Protokoll der Sitzung vom 16.05.2019

Alles hängt eben mit allem zusammen. Alles ist Bestandteil der NORD/LB, und alles ist damit auch Bestandteil dessen, was mit der Problematik der Kapitalausstattung und Ähnlichem zusammenhängt.

Ich kann Ihnen nur sagen: Eine Eigenkapitalposition bei der BLSK aus der Bank herauszunehmen, sie quasi mit Eigenkapital und mit zusätzlichem Kapital aus der Bank heraus auszustatten, das wird von der Aufsicht wohl nicht genehmigt werden. Wir sind augenblicklich dabei, die Kapitalmaßnahmen so auszurichten, dass wir das Kapital stärken. Ich kann mir augenblicklich nicht vorstellen, dass Kapitelentnahmen mit der Aufsicht gängig zu machen wären.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die fünfte und damit auch letzte Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt nun Herr Abgeordneter Wenzel. Bitte, Herr Kollege!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie uns gestern den neuen Geschäftsbericht der NORD/LB übersandt haben und dort auf den Seiten 20/21 die Beschreibung des Geschäftsmodells stehen sollte, sich hier aber die Formulierung findet:

„Die Änderungen, die sich aus einem redimensionierten Geschäftsmodell und einem

darauf basierenden Businessplan ergeben, sind hier noch nicht berücksichtigt“,

frage ich Sie: Wann können Sie dem Landtag das neue Geschäftsmodell schriftlich vorlegen?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister Hilbers!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wenzel, wie Sie aus den Berichterstattungen wissen, die wir im Haushaltsausschuss vorgenommen haben, sind wir mit allen Stakeholdern sehr intensiv im Gespräch. Eine Finalisierung des Geschäftsmodells ist erst dann möglich, wenn die Aufsicht und insbesondere auch die EU-Kommission dafür ihr Go erteilt haben. Dieses Go steht noch aus. Wir sind in Gesprächen. Wir haben dort umfangreiche Unterlagen vorgelegt, in der letzten Woche noch einmal ein sehr dickes Paket. Über alles das haben wir im Haushaltsausschuss berichtet. Erst wenn das feststeht, wenn dort das Einvernehmen erteilt worden ist, können wir das Geschäftsmodell entsprechend genau finalisieren.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Finanzminister. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor, sodass ich die Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hiermit schließe.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 30: Fragestunde: Wenn die EU die Antwort ist - wie lauten dann die Fragen? - Anfrage der Fraktion der AfD - Drs. 18/3657

Wie bereits gestern setze ich die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung als bekannt voraus und bitte darum, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.

Die Anfrage der Fraktion der AfD wird von dem Abgeordneten Wirtz vorgetragen. Bitte!

(Unruhe)

- Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In den EU-politischen Debatten im Zuge der bevorstehenden Wahl heißt es seitens der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands: „Europa ist die Antwort“. Aus Sicht der AfD-Fraktion stehen wir jedoch vor offenen Fragen, die im Rahmen der Mehrebenenpolitik gewichtige Auswirkungen auf Niedersachsen und die Landespolitik haben können. Um uns die Position der Landesregierung zu diesen auch für Niedersachsen wichtigen politischen Fragen zu vergegenwärtigen, stellen wir nach-folgende Fragen.

1. Der Spitzenkandidat der Europäischen Volkspartei und langjährige Europaabgeordnete Manfred Weber (CSU) äußerte am 4. Mai, die EU müsse pragmatischer und der EU-Apparat müsse schlanker werden. Weber folgend sei ein PraxisCheck für europäische Richtlinien und Verordnungen sinnvoll. Eine Zielmarke von 1 000 Gesetzen auf europäischer Ebene könne einfach gestrichen werden. Welche weiteren Richtungskorrekturen und Reformen in der Europapolitik sind vor dem Hintergrund dieser Aussagen aus Sicht der Landesregierung im Sinne Niedersachsens für die kommende 9. Wahlperiode des Europäischen Parlaments zu begrüßen?

2. Das im Januar gegründete Bündnis „Niedersachsen für Europa“, dessen Initiator u. a. das Land Niedersachsen ist, verfolgt drei Ziele: über die EU informieren, den Wert der EU-Institutionen verdeutlichen, zur Teilnahme an der Europawahl motivieren. Wie wurde im Rahmen der vielen Aktionen des Bündnisses ausgeschlossen, dass dieses für einen parteipolitisch orientierten Wahlkampf missbraucht werden kann?

