Protokoll der Sitzung vom 23.10.2019

(Beifall bei der SPD sowie Zustim- mung bei der CDU und bei den GRÜ- NEN)

Gute finde ich - das will ich offen sagen - den Sanierungsfahrplan als solchen, der in BadenWürttemberg sehr stark angeschoben wurde. Der Sanierungsfahrplan sorgt dafür, dass man nicht rein punktuelle Maßnahmen ergreift, also z. B. nur die Heizung austauscht, sondern die geeigneten Maßnahmen zusammenstellt.

Heute sagt mir eine Energieberatung eigentlich nur, wie gut oder schlecht mein Gebäude ist. Das ist ja ganz schön. Es hilft mir vielleicht beim Verkaufen, oder es schadet dabei. Aber die Beratung muss auf die Fragestellung antworten: Welche Maßnahmen muss ich ergreifen, um einen besseren Zustand zu erreichen? - Der Sanierungsfahrplan bietet hier Chancen.

Man muss fairerweise sagen: Baden-Württemberg ist es in den letzten Jahren gelungen, in hohem Maße von den Bundesmitteln zu profitieren, mit denen solche Sanierungsfahrpläne finanziert werden. 40 % der bundesweit geförderten Beratungen fanden in Baden-Württemberg statt. Stand: 2018, glaube ich. Man muss sagen: Das ist ein kluger Ansatz.

Unser Anspruch muss also sein - welche Maßnahmen wir dazu ergreifen müssen, können wir in Ruhe diskutieren -, dass mehr Fördermittel für solche Beratungen und für die Erarbeitung von Sanierungsfahrplänen nach Niedersachsen kommen, damit die Bürger in Niedersachsen darauf zurückgreifen können. An dieser Stelle sind wir uns, glaube ich, einig.

Das Problem fängt an, wenn der Sanierungsfahrplan, wie in Baden-Württemberg, verpflichtend wird. Man kann sich zwar herauswinden, wenn man erklärt, dass man sich die Sanierung nicht leisten kann; das wird dann vor Ort geprüft. Aber da ist die Grenze des für mich Akzeptablen überschritten.

Wenn wir heute Anreize schaffen wollen, Gebäude zu sanieren, dann müssen wir auch über Anreize reden, die es 2015 - bei der letzten Novelle in Baden-Württemberg - noch gar nicht gab. Es lohnt sich, im Ausschuss intensiv über Ideen und Zielsetzungen zu beraten: Wie gelingt es, mit Sanierungsfahrplänen wirklich Wege der Sanierung aufzuzeigen? Wie gelingt es uns, die Sanierungs- und Modernisierungsquote zu erhöhen? Wie gelingt es uns, die Fördermittel, die der Bund bereitstellt, wirklich in die Modernisierung, in die energetische Sanierung zu lenken? Und wie gelingt es uns - das muss der Anspruch sein -, dass am Ende nicht - wie es heute häufig der Fall ist - der Mieter unter der Sanierung leidet, weil seine Wohnung zwar saniert wird, er sich die sanierte Wohnung aber nicht mehr leisten kann?

Wenn uns das in der Beratung gelingt, dann bin ich zuversichtlich, dass wir eine Menge aus dem Diskurs herausholen. Die Form, die jetzt vorgegeben wird - ich zwinge dich zu handeln; wenn du es

nicht machst, hat das Konsequenzen -, halte ich für einen falschen Weg. Der Weg, den wir gemeinsam gehen, auch in Berlin, ist: Wir stellen Mittel zur Verfügung und schaffen Anreize zur Umsetzung. - Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg.

Ich freue mich auf die weiteren Beratungen dazu.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir die Beratung schließen können.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz tätig werden, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wenn Sie das so beschließen wollen, dann darf ich um ein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe die Tagesordnungspunkte 16 und 17, die vereinbarungsgemäß zusammen behandelt werden sollen:

Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/4825

Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung: Aufnahme der sexuellen Identität ins Grundgesetz - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/4828

Den Gesetzentwurf und den Antrag bringt Frau Sylvia Bruns, FDP-Fraktion, ein. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie einige Landesverfassungen verbieten explizit eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Würde man das Grundgesetz heute neu schreiben, würde man diesen Aspekt wohl berücksichtigen.

Die Geschichte der Bundesrepublik zeigt, dass die nach Artikel 2 Abs. 1 geschützte freie Entfaltung der Persönlichkeit kein hinreichender Schutz für Homosexuelle und Menschen mit anderen sexuellen Identitäten ist. Sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts - § 175 Strafgesetzbuch - waren bis 1969 generell strafbar, bis 1994 eingeschränkt auf sexuelle Handlungen zwischen Voll- und Minderjährigen. Bis 1969 gab es 100 000 Ermittlungsverfahren und etwa 50 000 Verurteilungen, nach 1969 weitere 4 000 Verurteilungen.

Das Bundesverfassungsgericht stützte noch 2007 eine Entscheidung darauf, dass das Grundgesetz die sexuelle Orientierung nicht schütze, und begründete dies u. a. mit der früheren Ablehnung des Bundestags, dieses Merkmal ins Grundgesetz aufzunehmen. Ich zitiere:

„Es ist keine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts, wenn ein Gesetz Rechte oder Pflichten nicht vom Geschlecht einer Person, sondern von der Geschlechtskombination einer Personenverbindung abhängig macht …

Eine erweiternde Auslegung des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG scheidet aus, da sein Wortlaut abschließend ist und der Vorschlag, ihn im Wege der Verfassungsänderung um das Merkmal der sexuellen Orientierung zu erweitern, abgelehnt wurde“.

