Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich hoffe, Sie alle hatten eine gute und erholsame Mittagspause. Wir schreiten in der Tagesordnung fort.
Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über dienstrechtliche Vorschriften für landesunmittelbare Sozialversicherungsträger (DRSVG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/3196 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/3674
Die mündliche Berichterstattung hat die Abgeordnete Frau Anja Piel Bündnis 90/Die Grünen übernommen. Liebe Frau Piel, Sie haben das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/3674, den Gesetzentwurf mit den aus der Anlage zu dieser Drucksache ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam sowohl im federführenden Ausschuss als auch in den mitberatenden Ausschüssen für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Haushalt und Finanzen jeweils einstimmig zustande und war insgesamt unstreitig.
Gegenstand des sogleich an die Ausschüsse überwiesenen Gesetzentwurfs ist im Wesentlichen eine Anpassung des Gesetzes zur Zusammenfassung und Änderung besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 27. März 1990. Für größere Teile dieses Gesetzes besteht kein Regelungsbedarf im Landesrecht mehr. Insoweit kann das Gesetz ersatzlos aufgehoben werden. Soweit das Gesetz für den Bereich der Sozialversicherung noch erforderlich ist, sollen seine Regelungen in ein neues Gesetz überführt, zusammengefasst und an Änderungen im Bundes- und Landesrecht angepasst werden. Vorgesehen ist dabei auch eine Anhebung des Rahmens für die Besoldung der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger.
Die empfohlenen Änderungen des Gesetzentwurfs beziehen sich auf die in § 2 des Entwurfs vorgesehene Verordnungsermächtigung. Diese ermöglicht es, durch Verordnung Vorschriften über Obergrenzen für Beförderungsämter zu erlassen. Diese Ermächtigung soll zum einen aus verfassungsrechtlichen Gründen präzisiert werden. Zum anderen soll es künftig ermöglicht werden, neben Dienstordnungsangestellten auch Tarifangestellte in die Berechnung der jeweiligen Obergrenzen mit einzubeziehen. Dies entspricht einer Regelung im Bundesbesoldungsgesetz, die nach Auskunft des Fachministeriums künftig in der Verordnung übernommen werden soll.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet wird. Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Damit kommen wir zur Einzelberatung.
- Bevor wir in die Einzelberatung einsteigen, sehr geehrter Herr Kollege Nacke, bitte ich um etwas Ruhe, da es sich hier um ein Gesetz handelt.
§ 1. - Unverändert. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. - Enthaltungen sehe ich nicht. Das ist damit einstimmig.
§ 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Auch hier kommen wir zur Abstimmung. Wer der Änderungsempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Enthaltungen sehe ich nicht.
§ 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Auch hier kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte um ein Handzeichen bei Zustimmung. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Nein. Damit ist das mit dieser Änderung beschlossen.
(Jens Nacke [CDU]: Darüber brau- chen wir doch nicht abzustimmen! Das bleibt unverändert! Aber das steht wohl so im Sprechzettel!)
Herr Nacke, es steht im Sprechzettel. Aber es könnte nicht verkehrt sein, wenn auch Sie aufpassen würden. Wir haben auch Zuhörerinnen und Zuhörer, die vielleicht an einzelnen Paragrafen interessiert sind. Überlassen Sie das einfach dem Präsidium!
Wir kommen jetzt zu § 5. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zustimmen möchte, den bitte ich darum, aufzustehen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die sehe ich nicht. Damit ist das Gesetz einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drs. 18/2904 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 18/3677 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/3722
- Ich möchte gerne warten, bis alle Abgeordneten Platz genommen haben und etwas Ruhe einkehrt, und dann erst fortfahren. - Es wäre schön, wenn alle ihre Plätze einnehmen würden. Herr Wenzel, Frau Piel, auch Sie!