3. In ihrer Antwort vom 9. Mai 2018 auf die Anfrage in der Drucksache 18/591 bekennt sich die Landesregierung ausdrücklich zum Ziel, die „Vereinigten Staaten von Europa“ als Vollendung eines Friedensprojekts zu verstehen. Auf welche Weise wird die Landesregierung dieses von ihr benannte Ziel „Vereinigte Staaten von Europa“ gegenüber dem neugewählten Europäischen Parlament unterstützen?

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. - Es antwortet für die Landesregierung die Europaministerin Frau Honé. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gerne nehme ich im Namen der Landesregierung zu der Anfrage der AfD-Fraktion Stellung. Denn es ist wichtig und richtig, sich mit der Zukunft der Europäischen Union zu beschäftigen und aktiv an ihr mitzuwirken. Dies liegt im ureigenen Interesse Deutschlands und Niedersachsens.

Zu Frage 1: Die Landesregierung stimmt mit dem Ziel überein, eine möglichst effektive Europäische Union mit wenig bürokratischem Aufwand zu gestalten. Bürokratieabbau muss vor allem zur Entlastung von Bürgern und Bürgerinnen, Wirtschaft und Verwaltung führen. Daher begrüße ich sehr das vom derzeitigen Vizepräsidenten der EU-Kommission Timmermanns bereits im Mai 2015 vorgelegte Paket zur besseren Rechtsetzung. Das war ein wichtiger Schritt hin zu größerer Transparenz und Effektivität.

Zuvor hatte der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber im Auftrag der EU-Kommission sieben Jahre die Expertengruppe zum Bürokratieabbau geleitet. Er hat erst kürzlich auf einen gewissen Widerspruch hingewiesen, nämlich dass die Bürgerinnen und Bürger einerseits ein umfassendes Sicherheitsbedürfnis für alle Lebenslagen entwickelt haben, andererseits verbindet jedoch jeder Zweite die EU mit überbordender Bürokratie.

Selbstkritisch sollten sich aber auch die Mitgliedstaaten fragen, inwieweit sie im Zuge der Umsetzung von Richtlinien aus Brüssel in nationales Recht immer noch weiter draufsatteln. Die Länder müssen zum Ziel haben, insbesondere im EU-Förderbereich die Anzahl der Förderrichtlinien zu reduzieren und diese klar zu gestalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Brüssel ist aber auch nicht das Bürokratiemonster, als das es oft beschrieben wird. Für die EU-Kommission und damit für über 500 Millionen Einwohner und Einwohnerinnen arbeiten ca. 32 000 Menschen. Darin enthalten sind übrigens zahlreiche Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Sie bedienen 550 Sprachkombinationen der insgesamt 24 Amtssprachen der Europäischen Union.

Zum Vergleich: Die Landeshauptstadt Hannover mit ihren 550 000 Einwohnern hat ca. 11 000 Beschäftigte. Oder: Die bayerische Landeshauptstadt München mit ihren 1,5 Millionen Einwohnern hat 38 400 Beschäftigte und toppt damit die Beschäftigtenanzahl der Europäischen Union. Insofern sieht die Europäische Union im Vergleich eigentlich ganz gut aus.

Auch die Diskussion um das Subsidiaritätsprinzip verfolgt die Landesregierung natürlich. Die Taskforce Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit hat hierzu im Juli 2018 ihren Bericht veröffentlicht, übrigens unter maßgeblicher Beteiligung des Ausschusses der Regionen, in dem auch Niedersachsen durch mich vertreten ist.

Jetzt geht es darum, dass sich die EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten sowie die Länder und Regionen einigen, welche Zuständigkeiten Brüssel und welche auf der Ebene der Mitgliedstaaten verankert werden sollen.

Zu Frage 2: Das Bündnis „Niedersachsen für Europa“, das inzwischen mehr als 170 Bündnispartner hat, wurde ausdrücklich als überparteiliches Bündnis ins Leben gerufen. Ausgeschlossen sind politische Parteien, die bei der Europawahl antreten, sowie Kandidatinnen und Kandidaten, die sich zur Wahl stellen.

Veranstaltungen, auf denen lediglich eine Kandidatin oder ein Kandidat einer Partei auftritt, können nicht als Bündnisveranstaltung gelten und dürfen folgerichtig auch nicht als solche beworben werden. Finanzielle oder organisatorische Unterstützung von wahlkämpfenden Parteien oder Personen hat durch das Bündnis nicht stattgefunden.

