Noch dazu handelt es sich beim Pflegegeld quasi um eine Herdprämie in alt: Sind es doch in der Regel die Frauen - meine Kolleginnen haben gerade schon darauf hingewiesen -, die zu Hause
Unser Ziel müssen deshalb genügend ambulante, teilstationäre und stationäre professionelle, passgenaue und qualitativ hochwertige Angebote sein. Mit allem anderen wollen wir uns nicht abfinden. Dass Sie die Eigenanteile in der Pflege mithilfe eines - wie Sie es nennen - Bundeszuschusses tatsächlich reduzieren wollen, erscheint unglaubwürdig. Die AfD ist die Partei, die am unkritischsten der Marktlogik folgt, und nennt dies dann „Eigenverantwortung“. Mein Kollege Oliver Lottke ist darauf bereits eingegangen.
Wir sagen: Der Eigenanteil muss gesetzlich festgelegt und gedeckelt werden, und die SPD fordert hier richtigerweise, dass alle zukünftigen Kostensteigerungen von der Pflegeversicherung getragen werden müssen.
Pflege, die aus medizinischen Gründen erfolgt, muss im Gegenzug endlich von der Krankenversicherung finanziert werden. Aber das Wichtigste überhaupt ist ein Systemwechsel hin zur Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung und eine Finanzierung derselben unter Heranziehung aller Einkommensarten.
Zu den Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte, die Ihnen angeblich so wichtig sind: Das Gesetz zur besseren Bezahlung in der Altenpflege wurde diesen Mittwoch, als Ihre Plakate da draußen rumstanden, von Hubertus Heil und der SPD ins Bundeskabinett eingebracht. Dieses führt in jedem Fall zu höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen in der Altenpflege.
Alles in allem halte ich es mit der Arbeitsgemeinschaft Junge Pflege des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe Nordwest. Zitat: Was wir also nicht wollen, sind Rechtspopulismus und Extremismus. Deshalb sagen wir: AfD geht für Pflegende gar nicht!
Was auf keinen Fall passieren darf, ist, die AfD aus Protest unreflektiert zu wählen. Wenn ihr protestieren wollt, kommt zu uns oder macht selbst Politik unter Achtung des ICN-Ethikkodexes. Wir wollen Menschlichkeit und Respekt, Anerkennung und Wertschätzung.
In unserem Landesprogramm haben wir den Mindestlohn verteidigt. Was Sie gesagt haben, ist schlicht falsch. Die AfD steht zum Mindestlohn und fordert auch seine Erhöhung, mittlerweile.
Weiter geht es! Sie sagen, das sei eine Art Herdprämie. Das ist eine ziemlich sexistische Einstellung, Frau Naber.
Dahinter steht aber, dass diese Menschen momentan zu Hause bleiben müssen, weil sie in Harburg oder in Rotenburg keinen ambulanten Pflegedienst finden. Diese Menschen stehen momentan alleine da. Das Landespflegegeld würde ihnen in dem Sinne helfen, dass sie sich beispielsweise jemanden als Haushaltshilfe zur Unterstützung dazuholen könnten, ohne finanziell ins Minus zu gehen.
Das, was ich noch sagen wollte, lasse ich jetzt dahingestellt. Das war eine ziemlich traurige Nummer, Frau Naber.
Vielen Dank für die Kurzintervention. - Jetzt erhält Herr Kollege Volker Meyer für die CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir alle haben in den letzten Wochen in gesellschaftlichen Diskussionen oder auch in der Arbeit der Enquetekommission immer wieder die Wahrnehmung gehabt, dass die Bürgerinnen und Bürger weiter erheblich hohe Erwartungen an die Gesundheits- und Pflegepolitik in unserem Lande haben. Sie erwarten, dass genau in diesem Falle Staat und Gesellschaft füreinander eintreten.
Genau das ist es, was die Angehörigen mit ihrer Arbeit leisten. Dass Sie dies als negativ darstellen, finde ich sehr unangemessen. Wir jedenfalls sind den Angehörigen dankbar für die Leistung, die sie hier in Niedersachsen im Rahmen der Pflege erbringen.
Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD haben bereits im letzten Plenarabschnitt einen Antrag eingereicht, der die Situation der Pflege in Niedersachsen, wenn denn einzelne Punkte davon umgesetzt werden, nachhaltig verbessern wird. Nachdem sich FDP und Bündnisgrüne ebenfalls im letzten Plenarabschnitt zu diesem Thema geäußert, sich dabei aber in ihren Forderungen vielfach auf aufsichtsrechtliche Konsequenzen gestützt haben, die, wie Sie auch aus der Unterrichtung im Sozialausschuss wissen, in der heutigen Zeit gar nicht umsetzbar sind, beschäftigen wir uns heute mit einem Antrag der AfD, der ebenfalls eine Reihe von Forderungen enthält. Ich möchte auf einige Ihrer Vorschläge eingehen.
Da ist zum einen Ihre Forderung nach einem Landespflegegeld von 500 Euro monatlich, wenn ein Pflegebedürftiger innerhalb von 50 km um seinen Wohnort keinen Pflegeplatz findet. Das hört sich zwar gut an, hilft aber keinem Pflegebedürftigen
dabei, in irgendeiner Form eine Versorgung zu finden. Daher halten wir es für ziemlich schwierig, so etwas zu installieren. Wir sind eher dafür, andere Instrumente in der Übergangszeit zu nutzen. Ich nenne hier nur die Übergangspflege, die Tagespflege, die Kurzzeitpflege, die auch von der Pflegekasse unterstützt werden.
Hinzu kommt - das ist eben schon mehrfach und insbesondere von Frau Kollegin Bruns angesprochen worden -, dass Sie sich nicht einmal dazu äußern, wie Sie dies finanzieren wollen bzw. welche Gedanken Sie zu einer Finanzierung haben.
Ich mache einmal eine andere Rechnung auf wie die Kollegin Bruns. Sie geht nicht ganz so weit. Wenn ich Ihre Zahl der Pflegebedürftigen zugrunde lege und sage, 1 % dieser Pflegebedürftigen - das wären 3 873 Personen - würden dieses Pflegegeld in Anspruch nehmen, dann kämen wir auf ein Gesamtvolumen von 23,2 Millionen Euro pro Jahr hier im Lande Niedersachsen. Hinzu kommen die weiter steigenden Pflegezahlen.
Sich hierhin zu stellen und diese Forderung aufzustellen, ohne auch nur ansatzweise zu sagen, wie das Ganze finanziert werden soll, halte ich persönlich für unseriös; denn meiner Meinung nach kann heute keiner von uns sagen, wie er 20, 30 oder 40 Millionen - wie viel auch immer gebraucht würde - langfristig finanzieren will.
Ein viel wichtigerer Punkt ist in diesem Zusammenhang: Wenn man nur einen Teil dieses Geldes in den weiteren Ausbau ambulanter oder stationärer Versorgungsstrukturen oder in die Ausbildung junger Pflegekräfte investierte, wäre dieses Geld deutlich besser angelegt als in einem Landespflegegeld.
Über das Pflegemodell Buurtzorg aus den Niederlanden, das Sie hier angesprochen haben, hat die CDU bereits vor längerer Zeit einmal intern diskutiert. Wir halten es in diesem Fall für durchaus möglich, dass dies eine Variante für die pflegerische Versorgung hier in Niedersachsen werden kann. Dass es bei diesem Modell kurze Wege gibt und auch ein sehr großer persönlicher Bezug zwischen Pflegekraft und Pflegebedürftigem entsteht, stellt aus unserer Sicht einen großen Mehrwert in der Pflege dar.
In Nordrhein-Westfalen läuft derzeit hierzu ein Pflegeprojekt, das auch wissenschaftlich begleitet wird. Ich denke, wir sollten die Auswertung dieses
Projekts abwarten. Falls, was ich mir durchaus vorstellen kann, positive Reaktionen zu verzeichnen sind, dann sollte man sich wirklich ernsthaft überlegen, dies auch auf Niedersachsen zu übertragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ziffer 3 Ihres Antrags haben Sie aus der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD abgeschrieben. Hier befinden wir uns längst auf dem Weg. Dies werden wir auch bei der entsprechenden Novellierung des Niedersächsischen Pflegegesetzes im nächsten Jahr berücksichtigen.
- Das Gesetz wird im kommenden Jahr geändert. Dann wird dies entsprechend berücksichtigt und auch entsprechend implementiert.