Protokoll der Sitzung vom 18.06.2019

Jetzt behaupten Sie, Sie machten wirkungsgleich, tun aber etwas ganz anderes und stellen damit die Besoldungsgruppen bis A 11 teilweise schlechter als in dem Tarif, der zwischen den Verhandlungspartnern ausgehandelt wurde.

Herr Minister, ich erwarte einfach mehr Offenheit und Seriosität auch im Umgang mit den Zahlen. Das ist für einen Finanzminister eine ganz entscheidende Frage.

Wenn Sie den Eindruck erwecken wollen, unser Vorschlag sei nicht rechtskonform oder bedenke nur wenige Gruppen von Beamten, dann liegen Sie falsch. Vor allen Dingen haben wir das ernst genommen, was das Gericht in Leipzig entschieden hat. Es ist ganz entscheidend, ob eine Beamtin oder ein Beamter, die am unteren Ende der Besoldungsskala stehen, damit den Lebensunterhalt bestreiten, die Kinder ernähren und all das finanzieren können, was damit zusammenhängt, und mehr Geld erhalten als jemand, der Sozialgeld oder ALG II bezieht. Deswegen hoffe ich, dass wir aufhören, mit Nebelkerzen zu schmeißen, und stattdessen über die Substanz reden.

Herzlichen Dank fürs Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wenzel. - Das Wort hat nun der Kollege Christian Grascha. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminister, das, was Sie gerade zur Besoldungsanpassung gesagt haben, muss in den Ohren der Beamtinnen und Beamten wie Hohn klingen, um das ganz deutlich zu sagen.

(Beifall bei der FDP - Dr. Stefan Birk- ner [FDP]: So ist es!)

Sie schieben die Frage der Verfassungswidrigkeit der Besoldung auf die lange Bank und nehmen nicht einmal zur Kenntnis, dass es immerhin ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt. Das

könnte die Landesregierung schon einmal bewegen, irgendetwas zu tun.

Wir haben genau deswegen unseren Vorschlag auf den Tisch gelegt, um etwas zu tun und der Verantwortung, die die Landesregierung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamte hat, gerecht zu werden. Sie tun einfach nichts, sondern schieben das Problem einfach auf die lange Bank.

(Zustimmung bei der FDP und von Anja Piel [GRÜNE])

Sie haben gerade eingeführt: Niedersachsen ist da nicht allein. Wir erhöhen die Besoldung zum 1. März. - Sie haben dazu das Beispiel Berlin gebracht. Richtig ist: Berlin erhöht in der Tat zum 1. April die Besoldung, aber nicht um 3,16 %, sondern um 4,3 %, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Das würden auch unsere Beamtinnen und Beamte machen wollen.

(Zustimmung bei der FDP)

Wir bewegen uns dabei, wie die Besoldungsanpassungen durchgeführt werden, im Vergleich mit anderen Ländern.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: So ist es!)

Fakt ist: Wir sind jetzt schon am unteren Ende der Tabelle: Platz 14 bei 16 Bundesländern. Das heißt, wir müssten mehr als andere Bundesländer tun und nicht genauso viel, um diesen Abstiegsplatz zu verlassen. Das fordern wir mit unserem Vorschlag einer Erhöhung um 3,2 % und zum 1. Januar. Aber auch da verweigern Sie sich der Verantwortung, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der FDP und von Anja Piel [GRÜNE])

Dann sagen Sie immer wieder: Naja, wir haben ja den Zeitpunkt der Anhebung einmal von Januar auf Juni verschoben, deswegen können wir jetzt nicht mehr von Juni auf Januar zurück. - Warum eigentlich nicht? Den Beamtinnen und Beamten sind damals von Rot-Grün - damals von Ihnen heftig und völlig zu Recht kritisiert - diese fünf Monate genommen worden. Deswegen sollten wir den Beamtinnen und Beamten diese fünf Monate zurückgeben! Warum das nicht gehen soll, erklärt sich mir überhaupt nicht, zumal Sie im Haushalt dafür Vorsorge getroffen haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Nun hat sich nochmals der Herr Finanzminister zu Wort gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Grascha, zwei Anmerkungen möchte ich dazu gerne machen.

Sie haben die Berliner Zahlen herangezogen. Einige Bundesländer nehmen in der Tat eine Erhöhung vor, die über der tariflichen Entwicklung liegt. Diese sind in den vergangenen Jahren aber erheblich unterhalb der tariflichen Entwicklung geblieben. Berlin ist in der überwiegenden Anzahl der Besoldungsgruppen auf dem absolut letzten Platz in Deutschland.

