wirtschaft und mit den Zielen des Klima-, Natur- und Bodenschutzes sowie zu Akzeptanzproblemen bei der Bevölkerung geführt.
Dabei dürfen wir aber auch nicht verkennen, dass weder der Ausbau der Viehbestände noch die Gewässerbelastungen quasi über Nacht geschehen sind. Hier liegt ein langer und übrigens von vielen Landesregierungen getragener Prozess zugrunde, der mit Blick auf die Stärkung der regionalen Wirtschaftsleistung im Nordwesten und hinsichtlich der Anforderung unserer Bevölkerung an sichere und auch bezahlbare Nahrungsmittel gewünscht ist.
Die neue Landesregierung wird sich stärker als bisher für eine Balance zwischen den Interessen der Landwirtschaft und anderer Wirtschaftsbeteiligter einsetzen.
Gleichzeitig werden wir uns für die Anforderungen des Gewässer-, Natur- und Klimaschutzes einsetzen und die Ziele der neuen bundesgesetzlichen Vorgaben verfolgen. Der Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer in Bezug auf das niedersächsische Wirtschaftsdüngeraufkommen macht deutlich, dass die pflanzenbaulich sinnvolle Verwertung der anfallenden Wirtschaftsdünger- und Gärreste auch in den Ackerbauregionen weiter verstärkt werden muss.
Der Ausbau der Lagerkapazitäten - ich habe anfangs auf die aktuellen Engpässe hingewiesen - und der Einsatz von moderner Ausbringtechnik für Wirtschaftsdünger sind zentrale Bausteine. Weiterhin werden wir uns zukünftig auch stärker für die Entwicklung von Aufbereitungstechniken für Wirtschaftsdünger einsetzen, um die Marktfähigkeit und auch die Akzeptanz für diese Düngemittel weiter zu verbessern.
Die im Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen geforderte Umsetzung der Länderermächtigung gemäß § 13 der neuen Düngeverordnung für zusätzliche landwirtschaftliche Gewässerschutzmaßnahmen in bereits mit Nitrat belasteten Gebieten ist eine wichtige Grundlage, um den Anforderungen in diesen Gebieten gerecht zu werden. Den mit der Umweltseite dazu bereits begonnenen Abstimmungsprozess werde ich natürlich weiter fortsetzen. Ich kann Ihnen also versichern, dass sich die neue Landesregierung ihrer Verantwortung zum sachgerechten Vollzug des neuen
Düngerechts bewusst ist und darin auch eine wichtige Voraussetzung zur Abwendung des Klageverfahrens seitens der Kommission sieht. Gleichzeitig muss jetzt aber auch die genaue Analyse aller Auswirkungen des neuen Düngerechts erfolgen, um die Landwirtschaft mit praxisgerechten Entscheidungen bei der Umsetzung des Düngerechtes unterstützen zu können.
An dieser Stelle, meine Damen und Herren, verehrte Gäste, möchte ich Ihnen allen eine schöne Adventszeit und ein gesegnetes Weihnachtsfest wünschen, und ich möchte Sie bitten: Wenn Sie Weihnachten mit Freunden und Familie an einem sicherlich gut gedeckten Tisch sitzen, denken Sie an die Landwirtsfamilien, die - übrigens auch an Heiligabend und am ersten und zweiten Weihnachtstag - ihren Dienst in ihren Betrieben verrichten.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Das war auch Ihre erste Rede in diesem Hohen Haus, dazu herzlichen Glückwunsch.
Frau Miriam Staudte hatte sich noch gemeldet. Frau Staudte, Sie haben noch eine Restredezeit von 46 Sekunden.
Sie hatten gesagt, Sie führen einen Dialog mit dem Umweltministerium wegen dieser Notbehälter. Ich würde mich freuen, wenn Sie, was die Aussetzung der Sperrzeit angeht, einen Dialog mit dem Umweltministerium führen würden. Sie haben - das kann man nachlesen - etwa 15 Anforderungen formuliert, unter diesen Bedingungen darf ausgebracht werden. Ich halte das nicht für sachgerecht, so wie Sie es gerade eben dargestellt haben. Wer soll kontrollieren, ob das alles eingehalten worden ist?
Im Moment ist die Situation so: Man weiß genau, jetzt darf nichts ausgebracht werden, und deswegen fährt auch kein Landwirt raus. Schließlich könnte das jeder beobachten. Das ist eine gewisse soziale Kontrolle. Aber wenn Sie jetzt Ausnahmegenehmigungen möglich machen, dann ist das überhaupt nicht mehr nachvollziehbar. Meiner Meinung nach setzen Sie das Gesetz und die Verordnung, die Sie gelobt haben, nicht um, sondern Sie konterkarieren sie.
