Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf heute zustimmen. Wir bedanken uns zunächst einmal bei der Präsidentin für den Vorschlag, dass die Fraktionskostenzuschüsse tatsächlich ansteigen. So ist es uns möglich, die politische Arbeit durchzuführen und auch die Einkommens- und Preissteigerungen entsprechend abzubilden. Ich bedanke mich auch bei den Fraktionen von CDU und SPD, dass sie den Gesetzentwurf eingebracht haben.
Es ist alles gesagt worden. Es ist sachgerecht, dass die Erhöhung durchgeführt wird. Deswegen stimmen wir zu.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich den Ausführungen aller Vorredner an. Auch die CDU-Fraktion hält das gewählte Verfahren selbstverständlich für sinnvoll und wird dem zustimmen.
Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich noch auf einen Aspekt eingehen will. Das ist die Veränderung, dass wir Berlin in die Reihe der Bundesländer aufnehmen, in denen die Fraktionen Sitzungen und Arbeitskreistagungen durchführen können. Das ist sinnvoll. Das ist auch nie abgelehnt worden. Insofern hätte man es natürlich auch durchaus bei dem bisherigen Verfahren belassen können. Es hat vielleicht ein wenig mehr Verwaltungsaufwand.
Aber ein Aspekt spielte schon eine Rolle, und darüber haben wir kurz diskutiert, nämlich über die Frage, ob für Fahrten nach Berlin nicht sinnvollerweise das Freifahrtticket genutzt werden kann bzw. verpflichtend genutzt werden soll, so wie es die Präsidentin häufig genug entschieden hat. Das ist sehr sinnvoll, aber hat einen Nebeneffekt, der tatsächlich eine Rolle gespielt hat. Denn es geht eben nicht nur um die Fahrt von Hannover nach Berlin, die sinnvollerweise von jedem Kollegen mit dem Zug zurückgelegt wird, sondern es geht auch um die Anreise zum nächstgelegenen Bahnhof innerhalb Niedersachsens. Wenn die Beschränkung auf die Freifahrtkarte erfolgt, dann gilt das natürlich auch für den Rest der Fahrt. Das hat doch die Fahrten, insbesondere die Rückkehr von Berlin am späten Abend, für den einen oder anderen beschwerlich gemacht.
Insofern glaube ich, dass die Landtagsverwaltung und die Präsidentin sehr gut damit leben können, dass wir Berlin mit aufgenommen haben und es damit etwas einfacher machen. Damit ist es den Abgeordneten - wie bei allen anderen Fahrten auch - zur freien Verfügung gestellt, ob sie Teile
der Anreise innerhalb Niedersachsens mit dem Auto zurücklegen wollen bzw. müssen, um anschließend noch sinnvoll nach Hause zurückkehren zu können und keinen zusätzlichen Tag in Berlin verbleiben zu müssen.
- Nach Hannover kommt man immer; aber nach Ostfriesland - da nehme ich den Zwischenruf des Kollegen Ulf Thiele auf - ist es manchmal etwas schwieriger. Insofern ist das eine sinnvolle Regelung.
Zum weiteren Verfahren könnte ich jetzt alle möglichen Hinweise geben. Da aber alle Fraktionen übereinstimmend gesagt haben, dass sie die zweite Beratung gleich anschließen wollen, gehe ich davon aus, dass hier kein Quorum von 20 Mitgliedern die Ausschussüberweisung beantragt. Das Signal war ja eindeutig. Also kommt es nicht zu einer Ausschussüberweisung.
Nach § 29 Satz 1 unserer Geschäftsordnung beginnt die zweite Beratung frühestens am zweiten Tag nach Schluss der ersten. Sie kann nach Satz 3 dieser Vorschrift früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages widersprechen. Ich frage daher, ob es Widerspruch dagegen gibt, die zweite Beratung jetzt sofort durchzuführen. - Das sehe ich nicht. Widerspruch gibt es also nicht.
Eine Berichterstattung ist naturgemäß nicht vorgesehen. Gibt es weitere Wortmeldungen? - Die sehe ich nicht.
Somit kommen wir jetzt zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmen möchte, den bitte ich das durch Aufstehen zu signalisieren. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist das einstimmig beschlossen. Ich danke Ihnen.
Damit sind wir mit der heutigen Tagesordnung durch. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr. Tschüs!