Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Bevor ich Herrn Minister Pistorius das Wort gebe, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dies kein nach unserer Geschäftsordnung zulässiger Antrag ist. Nichtsdestotrotz, Herr Minister Pistorius: Sie haben nun das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sehe überhaupt keinen Grund zur Aufregung.
Das Wesen einer sorgfältigen kommunalrechtlichen Prüfung durch die Abteilung 3 meines Hauses ist, dass man sie unter Gesamtwürdigung aller Umstände vornimmt und nicht ad hoc während einer Plenardebatte. Deswegen bitte ich um Verständnis.
Wenn der Sachverhalt so, wie Sie ihn beschreiben, eintritt, wird die Kommunalaufsicht sorgfältig, unter Abwägung aller Gesichtspunkten und in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune eine Prüfung vornehmen und ein Ergebnis vorlegen.
(Beifall bei der SPD - Christian Grascha [FDP]: Nach welchen Krite- rien das geprüft wird, habe ich ge- fragt!)
Vielen Dank, Herr Minister Pistorius. - Wir fahren jetzt in der Fragestunde fort. Die fünfte und damit letzte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Dr. Mohrmann. Bitte!
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage noch einmal ganz konkret vor dem Hintergrund des bisher Gehörten: Warum ist der Verkauf oder eine andere Form der Herauslösung der BLSK aus der NORD/LB bislang kein Teil des Restrukturierungskonzeptes gewesen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Mohrmann, die Konzentration lag bisher darauf, die Gesamtbank neu aufzustellen, neu auszurichten, zu redimensionieren und zukunftsfähig zu machen. Darauf sind auch alle Prozesse konzentriert gewesen. Deshalb hat man das bisher nicht betrieben.
Im Übrigen hat sich bisher niemand gemeldet, der auch vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Zukunft der BLSK dezidiert Bedingungen genannt hat, zu denen er die BLSK übernehmen möchte. Es gibt also konkret keinen Interessenten, der mir bekannt ist,
der sie konkret übernehmen möchte. Insofern haben wir uns darauf konzentriert, die Gesamtbank neu aufzustellen. Da ist eben auch die BLSK Bestandteil.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage an die Landesregierung: Wie steht sie grundsätzlich zu einer dauerhaften Regionalisierung der Braunschweigischen Landessparkasse?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Heilmann, ich habe ja in meiner Antwort deutlich gemacht, dass ich einer Regionalisierung oder Herauslösung offen gegenüberstehe. Dafür, darüber überhaupt zu sprechen und in ernsthafte Verhandlungen einzutreten, halte ich es aber für eine Voraussetzung, dass dazu jemand aus der Region ein Konzept präsentiert, wie das geschultert werden soll. Bedingung ist, dass das keine zusätzlichen Belastungen für die NORD/LB bedeutet und dass das nicht durch das Land geschultert werden kann. Das habe ich mich mehrfach deutlich gemacht. Und es darf nicht zu einer Erhöhung der Komplexität der NORD/LB führen.
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Kollegin Hamburg. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Sie eben meine Frage nicht mit einer Gesamtsumme beantworten konnten, sondern lediglich auf die 1,3 Milliarden Euro Schiffsportfolio eingegangen sind - ich gehe übrigens davon aus, dass wir die Gesamtsumme schriftlich nachgereicht bekommen, Herr Minister -, frage ich die Landesregierung: Welche Bereiche außerhalb des Schiffsportfolios bedürfen eine Risikoabdeckung durch das Land?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Hamburg, neben der Kapitalbeteiligung in Form von Cash haben wir die Übernahme der Beihilferegelungen hier dargestellt. Das habe ich Ihnen gesagt. Maximal ein Betrag von 200 Millionen Euro kann schlagend werden, wenn sich die Beihilfeentwicklungen - Gesundheitsbeihilfe meine ich jetzt, die gesundheitliche Versorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - anders gestalten als das, wofür die NORD/LB bisher in ihrer Bilanz Vorsorge getroffen hat.
Ansonsten haben wir das Tower-Bridge-Portfolio. Darüber ist hier mehrfach gesprochen worden. Da wird das Land einen Kapitalbeitrag - also eine Kapitalentlastung - von 300 Millionen Euro organisieren. Das geschieht dadurch, dass wir maximal 1,3 Milliarden Euro entsprechend absichern. Zweitens werden wir das Maritime-Industries-Portfolio absichern.
Das alles sind Maßnahmen, die eine Kapitalentlastung von 800 Millionen Euro herbeiführen. Die Alternative wäre gewesen, noch einmal 800 Millionen Euro cash in die Bank einzulegen. Da wir das nicht wollten, werden wir hier mit Garantiebeträgen arbeiten.
Die Kapitalentlastung beim Maritime-IndustriesPortfolio ist für 260 Millionen Euro geplant. Sie soll über einen sogenannten Total Return Swap erfolgen. Die Garantiesumme, die wir in diesem Total Return Swap zu schultern haben, beträgt ungefähr 1,8 Milliarden Euro.