Noch einmal, Frau Staudte. Wir haben gemeinsam mit dem Umweltministerium in enger Abstimmung einen Havarieerlass - ich glaube, er geht heute raus, er wurde gestern unterschrieben - ins Land geschickt. Dazu wird es eine Pressemitteilung geben. Wir nehmen die Sache ernst. Wir kümmern uns nicht nur um die Gülle und die Landwirte, sondern auch das Wasser ist ein ganz wichtiges Thema.
An dieser Stelle möchte ich noch sagen, dass Landwirte mit Sach- und Fachverstand die Arbeit auf den Betrieben machen. Sie haben nur dieses eine Wasser, sie haben nur diesen einen Grund und Boden, geerbt von der Generation vor ihnen, den wollen sie an ihre Kinder und auch an deren Kinder weitergeben. Landwirtschaft ist Wirtschaft, die mit Land, mit Wasser und mit Boden stattfindet.
Federführend beraten soll diesen Antrag der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer für diesen Vorschlag ist, der
Ich habe noch eine Mitteilung zu machen: Die Geschäftsführungen der Fraktionen sind übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 21 und 22 noch vor der Mittagspause zu beraten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf nun vereinbarungsgemäß zur gemeinsamen Beratung aufrufen
Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung: Frauenrechte stärken - Gesundheit schützen - § 219 a Strafgesetzbuch streichen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/27
Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung: § 219 a StGB abschaffen! - Informationsrecht ist ein Menschenrecht! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/31
Die Einbringung erfolgt in folgender Reihenfolge: Zuerst spricht der Kollege Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dann Herr Dr. Genthe von der Fraktion der FDP.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hintergrund unseres Entschließungsantrags ist die kürzlich erfolgte Verurteilung einer Frauenärztin aufgrund des § 219 a StGB. Sie hatte auf Ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Teil der Leistungen ihrer Praxis angegeben. Zudem fand sich auf dieser Seite ein verlinktes Formular, über welches man eine E-Mail erhalten konnte, die Informationen über die gesetzlichen Voraussetzungen und die medizinischen Abläufe von Schwangerschaftsabbrüchen enthielt.
Nun stellt der fragliche Paragraf die Werbung für Abtreibungen unter Strafe. Bereits an dieser Stelle wird die Problematik dieser Strafnorm sehr deut
lich: Es stellt sich nämlich die Frage, ob die von mir eben beschriebenen Angaben auf der Internetseite überhaupt eine Werbung darstellen - oder lediglich eine Information.
Strafnormen, meine Damen und Herren, müssen klar und deutlich formuliert werden, damit jeder sofort erkennen kann, ob ein mögliches Verhalten strafwürdig ist oder auch nicht. Das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot nach Artikel 103 Abs. 2 des Grundgesetzes ist gerade im Strafrecht eine evident wichtige Voraussetzung. Tragweite und Anwendungsbereich einer Norm müssen so deutlich sein, dass der Bürger erkennen kann, was genau strafbar ist. Alles andere, meine Damen und Herren, ist schlicht verfassungswidrig.
Eine strafrechtlich saubere Unterscheidung zwischen Werbung und einer möglicherweise grafisch ansprechend formulierten Information ist praktisch jedoch kaum möglich. Der Tatbestand dieses Paragrafen ist derart weit gefasst, dass am Ende nicht nur ein Verbot von Werbung steht, sondern ein generelles Informationsverbot; denn jede Information über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs erfüllt bereits den objektiven Tatbestand des Anbietens.
Hinzu kommt, dass § 219 a nicht zwischen rechtmäßigen und rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen differenziert. Selbst dann, wenn der Schwangerschaftsabbruch gemäß § 218 StGB rechtmäßig ist, bleibt die Information darüber strafbar. Damit ist die vorbereitende Handlung eines rechtmäßigen Verhaltens unter Strafe gestellt. Das, meine Damen und Herren, ist absurd!
Auch der Hinweis, dass die Allgemeinheit davor geschützt werden soll, dass Schwangerschaftsabbrüche als kommerzielle Dienstleistung dargestellt werden, ist zumindest widersprüchlich. Fakt ist, dass die Kommerzialisierung eines Schwangerschaftsabbruchs - nämlich dessen Bezahlung - erlaubte und zivilrechtlich garantierte Normalität ist. Wie kann man denn einen öffentlichen Hinweis darauf als strafwürdiges Unrecht bezeichnen? - Das ist widersinnig und verfassungswidrig.
Nun wird immer wieder eingewandt, dass über diesen Paragrafen verhindert werden soll, dass Schwangerschaftsabbrüche als normale kommerzielle Dienstleistung dargestellt werden. Der Abbruch einer Schwangerschaft soll gegenüber der Allgemeinheit nicht als normales Verhalten präsentiert werden dürfen. Das würde dem Schutz des ungeborenen Lebens widersprechen.