Protokoll der Sitzung vom 23.10.2019

(Zustimmung von Gudrun Pieper [CDU])

Und die Frage ist - Sie haben das Thema schon ein bisschen angesprochen -: Trägt der Begriff der sexuellen Identität auf Dauer, oder müsste es nicht „sexuelle und geschlechtliche Identität“ oder „sexuelle Orientierung“ oder vielleicht ganz anders heißen?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, am Ende ist alles, glaube ich, dann doch nicht so einfach. Wir dürfen uns auch fragen, ob wir in Zeiten der heutigen heterogenen Gesellschaften noch in einer zeitgemäßen Weise darüber diskutieren, dass über den allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit aller Menschen hinaus eigene Merkmale besonders hervorgehoben werden können, und ob das nicht am Ende doch eine politische Aussage ist, die der jeweiligen Situation oder - was schlimmer ist - dem jeweiligen Zeitgeist geschuldet ist.

Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, vielleicht in heutigen Zeiten noch mehr als zuvor, muss die Politik bei aller Neigung zur politischen Botschaft sehr vorsichtig mit Änderungen der Verfassung sein; denn politische Aussagen unterliegen auch und insbesondere dem Zeitgeist. Gleichzeitig sind unsere Verfassungen der Versuch, über die Tagespolitik hinausgehende Wirksamkeit und Bedeutsamkeit zu entfalten. Wenn wir mit einem gewissen Automatismus immer wieder und gefühlt in zunehmend geringerem Abstand Verfassungen ändern oder ändern wollen, dann sind sie eben nicht mehr die die Zeiten überdauernden Grundsätze unseres Staates, sondern zunehmend der politischen Tagesschau unterworfen. Dies ist sicherlich nicht ganz neu, aber wir wollen diese Entwicklung auch nicht inflationieren.

Frau Kollegin Bruns, wir werden mit dem von Ihnen angekündigten sehr konstruktiven Verhalten Ihren Antrag und Ihren Gesetzentwurf diskutieren. Es gibt, glaube ich, viele Fragen, und es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, einem gemeinsamen Anliegen tatsächlich Nachdruck zu verleihen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Calderone. - Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Ulf Prange zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Erweiterung des Gleichheitsartikels um das Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität wird im Bund und in den Ländern seit den 90er-Jahren diskutiert.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, steht in Artikel 3 unseres Grundgesetzes. Dies war den Müttern und Vätern unseres Grundgesetzes wichtig unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft und Verfolgungspolitik. Man hat dann einige Gruppen von Menschen, die unter dem Naziregime verfolgt wurden, in Artikel 3 besonders hervorgehoben, aber man hat zwei Gruppen nicht aufgenommen: Menschen mit Behinderung und Homosexuelle.

Für Menschen mit Behinderung ist es nach der Wiedervereinigung im Rahmen der Verfassungsreform gelungen, die Aufnahme in Artikel 3 hinzubekommen. Für die Aufnahme von Homosexuellen in den Gleichbehandlungskatalog fand sich bis heute keine verfassungsändernde Mehrheit. Vielmehr wurde diese Gruppe - das ist schon gesagt worden - aufgrund des § 175 des Strafgesetzbuchs auch in der Bundesrepublik noch lange strafrechtlich verfolgt. Erst vor 25 Jahren wurde die Vorschrift endgültig abgeschafft.

Brauchen wir eine Verfassungsänderung im Bund oder auch hier im Land? Das ist die Frage, die wir uns hier stellen. Herr Calderone hat eben angesprochen - das ist sicherlich richtig -, dass schon der allgemeine Gleichheitssatz alle Menschen unter Schutz stellt. Wir haben eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die die Rechte wesentlich gestärkt hat, und wir haben Änderungen auf einfachgesetzlicher Ebene, die zu

deutlichen Verbesserungen geführt haben. Dies ist ein großer Fortschritt.

Richtig ist aber auch, dass Karlsruhe immer wieder korrigierend gegenüber diskriminierendem staatlichen Handeln eingreifen musste. Es macht einen Unterschied, ob man eine Verfassung oder einfaches Recht hat oder ob man Rechtsprechung hat. Die Verfassung bietet zweifelsohne einen stärkeren Schutz. Die Aufnahme in die Verfassung hat auch eine Signalwirkung in die Gesellschaft; denn dort sind die Grundwerte unseres Zusammenlebens festgeschrieben. Schließlich ist es auch ein Hebel dafür, mehr Gleichstellung auf gesetzlicher Ebene voranzutreiben.

