Protokoll der Sitzung vom 23.10.2019

Kollege Miesner, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ja, ich habe schon gesehen, auch hier gibt es rote Karten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Heiterkeit - Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. Sie haben aber gleich Gelegenheit, sich noch einmal zu Wort zu melden: Herr Kollege Bode hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet.

Frau Präsidentin! Lieber Kollege Miesner, ich will gern an das erinnern, was ich im Ausschuss gesagt habe. Vielleicht habe ich es nicht laut genug gesagt, oder es ist irgendwo auf der Strecke zwischen uns beiden verloren gegangen; das kann ja schon sein.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Weil die Strecke nicht saniert war!)

Die Einführung der Tourismusbeiträge ist 2016 hier im Landtag mit den Stimmen von Rot-Grün verabschiedet worden. Damals war die CDU noch an unserer Seite und hat diesen Gesetzentwurf kritisiert.

Aber mit Koalitionen ändern sich anscheinend auch politische und inhaltliche Überzeugungen. Das muss die CDU aber mit sich selbst ausmachen.

(Ulrich Watermann [SPD]: Damit ken- nen Sie sich nicht aus?!)

- Nein, bei uns ist das nicht so. Es ist nun einmal so, dass wir zu unseren Überzeugungen stehen und dann auch einmal sagen: Wir regieren lieber nicht, wenn unsere Überzeugungen und Werte sich nicht in Koalitionsverträgen wiederfinden.

Meine sehr geehrte Damen und Herren, die Tourismusbeiträge sind unabhängig davon, ob Leistungen im Tourismus erbracht werden. Das war die neue Änderung. Kommunen können nun einen Tourismusbeitrag beispielsweise von Handwerkern erheben - also nicht einmal von einem Gast, sondern von einem Handwerksbetrieb. In einem anderen Ort wiederum zahlt er das nicht. Und er hat gar nichts von dieser Abgabe, die dort einkassiert wird. Es wird noch nicht einmal Gewähr dafür getragen, dass diese Abgabe tatsächlich für eine besondere Leistung im Tourismus eingesetzt werden muss.

Genau das ist die Ungerechtigkeit, die wir kritisieren.

Ich habe das bei der ersten Einbringung im Plenum schon an einem Beispiel verdeutlicht: In einem Ort im Harz wurde der Beitrag in einem Ortsteil erhoben; die SPD hat dann mehrfach zwischen Pro und Kontra abgewogen. Der Handwerker musste in dem einen Ortsteil zahlen und in dem anderen nicht, sodass er seinen Betrieb verlagern musste. So etwas wollen wir damit verhindern.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Herr Miesner möchte antworten.

Herr Kollege Bode, wir drehen uns bei dieser Diskussion im Kreise. Sie haben wieder keine Kommunen genannt, in denen der Beitrag missbräuchlich erhoben wird, in denen Handwerker sich beschwert haben.

Das ist alles im guten Bereich. Das Ganze wird gut investiert. Die Tourismusstandorte entwickeln sich weiter. Davon profitiert der Tourismus in Niedersachsen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Auch Ihnen vielen Dank. - Zu seinem Redebeitrag für die FDP-Fraktion hat sich nun der Kollege Jörg Bode gemeldet.

Bei den Straßenausbaubeiträgen gab es so viel zu sagen! Das ist von meiner Redezeit abgegangen. Da hat der Kollege Genthe hier vernünftig argumentiert. Sie haben leider nicht vernünftig zugehört, Kollege Lechner. Deshalb war die Kurzinvention das Instrument meiner Wahl.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Meyer, ja, in der Tat: Die FDP möchte dabei Einhalt gebieten, dass Kommunen sich Spezialabgaben für besondere Kreise überlegen, die zu speziellen Betroffenheiten führen. Das Erfinden von neuen Spezialsteuern, Spezialabgaben, Spezialbeiträgen wollen wir tatsächlich nicht. Da ist der Tourismusbeitrag ein Beispiel, genauso wie die Straßenausbaubeiträge.

Es stellt sich doch die Frage, warum in einer Kommune - manchmal auch nur in einem Ortsteil, nicht in dem gesamten Samtgemeindebereich - Unternehmen einen Tourismusbeitrag zahlen sollen, wenn dieser gar nicht für Tourismus oder für besondere Dinge, die ihnen zugutekommen, eingesetzt wird. Das ist doch systemwidrig und systemfremd!

Wir haben diesen Beitrag vorher nicht gebraucht. Es gab mit der Fremdenverkehrsabgabe etc. durchaus Beiträge, die für den Tourismus erhoben wurden, wenn besondere Leistungen erbracht wurden. Früher mussten Leistung und Gegenleistung einander gegenüberstehen. Dieses System haben Sie aufgebrochen.

Nahezu abenteuerlich war die Erklärung des Innenministeriums im Ausschuss: Die kommunale Selbstverwaltung würde finanziell zusammenbrechen, wenn die Tourismusbeiträge nicht mehr erhoben würden. Das sei ein so bedeutender Finanzierungsbaustein für jede Kommune, dass sie sonst nicht lebensfähig wäre. - Auf die Frage, wie viele Kommunen tatsächlich einen Tourismusbeitrag erheben und um welche Beträge es geht, wusste man dann leider nicht zu antworten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben intensiv nachgefragt. In vielen Fällen kennt man die örtlichen Beitragsregelungen gar nicht. Es handelt sich um einen verschwindend geringen finanziellen Beitrag für die Kommunen, sodass es gar kein Problem wäre, auf die Erhebung zu verzichten.

