Protokoll der Sitzung vom 20.06.2019

Das ist auch meine Kritik, lieber Kollege Dr. Genthe. Sie hatten ja schon im Zusammenhang mit den Beratungen rund um das Bestattungsgesetz einen Gesetzentwurf angekündigt. Jetzt kommt ein Entschließungsantrag, den ich mit großer Aufmerksamkeit gelesen habe. Wir haben an dieser Stelle kein Erkenntnisproblem, glaube ich, sondern das Problem, welche Strategie wir verfolgen wol

len. Da fehlen mir ein wenig die Ansätze. Aber das sollten wir uns dann vielleicht im Ausschuss im Einzelnen noch einmal anschauen.

Wir sollten uns auch anschauen, was es bislang gibt. Die Empfehlung der Justizministerkonferenz ist ja nur in Bremen umgesetzt worden. Aber auch das Bremer Modell hat nicht zu einer qualifizierten Leichenschau in Form der reinen Lehre geführt. Dort hat man die Regelung getroffen, dass die Leichenschau nicht an dem Ort, an dem der Tod eingetreten ist, sondern später in der Leichenhalle vorgenommen wird. Das mag auch der Grund sein, warum zumindest in dem einen Jahr seit Einführung dieser Regelung in Bremen kein zusätzliches Tötungsdelikt festgestellt worden ist. Aber das ist auch etwas, was wir uns in den Beratungen im Ausschuss ansehen wollen.

Ganz interessant finde ich das Modell in Delmenhorst. In Delmenhorst liegt ja eines der beiden Krankenhäuser, die Gegenstand dieser Mordserie waren. Dort hat man die Konsequenz gezogen, die Leichenschau einzuführen - im Übrigen anders als in Bremen nicht auf Kosten der Angehörigen. Auch das Delmenhorster Modell sollten wir uns noch einmal anschauen.

Vielleicht sollten wir auch darüber sprechen, inwieweit hier ein Stufenplan infrage kommt. Wie ich schon gesagt habe, stehen die Rechtsmediziner nämlich nicht in dem entsprechenden Umfang zur Verfügung. Vielleicht ist es auch möglich, darüber zu diskutieren, wie man einen Einstieg in dieses Thema finden kann.

Abschließend will ich noch Folgendes betonen: Der Antrag der FDP beinhaltet auch einen Punkt zur Kostenseite. Ich habe darauf hingewiesen, dass in Bremen die Angehörigen für diese Untersuchung in die Pflicht genommen werden. Das ist meiner Auffassung nach problematisch.

(Zustimmung von Christian Calderone [CDU])

Deswegen finde ich es sehr sinnvoll, dass wir an dieser Stelle auch darüber sprechen, ob man dort Abrechnungsmöglichkeiten finden kann. Der Kollege Calderone hat mit seinem Wortbeitrag eine ähnliche Intention verfolgt, glaube ich.

Dann ist das ein Thema, bei dem ich mich wirklich auf die Ausschussberatungen freue, weil wir hier für mehr Rechtssicherheit sorgen. Denn es geht - das will ich als Rechtspolitiker abschließend auch noch einmal sagen - um Patientensicherheit, aber natürlich auch um das Vertrauen in unseren

Rechtsstaat. Wenn bei so schweren Rechtsgutverletzungen wie Tötungen der Anschein entsteht, dass sie unentdeckt bleiben, ist das schwierig für das Vertrauen in den Rechtsstaat. Schließlich können unsere Staatsanwaltschaften und Strafgerichte nur dann ermitteln, anklagen und verurteilen, wenn die Taten auch bekannt sind. Deswegen ist dieses Instrument auch geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Limburg. Bitte sehr!

Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der FDP - das ist ja bereits mehrfach gesagt worden - fordert in der Tat noch eine weitere Konsequenz aus der schrecklichen Mordserie des Niels Högel hier in Niedersachsen ein und mahnt entsprechende Gesetzesänderungen an.

