Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon eine merkwürdige Situation - das ist heute mehrfach angesprochen worden -, dass der
ehemalige Todesstreifen, der viel Leid und Elend und viele Trennungen verursacht hat, heute als verbindendes Element in unserem Staat gilt, dass er sich als Biotopverbund darstellt und eine ganz andere Rolle einnimmt. Ist es eigentlich ein Geschenk, dass wir heute das Grüne Band haben? Oder sind diese Flächen weiterhin nur ein Symbol des Leides, das über Jahrzehnte dort stattgefunden hat?
Ich finde es richtig, einerseits die „Perlen“ am Grünen Band - den Umwelt- und Naturschutz - in den Fokus zu stellen und andererseits auf keinen Fall zu vernachlässigen, dass das Grüne Band ein wichtiger Ort der Erinnerungskultur ist, den wir erhalten und lebendig gestalten müssen, damit auch die nächsten Generationen sich daran erinnern und darüber informieren können, was war. Das wollen wir schützen und sichern. Besondere Bedeutung kommt dabei natürlich auch dem Umwelt- und Naturschutz zu.
Zu Punkt 1 - „sich am Erhalt und der Sicherung des Grünen Bandes weiter positiv zu beteiligen“ - muss man sagen: 43 km sind bereits durch das Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ unter Schutz gestellt worden. Das war eine richtige Entscheidung, weil die Struktur sonst nicht so erhalten geblieben wäre. Aber eine solche Gebietsausweisung hat natürlich Auswirkungen. Wir müssen die Menschen in der Region dabei unterstützen, zukunftsfähig den Tourismus mit dem Umwelt- und Naturschutz zu verbinden. Sämtliche Flächen dieses Gebietsteils unterliegen damit einem Schutz, der dem eines nationalen Naturmonuments entspricht.
Zu Punkt 2 - „geeignete Flächen … als Naturschutzgebiet oder Naturdenkmal auszuweisen“ -: Wir haben erst einmal eine ganz andere Aufgabe. Wir haben die Aufgabe, die hoheitlichen Sicherungen zu vollziehen. Darauf muss die größte Anstrengung liegen, weil es schon längst hätte erfolgen müssen. Das heißt, die erste hoheitliche Aufgabe ist die Sicherung der Natura-2000-Gebiete. Das hat die höchste Priorität. Dann bleibt es den Kommunen selbstverständlich unbenommen, vor Ort zu überlegen, was möglich ist. Aber ich glaube, dass klar sein muss, dass ganz entscheidend die hoheitliche Sicherung ist.
Zu Punkt 3 - „das Grüne Band als Erinnerungsort der deutschen Teilung und wichtiges Naturschutzgroßprojekt … zu pflegen“ -: Die Landesregierun
gen von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben sich - ich glaube, das ist deutlich geworden - zur Erhaltung, Entwicklung und Erlebbarmachung des Grünen Bandes bekannt. Das haben sie nicht zuletzt auf der gemeinsamen Kabinettsitzung am 5. März 2019 miteinander vereinbart.
Das Grüne Band und die innerdeutsche Grenze sind zentrale Themen des Biosphärenreservates „Niedersächsische Elbtalaue“. Die Biosphärenreservatsverwaltung unterstützt aktiv verschiedene Projekte, die der Öffentlichkeitsarbeit - gerade zur geschichtlichen Bedeutung der Elbe als ehemaligem Grenzfluss - dienen.
Niedersachsen fördert - auch das ist dabei wichtig - über die Förderrichtlinie „Landschaftswerte“ explizit Projekte am Grünen Band: „Angebote für das Erleben des Naturerbes“, „Besucherinformation“, „naturschutzgerechtes und nachhaltiges Wirtschaften“. Wir nutzen dieses Instrument, um all dies vor Ort zu fördern. Wichtig ist dabei - das haben wir gerade von Herrn Oesterhelweg gehört -: Viele Flächen stehen in privatem Besitz und müssen vom Eigentümer genutzt werden können.
Ich glaube, an dieser Stelle sind wir uns einig: Das, was wir geschützt haben, ist wichtig. Wir haben die Aufgabe der hoheitlichen Sicherung. Wir müssen es attraktiv gestalten.
Ein UNESCO-Biosphärenreservat ist nicht vergleichbar mit einem Naturmonument, das nach dem Bundesnaturschutzgesetz wirklich unter rechtlichem Schutz steht. Ein UNESCO-Biosphärenreservat ist kein Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet. Das hat eine ganz andere Funktion.
