Protokoll der Sitzung vom 14.05.2019

Unsere Grenzen sind immer noch weit offen, und wir haben bis heute keine angemessene Kontrolle, wer in welcher Absicht zu uns kommt. Kaum ein Land auf der Welt geht übrigens so leichtfertig mit seiner inneren Sicherheit um wie Deutschland. Die Folge daraus: Im Sicherheitsranking sind wir seit 2015 um 31 Plätze abgerutscht. Unser Land ist jetzt noch nicht einmal mehr so sicher wie der Oman und Ruanda.

(Vizepräsidentin Petra Emmerich- Kopatsch übernimmt den Vorsitz)

Von daher sehen wir es als oberste Aufgabe an, die Ursachen der veränderten Sicherheitslage in Deutschland zu bekämpfen, also die unkontrollierte Zuwanderung, und nicht die Folgen dieser falschen Politik.

(Beifall bei der AfD)

Das hier zu beratende Polizeigesetz soll die Sicherheit der Bürger erhöhen. Es ist eine Reaktion auf eine veränderte Bedrohungslage in Niedersachsen. Die Ursachen allerdings, meine Damen und Herren, kann es nicht verändern.

Es soll die Polizei in die Lage versetzen, präventiv zu handeln, also bevor schwere Straftaten ausgeführt werden. Dafür wurde das Niedersächsische SOG in vielen Punkten geändert und erweitert.

Aber auch unsere Beamten müssen in dieser neuen Bedrohungslage besser geschützt werden. In diesem Kontext hat die AfD-Fraktion beantragt, einen zusätzlichen Ausrüstungsgegenstand für die niedersächsische Polizei zu testen: das DistanzElektroimpulsgerät, im Volksmund Taser genannt. Wohlgemerkt, beantragt war nur der Test für den Polizeistreifendienst und nicht die direkte Einführung. In vielen Ländern - wie z. B. in der Schweiz - wird diese Waffe seit Langem erfolgreich eingesetzt. Bei uns sind bislang lediglich die Sondereinsatzkommandos damit ausgerüstet.

Aber auch hier bei uns wird in den Bundesländern - wie z. B. in Berlin - die Einführung des Tasers für die Polizeibeamten diskutiert, ebenso auch in Bayern und in Hamburg. Hessen und RheinlandPfalz haben sich bereits nach erfolgreichen Testphasen für die Einführung des Tasers für den Polizeivollzugsdienst entschieden. Auch die Polizeigewerkschaften unterstützen im Übrigen klar die Einführung.

Der einjährige Test in Rheinland-Pfalz zeigte dabei, dass der Taser einen extrem hohen Deeskalationswert hat, der bei ca. 70 bis 80 % aller Fälle liegt. In den wenigen Fällen, in denen der Taser dann tatsächlich eingesetzt werden musste, traten keinerlei medizinische Besonderheiten auf.

(Zuruf von den GRÜNEN: Blödsinn!)

Die Verletzungswahrscheinlichkeit eines potenziellen Täters ist wesentlich geringer als durch die Anwendung anderer Zwangsmittel wie z. B. die Anwendung eines Schlagstockes.

Im Gegensatz zum häufig von der Polizei eingesetzten Reizstoff funktioniert ein Taser zudem auch dann, wenn die polizeilichen Gegenüber unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen. Der Test in Rheinland-Pfalz ergab dabei, dass sich der Widerstand der festzunehmenden Personen um 28 % reduzierte, und Körperverletzungen und auch schwere Körperverletzungen gegenüber unseren Polizeibeamten nahmen um 43 % ab. Sogar Beleidigungen gingen um 6 % zurück. Also insgesamt eine überaus positive Testbilanz.

Vor dem Hintergrund von über 3 000 Angriffen gegen unsere Polizeibeamten allein in Niedersachsen - Tendenz steigend - muss man hier von einem wesentlichen Fortschritt zum Schutz unserer Beamten sprechen, könnten dadurch doch etwa 1 000 Angriffe verhindert werden.

Bis zur Einführung des Tasers durch einen Antrag Ihrer Fraktionen, liebe Kollegen von der SPD und von der CDU, müssen Sie sich, wenn ein Beamter verletzt wird, jedes Mal die Frage gefallen lassen, ob er eventuell durch den Einsatz eines Tasers hätte geschützt werden können, oder, wenn ein potenzieller Tatverdächtiger durch den Einsatz einer Dienstwaffe getötet wird, die Frage gefallen lassen, ob ein Taser den Einsatz der Schutzwaffe hätte verhindern können. Diese Fragen müssen Sie sich stellen, und das sollten Sie auch tun.

Ich bin mir sicher, dass viele Polizistinnen und Polizisten heute auch diese Debatte verfolgen und mit Unverständnis den Kopf schütteln, warum die Testphase für solch ein hervorragendes Gerät von Ihnen abgelehnt wurde. Selbst ein Antrag auf Durchführung einer weiteren Anhörung im Innenausschuss wurde abgelehnt. Warum nur? - Ich glaube, der einzige Grund ist wohl der, dass die in Ihren Augen falsche Fraktion diesen Antrag gestellt hat. Aber die niedersächsischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten werden sehr deutlich

sehen, wer sich um ihre Interessen kümmert und wer hier Parteipolitik macht.