Ein weiterer Garantiebetrag ist die Entlastung über die weiteren Portfolios, insbesondere das Aviation-, also Flugzeugportfolio. Dort reden wir über eine Entlastung von 140 Millionen Euro. Dafür ist eine Finanzgarantie im Nominalvolumen von ungefähr 1,5 Milliarden Euro erforderlich.
Das alles geht aber auch aus einer Vorlage hervor, die ich dem Haushaltsausschuss zur Verfügung gestellt habe und die Ihnen dort auch entsprechend vorliegt.
Um das Bild von der Kapitalmaßnahme abzurunden, will ich noch hinzufügen, dass wir weitere Mittel durch die Übernahme von zwei Gesellschaften generieren, die wir aus der NORD/LB herauslösen. Das sind Toto-Lotto Niedersachsen und die
Fürstenberg GmbH, wofür wir einen Kapitaleffekt von 100 Millionen Euro erzielen. Die Gesellschaften lassen wir derzeit bewerten. Sie werden zu marktüblichen Bedingungen aus der NORD/LB herausgenommen. Dabei dürfte eine Kapitalentlastung von 100 Millionen Euro entstehen. Wenn wir die Bank redimensionieren, sie kleiner machen, dann macht es Sinn, dass sie sich auf ihre Kerngeschäfte konzentriert. Sie werden vielleicht Verständnis dafür haben, dass das Herstellen von Porzellanvasen nicht zum Kerngeschäft eines Kreditinstituts gehört.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzminister hat gerade schon einmal den Staatsvertrag angesprochen und die Auszahlungen, die Dividenden, die an die Kommunen im Geschäftsgebiet der BLSK geleistet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie hoch waren die Auszahlungen an die Kommunen in den letzten fünf Jahren,
und wie hoch waren Auszahlungen innerhalb der NORD/LB - von der BLSK an die NORD/LB - darüber hinaus?
(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN - Zuruf von der SPD: Null! - Gegenruf von Christian Grascha [FDP]: Null kann nicht sein!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was die Ablieferungen angeht, bitte ich um Entschuldigung, dass ich die nicht vorliegen habe. Ich liefere gerne nach, was in den letzten Jahren gezahlt worden ist. Das orientiert sich am Durchschnitt dessen, was in anderen Kommunen von den Sparkassen geleistet wird. Das wird unabhängig von der Ergebnissituation der BLSK und der
Die andere Frage ist, ob im Konzern etwas abgeliefert wird. Das geschieht ja anders. Wie man aus dem Geschäftsbericht erkennen kann, erfolgt aus der BLSK keine Ablieferung an die NORD/LB.
Vielmehr werden in der BLSK Deckungsbeiträge für die übergeordneten Bereiche erwirtschaftet, die die NORD/LB im Konzern für andere Konzernbereiche, auch die BLSK, zur Verfügung stellt; ich habe sie aufgezählt: Das sind die IT, das eigene Funding, die Rechnungslegung, das Personalwesen und was dort notwendig ist. Im Rahmen dieser Deckungsbeiträge trägt sie zum Gesamtergebnis der NORD/LB - des NORD/LB-Konzerns und der Anstalt öffentlichen Rechts NORD/LB - bei.
Es handelt sich aber nicht um Ablieferungen. Ablieferungen würden voraussetzen, dass die BLSK eine eigene Bilanz aufstellt und in der Bilanz eine Gewinnposition hat, die sie abliefert. Das ist aber nicht der Fall. Ich habe schon zu Beginn meiner Beantwortung dargelegt, dass sie eben keine eigene Bilanz aufstellt, sondern integraler Bestandteil des NORD/LB-Konzerns ist.
Vielen Dank, Herr Minister Hilbers. - Die fünfte und damit letzte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt der Kollege Försterling.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie begründet die Landesregierung angesichts der Tatsache, dass das Land Niedersachsen im Zuge der Errichtung der Norddeutschen Landesbank für die Einbringung der Braunschweigischen Staatsbank 100 Millionen DM vom Sparkassen- und Giroverband bekommen hat, und vor dem Hintergrund der jährlich mehr als rentierlichen Deckungsbeiträge, die die BLSK an die NORD/LB abführt, dass eine Ausgliederung der BLSK nach den Ausführungen des Finanzministers weder die NORD/LB noch das Land belasten darf, sondern ausschließlich die Kommunen im Braunschweiger Land belasten soll?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die BLSK ist heute mit all dem, was einmal eingezahlt und geleistet worden ist - genauso wie die anderen Institute, die damals zur NORD/LB zusammengefügt worden sind -, Bestandteil dieses Konzerns. Der Unternehmenswert dieses Konzerns ist bei der Bewertung dieser Kapitalmaßnahmen auf 1 Euro festgestellt worden. Historische Werte, die einmal in diesen Konzern eingebracht worden sind und die zu einem Gesamtunternehmen verschmolzen sind, sind jetzt eben nicht mehr in dem Sinne vorhanden, dass man sagen könnte: Da sind noch irgendwelche Reserven, die man jetzt wieder mobilisieren könnte.
Alles hängt eben mit allem zusammen. Alles ist Bestandteil der NORD/LB, und alles ist damit auch Bestandteil dessen, was mit der Problematik der Kapitalausstattung und Ähnlichem zusammenhängt.