Wir erleben, dass die Folgen der letzten 20 Jahre uns einholen. Wir - ich sage bewusst „wir“, um keinen Einzelnen zu nennen - haben FFH-Gebiete und Natura-2000-Gebiete ausgewiesen und den Menschen erklärt, dass das überhaupt keine Auswirkung und überhaupt keine Bedeutung hat. Aber zehn, 15 Jahre später erlassen wir Verordnungen, die Einschränkungen bedeuten, ohne dass die Menschen das schon am Anfang, bei der Ausweisung, wissen konnten. Das ist ein Riesenproblem.
Nichts anderes haben wir übrigens gestern diskutiert, als es um die „roten Gebiete“ ging. Vor zehn Jahren wurden sie ausgewiesen. Irgendwie hat
Dieses Problem treibt uns um bei der Aufgabe, die Sie unter Punkt 4 beschreiben. Ich erlebe das gerade bei mir an der Küste. Den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ - ein Biosphärenreservat - wollen wir auf Flächen hinterm Deich ausweiten. Wir werben sehr dafür - auch ich werbe dafür, sehr persönlich, sehr klar und sehr deutlich; ich habe alle Bürgermeister angeschrieben -, dass auch diese Flächen Biosphärenreservat werden. Aber ich merke, welche Vorbehalte vorhanden sind. Ich merke, dass man zögert, diesem Anliegen beizutreten. Immer wieder wird gesagt: Ihr sagt uns zwar, dass das keine Auswirkungen hat, aber wir glauben euch das nicht mehr.
Die Schaffung eines UNESCO-Biosphärenreservats wäre auch in der Harzregion ein kluger Weg. Aber wir haben dort dieselbe Diskussion wie an der Küste. Wir sind gut beraten, diese Diskussion mit den Beteiligten vor Ort ernsthaft zu führen, sie einzubinden, sie aufzuklären: Was bedeutet eigentlich ein UNESCO-Biosphärenreservat? Hat es Einschränkungen zur Folge? Wenn ja, welche? - Mit einer solchen Debatte kann man Akzeptanz fördern. Das ist auch in unserer Antwort auf Ihre Anfrage deutlich geworden, die Ihnen als Landtagsdrucksache 18/4606 zugegangen ist.
Insofern ist das Wichtige bei Punkt 4, weiter den Dialog vor Ort zu suchen. Wir werben dafür, dass eine solche Entscheidung vor Ort mitgetragen und akzeptiert wird. Ich werbe wirklich in positivem Sinne für das Biosphärenreservat, wie ich es auch bei mir vor Ort mache: Ein UNESCO-Biosphärenreservat hat einen hohen Wert, ohne dass seine Ausweisung - wie die Ausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten - automatisch die Nutzungsmöglichkeiten einschränken würde.
Das wird unsere Aufgabe sein. Ich hoffe, dass wir aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und dass wir, wenn heute über die Ausweisung von Gebieten reden, offen und ehrlich benennen, welche Konsequenzen sie hat. Das schafft Vertrauen, und das ermöglicht uns vielleicht auch, eine versachlichte Diskussion darüber zu führen.
Bis zur möglichen Ausweisung der Südharzer Gipskarstlandschaft als Biosphärenreservat im Jahre 2025 haben wir noch ein bisschen Zeit. Wir sollten zwar nicht die ganze Zeit bis dahin, aber die nächsten Jahre nutzen, um einen intensiven Dialog zu führen. Ich hoffe, dass wir damit gemeinsam etwas vor Ort erreichen können.
Federführend soll im Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz beraten werden, mitberaten soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Zudem wurde eben noch beantragt, dass der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitberaten soll. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann haben wir einstimmig so überwiesen.
Tagesordnungspunkt 38: Erste Beratung: Tierversuchsmaschinerie stoppen - Vorschriften und Genehmigungen verschärfen, unangekündigte Kontrollen durchführen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/4826
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Anlass für unseren Antrag war die Berichterstattung über eklatante Verstöße gegen den Tierschutz im Versuchslabor LPT in Mienenbüttel im Landkreis Harburg. Wir haben aufgrund dieser Berichte eine Unterrichtung des Agrarausschusses beantragt. Das, was da vorgetragen wurde, und weitere Berichte in den folgenden Tagen haben uns zu der Erkenntnis kommen lassen, dass diesem Versuchslabor in Mienenbüttel die Betriebserlaubnis entzogen werden muss. Dieses Labor fördert Tierquälerei und muss geschlossen werden.
Mit dieser Forderung stehen wir nicht allein. Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht ist zu dieser Auffassung gekommen.
Sowohl der Landkreis, der für einen Entzug der Betriebserlaubnis zuständig wäre, als auch das LAVES als Fachaufsichtsbehörde haben bei der Staatsanwaltschaft Stade Strafanzeige gestellt.