Immerhin wurde im neuen Polizeigesetz schon einmal geregelt, dass ein Polizist einen Taser tragen darf. Das macht Hoffnung, dass der entsprechende Antrag von Ihnen bald gestellt werden wird. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, wir werden Ihren Antrag unterstützen.

Um die Sicherheit in Niedersachsen wieder zu erhöhen, muss tief in die Grundrechte der Bürger eingegriffen werden. Das ist so. Das darf aber keineswegs dazu führen, dass die Rechte der Bürger stärker beschnitten werden, als es zwingend notwendig ist.

Viele Stunden Beratungen im Innenausschuss ergaben dabei einen Gesetzentwurf, dem wir im Großen und Ganzen grundsätzlich zustimmen wollen, aber dessen Verfassungsmäßigkeit nach Aussage des GBD und auch nach Rücksprache innerhalb der AfD-Fraktion zweifelhaft ist.

So sehr wir uns natürlich eine höhere Sicherheit für die Bürger unseres Landes wünschen, so sehr jedoch werden wir darauf bestehen, dass alle verfassungsmäßigen Bedenken ausgeräumt sind. Das ist am heutigen Tag noch nicht der Fall. Deshalb können wir dem Gesetz hier heute in der vorliegenden Form so nicht zustimmen. Mein Kollege Christopher Emden wird dazu noch Weiteres ausführen.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank auch Ihnen. - Für eine weitere Rede für die CDU-Fraktion hat sich der Kollege Sebastian Lechner gemeldet.

(Beifall bei der CDU)

Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Birkner, den Vorwurf, dass die Bürgerrechte durch den heutigen Beschluss über das Polizeigesetz unter die Räder kämen und dass wir heute hier irgendetwas Verfassungswidriges beschließen würden,

(Zuruf von Christian Grascha [FDP])

weise ich entschieden zurück. Genau das Gegenteil ist der Fall.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Helge Limburg [GRÜNE]: Auch wenn Sie es mit aller Entschiedenheit zurückweisen würden: Es bleibt leider wahr! - Anja Piel [GRÜNE]: Dann ist das mit der Normenkontrollklage doch gar kein Problem!)

Auch den Vorwurf, dass wir keinen Diskurs geführt hätten, weise ich ganz entschieden zurück. Wir haben über anderthalb Jahre und in einer dreitägigen Anhörung all diejenigen gehört, die zu diesem Gesetz etwas sagen wollten und etwas zu sagen hatten. Wir haben daraufhin innerhalb von neun Monaten viele Verbesserungen vorgeschlagen, was übrigens nichts Spektakuläres, sondern etwas ganz Normales ist. So soll es sein im Gesetzgebungsverfahren.

Wir haben auch die EAÜ geregelt, die im Übrigen identisch ist mit der BKA-Regelung. Des Weiteren haben wir uns auch noch einmal die Dauer der Präventivhaft und die Regelungen dazu vorgenommen.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Auch wenn Sie das nicht hören wollen, zitiere ich jetzt einmal den GBD zum Thema Präventivhaft - das, was er dazu im Innenausschuss gesagt hat. Wortwörtlich hat er dort gesagt:

„Die Regelung so, wie sie jetzt getroffen wurde, wird aus Sicht des GBD einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten.“

Das war die Aussage.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Herr Abgeordneter Lechner, gestatten Sie Zwischenfragen von Dr. Birkner und von Herrn Onay?

Ich hätte mich auch gewundert, wenn ich diese Zwischenfragen nicht bekommen hätte. Also insofern, bitte!

(Zuruf von den GRÜNEN: Du hast sie auch provoziert!)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Lechner, vor dem Hintergrund, dass Sie ja sagen, dass nach Ihrer Auffassung alles verfassungsgemäß ist: Was spricht denn dann dagegen, das Gesetz im Rah

men einer Normenkontrolle durch den Staatsgerichtshof in Bückeburg auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen?

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN - Belit Onay [GRÜNE]: Da bist du dabei, nicht?)

Herr Birkner, lassen Sie mich noch einmal drei, vier Punkte ausführen, dann komme ich genau zu diesem Punkt

(Zurufe von den GRÜNEN: Aha!)

und werde Ihnen die Frage ganz ordentlich und sorgfältig beantworten.

Herr Onay, bitte. - Die gleiche Frage, oder?

Herr Lechner, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage gestatten.

Ich habe noch einmal eine Frage zu Ihren Ausführungen über das, was der GBD zur Präventivhaft gesagt hat. Wenn ich mich richtig erinnere, war es doch so, dass sich dieser Satz, den Sie gerade zitiert haben, auf die 14 Tage, nämlich die erste Stufe, bezogen hat. In der GBD-Vorlage hingegen ist für die darüber hinausgehende Tageszahl der Satz sinngemäß gewesen - ich habe die Vorlage jetzt leider nicht finden können -, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken weiterhin bestehen.

(Widerspruch bei der CDU)

Insofern frage ich Sie: Teilen Sie diese Auffassung?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Nein, die teile ich explizit nicht! Deswegen wollte ich das hier auch klarstellen. Der GBD hat gesagt, das verfassungsrechtliche Risiko ist wesentlich reduziert worden