Erst 2001 wurden eingetragene Lebenspartnerschaften ermöglicht. Sie stießen jedoch in manchen Regionen weiterhin auf maximalen Widerstand. Lebenspartnerschaften mussten - das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen - auf KfzZulassungsstellen oder Forstämtern geschlossen werden anstatt auf dem Standesamt.

Erst 2017 wurde die Ehe für alle eingeführt. Nachdem die SPD, die in der Großen Koalition war, dem dankenswerterweise zugestimmt hat, hat sich auch die CDU geöffnet: Ein Viertel der CDUAbgeordneten war dann auch dafür. - Vielen Dank an dieser Stelle!

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der SPD)

Die Änderung würde aus unserer Sicht den Schutz der sexuellen Identität robuster gegen erstarkende konservative gesellschaftliche Strömungen machen. Ansonsten könnten alle Errungenschaften der letzten Jahre einfach per Mehrheitsbeschluss

rückgängig gemacht werden. Diese drohende Entwicklung ist zurzeit beispielsweise in Österreich, in Polen und in den USA zu beobachten. Eine progressive Haltung der Gesellschaft und der Justiz ist auch in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Laut den Parteiprogrammen haben wir einige Verbündete in diesem Haus.

Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Hamburg haben am 8. Juli 2018 eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht. Wir bringen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und einen Antrag ein, in dem wir dazu auffordern, der Bundesratsinitiative beizutreten.

Der Begriff „sexuelle Identitäten“ findet sich bereits in der Verfassung von Berlin, in der Verfassung des Landes Brandenburg, in der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, in der Verfassung des Saarlandes, im Betriebsverfassungsgesetz, im Beamtenstatusgesetz, im Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz.

Um nun noch gleich ein paar Kritikerargumente zu nennen:

Die Formulierung sei total unklar. - Der Begriff befindet sich bereits in mehreren Landesverfassungen und der europäischen Grundrechtecharta. Außerdem ist der Begriff „Geschlecht“ ebenfalls nicht eindeutig.

Eine Änderung sei nicht erforderlich. - Das Grundgesetz stellte aber in der Vergangenheit aus unserer Sicht keinen ausreichenden Schutz dar.

Aus diesen und vielen anderen Gründen würde ich mich freuen, wenn wir konstruktiv über den Antrag und den Gesetzentwurf reden könnten. Ich würde mich freuen, wenn sich andere dem Antrag und dem Gesetzentwurf anschließen würden.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Bruns. - Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Christian Calderone zu Wort gemeldet. Bitte!

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Frau Kollegin Bruns, dass Sie uns heute Abend zu später Stunde mit diesem Entschließungsantrag bereichern.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Und mit ei- nem Gesetzentwurf!)

Ich möchte die Frage, ob die sexuelle Identität Bestandteil von Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes und von Artikel 3 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung wird, nicht isoliert betrachten.

Verehrte Kollegen, richtig ist, dass es seit Langem Initiativen gibt, um diese Ergänzung in beiden Verfassungen vorzunehmen. Richtig ist, dass es Bundesländer gibt, die diese Ergänzung bereits vorgenommen haben. Die Frau Kollegin hat das bereits erwähnt.

Richtig ist, dass die Verfassung das Wertegerüst unseres Staates ist. Zu diesen Werten gehört sicherlich auch die Nichtbenachteiligung aufgrund sexueller Identität. Möglich ist, dass mit dieser Ergänzung - hätte es sie schon früher gegeben - einige Gesetze anders ausgesehen hätten oder dass sie früher geändert worden wären.

Die Frau Kollegin hat auf den § 175 Strafgesetzbuch hingewiesen, der zunächst sexuelle Handlungen unter Männern generell unter Strafe stellte und sie später nur unterhalb einer Altersgrenze unter Strafe stellte. Wir im Niedersächsischen Landtag haben uns mit dieser Thematik in der 17. Wahlperiode befasst. Ich möchte deshalb noch ein wenig beim § 175 verweilen.

In der seinerzeitigen Debatte habe ich betont, dass es 1969 die CDU-geführte Bundesregierung unter Kurt Georg Kiesinger war, die im Rahmen der großen Strafrechtsreform die Strafbarkeit homosexueller Handlungen unter Erwachsenen abschaffte. Und es war die CDU-geführte Bundesregierung unter Helmut Kohl, die 1994 die unterschiedlichen Schutzaltersstufen für homosexuelle und sexuelle Handlungen mit Jugendlichen in § 175 StGB einheitlich auf 14 Jahre festlegte.

Warum wiederhole ich dies? - Weil wir an diesem kleinen Beispiel deutlich machen können, dass sich die CDU-Landtagsfraktion auch mit dieser Frage, die die FDP heute Abend zur Ergänzung der Artikel 3 unserer Verfassungen aufgeworfen hat, sehr ernsthaft befassen wird.

Wenn wir dies tun, sollten wir uns aber gleichzeitig die Frage stellen, ob der Begriff der Rasse in Artikel 3 Abs. 3 der Verfassungen noch passend ist.

(Zustimmung bei der CDU sowie Bei- fall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP - Zuruf von den GRÜNEN: Sehr schön!)

Schließlich darf man sich fragen, Herr Kollege von den Grünen, ob der Katalog in Artikel 3 Abs. 3, wenn man ihn schon ergänzt, nicht noch weitergehend ergänzt werden sollte: Was ist mit der Frage der Altersdiskriminierung? Was ist mit der Frage der Bildungsdiskriminierung?

(Zustimmung von Gudrun Pieper [CDU])