werden immer professioneller und authentischer nachgebildet. Es wird also immer schwieriger, seriöse Seiten von Fälschungen zu unterscheiden. Und ist man dann auf eine solche FakeSeite hereingefallen, so werden eben nicht nur Daten von Verbrauchern systematisch abgefischt, sondern es werden damit auch weitere betrügerische Handlungen ermöglicht.
Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion sind der Meinung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ein Anrecht darauf haben, frei von Angst vor Verbrechen an der digitalen Gesellschaft teilhaben zu dürfen und diese aktiv mitzugestalten. Das Internet ist und darf kein rechtsfreier Raum sein.
Dem Schutz dieser Verbraucherinnen und Verbraucher dient unser Entschließungsantrag. Einige Maßnahmen haben wir uns dazu bereits erarbeitet:
Aus unserer Sicht müssen Bildungsangebote ausgebaut werden, die einer besseren digitalen Aufklärung dienen.
Deutsche Sicherheitsbehörden wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik müssen umfangreichere Kompetenzen erhalten, um gemeinsam mit den weiteren Sicherheitsbehörden wie den Polizeibehörden effektiv gegen FakeShops vorgehen zu können.
Es muss das Ziel sein, die Informationsflüsse zwischen und innerhalb der einzelnen Institutionen zu verbessern und vor allem auch die Arbeitsprozesse bei den Ermittlungsbehörden und den Verbraucherzentralen der Länder zu vernetzen.
Die Sicherheitsbehörden müssen gestärkt werden, indem Kompetenzen erweitert werden.
Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag bitten wir die Landesregierung ferner, eine zentrale Ansprechstelle zu schaffen, an die sich die Verbraucherzentralen in Deutschland wenden können, um gezielt gegen Fake-Shops vorgehen können.
Übrigens, die Verbraucherzentralen bieten schon jetzt ein großes Informations- und Bildungsangebot, wie man Fake-Shops erkennen kann und wie man dagegen vorgeht, wenn man nun einmal hereingefallen ist. Meine Damen und Herren, die Verbraucherzentralen leisten in diesem Bereich bereits sehr gute Arbeit. Diese und weitere Angebote
der digitalen Aufklärung gilt es, auszubauen und zu erweitern.
Grundsätzlich - das sollte eigentlich selbstverständlich sein - muss bei jedem Onlineshop leicht nachvollziehbar sein, ob ein existierendes Gütesiegel rechtmäßig verwendet wird. Es müssen Verfahren entwickelt werden, um die Rechtmäßigkeit bestehender Gütesiegel überprüfen zu können. Hierfür ist es schließlich auch zielführend, zu prüfen, inwiefern die Hersteller von softwaregestützten IT-Produkten verpflichtet werden können, zur Gewährleistung der digitalen Sicherheit Updates zur Verfügung stellen zu müssen. Auch dies trüge zum Vertrauensschutz bei. Insofern brauchen wir ergänzte Verfahren für die bereits existierenden Gütesiegel. Eine Veröffentlichung einer Fake-Shop-Liste im Internet ist hierbei sicherlich ein Schritt, aber natürlich nicht ausreichend.
Wir müssen noch einen Schritt weitergehen, nämlich mit einem nationalen Gütesiegel. Uns ist wichtig, dass in diesem Zusammenhang effektive Maßnahmen für den Verbraucherschutz ergriffen werden. Diese müssen sowohl präventive als auch repressive Wirkung entfalten.
Ich bitte Sie daher um Unterstützung unseres Entschließungsantrags, damit im Sinne unserer Verbraucherinnen und Verbraucher Fake Shops künftig effektiver bekämpft werden können, damit ein nationales IT-Gütesiegel etabliert wird und digitale Sicherheitslücken endlich geschlossen werden können. Daher bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrages und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Europa - ich bin sehr dankbar dafür, dass dieser Themenkomplex in diesem Tagungsabschnitt behandelt wird. Denn das gibt die Gelegenheit, kurz vor der Europawahl noch einmal auf die Wichtigkeit des europäischen Gedankens hinzuweisen.