In dem Kontext finde ich es wichtig, auf Folgendes hinzuweisen: Wir diskutieren zu Recht über Konsequenzen aus dieser Mordserie und aus anderen Tötungen oder ungeklärten Todesfällen. Aber klar muss ja auch sein und ist es ja auch - ich denke, das ist Konsens -, dass die ganz, ganz überwiegende Zahl der Pflegerinnen und Pfleger in Krankenhäusern und Seniorenheimen und anderen Einrichtungen natürlich zum Wohle der Patienten arbeitet

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD sowie Zustimmung bei der CDU und der FDP)

und alles tut, um die Patienten zu schützen und gut zu pflegen. Es war mir wichtig, das hier noch einmal, ich denke, im Namen aller klarzustellen.

Meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen - auch ich bin an der Stelle über die im Grundtenor doch bestehende Einigkeit, die ich bisher in allen Redebeiträgen wahrgenommen habe, sehr froh -, dass wir verschiedene Konsequenzen aus der Mordserie und vor allem auch aus der Arbeit des Sonderausschusses zur Stärkung der Patientensicherheit unter Vorsitz von Herrn Calderone in der vergangenen Legislaturperiode gezogen ha

ben. Auch in dieser Legislaturperiode gab es bereits Gesetzesänderungen. Aber da können wir natürlich nicht stehen bleiben.

Ich bin der FDP sehr dankbar, dass sie diesen Antrag vorgelegt hat und damit die Debatte weiterführt. Auch wenn es in der Tat verschiedene Ebenen betrifft - das hat Herr Calderone beschrieben: Ärzte müssen mit ins Boot geholt werden; in Teilen, was die Gebührenordnung angeht, betrifft es auch die Bundesebene -, kann das alles ja kein Grund dafür sein, nichts zu tun, sondern dann müssen wir uns eben umso entschiedener an die Arbeit machen und der Landesregierung mit auf den Weg geben, in diesem Sinne auch auf verschiedenen Ebenen tätig zu werden.

Ich möchte insbesondere den Aspekt des Vieraugenprinzips noch einmal hervorheben. Das eine ist die Frage der Qualifizierung, das andere ist aber schon die Grundfrage. Wenn es so ist, dass, wie in den wenigen Fällen geschehen, die pflegende Person oder sogar das ärztliche Personal für den Tod verantwortlich ist, dann ist es natürlich ein Hohn, wenn dieselbe Person anschließend die Todesursache feststellen soll. Wir alle können uns denken, was dann dabei herauskommt. Daher halte ich das Vieraugenprinzip in der Tat für sehr zentral, übrigens nicht nur in Fällen von vorsätzlichen Tötungen, sondern auch in anderen Fällen, bei denen es aus der behandlerischen Nähe heraus Einschätzungsfehler oder Ähnliches gibt, die dann nicht erkannt werden und somit auch nicht zu weiteren Verbesserungen führen können. Dieses Vieraugenprinzip halte ich für ein sehr wichtiges Prinzip.

Herr Kollege Prange, Sie haben zu Beginn Ihres insgesamt sehr differenzierten und ausgewogenen Redebeitrags gegenüber Herrn Genthe kritisiert, in dem Antrag würden Ihnen die konkreten Ansätze fehlen. Dann haben Sie die Ansätze selber genannt, und es waren nämlich die, die auch Herr Dr. Genthe in seiner Rede ausgeführt hat, z. B. das Modell aus Delmenhorst oder ähnliche Modelle.

Ich glaube, es werden bereits neue Wege beschritten, die wir uns auch in den Ausschussberatungen intensiv und differenziert ansehen sollten. Wir sollten uns dann gemeinsam auf den Weg machen, um die Patientensicherheit in Niedersachsen, aber vor allem auch die Aufklärungsquote bei Tötungsdelikten zu verbessern. Da stimme ich ausdrücklich mit all meinen Vorrednerinnen und Vorrednern überein: Die Tötung eines Menschen ist das

schlimmste Verbrechen, was bei uns möglich ist. Um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu erhalten, müssen wir natürlich alles dafür tun, dass jede Tötung aufgeklärt und die Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Zu- stimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Für die AfDFraktion hat das Wort der Kollege Christopher Emden. Bitte sehr!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag, den die FDP-Fraktion vorgelegt hat, ist ein guter Antrag, ein sinnvoller Antrag, der auch eindeutig in die richtige Richtung zeigt. Ich muss, glaube ich, gar nicht mehr viele Worte sagen. Das allermeiste wurde von meinen Vorrednern bereits ausgeführt. Wir alle sind hier einer Meinung.

