Protokoll der Sitzung vom 16.05.2019

Wir werden aber dort nicht Filialen schließen, weil wir an anderer Stelle in der NORD/LB ein Schiffsportfolio bereinigen müssen. Vielmehr werden wir uns die BLSK angucken und schauen, dass sie wirtschaftlich arbeiten kann und dass sie natürlich in der Region stark ist. Und sie ist nur stark in der Region, wenn sie auch mit Geschäftsstellen, Personal und sachkompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Region verankert ist. Und das wird auch so bleiben.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste und vierte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Abgeordneter Plett. Bitte, Herr Kollege!

Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung, sehr geehrter Herr Minister Hilbers: Welche genauen Regelungen enthält der Entwurf des Staatsvertrages über die NORD/LB zur Herauslösung der BLSK bzw. zur finanziellen Ausschüttung an die Kommunen, die im Geschäftsbereich der BLSK ansässig sind?

Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister Hilbers!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Plett, der Entwurf des neuen Staatsvertrags, der dem Parlament ja vorliegt, sieht vor, dass die BLSK herausgelöst werden kann, aber nicht muss. Sie kann herausgelöst werden und dann an die Kommunen oder auch an Sparkassenverbände gehen. Sie könnte eine Verbandssparkasse werden, sie könnte an eine andere Sparkasse übertragen werden, oder sie kann herausgelöst werden und einen neuen Träger, beispielsweise einen Zweckverband der Kommunen oder die Kommune selbst, erhalten. Wie das geschieht und zu welchen Bedingungen, ist dann auszuhandeln. Das ist entsprechend ein weiterer Prozess. Aber das lässt der Staatsvertrag insgesamt so zu.

Vielen Dank, Herr Minister Hilbers. - Die nächste Zusatzfrage stellt die FDP-Fraktion. Herr Kollege Grascha, bitte!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die Kapitalisierungsmaßnahme von der Landesregierung immer als rentierlich dargestellt wird, frage ich die Landesregierung: Wie würde das Land als Kommunalaufsicht damit umgehen, wenn die Kommunen im Gebiet des Braunschweiger Landes mit Krediten die Finanzierung des Kaufpreises bzw. die Finanzierung der Kapitalisierungsmaßnahme durchführen wollten? Wie würde man das bewerten, und anhand welcher Kriterien würde man das prüfen?

(Zustimmung bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Es antwortet Ihnen Herr Minister Hilbers.

(Jörg Bode [FDP]: Der weiß das doch gar nicht! - Christian Grascha [FDP]: Herr Pistorius!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich war die Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Plett nach der Dividendenzahlung schuldig geblieben.

Die Regelungen, die dazu bisher im Vertrag verankert sind, die dort seit der Gründung der NORD/LB ewig bestehen, werden auch weiter Bestand haben. Die werden im Rahmen des Staatsvertrages nicht angefasst. Sie werden sich also weiter auf das verlassen können, dass das, was dort bisher ausgeschüttet worden ist, auch weiter so erfolgt.

Wie eine Herauslösung und eine Kapitalisierung durch die Kommunen und eine entsprechende Finanzierung durch die Kommunen kommunalaufsichtsrechtlich zu beantworten sind, kann ich Ihnen nicht beantworten. Das wird noch eine Frage sein - - -

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Die Lan- desregierung muss das beantworten! - Christian Grascha [FDP]: Ich habe die Landesregierung gefragt! - Anja Piel [GRÜNE]: Das ist doch wohl nicht Ihr Ernst!)

- Ich bin doch noch gar nicht fertig.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Vielleicht kann der Innenminister das ja auch ergänzen. Ich wollte ja nur aus meiner Sicht dazu sagen: Ich gehe davon aus, dass die Kommunen - - -

(Anhaltende Unruhe)

Einen Moment, bitte! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie alle hier sind mit der Geschäftsordnung vertraut.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Mit der Ver- fassung auch!)

Die Landesregierung entscheidet, wer die Fragen beantwortet. Jetzt steht Herr Minister Hilbers am Redepult und beantwortet die Frage.

Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich davon ausgehe, dass die Kommunen klug genug sind, dann ein Modell aufzustellen, das sich wirtschaftlich rechnet. Das heißt, dass sie ihre Beteiligung im Rahmen ihrer Ausschüttungen und ihrer Dividende auch bedienen können. Das ist eine wirtschaftliche Situation, wie man sie klugerweise anstreben würde. Ich gehe davon aus, dass die Kommunen sie anstreben. Insofern würde das dann nicht belastend sein, sondern dieses Asset würde dann entsprechend dem Beteiligungsmanagement der Kommunen auch rentierlich sein.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Aber wie wird das kommunalaufsichtsrechtlich behandelt?)

Vielen Dank.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Er sagt, er kann es nicht beantworten, und der Innenminister bleibt sitzen! - Christian Grascha [FDP]: Das geht so nicht! - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Es gibt schon so etwas wie eine Verfassung!)

Die nächste Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt nun Frau Kollegin Heiligenstadt. - Einen Moment, bitte, Frau Kollegin! - Auch ich bin mit der Verfassung vertraut,

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Super, toll!)

kenne auch die Rechte, die Sie haben. Ich verweise darauf.

Jetzt hat Frau Heiligenstadt das Wort. Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage die Landesregierung, welche Schritte aus Sicht der Landesregierung notwendig wären, um eine Selbstständigkeit der BLSK unter kommunaler Trägerschaft zu erleichtern.

Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister Hilbers!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Heiligenstadt, die Frage, welche Schritte notwendig sind, hängt zunächst einmal sehr stark davon ab, welches Modell gewählt wird. Wird es eine Verbandssparkasse, sind andere

Themen notwendig. Wird es eine völlig neue Sparkasse der Kommunen, ist sehr viel mehr Aufwand - das habe ich ja gesagt: Banklizenz und ähnliche Dinge - erforderlich. Wenn man sich entscheidet, die BLSK herauszulösen, sie mit einer schon vorhandenen Sparkasse zu fusionieren, sind sicherlich am wenigsten Schritte erforderlich. Vorschläge müssen aber aus der Region kommen.

Ich habe ja gesagt, ich stehe solchen Gesprächen offen gegenüber. Aber die Initiative muss jetzt aus der Region kommen, die Überlegungen müssen aus der Region kommen. Ich sehe jetzt nicht die Landesregierung in der Pflicht, Modelle zu entwickeln, wie die Herauslösung passieren soll. Wir werden jetzt erst einmal vorrangig daran arbeiten, die NORD/LB zukunftsfähig aufzustellen. Das wird jetzt unsere ganze Kraft, unsere Konzentration erfordern. Das werden wir voranbringen.

Vielen Dank, Herr Minister Hilbers. - Bevor wir jetzt fortfahren, hat Herr Kollege Grascha, FDPFraktion, das Wort zur Geschäftsordnung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! So geht das nicht!

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Wir haben eine Frage zur kommunalaufsichtsrechtlichen Beurteilung gestellt, und der Finanzminister antwortet hier, er kann es nicht beantworten.

(Zuruf von Wiard Siebels [SPD])

Und der Innenminister, der eigentlich dafür zuständig ist, steht einfach nicht auf und geht auf dieses Thema überhaupt nicht ein. Uns interessiert nicht die wirtschaftliche Betrachtung, ob sich das rentierlich rechnet oder nicht. Das ist am Ende eine Baustelle, die Sie in Ihrem Bereich zu verantworten haben.

(Ulrich Watermann [SPD]: Auf wel- chen Paragrafen beziehen Sie sich eigentlich?)

Aber das war nicht die Frage, sondern ich habe -

Einen Moment, bitte, Herr Kollege Grascha! - Liebe Kolleginnen und Kollegen - - -

nach der kommunalaufsichtsrechtlichen Betrachtung gefragt.

Herr Grascha, jetzt redet die Präsidentin.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf um Ruhe bitten. - Herr Grascha, Sie als erfahrener Parlamentarischer Geschäftsführer wissen, was Gegenstand der Rede zur Geschäftsordnung ist, und ich bitte Sie, Ihren Antrag zu formulieren. Bisher ist der noch nicht erkennbar. - Bitte!

„Ich weiß es nicht“, ist keinesfalls akzeptabel.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN - Wiard Siebels [SPD]: Dar- über sollen wir jetzt abstimmen? Das ist doch kein zulässiger Antrag zur Geschäftsordnung!)

Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Bevor ich Herrn Minister Pistorius das Wort gebe, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dies kein nach unserer Geschäftsordnung zulässiger Antrag ist. Nichtsdestotrotz, Herr Minister Pistorius: Sie haben nun das Wort.