Als Kind der 70er-Jahre habe ich das große Glück, in Frieden und Freiheit aufgewachsen zu sein. Aber die Auswirkungen des Kalten Krieges waren bis Ende der 80er-/Anfang der 90er-Jahre noch spürbar. Der Landkreis Helmstedt im Osten Niedersachsens, in dem ich aufgewachsen bin, endete an der innerdeutschen Grenze. Hinter meinem Elternhaus war für mich in meiner Kindheit wegen der unüberwindbaren Grenze gefühlt die Welt zu Ende.
Meine beschauliche Heimatgemeinde Grasleben rief Anfang der 80er-Jahre eine Städtepartnerschaft mit einem Kanton in der Nähe von Paris ins Leben. Als dann unsere kleine Delegation nach Frankreich reiste, wurde sie mit „Nazi“-Beschimpfungen konfrontiert. Die Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges waren knapp 40 Jahre nach Kriegsende noch an vielen Orten spürbar.
Umso wichtiger war es, dass selbst kleine Gemeinden wie die unsrige durch Städtepartnerschaften Brücken geschlagen haben - Brücken in Europa. Durch Austausche, gegenseitige Besuche oder auch Schülerbegegnungen kamen sich die Menschen näher; sie lernten sich besser kennen, und Vorurteile konnten aus der Welt geschafft werden. Europa rückte zusammen - im Kleinen, aber natürlich auch im Großen: in der Europäischen Union.
Ich bin davon überzeugt, dass dieses Zusammenwachsen in Europa wesentlich dazu beigetragen hat, dass wir inzwischen seit vielen Jahrzehnten in Frieden leben können. So möge es, bitte, auch bleiben.
Aber natürlich gibt es auch kritische Stimmen. Die in dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen aufgeführten Punkte suggerieren ja diverse Handlungsbedarfe. Beim Lesen des Antrags fiel mir im Übrigen ein Gespräch ein, das ich kürzlich im Rahmen eines Facharztbesuches geführt habe. Der Facharzt hat mich mit übelsten Unterstellungen konfrontiert, als er hörte, dass ich Abgeordnete bin: Insbesondere würden Lobbyisten die europäische Politik
bestimmen, und eigentlich seien wir ja alle korrupt. - So ranken sich viele Gerüchte und Halbwahrheiten um die Europäische Union. Die Äußerungen des Arztes haben mich sehr erschrocken und auch nachdenklich gemacht.
Aber zurück zum Antrag der Grünen. Ich möchte an dieser Stelle nicht auf die einzelnen Punkte eingehen; darüber werden wir im Ausschuss beraten und dort sicherlich in interessante Diskussionen einsteigen. Ich persönlich bin der Auffassung, dass sich die eine oder andere Forderung erübrigt, da die EU diese bereits umgesetzt hat. Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, sind wir in der Sache gar nicht so weit auseinander.
Die einleitende Feststellung des Antrags ist auch durchaus richtig: „Niedersachsen braucht ein lebenswertes Europa, in dem sich alle Menschen und Staaten als vollwertige Mitglieder fühlen.“ Dies kann ich uneingeschränkt mittragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Europa ist für mich eine Herzensangelegenheit. Ich bin sehr froh, dass wir in Deutschland und in Europa seit Jahrzehnten in Frieden und Freiheit leben dürfen. Aber das ist kein Geschenk. Das musste von der Politik und von den Menschen schwer erarbeitet werden. Inzwischen - im Grunde seit dem Fall der Mauer - sind Frieden und Demokratie für uns in Europa selbstverständlich geworden. Das ist einerseits gut so; denn an die guten Sachen gewöhnt man sich meistens schnell. Aber was wir wirklich daran haben, würden wir erst merken, wenn wir es nicht mehr hätten. Und die Entwicklungen in verschiedenen Ländern, auch bei uns in Europa, geben Anlass zur Sorge. Nationale Tendenzen und europaskeptische bis europafeindliche Kräfte gefährden den Zusammenhalt innerhalb Europas stark.
- Da geht sogar das Licht an.