Eine Änderung in diesem Bereich ist dringend notwendig. Ein ganz wichtiger Punkt ist das Vieraugenprinzip. Wenn gerade derjenige, der eventuell durch Behandlungsfehler das Ableben eines Menschen verursacht hat, anschließend die Leichenschau vornehmen und sich dazu äußern soll, wie es zum Ableben gekommen ist, dann liegt der Fall nahe, dass er nicht unbedingt sagt, dass dieses auf einem Behandlungsfehler beruht. Insofern gibt es dort eine große Unsicherheit und eine große Lücke, die es zu schließen gilt. Daher ist es ganz richtig, hier das Vieraugenprinzip zu fordern.

Auch die Plausibilitätsprüfung ist ein ganz wichtiger Aspekt, auf den man nicht genug Augenmerk legen kann; denn die bringt im Endeffekt sogar mehr als nur eine visuelle Leichenschau, selbst wenn man diese zweimal durchführt. Denn allzu oft - das weiß ich aus meiner Zeit als Staatsanwalt - kommt es vor - wir sprechen hier, was ich noch einmal betone, über die Möglichkeiten von Tötungsdelikten, was ganz gewichtig ist -, dass es falsche Angaben gibt, die ungeprüft übernommen werden und man im Endeffekt darüber hinweggeht, auch wenn es naheliegend war und bereits eine einfache Plausibilitätsprüfung hätte zeigen müssen, dass dort ein Tötungsdelikt vorliegt.

Insofern ist es richtig, dieses Thema anzufassen. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Ich glaube, dass da ganz sicher ein guter Weg eingeschlagen wird, der zu einer dringend überfälligen Verbesserung führen kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Emden. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir beenden die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer möchte dem so folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Laut Plan würden wir nach der Mittagspause die Sitzung um 15.15 Uhr fortsetzen. Das scheint mir etwas knapp.

(Widerspruch)

- Nein? - Okay. Dann fahren wir um 15.30 Uhr fort.

(Zurufe)

Ein Argument dafür ist wichtig - Frau Tippelt sagte es gerade -: Ich möchte schon darum bitten, dass sich der Landtag nicht in Gänze, aber mit großer Mehrheit die Musik der Kinder im Foyer anhört. Vor dem Hintergrund schien mir die Zeit etwas knapp. Wenn Sie aber darauf bestehen, setzen wir um 15.15 Uhr fort.

(Zurufe: Nein!)

- Also fahren wir um 15.30 Uhr fort. Das habe ich doch gleich gesagt. Und jetzt gehen wir zur Musik.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.46 Uhr bis 15.31 Uhr)

Meine Damen und Herren! Meine liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir setzen die Sitzung fort. Ich hoffe, Sie alle hatten eine gute Mittagspause.

Wir kommen direkt nach der Mittagspause, wie vereinbart, zu einem Punkt außerhalb der Tagesordnung.

Ich rufe auf

Außerhalb der Tagesordnung: Unterrichtung durch den Minister für Inneres und Sport über Aspekte rechtsextremer Strukturen vor dem Hintergrund des Mordes am Regierungspräsidenten Walter Lübcke

Zunächst erteile ich Herrn Innenminister Pistorius das Wort für die angekündigte Unterrichtung. Bitte sehr, Herr Innenminister Pistorius!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Rechtsextreme und Rechtspopulisten haben in Deutschland und in weiten Teilen Europas verstärkten Zulauf. Sie wenden sich gegen das von Ihnen so bezeichnete System, gegen seine Repräsentanten und gegen politisch Andersdenkende.

Und das, meine Damen und Herren, hat Folgen. Ihre radikale und oft menschenverachtende Sprache vergiftet unsere Gesellschaft. Wenn etwa Björn Höcke Polizisten dazu aufruft, sich Weisungen zu widersetzen und Widerstand gegen Merkels Flüchtlingspolitik zu leisten, dann ist das eine krasse Grenzüberschreitung.