Protokoll der Sitzung vom 23.10.2019

(Christopher Emden [AfD]: Das habe ich gar nicht gemacht!)

Das sagt doch wieder viel über Sie aus.

Ich würde mir wünschen, dass Ihren Worten auch Taten folgen und Ihre Partei insbesondere darauf hinwirkt, dass offene und auch latente Diskriminierung in dieser Gesellschaft eben nicht vorangetrieben wird. Da erleben wir Sie gerade eher als Ölins-Feuer-Gießer denn als Menschen, die gegen Diskriminierung eintreten. Vielleicht sollten Sie das als Fraktion noch einmal reflektieren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Ich freue mich sehr über den Antrag der FDP; denn dieses Thema treibt auch uns Grüne seit Jahren um. Wir haben seit jeher die Aufnahme der sexuellen und geschlechtlichen Identität in unsere Landesverfassung und auch ins Grundgesetz vorangetrieben. Vor dem Hintergrund freuen wir uns sehr über diesen Anstoß. Auch wir arbeiten gerade an dem Entwurf zu einer Änderung unserer Landesverfassung. Wir arbeiten aber gleichzeitig auch an der Frage, ob man den Begriff „Rasse“ nicht streichen möge. Herr Calderone hat auch viele andere Bereiche angesprochen, über die wir an dieser Stelle, wenn wir schon die Landesverfassung anfassen, reden müssen.

Ich freue mich deshalb sehr über die Offenheit, diese Diskussion mit uns zu führen. Es wäre mir auch wichtig - darauf möchte ich noch einmal hinweisen -, gerade das Thema geschlechtliche Identität zu diskutieren. Denn es ist eben nicht das Gleiche; es umfasst nicht dasselbe. Es wäre schade, wenn wir hier ein Zeichen setzen und dabei viele Leute vergessen.

Ich möchte aber auch darum bitten, dass wir, wenn wir das Thema gemeinsam anfassen und das Rad neu denken und überlegen, worüber wir in diesem Zusammenhang noch diskutieren könnten, das nicht so lange treiben, bis das Ganze der Konnexität anheimfällt.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Diskonti- nuität!)

- Der Diskontinuität, nicht der Konnexität. Das war diese kommunale Geschichte; ich erinnere mich.

(Heiterkeit - Dana Guth [AfD]: Das sollten Sie aber wissen - so lange, wie Sie schon im Landtag sind!)

- Das weiß ich sehr wohl, Frau Guth. Ich kann Ihnen auch beides definieren. Das ist überhaupt kein Problem.

An dieser Stelle möchte ich deswegen darum bitten, dass wir uns selbst dazu verpflichten, eine Entscheidung zu treffen und hier zu einer Abstimmung zu kommen, um das Ganze dann endlich wirken zu lassen. Denn es wäre schade, wenn die Menschen, die seit Jahrzehnten darauf warten, dass ihnen Recht geschieht, immer weiter und weiter warten müssen, weil wir am Ende gar nichts entscheiden.

Vor diesem Hintergrund: Lassen Sie uns gerne diskutieren, aber lassen Sie uns auch darauf achten, dass wir irgendwann entscheiden! Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP sowie Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Hamburg.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu den Tagesordnungspunkten 16 und 17 vor.

Wir kommen damit zur Ausschussüberweisung zu beiden Tagesordnungspunkten.

Vorgesehen ist der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit sind der Gesetzentwurf und der Entschließungsantrag in den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen.

Wir kommen jetzt zu dem

Tagesordnungspunkt 18: Erste und abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/4837

Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass sich die Fraktionen im Ältestenrat darüber einig waren, den Gesetzentwurf heute auch gleich abschließend zu behandeln. Die entsprechenden Verfahrensfragen klären wir im Anschluss an die erste Beratung.

Zur Einbringung hat sich der Abgeordnete Wiard Siebels, SPD-Fraktion, gemeldet. Bitte schön, Herr Siebels!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe es gerade noch rechtzeitig geschafft, mich zu Wort zu melden. Vielen Dank für den Hinweis, der mir gerade zugegangen ist.

Ich kann es einigermaßen kurz machen. Es handelt sich bei der Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes um ein jährlich wiederkehrendes Thema, nämlich um die regelmäßige An

passung der Fraktionskostenzuschüsse. Es gibt ein im Abgeordnetengesetz festgelegtes Verfahren, das jährlich wiederkehrt. Dabei geht es darum, den Grundbetrag, den Oppositionszuschlag usw. entsprechend einem Index, nämlich entsprechend der Kostensteigerung und der Tarifgehälter, jährlich anzupassen. In diesem Jahr ergibt sich nach dem Vorschlag der Landtagspräsidentin, die das allerdings vermutlich nicht selbst ausgerechnet hat, sondern auf diesen Index zurückgreift

(Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Doch!)

- die das ganz persönlich ausgerechnet hat, aber auf diesen Index zurückgreift; so habe ich es, glaube ich, korrekt beschrieben -, eine Erhöhung um 2,5 %. Da es sich um einen rechnerisch ermittelten Wert handelt, ist das aus meiner Sicht auch nichts, was einer größeren und tieferen politischen Diskussion überhaupt zugänglich wäre.