Uns Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag sind die Europäische Union und das Europäische Parlament ein wichtiges Anliegen. Daher haben wir die Europawahl in diesem Plenum öffentlichkeitswirksam zum Thema gemacht und in die Beratung eingebracht. Denn das Wahlrecht ist ein hohes Gut. Wir appellieren an die Wählerinnen und Wähler, dieses Recht auch wahrzunehmen. Lassen Sie uns gemeinsam verhindern, dass die Extremen und Populisten in Europa die Entscheidungen tref
fen! Ich sage das aktuell bei jedem Grußwort, in jeder Besuchergruppe - bei jeder Gelegenheit. Wir alle müssen selbst aktiv werden und wählen gehen. Das ist keine Europawahl, die uns „sowieso nicht betrifft“, weil Europa „weit weg“ ist. Wir selbst müssen unsere Stimme abgeben, damit eine geringe Wahlbeteiligung nicht letztlich den Ausschlag gibt.
Meine Damen und Herren, am 26. Mai ist die Europawahl. Bereits jetzt ist die Briefwahl möglich. Bereits jetzt kann man die Erfolgsgeschichte der Europäischen Union unterstützen. Geben Sie Ihre Stimme für ein demokratisches Europa!
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, komme ich aus dem schönen Landkreis Helmstedt, der ganz im Osten unseres Landes Niedersachsen gelegen ist. Die Älteren unter uns erinnern sich an Helmstedt als die Stadt des Grenzübergangs. Denn wenn man früher, zu DDR-Zeiten, nach Berlin wollte, kam man an Helmstedt quasi nicht vorbei. Wenn man sich dann den Kontrollen an der DDRGrenze näherte, wurde es regelmäßig still. Der Respekt vor der Macht des DDR-Systems war groß.
Mein Heimatort Grasleben ist auch direkt an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze gelegen. Mein Elternhaus ist nur wenige Hundert Meter von der Grenze entfernt. Für mich, die ich 17 Jahre lang mit dieser Grenze lebte, schien die Welt quasi zu Ende. Das ging so weit, dass ich als Kind irritiert war, wenn es einmal nach Österreich in den Urlaub ging; denn es gab dort keine Zäune, keine Gräben, gar keine Selbstschussanlagen. Man konnte die Landesgrenze einfach so überqueren, ohne Kontrollen und ohne Schikane. Und das war auch gut so.
Unsere Grenze zu den Niederlanden war zum Glück nie so befestigt wie die politische innerdeutsche Grenze. Dank der immer intensiveren Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union hat sich auch die Kooperation mit den Nachbarn immer weiter verbessert. Dies ist ein großer Erfolg für Europa.
Insbesondere auch für Niedersachsen ist dieses Zusammenwachsen eine sehr wichtige Entwicklung, und zwar für ganz Niedersachsen, was auch ich als Abgeordnete aus dem östlichen Teil des Bundeslandes ausdrücklich feststelle.
Die Niederlande sind für Niedersachsen ein extrem wichtiger Handlungspartner. Viele infrastrukturelle Themen konnten nur so gut auf den Weg gebracht werden, da sie gemeinsam, also länderübergreifend, gespielt wurden.
Wir können den Partnern aus dem Nachbarland regelrecht dankbar sein; denn wir profitieren regelmäßig auch von deren guten Institutionen. Denken wir nur an die Medical School, welche für die Ausbildung und Entwicklung auch unserer jungen Menschen aus Niedersachsen so wertvoll ist!
Meine Damen und Herren, mit unserem Antrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit dem Königreich der Niederlande wollen wir die Beziehungen zu unserem einzigen Nachbarland weiter verbessern, auch wenn dies nach dem gestrigen 2 : 3 in der EM-Qualifikation wieder etwas schwieriger erscheint. Ich bitte Sie dennoch um Unterstützung unseres Antrags.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Lebensmittel retten - Containern und ‚Bändern‘ entkriminalisieren“, so lautet der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit dem wir uns heute beschäftigen.
Zunächst möchte auch ich kurz auf die Begrifflichkeiten zu sprechen kommen; denn es ist vielleicht nicht allen klar, worum es hierbei geht:
Von „Containern“ haben Sie grundsätzlich bestimmt schon einmal gehört. Man spricht davon, wenn jemand weggeworfene Lebensmittel aus Abfallcontainern mitnimmt, aus Abfallcontainern beispielsweise von Lebensmittelmärkten. Nicht selten werden diese dabei gewaltsam geöffnet. In Deutschland ist das Containern verboten.