Wir kommen zur Beratung. Für die AfD-Fraktion hat sich die Abgeordnete Dana Guth zu Wort gemeldet. Bitte, Frau Guth!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir besprechen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes. Der Wunsch von Anglerverbänden, die Fischereierlaubnis bereits - nach Ablegen der Prüfung - an Kinder ab zwölf Jahren zu erteilen, war der Grund, diesen Gesetzentwurf einzubringen.
Nachdem hier im vergangenen Jahr die Arbeit der Angler- und Fischereiverbände in Niedersachsen wahnsinnig hoch gelobt wurde und man vor lauter Überschwang gar nicht wusste wohin, war ich davon ausgegangen, dass man diesem Wunsch durchaus Folge leisten könnte. Gerade im Bereich Jugendarbeit leisten diese Verbände unglaublich Gutes.
Der Gesetzentwurf wurde zu meiner Überraschung im Ausschuss abgelehnt. Das hätte ich nicht gedacht. Zwei Argumente waren im Ausschuss dafür im Wesentlichen maßgeblich:
Das erste war, wie immer: Wir streben eine bundeseinheitliche Regelung an. - Das bedeutet so viel wie: Wir entscheiden das am Sankt Nimmerleinstag. Interessanterweise wurde die bundeseinheitliche Regelung - als es um den Einsatz von Schalldämpfern für Jäger ging - überhaupt nicht in irgendeiner Art und Weise präferiert, sondern da war man eher dafür, einen niedersächsischen Alleingang zu wagen.
Der zweite Grund mutet auch seltsam an, und zwar: Ein Zwölfjähriger, der einen Fisch nicht tierschutzgerecht tötet, kann strafrechtlich nicht belangt werden. Es geht also im Wesentlichen nicht um den Fisch oder darum, wie er umgebracht wird, sondern darum, ob man das Kind bestrafen darf. Und nur weil das passieren könnte - das allein ist kein Tierschutzgrund. Das kann älteren Anglern im Übrigen auch passieren. Es geht um eine Sanktionierung. Das finde ich seltsam vor dem Hintergrund, dass Sie das Schlachten von Hunderten von Lämmern ohne Betäubung genehmigen - aber sei es drum.
Ich fasse zusammen: Man traut den Anglerverbänden in Niedersachsen nicht zu, verantwortungsbewusst damit umzugehen und so Jugendlichen das Angeln ab zwölf zu ermöglichen. Schade eigentlich! In anderen Bundesländern wie SchleswigHolstein, Hamburg und Berlin funktioniert das - in Mecklenburg-Vorpommern sogar ab zehn Jahren. Aber wahrscheinlich sind dort die Kinder klüger und die Anglerverbände besser als in Niedersachsen.
Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Christoph Eilers zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Eilers!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Intention des vorliegenden Gesetzentwurfs ist, wie Frau Guth erwähnt hat, die Altersgrenze zum Erwerb der Fischereierlaubnis von 14 auf zwölf Jahre zu senken. Ab zwölf Jahren
Sich mit dem Für und Wider bestehender Altersgrenzen zu beschäftigen, ist sicherlich richtig. Der Kollege Jörg Bode hat damals bei der Debatte im Rahmen der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt, nur weil der Gesetzentwurf von der AfD kommt, müsse man ihn ja nicht gleich ablehnen. Das haben wir auch nicht getan, sondern wir haben uns intensiv mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt.
Erstens wird angeführt, dass man Kinder und Jugendliche durch die Herabsetzung der Altersgrenze - Sie erwähnten es - früher an den Angelsport heranführen könne. Die Anglerverbände hätten so mehr Möglichkeiten, den Nachwuchs frühzeitig für das Angeln zu begeistern.
Zweitens wird angeführt, dass bereits mit dem Ablegen der Fischerprüfung dem Tierschutz entsprechend Rechnung getragen werde; denn Jugendlichen würden im Rahmen der Fischerprüfung entsprechende Fachkenntnisse vermittelt.