Juristisch muss man das aus unserer Sicht so interpretieren, dass der Ermessensspielraum damit auf null reduziert ist. Es kann nicht sein, dass der Landkreis, der da federführend ist, sich jetzt auf dieser Strafanzeige ausruht und sagt: Es reicht, wenn wir die Kontrollen verstärken. - Nein, hier muss wirklich der Betrieb eingestellt werden.
Nun denken sicherlich einige: In solchen Tierversuchslaboren werden immer schlimme Bilder produziert. Aber letztlich machen die nur das, was leider gesetzlich erlaubt ist. - Man muss da wirklich genauer hinschauen. Es geht um die Frage, ob der Betreiber dieses Labors die notwendige Zuverlässigkeit an den Tag legt. Es steht ja leider nicht immer jemand daneben und kontrolliert. Man muss sich darauf verlassen können, dass die das alles korrekt machen.
Das sind auch keine Anfänger. Die haben in vielen Bundesländern solche Betriebe. Die wissen ganz genau, dass die Käfige, in denen sie die Affen gehalten haben, zu klein waren. Sie haben beobachten können, wie sich die Tiere da aufgeführt haben und dass sie quasi verrückt werden.
Und sie hätten auch wissen müssen, dass die Tiere dann, wenn sie gerade nicht in einer Versuchsreihe eingesetzt werden, keineswegs in dieser nicht artgerechten Einzelhaltung eingesperrt werden dürfen. Trotzdem haben sie das jahrelang praktiziert - um noch mehr Geld zu scheffeln. Es ist ein Armutszeugnis, dass es schon wieder eine Tierschutzorganisation war, die dieses Vorgehen aufgedeckt hat.
Es ist klar, dass LPT nicht das notwendige Personal mit der vorgeschriebenen Fachqualifikation hat. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass ein Affe wegen einer Darmkrankheit zu Tode kam. Auffällig ist aber - und das spricht gegen die Zuverlässigkeit der Laborleitung -, dass der tote Affe einfach ausgetauscht wurde. Und als dann beide Affen tot waren, hat man den Hautfetzen mit der Tätowierung zur Identifikation ausgetauscht. - Diese Laborleitung legt wirklich eine kriminelle Energie an den Tag. Auch deswegen sollten sie nicht weiterarbeiten dürfen.
Letztendlich hat LPT auch die Auftraggeber der Studien betrogen. Die wollten sicherlich auch - so hoffe ich jedenfalls -, dass korrekt gehandelt wird. Aber es kann ja auch sein - so kann man zumindest spekulieren -, dass sich in der Szene herumgesprochen hat, dass in Mienenbüttel immer alles ganz unkompliziert und schnell läuft.
Labore, die sogenannte toxikologische Tests durchführen, müssen ganz besonders zuverlässig sein. Es ist bekannt geworden, dass hier wohl schon das Studiendesign falsch war. Die haben mit viel zu hohen Dosen angefangen. Es ist sind also viel mehr Tiere gestorben, als es notwendig gewesen wäre.
Es gab erschreckende Bilder, z. B. das eines Beagles, der in einer Blutlache langsam verendet ist. - Wenn Gifttests gemacht werden, und man sieht, dass das Tier stirbt, dann muss es eigentlich erlöst werden. Das ist dort nicht passiert - ein schreckliches Fehlverhalten!
Insgesamt geht es darum - und darum dreht sich auch ein Großteil unseres Antrags -, ob solche Versuche überhaupt gerechtfertigt sind. Ganz viele Organisationen, z. B. „Ärzte gegen Tierversuche“, sagen ganz klar: Solche Versuche sind nicht gerechtfertigt. Sie haben keine Aussagekraft. Die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen ist nicht gegeben. Zum Teil wiegen sie einen sogar in falscher Sicherheit, was den Menschen auch wieder gefährden kann.
Wir wollen, dass die tierversuchsfreie Forschung finanziell stärker vom Land unterstützt wird. Wir wollen, dass sich die Landesregierung im Bundesrat dafür einsetzt, dass die EU-Tierversuchsrichtlinie endlich korrekt in deutsches Recht umgesetzt wird. Letztendlich muss auch die EU-Richtlinie noch deutlich verschärft werden.
Ich hoffe auf eine konstruktive Beratung im Agrarausschuss. Ich stelle hiermit also den Antrag, dass der Agrarausschuss federführend ist, in dem auch schon die Unterrichtung stattgefunden hat.
Wir müssen hier wirklich handeln. Sonst werden auch die Demonstrationen vor Ort nicht aufhören, da bin ich mir sehr sicher.