„Bändern“ hingegen ist ein Begriff, der weniger geläufig ist. Ich musste ihn tatsächlich recherchieren. Wir haben es eben schon gehört: Wenn Stu
denten in der Mensa ihren Teller nicht vollständig abessen und ihn dann mit den Speiseresten zurück auf das Laufband für die Küche stellen, gibt es wiederum Menschen, die sich diese Teller ergattern, um sich an den Resten zu bedienen. Für mich ist das eine recht ungewöhnliche Vorstellung, aber offenbar scheint dies in den Mensen eine geläufige Praxis zu sein.
Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, diese Vorgänge zu entkriminalisieren, um damit der Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken.
Meine Damen und Herren, wir dürfen uns darüber freuen, dass wir im Hinblick auf die Qualität unserer Lebensmittel immer besser werden. Das haben wir auch gestern wieder gehört, als es um die Direktvermarktung bei uns in Niedersachsen ging.
Allerdings haben wir ein Luxusproblem; denn es werden zu viele Lebensmittel einfach weggeworfen. In Deutschland sind dies im Schnitt 55 kg Lebensmittel, die jeder Einwohner pro Jahr in den Müll wirft. Das sind natürlich alarmierende Zahlen. Insbesondere angesichts von weltweit 800 Millionen hungernden Menschen ist die Verschwendung von Lebensmitteln zum einen natürlich ein großes ethisches Problem. Zum anderen werden die Produkte aber auch von unseren Landwirten in Niedersachsen mit hohem persönlichen und beträchtlichen Ressourceneinsatz erzeugt. Auch aus diesem Grund ist die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung für uns ein wichtiges Anliegen.
Die Ursachen sind komplex und vielfältig. Allein rund 60 % der Abfälle werden den Privathaushalten zugeschrieben. Doch auch bereits zuvor in der Landwirtschaft, im Handel, bei der Verarbeitung oder auch bei der Außerhausverpflegung besteht Einsparpotenzial. Wir haben das Problem in Deutschland erkannt, und es gibt hier bereits gute Initiativen, um die Lebensmittelverluste nachhaltig zu verringern. Ich nenne zum einen das Projekt „Zu gut für die Tonne“, das sich bereits seit einigen Jahren etabliert, und recht aktuell ist nun die „Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ auf den Weg gebracht worden. Niedersachsen ist in dem Bund-Länder-Gremium zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung übrigens aktiv dabei.
Meine Damen und Herren, unsere Landwirtschaftsministerin, Barbara Otte-Kinast, hat seit Beginn dieser Legislaturperiode das Zentrum für Ernäh
rung und Hauswirtschaft Niedersachsen auf den Weg gebracht.
Hier werden wir in Niedersachsen u. a. gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung entwickeln, zum einen im Bereich der Produktion, des Transports und der Lagerung von Lebensmitteln, zum anderen aber auch durch mehr Bildung und Informationen an den Verbraucher, was ich persönlich als sehr wichtig erachte.
In unserer Gesellschaft ist zunehmend die Wertschätzung unserer Güter verloren gegangen. Meine Großmutter hätte lieber eine Magenverstimmung in Kauf genommen, als dass sie Lebensmittel weggeworfen hätte. Leider hat sie eben auch andere Zeiten kennengelernt, als sie in Kriegszeiten Hunger leiden musste. Nun sind wir natürlich froh, dass wir seit vielen Jahren in Frieden leben dürfen. Das hat aber leider auch dazu geführt, dass wir die Wertschätzung unserer Lebensmittel zunehmend verloren haben.
Mit dem Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft werden wir diese Sinne und auch die Alltagskompetenzen der Menschen wieder mehr schärfen.