Die SPD-Fraktion hat sich zu der Frage immer klar positioniert. Das tun wir weiterhin. Bereits 2012 haben wir gemeinsam mit den Grünen in diesem Haus die Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ in die Landesverfassung gefordert. Die Initiative ist seinerzeit gescheitert. Auch in der letzten Legislatur gab es von FDP, SPD und Grünen gleichlautende Anträge. Auch da haben wir hier leider die verfassungsändernde Mehrheit, das Zweidrittelquorum, nicht erreicht. Bislang ist die überfällige Änderung an diesem Quorum gescheitert.

Ich komme aus Oldenburg. Dort werden wir im nächsten Jahr den 25. CSD feiern - ein Fest für Toleranz, Vielfalt und gegen Diskriminierung, an dem sich viele Organisationen, Initiativen und Gruppen beteiligen, das mit 12 000 Teilnehmenden eines der größten seiner Art in Deutschland ist. Ich habe einen Traum: Vielleicht gelingt es bis dahin, genau diese Verfassungsänderung in Niedersachsen und auch im Bund hinzubekommen.

Große Freude macht mir, dass alle demokratischen Parteien an dem CSD in Oldenburg teilnehmen. Auch die CDU ist seit einigen Jahren mit einem eigenen Wagen dabei. Das macht mir ein Stück weit Hoffnung, erweckt aber auch die Erwartung, dass sie - so habe ich Sie verstanden, lieber Herr Kollege Calderone - offen sind für diese Debatte. Vielleicht bekommen wir das hin. Es wäre wirklich gut, wenn wir gemeinsam eine konsequente Haltung finden könnten.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der FDP)

Die Bundesratsinitiative ist angesprochen worden. Sie haben jetzt zwei unterschiedliche Vorschläge gemacht. Die Bundesratsinitiative geht in ihrem Vorschlag über den Vorschlag der FDP für die

Landesverfassung hinaus. Darauf hat Herr Calderone eben auch hingewiesen. Das sollten wir im Ausschuss noch näher besprechen. Ich glaube, es macht wenig Sinn, mit zwei Formulierungen zu arbeiten.

Ich finde auch, dass die Formulierung der Bundesratsinitiative weiter geht und beides berücksichtigt: nicht nur die sexuelle Identität, sondern auch die geschlechtliche Orientierung, die ja mittlerweile vom Bundesverfassungsgericht unter das Merkmal des Geschlechts subsumiert wird. Ich glaube, das ist der sicherste Weg. Dann hätte man es juristisch sehr korrekt abgebildet.

Einen weiteren Punkt will ich noch ansprechen. Eine Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu 70 Jahren Grundgesetz ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich eine Mehrheit der Deutschen wünscht, dass das Diskriminierungsverbot in die Verfassung aufgenommen wird. Ich glaube, das gibt noch einmal Rückendeckung für diese Initiative. Diese Stimmung in der Bevölkerung ist sicherlich erfreulich. Das zeigt, dass wir eine Veränderung unserer Gesellschaft zu mehr Toleranz und Vielfalt haben.

Leider gibt es aber auch die andere Seite in unserer Gesellschaft. Ich denke insbesondere an soziale Netzwerke, aber auch an Stammtische und Fußballplätze, wo Homophobie leider weiterhin weit verbreitet ist, und nicht nur da. Einen Blick auf die Alltagshomophobie in unserer Gesellschaft gibt Johannes Kram in seinem Buch „Ich habe ja nichts gegen Schwule, aber...: Die schrecklich nette Homophobie in der Mitte der Gesellschaft“, mit dem er unserer Gesellschaft wirklich einen Spiegel vorhält. Das, was er dort niedergeschrieben hat, ist sehr eindrucksvoll.

Gerade in einer Zeit, in der Hass und Hetze wieder zunehmen, braucht es ein klares Bekenntnis zu Vielfalt und Toleranz. Das Diskriminierungsverbot muss in der Verfassung für alle Menschen in unserem Land transparent und sichtbar sein. Wir brauchen eine klare verfassungsrechtliche Absicherung, dass Ausgrenzung, Unterdrückung und Verfolgung in Deutschland nie wieder zurückkehren können.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Prange. - Für die AfD-Fraktion: der Abgeordnete Christopher Emden. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kein Mensch darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung benachteiligt und diskriminiert werden. Ich glaube, da sind wir alle einer Meinung.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Schön wär’s! - Gegenruf von Dana Guth [AfD]: Das steht in unserem Par- teiprogramm!)

Was mich an der Initiative etwas nachdenklich stimmt, ist eher die Frage, ob sie nicht ein bisschen zu spät kommt. Wir haben bereits von mehreren Vorrednern gehört, wie die Situation früher war: Homosexuelle wurden sogar strafrechtlich verfolgt - ein völliges Unding. Aber das hat sich geändert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, theoretisch sind wir, glaube ich, schon viel weiter. Praktisch sind wir allerdings noch relativ weit hinten. Praktisch gibt es Vorbehalte gegenüber Homosexuellen in diesem Land immer wieder. Praktisch ist es leider auch so, dass der Begriff „schwul“ allzu häufig als Schimpfwort verwendet wird.