Festzuhalten ist ferner, dass die Aktivitäten des Bündnisses über den Tag der Europawahl hinausgehen.

Zu Frage 3: Auf die Anfrage des Abgeordneten Wirtz hat die Landesregierung in ihrer Antwort vom 9. Mai 2018 ausgeführt, vor welchem Hintergrund sie die „Vereinigten Staaten von Europa“ als Vollendung eines Friedensprojektes versteht. Der Begriff umschreibt vor allem ein Zusammengehörigkeitsgefühl, das die Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten mehr und mehr eint. Wohin sich der europäische Integrationsprozess entwickeln wird, ist Gegenstand intensiver gesellschaftlicher Debatten.

2017 hat EU-Kommissionspräsident Juncker einen Prozess zur Zukunft der Europäischen Union begonnen. Erst in der vergangenen Woche haben

sich die EU-Staats- und Regierungschefs dazu auf dem informellen Zukunftsgipfel des Rates in Sibiu geäußert.

Niedersachsen hat während seines Vorsitzes der Europaministerkonferenz 2017 bis 2018 wichtige Beschlüsse zur zukünftigen Prioritätensetzung der Europäischen Union herbeigeführt. Auch Wirtschaft und Wissenschaft sowie die Zivilgesellschaft inklusive Gewerkschaften bringen sich derzeit aktiv in die Diskussion um die Zukunft der Europäischen Union ein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade die Beiträge engagierter Bürgerinnen und Bürger sowie zivilgesellschaftlicher Initiativen zeigen doch: Europa ist tief verankert in der Unionsbevölkerung.

Nun stehen zunächst die Europawahl sowie die Konstituierung des neuen Europäischen Parlaments, die Bildung der neuen EU-Kommission sowie die Nominierung des EU-Ratspräsidenten bzw. der EU-Ratspräsidentin an.

Die Niedersächsische Landesregierung wird sich insbesondere zur neuen strategischen Agenda der nächsten EU-Kommission europapolitisch positionieren. Wir werden auf allen Ebenen die niedersächsischen Interessen bestmöglich vertreten. Für die Landesregierung, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist klar: Die Europäische Union ist nicht das Problem, sondern - im Gegenteil - sie ist wesentlicher Teil einer Lösung für die Herausforderungen, die nationalstaatlich nicht zu lösen sind, aber unmittelbar unsere Zukunft betreffen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Honé. - Die erste Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt der Abgeordnete Wirtz. Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie den geplanten Büroabbau bzw. Bürokratieabbau - Büroabbau natürlich auch - in der EU sehr begrüßen und nun gerade Ihr eigenes Ministerium eingeweiht haben, und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass dies das einzige Landesministerium für EU-Angelegenheiten ist: Wie schätzen Sie die effektiven Möglichkeiten, auch dort einen Bürokra

tieabbau zu betreiben, ein, eher höher oder eher geringer als in einer anderen Organisationsform?

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. - Bitte, Frau Ministerin Honé!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wirtz, mein Ministerium begleitet intensiv - darauf habe ich gerade in meinem Beitrag hingewiesen - alle Anstrengungen zur Entbürokratisierung aller Bestimmungen auf EU-, aber auch auf Mitgliedstaatenebene. Wir haben bereits in den letzten Jahren aktiv daran mitgearbeitet, auch in Niedersachsen Vorschriften zu entbürokratisieren. Wir haben - das wissen Sie vielleicht - in der letzten Förderperiode bereits eine Reduktion von 139 Fördermaßnahmen auf 58 Richtlinien vorgenommen. Wir haben die Pauschalierung von Personalkosten eingeführt. Wir haben viele vereinfachte Kostenoptionen in vielen Förderbereichen eingeführt. Wir haben Standardeinheitskosten und Restkostenpauschalen eingeführt. Wir haben eine Reihe von Nebenbestimmungen zur Projektförderung eingeführt. Dadurch wurden das Vergaberecht und die Auftragsvergaben für viele massiv vereinfacht. Ich will Ihnen auch sagen: Niedersachsen ist hier erheblich weiter als alle anderen Bundesländer. Das ist natürlich durch ein Ministerium noch sehr viel besser und intensiver zu begleiten.