Ich persönlich halte es für fragwürdig, ob die Entkriminalisierung von Containern und Bändern der richtige Weg zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung ist. Es hängt vom Willen des Entsorgers ab, ob er die Lebensmittel, die vielleicht abgelaufen sind oder nicht mehr den Handelsbestimmungen genügen, wegwirft oder freiwillig zur Verfügung stellt. Beim Containern kann der Straftatbestand des Diebstahls oder sogar des Hausfriedensbruchs erfüllt sein. Wenn ein Eigentümer nicht will, dass die Reste an andere weitergegeben werden, muss dies grundsätzlich erst einmal respektiert werden.
Falls, wie hier gefordert, eine Ausnahme vom Straftatbestand geschaffen werden sollte, könnte eine dann nötige Gesetzesänderung möglicherweise unvereinbar mit dem Eigentumsgrundrecht unseres Grundgesetzes sein, was rechtlich zu beleuchten ist.
Ich bin der Auffassung, dass grundsätzlich die Vermeidung von Abfällen im Vordergrund stehen sollte. Erst an zweiter Stelle stehen für mich Fragen nach der Weitergabe oder Verwertung der Reste, bei denen es auch um Hygieneanforderun
gen geht. Aber wir werden darüber im Ausschuss beraten und dort sicherlich interessante Diskussionen führen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Gesundes und bewusstes Essen dürfen für Kinder und Erwachsene keine Fremdworte sein“ - Sie glauben gar nicht, meine Damen und Herren, was man in unserem Land alles erleben kann! Kann es in unserem Sinne sein, dass bereits Kleinkinder schwarze Zähne haben? Kann es in unserem Sinne sein, dass es so viele übergewichtige Kinder und Jugendliche gibt? Kann es in unserem Sinne sein, dass Kindergartenkinder Fruchtjoghurt in ihrer Brotdose haben und viele Schulkinder mit ungesunden Lebensmitteln oder gar ohne Frühstück in die Schule kommen? Und kann es wirklich in unserem Sinne sein, dass manche Familien mit Kindern überwiegend Cola, Chips und Tiefkühlpizza im Einkaufswagen haben?
Apropos Tiefkühlpizza: Ich denke, jeder hier im Raum hat sich schon einmal eine Tiefkühlpizza aufgebacken. Manch einer hat nachts um drei Appetit; dann ist eine solche Pizza möglicherweise das Highlight und kann dann auch als legitim eingestuft werden. Aber Pizza ist nicht gleich Pizza, behauptet zumindest das Max Rubner-Institut, ein Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, das im Auftrag des BMEL tätig ist. Auf der Grünen Woche in Berlin habe ich einen interessanten Flyer eingesammelt, der auch über die Inhaltsstoffe von Tiefkühlpizzen aufklärt. Zu fett, zu süß und zu salzig sind unsere Lebensmittel häufig, worin vielfach die Problematik begründet liegt.
Unserer Landwirtschaftsministerin Barbara OtteKinast liegt die gesunde Ernährung der Menschen am Herzen, das Kennenlernen gesunder Lebensmittel,
die Verarbeitung gesunder Lebensmittel, die Wertschätzung der Lebensmittel und damit verbunden insbesondere auch die Wertschätzung der Berufsbilder Hauswirtschaft und Landwirtschaft.
Es fehlen in unserer Gesellschaft schlicht und ergreifend die Alltagskompetenzen. Das Drama ist, dass die Nachkommen quasi keine Chance haben, das Wissen um die selbstverständlichsten Dinge zu erwerben. Die Ministerin hat das Problem nicht nur erkannt, sie hat auch einen Plan: Mit dem Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft in Niedersachsen, dem ZEHN, soll diesen Defiziten begegnet werden. Und nicht nur das: Es soll auch präventiv wirken, damit unsere Kinder und Jugendlichen künftig nachhaltig gesünder werden, damit Lebensmittel seltener auf dem Müll landen, damit unsere Landwirte wieder den Respekt erfahren, der ihnen zusteht, damit gesundes und bewusstes Essen für Kinder und Erwachsene eben keine Fremdwörter sind.