Ich möchte dazu ein persönliches Erlebnis erzählen. Unser ältester Junge - er ist angehender Teenager - hatte Besuch von zwei weiteren Jungs. Sie haben sich unterhalten, gefeixt, und es fiel immer wieder der Begriff „schwul“ als Synonym für etwas Negatives. Ich habe den dreien dann ein Gespräch aufgedrängt, weil ich das nicht so stehen lassen wollte, und musste erfahren, dass das durchaus gang und gäbe ist. Das heißt, dass bei 13-, 14Jährigen - offensichtlich weit verbreitet - „schwul“ als negativ gilt.

Das heißt, wir hinken in der gesellschaftlichen Umsetzung dessen, was hier verlangt wird, nämlich ein entsprechendes Diskriminierungsverbot in die Verfassung zu schreiben, weit hinterher. Das heißt aber auch: Der Fokus muss eigentlich woanders liegen. Ich will darauf hinaus, dass es zwar sehr schön ist, Dinge in die Verfassung zu schreiben, aber dass es viel wichtiger ist, dass das im alltäglichen Leben ankommt.

Man könnte die Verfassung natürlich noch um ganz viele andere Dinge erweitern - Herr Kollege Calderone hat das, glaube ich, vorhin angespro

chen -, z. B. um ein Verbot der Diskriminierung von Vegetariern,

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Ach, jetzt hören Sie mal auf! Machen Sie das nicht lächerlich!)

die auch immer wieder so gemeine, ausgrenzende Sprüche hören müssen. Man könnte aber auch den Fokus viel mehr auf die wirkliche Bekämpfung der unterschwelligen Abneigung gegenüber Homosexuellen und der Ausgrenzung von Homosexuellen in der Gesellschaft legen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dabei hilft die Erweiterung des Artikels 3 nicht unbedingt weiter. Sie hätte vor 10, 20 Jahren geholfen - vor allen Dingen aber noch viel früher: zu Beginn des Grundgesetzes. Da hätte sie besonders helfen können. Denn da lagen noch viele Jahrzehnte der Ausgrenzung und Diskriminierung vor dem Land. Das war auch politisch gewollt und wurde staatlich umgesetzt. Von den entsprechenden Strafverfahren haben wir schon gesprochen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ansatz ist doch verkehrt: Nicht auf Papier müssen wir Diskriminierung ausschließen. Wir müssen sie in der Gesellschaft eliminieren, im gesellschaftlichen Diskurs ausschließen. Dazu müssen wir uns ganz andere Gedanken machen, z. B. wie man jungen Menschen begreiflich macht, dass Homosexualität nichts Negatives ist und dass es nicht angehen kann, dass im Jahr 2019 der Begriff „schwul“ immer noch als Schimpfwort gilt. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, gilt es in erster Linie anzugehen.

Ein weiterer Punkt kommt hinzu: Schauen wir uns einmal an, welche - ich sage mal - Stilblüten der Bereich Gender inzwischen getrieben hat.

(Ulf Prange [SPD]: Jetzt kommt es!)

Wenn man sich bei Facebook anmeldet - so habe ich es gehört -, kann man zwischen 60 verschiedenen Geschlechtern wählen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das denn wirklich nötig, wenn man bedenkt, dass - das ergab eine Abfrage bei den Standesämtern - sich inzwischen lediglich eine Handvoll Menschen in Deutschland selbst als divers einschätzt?

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Das hat das Bundesverfassungsgericht schon entschieden, dass das notwen- dig ist, Herr Emden! Sind Sie nicht rechtspolitischer Sprecher? Ich bin entsetzt!)

Dies zeigt, welche Blüten das Bemühen treibt bzw. dass man über die Stränge schlägt, wenn man in eine solche Richtung gehen und Dinge wie z. B. die Freiheit für jede sexuelle bzw. geschlechtliche Identität kodifizieren und ins Gesetz schreiben will.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wir brauchen, ist, wie gesagt, Augenmaß. Wir müssen der unterschwelligen Diskriminierung begegnen und sie abstellen. Aber was wir nicht brauchen, ist ein Einfallstor für neue Stilblüten wie die 60 Geschlechter, die man inzwischen in diesem Land genießen kann.

Insofern gibt es hier viel zu diskutieren und zu überlegen. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.

(Beifall bei der AfD)

Danke. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Abgeordnete Julia Willie Hamburg zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, ob es Not tut, „divers“ als Ankreuzmöglichkeit in Formularen zu haben, hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig entschieden. Herr Emden, mich wundert, dass Sie als rechtspolitischer Sprecher diese Entscheidung hier infrage stellen.

(Christopher Emden [AfD]: Das habe ich gar nicht gemacht!)