Leidtragende sind insbesondere die örtlichen Handwerksbetriebe, der örtliche Mittelstand. Sie haben nichts davon, erleiden aber einen Nachteil im Wettbewerb mit anderen Betrieben. Den wollen wir aufheben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Kollege Bode. - Zu Wort gemeldet hat sich nun der Innenminister Boris Pistorius.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schaut man sich die beiden Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion an, fällt schnell auf, worum es geht: Man möchte die Kompetenzen der Kommunen möglichst umfangreich beschneiden.

Es geht Ihnen um die Abschaffung der Tourismusbeiträge und die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Damit geht es um die Abschaffung des Rechts der Kommunen - so einfach muss man das sagen -, ihre Aufgaben eigenständig zu finanzieren und ihr gesetzlich garantiertes Selbstverwaltungsrecht auszuüben.

Ich bin deshalb sehr froh, dass mit der Beschlussempfehlung ein Entwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des NKAG vorliegt, bei dem es nicht um die Beschneidung kommunalen Rechts, sondern um eine ausgewogene Lösung geht, die den Interessen der Kommunen und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gerecht wird.

Das Straßenausbaubeitragsrecht ist bereits in der vergangenen Legislaturperiode flexibel gestaltet worden. Die Kommunen können nun einmalige oder wiederkehrende Beiträge erheben. Es bleibt den Kommunen selbst überlassen, diese Entscheidung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zu treffen. Und das ist gut so. Schließlich wissen die Lokalpolitikerinnen und -politiker selbst am besten, wie die Situation vor Ort aussieht und welche Maßnahmen nötig sind. Wir werden an dem eingeschlagenen Weg deshalb grundsätzlich festhalten.

Klar ist aber auch: Wenn es Verbesserungsmöglichkeiten gibt, sollten wir sie nutzen. Für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können die erhobenen Beiträge zu hohen finanziellen Belastungen führen. Ich habe deshalb immer klargemacht, dass wir die Menschen hier nicht alleinlassen. Wir stehen den Bürgerinnen und Bürgern zur Seite, allerdings ohne dabei die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung infrage zu stellen oder gar anzutasten. Die niedersächsischen Kommunen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, angemessen in ihr Straßennetz zu investieren.

Wir haben so einen guten Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen der Kommunen und den berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger gefunden. Wichtig ist: Die Beitragspflichtigen werden entlastet.

Die Beschlussempfehlung der Regierungsfraktionen zur Änderung des NKAG sieht in Bezug auf die Straßenausbaubeiträge zahlreiche Steue

rungsmechanismen für die Kommunen vor:

Zum einen können die Kommunen den beitragsfähigen Aufwand nach ihrem Ermessen insgesamt

geringer ansetzen. In der Folge können dann auch die festzusetzenden Beiträge deutlich niedriger ausfallen, als es bisher der Fall war.

Außerdem ist vorgesehen, dass Zuschüsse Dritter den beitragsfähigen Aufwand insgesamt reduzieren können.

Zum anderen wird schließlich - auch das ist wichtig - das gesamte Verfahren transparenter. Die Bürgerinnen und Bürger sollen frühzeitig über die Vorhaben informiert werden. Mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme wird ihnen die voraussichtliche Beitragshöhe mitgeteilt.

Ein weiterer Kernpunkt ist die voraussetzungslose Verrentung der Beitragsschuld über bis zu

20 Jahre. Das ist ein wichtiger Schritt, um hohe Einmalzahlungen zu vermeiden. Zusätzlich ist eine flexible Verzinsung der verrenteten Beitragsschuld von bis zu 3 % vorgesehen.

Weiterhin soll durch sogenannte Tiefenbegrenzungen und Eckgrundstücksvergünstigungen verhindert werden, dass große Grundstücke überproportional belastet werden.

Die getroffenen Regelungen erlauben es den Kommunen weiterhin, ihre Aufgaben zu finanzieren, ohne die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu stark zu belasten.

Meine Damen und Herren, dass die Kommunen ihre Aufgaben eigenständig finanzieren können, sich also Finanzquellen erschließen dürfen, soll auch im Tourismus bitte schön weiterhin geltendes Recht bleiben. Dieses Recht darf nicht abgeschafft werden. Es sind deshalb keine weiteren gesetzlichen Änderungen nötig.

Die Kommunen verfügen hier bereits jetzt über einen großen Handlungsspielraum und sind entsprechend frei in ihren Entscheidungen. Sie können die sogenannten Tourismusbeiträge erheben, sie müssen es aber nicht. Die Kommune kann dafür Sorge tragen, dass sie wettbewerbsfähig bleibt, indem sie die Beiträge gezielt dafür einsetzt, die touristische Infrastruktur und damit den Standort insgesamt zu stärken.

Eine ersatzlose Streichung dieser Finanzierungsmöglichkeit, wie Sie sie vorsehen, würde einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Finanzierungshoheit der Kommunen darstellen. Das ist weder notwendig noch angemessen. Deshalb ist es abzulehnen.