Mit unserem heutigen Votum zum ZEHN können wir hierfür eine wichtige, zukunftsweisende Entscheidung treffen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Knapp 25 Jahre Sachbearbeitung im sozialen Bereich in der Kommunalverwaltung haben mich geprägt. Schon als junge Beamtenanwärterin verschlug es mich Anfang der 90er-Jahre ins Sozialamt, was mir trotz der Belastungen, die der Job mit sich brachte, recht gut gefiel. Es ergab sich, dass ich unsere Kollegen vom Beratungs- und Prüfungsdienst des Sozialamtes immer mal wieder im Außendienst begleitete. So ergab es sich auch, dass ich auf diese Weise andere Seiten des Lebens kennenlernte. Ich erlebte Situationen, die ich mir zuvor so nicht vorstellen konnte.
Wir besuchten Wohnungen von Familien, wo einem schon an der Wohnungstür der Zigarettenrauch entgegenschlug. Im Mittelpunkt des Wohnbereiches standen technische Geräte wie Fernseher, PCs und Spielekonsolen. Essensreste standen herum, woraus zu ersehen war, dass keine gemeinsamen Mahlzeiten eingenommen, geschweige denn zubereitet wurden. Das Verpackungsmaterial ließ erkennen, dass es sich bei den Mahlzeiten vornehmlich um Pizza und Fertigprodukte handelte. Sprich: Die Familien hatten keine Struktur, und die Kinder hatten quasi keine Chance, einen einigermaßen normalen Lebensweg einzuschlagen. Die Kinder hatten also keine Chance, vernünftige Alltagskompetenzen zu entwickeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, leider sind es in unserer Gesellschaft nicht nur Einzelfälle, in denen Kinder von ihren Eltern die einfachsten Strukturen nicht mehr vermittelt bekommen. Das Kennen und Zubereiten von gesunden Lebensmitteln spielt in Familien nur noch eine untergeordnete Rolle, und die Grundzüge der Hauswirtschaft werden nicht vermittelt. Für unsere Landwirtschaftsministerin als Landfrau ist die Behebung dieser Defizite ein wichtiges Anliegen, und hieraus ist die Idee für ein Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft in Niedersachsen entstanden. Dieses Zentrum stellt einen wesentlichen Schwerpunkt in unserem Haushalt 2019 für Verbraucherschutz dar.
Ziel ist es, die vorhandenen Aktivitäten rund um eine gesunde und umweltbewusste Ernährung in Niedersachsen zu bündeln und zu koordinieren. Wir wollen das Ernährungsbewusstsein und die hauswirtschaftlichen Alltagskompetenzen bei Alt und Jung effektiv stärken, und wir wollen einen wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln fördern. Flächendeckend in Niedersachsen sollen Kompetenzen für einen gesundheitsförderlichen Stil vermittelt werden. Dies soll auch nachhaltig sein.
Insgesamt gilt es, eine höhere Wertschätzung der Berufsbilder der Landwirtschaft und vor allem auch der Hauswirtschaft zu erreichen. „Das bisschen Haushalt ist doch kein Problem!“, hieß es in einem Schlager in den 70er-Jahren. Fakt ist, dass das Berufsbild der Hauswirtschaft deutlich mehr abverlangt und somit auch mehr Wertschätzung verdient.
Mehr Wertschätzung soll auch das bereits bestehende Schulobstprogramm erfahren - das haben wir vorhin schon gehört. Da Frau Glosemeyer bereits ausführlich die weiteren Projekte im Haushalt erläutert hat, erspare ich mir hier, auch aus Zeitgründen, die Wiederholung der einzelnen Positionen.
Meine Damen und Herren, wir können im Bereich Verbraucherschutz auf eine gute bestehende Struktur zurückgreifen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen leistet eine gute und verbraucherorientierte Arbeit. Die Ratsuchenden werden individuell und unabhängig beraten. Unsere Projektförderung in Niedersachsen befindet sich auf einem sehr hohen Niveau. Insbesondere wollen wir auch bei zu erwartenden Mindereinnahmen keine Kürzungen vornehmen und auch weiter einen gesundheitsorientierten Verbraucherschutz gewährleisten.
Ich darf mich insofern bei den genannten Stellen und Organisationen bedanken, insbesondere beim Referat für Verbraucherschutz. Mein besonderer Dank gilt auch unserer Landwirtschaftsministerin für ihre bedachte und verantwortungsbewusste Arbeit im Sinne unserer Verbraucherinnen und Verbraucher in Niedersachsen.