(Christian Grascha [FDP]: Nieder- sachsen: 14. von 16!)

Die holen augenblicklich auf, was sie vorher eingespart haben.

(Christian Grascha [FDP]: Und wo stehen wir?)

Hier ist all die Jahre, egal wer regiert hat, immer so verfahren worden, dass die Besoldung dem Tarif gefolgt ist; die Tariferhöhung ist immer umgesetzt worden. Das ist ein völliger Unterschied zu dem, was in Berlin stattfindet.

Das Weitere, was man zur Frage der Verfassungsmäßigkeit sagen muss: Wenn das Bundesverfassungsgericht den Maßstab, der bisher gegolten hat, dass die überwiegende Anzahl der Kriterien, die abgeprüft werden, eingehalten werden müssen, weiterhin anlegt, wird keine Verfassungswidrigkeit festgestellt werden.

Herr Minister!

Dann ist unser Besoldungsrecht nicht verfassungswidrig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat einen anderen Maßstab angelegt. Nun ist es aber völlig verfrüht und im Übrigen auch kaum absehbar - wenn man dagegen etwas tun wollte -, an welchen Stellen man das tun müsste, weil man nicht weiß, wie das Urteil ausfallen wird. Deswegen ist es schwierig, darauf überhaupt zu reagieren. Deswegen ist es auch unehrlich und nicht zielführend, so zu tun, als

könne man das mit den hier vorgeschlagenen Regelungen erreichen; denn auch damit erreicht man die Sicherheit vor Gericht eben nicht.

Man verbessert die Situation vor Gericht, indem man die Besoldungserhöhung, die im Tarif gewährt wird, umsetzt. Das werden wir tun. Deswegen haben wir genau das vorgenommen, weil das dazu beiträgt, dass es keine zusätzliche Differenz zwischen der Besoldungs- und der tariflichen Entwicklung in Niedersachsen gibt.

Den Zeitpunkt hat man so gewählt, weil die Finanzmittel ausreichen müssen, dies zu finanzieren, und zwar in der gesamten Finanzplanungsphase des Landes, so wie wir es vorgesehen haben.

Herr Minister! Jetzt darf ich noch einmal dazwischenfragen: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Grascha?

Bitte schön!

Herr Minister, ich komme auf Ihre eben zitierte Aussage zurück, dass hier im Haus und im Land Niedersachsen immer der Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ verfolgt worden sei. Wie bewerten Sie vor dem Hintergrund, dass die damalige rot-grüne Landesregierung den Besoldungserhöhungstermin vom 1. Januar auf den 1. Juni verschoben hat, Ihre damalige Aussage: „SPD und Grüne kündigen damit den Grundsatz, dass die Besoldung dem Tarif folgt.“ Wie bewerten Sie diese damalige Aussage im Zusammenhang mit Ihrer Aussage von eben?

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Grascha, in der damaligen Diskussion muss man den Erhöhungszeitpunkt insgesamt sehen; die Aussage war auf ein Jahr bezogen. Die durchschnittlichen Sätze entsprachen nicht immer den tariflichen Erhöhungssätzen in dem jeweiligen Jahr.

(Christian Grascha [FDP]: Nur das Datum!)

Wenn man am Ende den Durchschnitt rechnet, ist es ungefähr wieder da, so die Position hinkommt.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Das war in der Opposition!)

Ich persönlich halte mehr davon - so ist auch meine Aussage zu verstehen, die Sie zitiert haben -, dass man die Tarifregelungen von den Prozentsätzen her ganz exakt auf die Beamtenschaft überträgt.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Auch das machen Sie nicht! Deswegen haben wir das bei den Mindestbeträgen ganz genau so gemacht, wie die Tarifpartner es vereinbart haben. (Dr. Stefan Birkner [FDP]: Nicht mal das kriegen Sie hin! - Christian Grascha [FDP]: 3,16 statt 3,2 %!)

Herzlichen Dank, Herr Minister Hilbers.

(Weitere Zurufe von der FDP - Jens Nacke [CDU] - zur FDP -: Bleibt doch mal ruhig! - Gegenrufe von der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

(Limburg [GRÜNE] - zur CDU -: Leu- te, die sich im Landtag aufregen - - -!)