Es gibt, beantragt durch die Fraktionen der SPD und der CDU, eine weitere Änderung an dieser Stelle, nämlich die Aufhebung einer, wie wir finden, gewissen Systemwidrigkeit. Nach der bisherigen Regelung im Abgeordnetengesetz ist es gestattet, für Fraktionssitzungen und Teilfraktionssitzungen in Niedersachsen und in den umliegenden Bundesländern - die Niederlande lasse ich jetzt einmal außen vor, weil es hierfür nicht relevant ist - Fahrtkostenentschädigungen abzurechnen. Das gilt aber nicht für das Land Berlin, obwohl Berlin vom Land Brandenburg umfasst wird und das Land Brandenburg wiederum in die Fahrtkostenentschädigung einbezogen ist. Das empfinden wir als eine gewisse Systemwidrigkeit. Bisher ist diese Systemwidrigkeit dadurch geheilt worden, dass auf Einzelantrag - ich würde annehmen: in allen oder jedenfalls fast allen Fällen - eine solche Genehmigung erteilt worden ist.

(Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Ja, in allen!)

Das halten wir für vergleichsweise überflüssig und finden es deshalb viel angemessener, das Land Berlin als Bundeshauptstadt regulär in diese Regelung mit einzubeziehen, weil es natürlich einen ganz besonderen und speziellen Grund bzw. Hintergrund gibt, dort Fraktionssitzungen und Teilfraktionssitzungen abzuhalten.

Es geht also erstens um die Fraktionskostenzuschüsse und zweitens um die Behebung dieser Systemwidrigkeit.

Ich möchte - das Präsidium hat es schon gesagt; ich möchte für meine Fraktion noch einmal darauf hinweisen - gerne direkt für heute die zweite Bera

tung mit der Abstimmung beantragen. Aus meiner Sicht schlägt keine Fraktion etwas anderes vor. So haben wir es bisher im Hause, glaube ich, in guter Tradition gehandhabt. Ich möchte alle Fraktionen des Hauses um ihre Zustimmung bitten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Siebels. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Peer Lilienthal. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben auch kein Problem damit, das jetzt im Anschluss abschließend zu beraten.

Berlin aufzunehmen, ist völlig sinnvoll. Bisher kann man ja in Aachen, in Schwedt an der Oder und in Flensburg Fraktionssitzungen abhalten, nicht aber in der Bundeshauptstadt, jedenfalls nicht, ohne vorher gefragt zu haben. Das ist einigermaßen grotesk.

Der moderaten Erhöhung der Fraktionskostenzuschüsse stimmen wir auch zu. Ich wüsste auch nicht, warum wir darüber noch einmal im Ausschuss sprechen sollten.

(Beifall bei der AfD)

Danke schön. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Helge Limburg. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Selbstbedienungsmentalität“, „Taschen vollstopfen“, „Arroganz der Großen Koalition von SPD und CDU“ - alle diese Vorwürfe müssen Sie sich in diesem Rahmen von mir nicht anhören, weil sie völlig fehl am Platz wären.

(Heiterkeit und Beifall)

Der Gesetzentwurf ist maßvoll, moderat und angemessen, wie meine beiden Vorredner schon erläutert haben.

Ich finde es allerdings schon wichtig - weil man sich ja manchmal fragen kann, wenn es jährlich wiederkehrt, warum wir das eigentlich noch ma

chen, warum wir noch darüber reden -, dass wir als Volksvertretung in dieser Form - jetzt sind nicht viele auf den Tribünen, aber es gibt ja Protokolle, und es gibt Videomitschnitte - Transparenz herstellen und sozusagen nicht den Eindruck erwecken, wir wollten das in aller Stille tun.

Ich finde es auch wichtig, dass wir jedes Jahr neu abwägen, ob wir das tatsächlich machen, weil wir natürlich auch wissen, dass es bei anderen Institutionen - darauf habe ich schon mehrfach hingewiesen -, die vom Land Zuschüsse bekommen oder vom Land finanziert werden, nicht immer jährlich einen entsprechenden Inflations- oder auch Tarifabschlussausgleich gibt. Insofern muss man da schon einzeln abwägen.

Wir finden es in diesem Fall unter dem Strich ausdrücklich angemessen. Auch die Erweiterung um Berlin ist aus den vorgenannten Gründen sinnvoll. Aber auch da, finde ich, müssen wir immer einzeln schauen. Wir haben uns vor einigen Jahren entschieden, dass wir die Nachbarbundesländer grundsätzlich genehmigungsfrei stellen, auch die Niederlande. Das macht auch bei der Bundeshauptstadt Sinn. Aber wir sollten nicht irgendwann dorthin kommen, nach dem Motto zu verfahren: Jetzt haben wir schon so viele Länder, dann nehmen wir die übrigen Bundesländer auch noch! - Denn solche Reisen sind ja auch immer mit Kosten und Aufwand verbunden. Bei weiteren Reisen ist eine Einzelfallentscheidung angemessen.

Wir stimmen jedenfalls zu.